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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort deshalb
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Keine Internet-Verbindung am PC, aber mit dem Laptop
Begonnen von gregor
11. August 2012, 16:59:05
Hallo liebe XP-Gemeinde,
ich bitte darum, euch mit meinem Problem nerven zu dürfen.

Vorm Urlaub war alles ok.
Habe alles vom Strom getrennt.
Komme jetzt nach vier Wochen wieder, komme nicht mehr ins Internet.
Schließe den Laptop am gleichem Netzwerkkabel an, funktioniert einwandfrei.
Scheint also nicht am Router zu liegen.(DSL von kabeldeutschland mit d-link Router)

Schaue in der Netzwerkverbindung nach, steht "Verbindung hergestellt", es werden aber keine Daten empfangen oder gesendet. Probiert reparieren zu lassen,"Es konnte keine IP-Adresse vergeben werden")
Im Gerätemanager geschaut, Netzwerkkarte ist vorhanden und betriebsbereit.
Die Einstellung "Automatisch neue IP-Adresse beziehen "ist auch aktiviert.

Woran kann es denn noch liegen ?
Habe,wie gesagt nichts geändert, nur ausgeschaltet.

Ich bitte um Hilfe.


Gregor

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Windows-Hostprozess, Firefox, IE, Vista
Begonnen von freunduwe
18. Januar 2012, 13:44:18
Hallo, kann mir bitte jemand helfen? ich kann nicht mehr ins Internet.
wenn ich Firefox offnen will erscheint immer (Das Programm wird Aufgrund eines Problems nicht richtig ausgefuhrt und wird geschlossen. Wenn eine Lösung verfügbar ist werde ich benachrichtigt).
das gleiche bei Internetexplorer.
Wenn ich Internetoptionenen in der Systhemsteuerung anklicke erscheint(Windows-Hostprozess
(Rundll32) funktioniert nicht mehr.
Gruß Uwe
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nur lokaler wlan-zugriff unter vista - kein internet
Begonnen von vistaonkel
26. August 2011, 20:54:32
der vista-computer kommt kommt plötzlich nicht mehr ins internet (nach itunes deinstallation) u. hat nur lokalen zugriff auf wlan (fritzbox), der xp-computer im gleichen wlan dagegen schon.

über dhcp geht gar nichts, mit statischen IPs kommt vista zumindest noch in den wlan.

dns auflösung funktioniert nicht (ping localhost --> "..kann host nicht finden..")

an was könnte das liegen? (router neustart, -zurücksetzung, treiberaustausch etc. hat alles nicht funktioniert)
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JPG-Anhänge in LiveMail
Begonnen von Beutelteufel
28. September 2009, 11:04:21
Hallo @ All.

Mein Windows-LiveMail entfernt JPG-Anhänge aus Mails mit dem Hinweis, dies sei ein unsicheres Dateiformat.

In der Hilfe bzw. in den Erläuterungen wird JPG jedoch nicht als ein solches unsichers Dateiformat ausgewiesen. Nach den Erläuterungen soll LiveMail jedoch nur unsichere Formate entfernen?!?

1. Warum werden die JPGs entfernt?

2. Wie kann ich das ändern, insb. ohne sämtliche unsicheren Formate freizugben?


Bitte leicht verständliche Erklärungen und einfache Schritt-für-Schrittanweisungen für Doofe ;-)

Vielen Dank im Voraus..

Jörg
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Schloss Icons auf Desktopverknüpfungen?!
Begonnen von Musicscore
20. August 2009, 15:41:14
Hallo,habe gestern Hamachi installiert.
Habe seitdem diese Schlößer,obwohl ich Hamachi wieder deinstalliert habe.
Kann wer da Helfen?
Danke
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Sysinternals Filemon.exe - Festplattenzugriffe optimieren
Begonnen von OCtopus
10. März 2009, 16:44:15
Im Zusammenhang mit diesem Thread
http://www.go-windows.de/forum/hardware/externe-festplatte-sicher-entfernen-klappt-nicht/msg121019/#msg121019
habe ich jetzt auch einmal das Sysinternals-Programm [b]Filemon.exe[/b] ausprobiert. Man schaut ja immer, welche Programme eine hohe CPU- oder Speicherauslastung erzeugen. Wenig beachtet wird jedoch, welche Programme [b]ständig auf die Festplatte[/b] zugreifen, auch wenn man nicht arbeitet, und damit ggf. auch die Lebensdauer der Festplatte beeinflussen. Mit Filemon.exe sieht man nicht nur das ständige Blinken der Festplatten-LED sondern kann genau verfolgen, von welchem Prozeß auf die Festplatte zugegriffen wird und da erlebt man manch blaues Wunder.

So habe ich z. B. gesehen, daß Acronis TI ständig auf die Festplatte zugreift. Das konnte ich aber nicht durch Unterbinden des Autostarts verhindern, da sonst TI nicht mehr richtig funktioniert, wie ich gesehen habe.

Zugegriffen hat auch ständig die Fernbedienung von LifeView obwohl ich das seit Monaten nicht mehr benutzt habe. Also deinstalliert, bzw. aus dem Autostart entfernt.

Ständig zugegriffen haben auch Programmteile des Programms der Laptopinternen Webcam, obgleich ich die auch seit Monaten nicht mehr benutzt habe. Also aus dem Autostart entfernt.

Ständig greift noch die Yahoo-Widgetengine auf die Festplatte zu. Warum, weiß ich auch nicht. Fast überlege ich, das Programm zu entfernen.

Ständig greift auch mein VCDPlay.exe des Programms "Virtual CD" Version 9 auf die Festplatte zu. Warum weiß ich nicht. Aber das kann ich nicht entfernen, weil ich es brauche.

Die ganzen Nero-Geschichten habe ich auch gleich deaktiviert, genau so wie den Tray von OO-Defrag.

Jetzt sehe ich meine Festplatten-LED kaum noch blinken, wenn ich nichts am PC treibe. Was jetzt noch an Datei-Zugriffen angezeigt wird ohne daß die LED blinkt, holt sich Windows wohl aus dem Cache. Die LED blinkt nur noch, wenn ich wirklich arbeite!

Also, probiert FileMon.exe mal aus. Da läßt sich offenbar einiges "tunen". Hier gibt es die ganze Suite:
http://technet.microsoft.com/en-us/sysinternals/0e18b180-9b7a-4c49-8120-c47c5a693683.aspx

EDIT
[b]ACHTUNG:
FileMon.exe funktioniert unter Windows Vista nicht mehr! Keinesfalls den Kompatibilitätsmodus versuchen! Das kann zu schwerwiegenden Problem führen. Für Vista ist stattdessen nur der SysInternals-Prozess Monitor (ProcMon.exe) geeignet.[/b]
http://technet.microsoft.com/en-us/sysinternals/bb896645.aspx
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Kann Windows Vista nicht installieren
Begonnen von HaloidGamer
29. Dezember 2008, 21:11:52
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allo,
Habe mir bei HWV einen neuen PC zusammenbauen lassen...
Jedoch kann ich Vista nicht installieren... nach ungefähr 3 Stunden kam eine Fehlermeldung...
Muss ich auf irgendwas achten, wenn alles neu ist???

Beim expandieren der Dateien musste ich länger als 3 stunden warten, und bei 100% kam dann eine Fehlermeldung
Warum dauert das installieren so lange , auf meinem laptop geht xp installieren viel schneller und jetzt habe ich einen neuen pc, kann jedoch damit nichts anfangen weil ich vista nicht installieren kann, hoffe ihr könnt mir helfen.

Hier infos über meinen rechner:

ASUS P5Q Pro, Sockel 775 Intel P45, ATX
Cooler Master Silent Pro Series - 500 Watt
2X 2048MB DDR2 Aeneon PC6400 CL 5 2048MB PC6400/800
Intel Core 2 Quad Q9550 boxed, 12MB, LGA775, 64bit
LG GH22NS30 bare schwarz SATA II
Powercolor HD4870 1024MB GDDR5, PCI-Express
WD Caviar 640GB, SATA II, WD6400AAKS

:-\
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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
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Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
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Webcam funktioniert bei MSN nicht???
Begonnen von Chris2609
04. August 2008, 20:10:01
Hallo Leute, habe mir heute eine Creative Optia AF Live Cam gekauft, wollt mal fragen, ich habe MSN, und will Video Chat mit meinen Freunden machen, habe aber als ein Schwarzes Bild im Chat, gibt es bei MSN vielleicht noch irgendeine Einstellung dafür oder fehlt mir ein Treiber, ich weißes nich, suche mich schon blöd ;-), danke für eure Hilfe im voraus Leute.  ?(
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Rechtschreibprüfung bei Word 2003 funktioniert nicht
Begonnen von Specialforces
05. Juni 2008, 20:11:04
Also ich habe Word 2003 auf mienem PC und wenn ich eine Rechtschriebprüfung machen will, dann steht da immer eine Fehelrmeldung(weiß nicht genau werde beim nächsten mal genauere Infos geben) da sind dann iwie 2 Dateinamen aufgelistet und die konnten net gefunden werden oder so. Und dann steht wenn ich OK drücke da Rechtschrieb prüfung abgeschlossen obwohl die nicht korigiert hat. Entschuldigung für die ungenauen Infos aber dazu muss ich den PC neu starten und so.
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Sachen zum lachen!
Begonnen von MarkusM
19. September 2007, 15:20:20
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Einfach "Sachen zum lachen" die man so im Netz findet, ohne Kommentar-Beiträge, bitte.
Zumindest "MUSS" jede Post etwas lustiges enthalten.
Viel Spass.

Assrocket: http://www.myvideo.de/watch/83213  :]

PS: An Mod; Bitte Sticky setzen, Danke?
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Seitenaufbau bei Firefox dauert verdammt lange
Begonnen von chipy
24. August 2007, 19:06:34
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Hallo, ich habe eigentlich von Anfang an das Problem das der Seitenaufbau bei Firefox verdammt lange braucht, ich habe DSL 6000 und muß teilweise 20 - 30 sekunden warten bis eine Seite erscheint. Wenn ich meinen Laptop hoch- oder runterfahren will dauert das auch ewig und drei Tage. Kann mir jemand weiterhelfen, ich bin absoluter Laie.