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Computer News und Infos => News => Short-News => Thema gestartet von: Chevy Driver am 02. März 2010, 07:30:05
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Na da bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt
Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.
Weiter gehts hier (http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
oder hier (http://www.focus.de/digital/internet/vorratsdatenspeicherung-verfassungsrichter-entscheiden_aid_483348.html) -
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Alle gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, ein neues Gesetz zu verabschieden, das den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den massiven Eingriff in die Privatspäre genügt.
http://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht144.html -
Hi,
Karlsruhe/Berlin - Die Paragrafen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Quelle;
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html