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Windows Community



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Windows 10 - NumLock bei Start aktivieren
Begonnen von Markus
07. August 2015, 06:26:31
Seit meinem Windows 10-Update ist im Startbildschirm (Login) immer NumLock deaktiviert.

Folgendes soll helfen:
NumLock auf dem Login-Screen aktivieren und noch vor der Anmeldung in Windows einen Neustart über den Button rechts unten durchführen (danach soll es immer aktiv sein).

Habe ich noch nicht getestet - aber werde ich bei der nächsten Anmeldung testen.

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Problem beim der Windows Aktivierung
Begonnen von nogaro
13. Januar 2013, 14:17:01
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Hi Freunde,

Ich habe mir vor einiger Zeit ( kurz nachdem Windows 8 erschienen ist ) Windows 8 als Download Version zum damaligen ( glaub ist noch aktuell ) Preis von knapp 30 € gekauft und auch auf meinen damaligen Rechner installiet.
Zwischenzeitlich habe ich aber mein Rechner gewechselt und seit dem Zeitpunkt lässt sich das Win 8 nicht mehr aktivieren. Bekommt man von Microsoft einen Key der nur einmal verwendet werden kann ?

Ich habe das damals wieder gelöscht und Win 7 installiet.

Nun möchte ich es auf meinen neuen aktuellen Rechner gerne wieder installieren, aber da ich schon diese Erfahrung gemacht habe...habe ich das erst mal auf eine kleinere Platte installiert um fest zu stellen das es sich wieder nicht aktivieren lässt.

Habt Ihr eine Idee, ob das jetzt ein einmal Windows geworden ist ???  :grübel

Danke
Peter
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Vista Aktivierung
Begonnen von Mime
01. November 2009, 18:07:16
Hallo,
ich habe mein Vista Business auf einem Desktop-PC installiert und bei der Aktivierung kommt die Meldung das dieses kein gültiger Windows Key wäre.
Das Windows ist aber vollkommen legal und war vorher über ein Jahr lang auf meinem Laptop installiert , natürlich aktiviert und es lief alles einwandfrei.
Da der Key angeblich falsch ist komme ich bei der Aktivierung auch nicht weiter, sonst würde ich ja mal irgendwann einen Supportmitarbeiter an die Strippe bekommen.
Kennt einer vielleicht eine Lösung oder eine Tel.nummer, wenns geht kostenlos.
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windows aktivierung unmöglich(?)!
Begonnen von bla-bla
09. Oktober 2009, 16:34:28
hallo, ich habe vor kurzem mein Windows XP (mal wieder) neu installiert und jetzte muss ich es aktivieren bevor ich mich anmelden kann, da ich das aber loetze woche schon gemacht habe müsste ich das telefonisch per kundendienst machen was ich von meinem handy (D1 netz) aus irgendeinem grund nicht kann es kommt nur ein belegt zeichen und die verbindung wird unterbrochen ... jetzt hoffe ich dass mir jemand eine möglichkeit nennen kann bei der ich das von diesem pc aus machen kann oder sonst irgendeine alternative mit der ich meinen pc starten kann da heute abend bei mir eine LAN stattfinden soll für die ich spiele und programme vorbereiten will

...sche*ss microsoft
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Web.de aus dem Ausland aufrufen
Begonnen von OCtopus
04. Juli 2009, 11:34:36
Mein Töchterchen hält sich seit einigen Tagen für einige Monate in Frankreich auf. Jetzt ruft sie mich gerade an, daß sie ihr Email-Konto bei Web.de von dort aus nicht aufrufen kann. Stimmt das?

Gibt es einen Trick, Web.de ggf. vorzuspiegeln, daß man in Deutschland sitzt obwohl man von Frankreich aus zugreift?
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Kann ich meinen Key 2 mal benutzen?
Begonnen von N4Ir3l4V
14. Mai 2009, 22:49:37
HI
Ich glaube ich stelle hier zwar ne ziehmlich trotteliege frage :D
aber kann ich meinen Windows Vista Ultimate x64 Key 2 mal benutzen?
Ich hab das auf meinem aktuellem System verbaut, und da ich mit der zeit gehen will hab ich mir einen neues motherboard gekauft+ Ram+ Festplatten. Und damit das alles nun wieder rund läuft wollte ich das System wieder neu aufspielen.
kann ich dort den gleichen key wiederverwenden und mich wieder im internet registieren lassen?

Grüße
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Vista Keine Internte Aktivierung möglich
Begonnen von Dexter18
11. April 2009, 16:10:54
Hallo

Ich habe das problem seit einigen tagen das ich Vista nicht übers Internet Aktivieren kann auch übers telefon geht es nicht, es ist andauernd besetz. Vor einiger zeit hat es wunderbar funktionert. Bei meinem anderen Notebook funktioniert es wunderbar. Es ist eine orginal cd.


Danke
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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ProductKey ungültig
Begonnen von Heavy-Dee
31. Dezember 2008, 11:10:38
Hallo zusammen,
Ich habe mir vor ca. 2 Wochen ein Notebook mit Vista HP 32-bit zugelegt.
Um ein bißchen testen zu können möchte ich einen Virtuellen Rechner (mit Virtual PC 2007) aufsetzen.
Da die Installation des Betriebssystems mit der Recovery CD des Notebookherstellers (ASUS) nicht möglich ist, habe ich mir eine normale Vista Installations DVD ausgeliehen und möchte diese mit [B]meinem[/B] ProductKey (Lizenzaufkleber auf dem Notebook) betreiben.
Leider kommt bei der Installation die Meldung das der Product Key nicht verifiziert werden könne.
Habe darauf hin im Live System in der Systemsteuerung/ System/ ProduktKey ändern dgf. den Key eingegeben und aktiviert. -> funktioniert.
Warum funktioniert das mit der anderen VISTA DVD nicht.
Letzendlich sollte es doch auch möglich sein eine VISTA Installation von einem anderen Datenträger durchzuführen um den lästigen SchnickSchnak der Recovery DVD loszuwerden. Ich habe ja eine Lizenz und diese ist doch nicht an einen Datenträger gekoppelt.

Wer weiss Rat?
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.exe datei fehler meldung
Begonnen von jackymiki
23. November 2008, 15:55:32
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hi
wie ihr auf dem bild erkennt ist da eine fehlermeldung, ist bei allen .exe datein so, könnte man das problem beheben .
bitte helft mir!! ?(
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Was tun, wenn die Windows Aktivierung nicht "anklickbar" ist.
Begonnen von netzmonster
13. Juni 2008, 17:03:23
Bei einigen Usern kann es vorkommen, das die Windows-Aktivierung nicht "anklickbar" ist. Wie man es doch aktivieren kann, wird hier beschrieben :

-  auf Start klicken (oder Windowstaste und R)
-  im dann    [i] slui 4 [/i]    eingeben (wichtig ist das Leerzeichen zwischen [i]slui[/i] und der [i]4[/i]), und Enter drücken
-  nächstgelegenen Standort raussuchen und auf "weiter" klicken.
-  eventuelle UAC Abfrage bestätigen.

Jetzt öffnet sich ein Fenster mit möglichen Telefonnummern und der Installations-ID, die am Telefon eingegeben werden muss. Nach erfolgreicher Eingabe wird eine Bestätigungs-ID generiert, die dann in die Blöcke A - H eingegeben werden muss.
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Windows Vista aktivieren
Begonnen von horec
12. Juni 2008, 08:35:13
Hallo ihr da draußen,
ich habe Vista Business auf meinem PC. Nach vielen Versuchen und Bluescreens läuft das BS nun so wie ich es mir vorgestellt habe… ohne Abstürze und ständige Fehlermeldungen. Während der Neuinstallationen habe ich zwei neue Festplatten eingebaut, sie auch unterschiedlich am Kontroller angeschlossen. Jetzt läuft der Rechner… und sagt mir, dass ich in 24 Tagen neu aktivieren muss.
Bei den Installationen vorher ging es problemlos. Nun kann ich nicht mal den Link zum aktivieren auslösen. Ich kann zwar drauf klicken…. Allein es passiert nichts. Das gleiche mit dem Link „Produktkey ändern“ denn ich probeweise angeklickt habe. Wenn ich Vista telefonisch aktivieren möchte geht das ja auch nicht, weil ich gar nicht weiß, wo ich den neuen Schlüssel, die Nummer oder dergleichen eingeben soll. 
Um Fragen vorzubeugen: die Vista DVD ist gekauft und das Programm habe ich auf der Homepage von Microsoft auch überprüfen lassen… wobei das eh obsolet war – bei den vorherigen Installationen lief es ja auch prima.
Frage: Muss ich jetzt warten, bis der Zeitraum abgelaufen ist und muss ich darauf hoffen, dass dann ein Fenster aufgeht, welches mir gestattet die neuen Nummer (über die Telefonaktivierung erhalten) einzugeben?
Für Auskünfte wäre ich dankbar.

Ronald
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Festplattenwechsel - Seitdem Zickt Vista
Begonnen von Duras666
17. Mai 2008, 21:40:52
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Servus Zusammen!

Meine alte Festplatte machte macken, da sie noch garantie hatte, hab ich sie umgetauscht... (Vorher ne Samsung 160HJ, jetzt ne Samsung250HJ beie angeschlossen über S-ATA II). Habe mittels Clonezilla ne Kopie der Platte gemacht und diese dann alleine Laufen lassen...
Is Vista Business
Lief alles wundertbar... um die alte Platte dann zurückzugeben und mein Geld (als Pfand) zurückzubekommen hab ich sie schnell nochmal angeschlossen, hochgefahren und dann formatiert... klappte auch wunderbar, er musste halt nur nen treiber für die 2. Platte nachinstallieren, was er einwandfrei gemacht hat.

Beim Herunterfahren stürzte dann aber der rechner ab und fuhr automatisch wieder hoch! Und ab da begannen die Zicken!

Erst stürzte er ca 60 Sekunden nach dem Systemstart immer wieder ab, einfach ein neustart im Laufenden Betrieb. Im abgesicherten Modus lief er dann, da habe ich den nicht mehr verwendeten Festplatten-Controller-Treiber (Den S-ATA I Treiber) aus dem System mal rausgeschmissen!

Hat auch erstmal geholfen, seit dem stürzt das System nach dem neustart nicht mehr ab! Jedoch kommen seit dem die komischsten Fehlermeldungen! Beim Starten kam immer, dass die Apllication Launcher.exe nicht gefunden werden kann (ist vom Sony-Erricson Handy)... sie war allerdings an dem ort, wo sie sein sollte... Deinstallieren des Programms hat aber geholfen!
Dann will er seit dem beim Starten immer 2 Treiber installieren.. einmal für einen "smb miniredirector wrapper and engine" und dann noch für "security processor loader driver" - hab aber keine Ahnung, was das sein soll oder woher ich die Treiber bekommen sollte!

Weiter gehts mit den Kuriositäten: wenn ich in der Systemsteuerung auf irgend etwas klicke, wo dieses kleine 4-Farbige schild vor ist (ich hoffe, ihr wisst was ich meine) kommt immer[quote] "%windir%/System32/mmc.exe" konnte nicht gefunden werden! Stellen sie sicher bla bla bla[/quote]! Auch diese Datei befindet sich aber an ihrem angestammten platz!

Und einen habe ich noch: Die CD-Laufwerke werden - je nach dem wie sie gerade Lust haben - im Arbeitsplatz als Festplatten angezeigt...

so, jede menge fehler, Wenn jemand mir zu irgend einem Tipps geben kann, wäre ich sehr dankbar!

mfg
Duras
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OEM 32bit auf 64bit was ist wahr?
Begonnen von SilverSurfer2008
09. Mai 2008, 23:50:19
Jaaa ich vermute das Thema wurde schon ein paarmal durchgenommen. Ich hätte bitte eine klare Antwort von jemanden der es genau weiss oder es selber probiert.Bei dem ganzen hickhack den man im Netz mittlerweile liest dreht man durch.

Also ich habe eine OEM 32bit HomePremium (Achtung keine SB!). Ich war kurz davor mir eine 64bit erneut zu kaufen da ich wechseln möchte. Doch halt im Internet gibts von A-Z Aussagen darüber.

1. man kann definitiv NICHT von einer OEM32bit Version den gleichen Key für eine 64bit benutzen. Das geht nur mindestens bei einer SB-Version.
2. es gibt keine einzelne DVD mehr bei Microsoft gegen einen geringen Preis zu bestellen.
3. Es ist illegal auch wenn man nur die 32bit oder 64bit benutzt einen Key für beide Versionen zu benutzen.
4. über eine AnytimeDVD geht auch kein Umstieg auf eine 64bit Version. Schon gar nicht von einer reinen OEM.

Welcher Punkt stimmt?

Ich habe erstmal grundsätzlich kein Problem damit nochmal eine 64 bit neu zu bestellen, falls es möglich ist denoch Geld zu sparen dann bitte aufzeigen ob das noch möglich ist.

-Dankeschön!-

[color=red][b]*edit*
*schäm  ;( Sry falsches Forum könnte ein Mod bitte verschieben. War keine Absicht![/b][/color]
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Internet geht aber Telefon nicht
Begonnen von walter
10. März 2008, 19:52:01
Hallo!

Was könnte da defekt sein?Die grüne LED am NTBA leuchtete nicht mehr,also hin zum Telekomladen.Ein griff unter den Ladentisch und " Bitte schön " für lau !!!So schlecht wie ihr Ruf sind die von Magenta garnicht.

Leider hat der austausch nichts gebracht,die LED ist immer noch aus.Könnte das auch am Splitter liegen?Der hat ja leider keine Anzeige,jedenfalls meiner nicht.Hat da jemand Durchblick?

Gruß walter
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Vista 64Bit und 32Bit auf einer Festplatte
Begonnen von DrSmoky
02. Januar 2008, 21:00:11
Hi liebe Community ich habe mal ne Frage aaaaaaaaaalso Ich habe mir ein Vista Home Premium 64 Bit System Builder Version gekauft und mit dem Anytime Upgrade Trick kann ich mir ja legal eine 32 Bit DVD bei microsoft bestellen und nun hab bin ich mir erstens nicht sicher ob ich mit dem Key meiner 64 Bit Version auch zusätzlich noch eine 32 Bit Version aktivieren kann !?!
Zweitens wie bekomme ich ein Multiboot System zwischen 32 und 64 Bit geht das so einfach wie im Multiboot von Vista und Xp ?
Und bitte keine schlauen Kommentare wieso ich mir denn überhaupt die 64 Bit und so weiter :-) Antwort is einfach  :D Spieltrieb&Herausforderung :D

Danke schonmal für eure Antworten :-)
Mfg DrSmoky
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Hilfe! Mein legales Vista will dass ich es erneut Aktivieren!
Begonnen von schmidti88
17. Dezember 2007, 11:09:10
Hey Leute!
Ich habe ein Problem!
Ich habe vor 2 Tagen das Service Pack 1 [url=http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_29821032.html]http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_29821032.html[/url] von Chip rutnergeladen und aktiviert!
Jetzt soll ich heute mein Vista (legal - business Version von Studentenversion MSDN) erneut aktivieren! Wenn ich aber unter Computer auf Aktivieren klicke, macht er nichts! Außerdem steht da, ich hab nur noch 2 Tage Zeit!
Was kann ich machen? Hilfe, danke!
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Aktivieren von Windows Vista
Begonnen von Cinaeth
01. November 2007, 09:48:16
ich hab mir vor ca 2 monaten windows vista home premium 32 bit gekauft

bis jetzt hat die online aktivierung immer geklappt, heute hab ich mein system neu

aufgesetzt und wollte windows aktivieren da kann die meldung: diese version wird

bereits verwendet erwerben sie einen anderen key oder so...

habt ihr ne idee wie ich windows aktivieren kann?

danke
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XP Installation nach Vista
Begonnen von RolandH
26. September 2007, 21:36:58
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Hi Leute

Ja das Thema scheint es tausendfach zu geben, aber ich habe ein anderes.

Ich habe Vista installiert und noch eine 2. Partition erstellt, auf der ich nun noch XP installieren wollte.

Wenn ich jetzt meine XP CD einlege und von dieser CD starte, öffnet er das Installationsprogramm, läd haufen Zeugs, wird dann kurz schwarz und bekommt dann Bluescreen. Habs mit mehreren XP CDs versucht hatte alles keine Wirkung. Immer wieder Bluescreen.

Wie bekomme ich noch XP installiert?

Viele Dank für jede Hilfe.

MfG tt
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Aktivierung fehlgeschlagen vista Home Premium 64
Begonnen von digitalbasti
25. September 2007, 00:18:33
Hello again

ich hab ein problem und zwar hab ich mir vista home premium 64 installiert und wollte es online aktivieren.

Ist ne OEM Vollversion (medion)
ich habe aber keinen medion rechner. die version kommt von ebay

wenn ich den key aktivieren will sagt er kann nciht online aktiviert werden und ich muss ne hotline anrufen . Das hab ich ebenfalls getan , aber leider ohne erfolg

Man hat mir versichert, das das ganze mit jedem PC laufen solll, egal ob medion oder nicht

ist die aussage falsch ? oder hab ich sonstwas falsch gemacht ?

Greetz

digitalbasti