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Off-Topic => Off Topic => Thema gestartet von: ossinator am 26. Juni 2007, 07:31:01
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Der Kläger Roy Pearson, selbst ein Richter, hatte von der Reinigung Custom Cleaners 54 Mio. $ wegen Irreführung des Verbrauchers und Betrug gefordert und sich dabei auf ein Verbraucherschutzgesetz sowie auf das allgemeine Strafrecht berufen.
Pearson machte geltend, dass die Reinigung im Schaufenster eine "garantierte Zufriedenheit" und "Reinigung noch am selben Tag" versprochen hatte. Richterin Judith Bartnoff entschied am Montag jedoch, dass die Besitzer der Reinigung damit nicht gegen das Verbraucherschutzgesetz verstoßen hätten. Die Verfahrenskosten der drei Beklagten muss der Kläger zahlen.
Quelle: FTD.de
Na endlich hat das ein Ende. Äh... wo ist mein Hemd :grübel ...? -
Diese Summe werde ich auch verlangen, wenn man mich sperrt!
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hast du nicht richtig gelesen...? :lese Er hat verloren und muss nun auch noch die Prozesskosten der Beklagten zahlen. :zwinkern
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Ich habe ja nicht gesagt, daß ich vorhabe zu gewinnen! Ich bin rechtsschutzversichert!
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Achso, mein Flieger nach Andorra geht um 12.00 Uhr. Und die haben (hoffentlich) kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland und somit keinen Auslieferungsanspruch. :stinker
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Absetzen gilt nicht! Und außerdem:
http://www.bmj.bund.de/web/pdf/strafr_staaten/10419.pdf
P.S.: Gehst Du wirklich in Urlaub? -
Gut recherchiert! :respect Gehe ich eben nach Nord-Zypern. :flagge
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Must Du eigentlich immer das Schlußwort haben?
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Ist schließlich mein Post.
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:stinker
mein post, dein post... die post der post... ne ne ne
so ^^ closed closed