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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort jahre
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Die aktuellen PC-Spiele Charts
Begonnen von Blue-Air
22. Juli 2009, 19:24:54
1 ANNO 1404 Ubisoft
2 DIE SIMS 3 EA
3 WORLD OF WARCRAFT: WRATH OF THE LICH KING BLIZZARD
4 STREET FIGHTER IV PC Capcom
5 DIE SIMS 3 COLLECTOR'S EDITION EA
6 (W.E.) LANDWIRTSCHAFTS-SIMULATOR 2009 Astragon Games
7 WORLD OF WARCRAFT BLIZZARD
8 (W.E.) COUNTER STRIKE SOURCE EA
9 CALL OF JUAREZ: BOUND IN BLOOD Ubisoft
10 ANNO 1404 / LIMITIERTE EDITION Ubisoft

Welche spielt ihr?

[b]Aktuelle Charts unter:[/b]
http://charts.go-windows.de/pc-spiele-charts.php

go-windowsgo-windows vistavista windowswindows ymsyms forumforum bgebge zwuzwu win7win7 bgqbgq treibertreiber winwin bingbing gehtgeht searchsearch yahooyahoo problemeprobleme d2sd2s zguzgu downloaddownload ohneohne updateupdate internetinternet funktioniertfunktioniert problemproblem keinkein installiereninstallieren computercomputer windows7windows7 hilfehilfe 5818717858187178
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Toshiba Satellite-Lautsprecher defekt?
Begonnen von montana55
12. Juli 2009, 01:47:19
Hallo Leute!

ich besitze einen Toshiba-Satellite A210-1BD Gamerbook.
Es ist heute folgendes passiert: nach dem ich Mikro angeschloßen habe (wollte skypen)  mußte  feststellen, dass der Sound weg ist. ( Ein paar Sekunden vorher konnte ich noch ein Lied abhören, via Internet).
Nach einigen erfolgslosen Versuchen den Ton wieder zu kriegen ( ich versuchte auch andere Video bzw.Audiodateien abzuspielen – von der Festplatte aus) habe ich
den Notebook neugestartet, aber nichts hat sich geändert, außer, dass das Gerät kurz nach dem einschalten  ein komischer Geräusch aus sich gegeben hat, so ein Klick, der irgendwie „elektrisch“ klingt, so als da drin Wackelkontakt gegeben hätte oder so was…
Das gleiche kriegt man 2 mal zu hören, während Vista startet und danach – schon im Vollbetrieb - wenn sich Windows ab und zu mit seinen Sounds meldet.
Ich habe auch Systemwiederherstellung durchegeführt und auch ALLE, aber wirklich ALLE  Einstellungungen, die mit dem Sound etwas zu tun haben, sehr sorgfältig geprüft. Treiber sind auf neustem Stand.
Alles ist richtig eingestellt, aktiviert, Realtek zeigt, dass alles in besten Ordnung ist, alle Anzeigen tun so, bloß der Ton bleibt weg.
Schließe ich Kophörer an, höre ich den Sound, allerdings EXTREM leise, fast an der Grenze, obwohl alles auf max gestellt ist.
Dieser Klick-Geräusche beunruhigen mich sehr, ich habe den Eindruck, dass die Lautsprecher kaputt gegangen sind, vielleicht etwas mit dem Netzteil…

Ich befürchte, dass man mit der Reparatur rechnen muß, aufgrund diesen „elektrogeräuschen“
bin ich mir auch sicher, dass auch Neuinstallation nichts bringen würde.
Aber vielleicht hättet Ihr irgendein Tipp für mich, bevor ich diese ganze Garantie-Reparatur- Scheisse starte (worauf ich natürlich keine Lust habe) ?
Danke im Voraus!
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Windows 7 auf einem Celeron-Laptop erfolgreich installiert (AMILO V 3515)
Begonnen von OCtopus
06. Juni 2009, 14:35:49
Ich habe heute (wg. des Sauwetters) Windows 7 auf einem Celeron-Laptop (FSC AMILO Pro V 3515) erfolgreich installiert. Außer der Grafikkarte (einer VIA S3) wurde alles sofort wunderbar erkannt, auch der Connexant-Sound. Der Grafiktreiber war etwas problematisch, da FSC auf seiner Homepage nur einen Vista-Treiber anbot, der mit Win7 aber nicht funktionierte. Aber auf Viarena fand ich einen aktuellen Vista-Treiber, der auch mit Win7 funktioniert. Der Leistungsindex hat zwar nur eine lahme "2", aber Aero funktioniert tadellos. Es läuft alles mindestens genau so schnell, wie vorher mit WinXp.

Ich kann wirklich bestätigen, daß Win7 auch für schwächere PCs und Laptops geeignet ist, sogar für Celerons mit billigem Grafikchip.
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Miniclip , Y8 usw funktionieren nicht mehr ..
Begonnen von jOOkeR
05. Juni 2009, 16:09:27
Hallo erstmal ..
Seit gestern gehn die Miniclip und alle anderen Flash spiele nicht mehr bei mir .. es ladet alles .. die Seite Miniclip usw ... aber beim Spiel wird das kleine Fenster schwarz und kann nichts spielen ...  :grübel
Weis nicht an was das liegen könnte vorgestern ging alles noch ... Liegt es an Miniclip oder an meinem PC ?
[shadow=red,left][color=blue]EDiT: Hab es mit IE und Mozilla Firefox versucht und bei beiden geht es nicht -.- [/color][/shadow]


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Vista-Treiber für alte Medion-Scanner / Seufz!
Begonnen von Lauryn1789
02. Juni 2009, 19:25:35
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Hallo erstmal!
Mein Problem ist hier in den vergangenen 3 Jahren schon mehrfach behandelt worden, aber da ich in den diversen Foren mindestens 3 verschiedene Lösungsansätze mit nicht sofort ersichtlichem (oder gar keinem) Erfolg gefunden habe, möchte ich doch die Frage stellen, welche Lösung am schnellsten und erfolgreichsten zum Ziel führt.
Problem: Ich verwende immer noch meinen antiquierten Medion / Tevion-Scanner MD 40420 und da er wohl ein seltenes Exemplar ist, das bei mir unter XP immer zu meiner vollsten Zufriedenheit funktioniert hat, will ich ihn auch unter Vista verwenden, bis er auseinanderfällt. Leider gibt es keine offiziellen Vista-Treiber von Medion für diese Antiquität.
Mir bisher bekannte und in den Foren diskutierte Problem-Lösungsmöglichkeiten:
1. Mit diesem Scanner Weitwurf auf vorbeifahrende Müll-Container-Wagen üben. (Kommt für mich aus nostalgischen Gründen nicht in Frage!)
2. VueScan-Programm (oder so...) herunterladen und installieren, weil das angeblich mit fast allen Antiquitäten funktioniert, wobei ich in einem anderen Forum gelesen habe, dass dies mit einer Menge überflüssiger "Shareware-Dollars" verbunden sein kann.
3. Kompatibilitäts-Modus für alle Unterprogramme des Original-"ScanWizard5" ausführen und dann beten, dass irgendwas funktioniert.
4. Baugleiche Microtek Scan Maker 5800 - Vista-Treiber herunterladen und beten (siehe 3.), aber das Beten hat bei mir nicht geholfen, denn diesem Treiber fehlen auf meinem Notebook irgendwelche Dateien, von denen ich nicht weiß, wo ich sie herkriegen soll.  -  ALSO: WAS WÜRDET IHR JETZT TUN?  ?(

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McAfee Total Protection BETA
Begonnen von ProduZa
09. Mai 2009, 10:46:35
Hallo, wollte mal fragen, ob schon einer mit der neuen McAfee Total Protection Beta für Windows 7 gemacht hatt? Es gibt ja zurzeit mehrere Anti-Virus Programme, die von Windows 7 Ofiziell Unterstützt werden. Habe mir daher mal die Beta von McAfee Total Protection geladen, und Installiert. Der Grund für mich die McAfee Total Protection BETA zu laden, war das die Vorherige version, ja schon sehr gut in der Computerbild abschnitt und Kaspersky welches ich vorher immer nutze, ja momentan einfach nur Schlecht ist.
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Left 4 Dead Einen Tag lang kostenlos spielen
Begonnen von stoneagem
01. Mai 2009, 12:43:14
Am Freitag, den 01. Mai 2009 können Sie Valves Multiplayer-Shooter Left 4 Dead kostenlos probespielen. Voraussetzung dafür ist die Vertriebsplattform Steam, mit der Sie Left 4 Dead inklusive dem kürzlich veröffentlichtem Survival Pack schon jetzt herunterladen können. Die geht aus einer Meldung von der Steam-Seite hervor.

Ab 00:01 Uhr GMT (etwa 02:00 Uhr in Deutschland) sollen Sie sich 24 Stunden lang kostenlos den Zombie-Horden stellen dürfen.


das spiel kann ich selber nur wärmstens empfehlen
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ich möchte vista in XP umwandeln aber hab ein PROBLEM !!!
Begonnen von BR34KDOWN
13. April 2009, 15:49:17
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Ich habe mir ein acer laptop gekauft wo schon vista draufinstalliert war.
Nur ich habe ein Problem es gab keine Vista CD dabei und ich möchte halt Vista in Xp umwandeln.
Habe 3 Festplatten Vista ist auf C:/ und ich möchte Xp jetzt auf D:/ machen aber Wie ??? ich möchte Vista Komplett Löschen und Nur mit XP arbeiten ...

Mfg [b]BR34KDOWN[/b]  ?(
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Alt gegen neu Aktion bei Notebooksbilliger.de
Begonnen von gdi
19. Februar 2009, 23:26:44
[b]Alt gegen neu wird belohnt bei [url=http://www.notebooksbilliger.de]notebooksbilliger.de[/url][/b]

"Für alle, die außer ihrem Auto auch ihr  Notebook alt-gegen-neu zaubern wollen, gibt es bei notebooksbilliger.de ab dem 18.2.2009 die Abwrackprämie", erklärt Ulrich Kaleta,  Direktor  Marketing bei notebooksbilliger.de. "Wer ein Notebook bei uns kauft und sein altes im Austausch an uns einschickt, bekommt eine Abwrackprämie von 25 Euro."

[b]Konsumoffensive auf dem Notebook-Markt[/b]

Arnd von Wedemeyer, Vorstandsvorsitzender der notebooksbilliger.de AG, fasst den Ablauf der Aktion zusammen: "Das Verfahren ist simpel: Notebook aus dem Aktionsangebot aus ca. 50 Notebooks kaufen - altes  Notebook inkl. ausgefülltem Abwrack-Formular einschicken - 25 Euro kassieren!"

[b]Die Sahnehaube: der Besitzer des ältesten eingeschickten Notebooks erhält eine Oldie-Prämie von 2.500 Euro[/b]

Als zusätzlicher Anreiz wird das älteste eingesendete Notebook mit einem 2.500 Euro Gutschein belohnt. Hierfür muss im Vorfeld kein neues Notebook gekauft werden - mitmachen kann jeder, der das Abwrack-Formular auf  www.notebooksbilliger.de/abwrackpraemie ausdruckt, ausfüllt und mit seinem alten  Notebook  einschickt. Wenn eine ausreichend große Anzahl an antiken Notebooks eingeht, wird [b]"Deutschlands größter Notebook Online-Shop"[/b] (laut GfK vom 30.01.2009) ein Notebook-Museum am Standort Sarstedt einrichten.

[b]Was gilt als Notebook?[/b]

Als Notebook (auch Laptop) gilt ein kleiner, tragbarer Computer, der zwingend die folgenden Bestandteile haben muss: Prozessor, Bildschirm (Monitor), Tastatur und Zeigegerät, die in einem Gerät verbaut sein müssen.

[b]Wer kann teilnehmen?[/b]

Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung Ihrer Eltern mitsenden.

[b]Bekanntgabe der/s GewinnerIn:[/b]

Der oder die GewinnerIn wird bis spätestens 06.04.2009 auf der notebooksbilliger.de Homepage bekannt gegeben und zusätzlich per Email benachrichtigt. Der Einkaufsgutschein über 2.500 Euro für den notebooksbilliger.de Shop ist gültig bis zum 31.10.2009.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß am neuen Notebook und sind gespannt auf die Notebook-Oldie Einsendungen!
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Drucker Epson DX 4450 erkennt Patrone nicht
Begonnen von Count Doku
14. Februar 2009, 13:49:23
Hallo

Gestern musste ich wichtige Sachen drucken und habe daher die alte Schwarzpatrone, die nahezu leer war durch das Tintenaustausch Utility erstzt. Habe die Original Patrone T0711 von Epson eingesetzt aber es wird mir gesagt das diese Patrone nicht kompatibel ist. Habe es auch über die Tastenfunktion des Druckers versucht. NIX

Habe das Problem schonmal gehabt und da ging es dann auf einmal wieder. Weiss aber nicht wie ich das gemacht habe.

Hat jemand einen Tipp für mich????
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Vista braucht auf einmal ewig beim hochfahren
Begonnen von kreisL
25. Januar 2009, 01:01:25
Hallo zusammen,

habe ein
Notebook HP Pavillion dv7
Intel Core Duo2 2,53 GHZ
4 GB RAM
Geforce 9600M GT

seit 2 Tagen braucht Vista eine Ewigkeit bis es hochgefahren ist(es wurde keine neue Software oder ähnliches installiert)Wenn Vista dann gestartet ist verschwindet der komplette Hintergrund und wird schwarz. Das System braucht dann so ca. 2 Minuten bis die Benutzeroberfläche zurückkommt und man dann Vista ganz normal nutzen kann. Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw Lösungsansätze für mich???
Bin für jeden Tip sehr dankbar.

Grüße Marcus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Command and Conquer 3 Tiberium Wars 64 bit
Begonnen von SCHWABE
28. Dezember 2008, 20:07:34
Hallo Zusammen!

Mein problem ist folgendes:
Beim Versuch das Spiel (nach mehreren Installationsversuchen,beim dritten Mal hats geklappt)
zu starten kommt eine Fehlermeldung,dass auf dem Rechner kein directx installiert sei(habe die aktuelle vorinstallierte Version 10)
oder meine Sound-/Grafikkarte zu alt sei(Rechner gestern gekauft).
Oder meine Hardwarebeschleunigung sei ausgeschaltet,was sie meines laienhaften Erachtens nach nicht ist.

Dieses Vista ist ja auch so ne Nummer für sich,echt gewöhnungsbedürftig.
Danke im Vorraus!!
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C%C Renegade Funktioniert Nicht Mehr
Begonnen von madurskli
24. Dezember 2008, 11:29:34
halo,
ein spiel namens C&C Renegade( 2002) lässt sich nicht mehr spielen!
IMMER heisst es nach dem intro wo es zum auswahl-menu wechseln soll;Renegade funktioniert nicht mehr.
da ich das spiel auch in der version:C&C die ersten 10 jahre habe,installierte ich mehrmals beide versionen.

das nicht so lustige ist,renegade funktionierte anfangs auch!plötzlich crashte es und dann ging nix mehr.mit keiner exe und in keiner install variante.
ich hab mit tuneup2009 mehrmals gesäubert,defragmentiert und nix geht.
auch unter eigenschaften hab ich alles mögliche probiert(kompadibilität).

seit 2 mt. warte ich das vista mir mitteilt wo da problem liegt.

rene crasht immer gleich nach dem intro.
*************************
Problemsignatur
Problemereignisame: APPCRASH
Anwendungsname: Game.Exe
Anwendungsversion: 1.2.0.1
Anwendungszeitstempel: 3c55f350
Fehlermodulname: Game.Exe
Fehlermodulversion: 1.2.0.1
Fehlermodulzeitstempel: 3c55f350
Ausnahmecode: c0000005
Ausnahmeoffset: 00120216
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 2055
Zusatzinformation 1: 3ed6
Zusatzinformation 2: a60a9f4a3957bf97a584a16d4696c329
Zusatzinformation 3: 8b95
Zusatzinformation 4: 32a6bbf5b91804e4b579898d114d9283

Weitere Informationen über das Problem
Bucket-ID: 418226349

in der zeit spielte ich;gta4,falout3,stronglehold,RA3,Flatuot,Lengenda ry,crisys warh.COD5,
und einiges mehr und problemlos.
mein pc:
vista 32 Bit
Intel 2 Quad Q9450@ 2,66GHz
4096MB RAM
GeForce GTX 280
Main:Ltd,EP35-DS3R
es kommt auch vor;
"scripts.2dll fehlt".ich hab da einfach die scripts 3.4.4 neu installiert!

ich komme nun ins spiel, dh. auf einen server .......aber der bildschirm wechselt zwischen schwarz ,lila,rosa und grau.
ich höhre alle kommandos,alle schüsse und auch meine eigenen .

nur seh ich halt nix.
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Neue Einreisebestimmungen für die USA ab 12.01.2009
Begonnen von ossinator
12. Dezember 2008, 12:34:02
Für USA-Reisende gab es zuletzt vor allem gute Nachrichten: Der Dollar bleibt günstig, und der deutsche Zoll hat die Freimengen für in Übersee gekaufte Kleidung und Elektronikartikel deutlich angehoben.
Die meisten deutschen USA-Reisenden müssen künftig allerdings die Online-Reiseanmeldung ESTA durchlaufen - ohne Okay des Computers dürfen sie gar nicht erst abfliegen. Verbindlich wird ESTA am 12. Januar. Datenschützer sehen das Verfahren kritisch.

ESTA ist die Abkürzung für "Electronic System for Travel Authorization". Jeder, der über das sogenannte Visa-Waiver-Programm als Urlauber oder Geschäftsreisender in die USA möchte, muss sich gemäß der Neuregelung unter [color=blue][b]https://esta.cbp.dhs.gov [/b] [/color] im Internet anmelden und eine Reihe von Fragen beantworten.
Im Wesentlichen sind es die gleichen, die er bisher auf einer grünen Einreisekarte aus Papier gestellt bekam. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 34 Ländern, mit denen die USA eine entsprechende Visa-Waiver-Vereinbarung haben.
Weiterhin nicht nötig ist eine Internet-Anmeldung, wenn für den Besucher ein Einreisevisum erforderlich ist, zum Beispiel bei Austauschschülern und -studenten.

Über den Fragebogen auf der Webseite erfassen die US-Behörden persönliche Daten. Außerdem wollen sie zum Beispiel wissen, ob der Reisende schon einmal vergeblich ein Visum beantragt hat oder in den USA arbeiten will. "Wir empfehlen, mindestens 72 Stunden vor einer geplanten Abreise die Anmeldung vorzunehmen", sagt David Stewart von der US-Botschaft in Berlin. Eine konkrete Reiseabsicht ist aber keine zwingende Voraussetzung: So ist es möglich, die Genehmigung vorsorglich zu beantragen. Gültig bleibt sie für zwei Jahre. Auf freiwilliger Basis läuft das ESTA-Verfahren bereits.

Weitere Info unter:  [color=blue][b][url=http://www.dhs.gov/usvisit]www.dhs.gov/usvisit[/url][/b][/color], [color=blue][b][url=http://www.vusa-germany.de]www.vusa-germany.de[/url][/b][/color]
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GTA 4 Probleme
Begonnen von KingBKC
04. Dezember 2008, 00:03:08
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Also ich habe heute GTA 4 bekommen und hab es natürlich direkt installiert und Online Aktiviert bla bla bla umständlicher geht es nicht.
So weit so gut.
Als wir im Menü ankamen wollten wir natürlich die Grafik auf hoch stellen dann kam diese Ressourcen Warnung in rot und meint das ich nicht genügen speicher hätte für die Auflösung.
Na ja Hab auch ne Nvidia GF 8800 GTS 320MB und ein 22 Zoll Monitor.
Und als ich anfing die erste Mission zu starten also vom Schiff nach Hause zu fahren wackelte die Kamera häftig und ich konnte nicht fahren.
Was ist da los.
Hat da irgendwer dieselben Probleme ?
Ich hab gelesen das liegt am Win Live oder Secure Rom. Naja will nur wissen ob man die Grafik nicht höher einstellen kann und wie man diesen Wackeln weg bekommt.

Bin jetzt schlafen :)
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Tsubasa :D
Begonnen von Gryver
28. November 2008, 17:33:44
hallo leute

kennt jemand ein Spiel für vista mit Tsubasa zum downloaden? da ich ein großer fan von tsubasa bin!
für manche die Tsubasa nicht kennen u Beginn der Serie zieht der 12-jährige Tsubasa Ohzora mit seiner Familie nach Nankatsu (Shizuoka), wo er sich seiner Schulmannschaft, dem FC Nankatsu, anschließt und mit dieser zunächst die Bezirksmeisterschaft gewinnen kann. Neben Tsubasa sind Ryo Ishizaki, Genzo Wakabayashi und Taro Misaki die wichtigsten Spieler Nankatsus.

Nach dem Gewinn der Bezirksmeisterschaft wechselt Wakabayashi nach Deutschland und spielt beim FC Grünwald, Taro Misaki zieht nach Frankreich. Roberto Hongo, ein ehemaliger brasilianischer Fußballspieler, der den FC Nankatsu und Tsubasa trainierte, zieht nach Brasilien zurück.

Bei der Landesmeisterschaft stehen sich der FC Nankatsu und die Toho-Schule (die Mannschaft von Tsubasa Erzrivalen Kojiro Hyuga) dreimal im Finale gegenüber. In den ersten beiden Jahren gelingt es der Mannschaft von Nankatsu, den Titel zu gewinnen, im dritten Jahr endet das Spiel mit 4:4-Unentschieden, bei dem Tsubasa und Kojiro alle Tore schießen und der Titel geht an beide Mannschaften.

Nach dem Ende der Landesmeisterschaft werden neben Tsubasa und Hyuga sowie einiger Spieler Nankatsus und Tohos auch Hikaru Matsuyama (dessen Mannschaft, der FC Furano, im Halbfinale ausgeschieden war) und Hiroshi Jito (aus im Viertelfinale) in die U-16 Mannschaft berufen, um dort bei der Fußball-Weltmeisterschaft der Junioren in Frankreich anzutreten. Da sich Tsubasa während der Landesmeisterschaft verletzte, kann er erst im letzten Vorbereitungsspiel antreten. Bei der Endrunde in Frankreich erreichen die Japaner das Finale und besiegen Deutschland mit 3:2. Danach wechselt Tsubasa nach Brasilien zum FC Brancos und Kojiro nach Italien zum FC Piemont.

Drei Jahre später spielt die japanische Mannschaft zunächst bei der U-19 Fußball-Asienmeisterschaft und gewinnt den Titel durch ein 2:0 über Südkorea. Bei der darauffolgenden U-19 WM gewinnen die Japaner das Finale gegen Brasilien dank eines Hattricks von Tsubasa mit 3:2. Nach dem Ende der WM heiratet Tsubasa seine Jugend-Freundin Sanae Nakazawa und wechselt nach Spanien.
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Probleme beim Providerwechsel :)
Begonnen von netzmonster
27. November 2008, 16:58:00
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Eine kleine Ankdote zum Thema Providerwechsel

Bisheriger Anschluss :
Telefon : Telekom
DSL : congstar 2000

Um die monatlichen Fixkosten etwas zu minimieren, beschloss ich, einen Anschluß mit Telefon + DSL Flat zu nehmen.
Da 1+1 uns massiv mit Werbung versorgte und die Preise auch in Ordnung sind, entschied ich mich ziemlich schnell für 1&1.

Dank der kurzen Kündigungsfrist bei Congstar (1 Monat) konnte ich im Oktober meinen Vertrag zum 30.11. kündigen. Den neuen Vertrag bei 1&1 ließ ich ab dem 01.12. freischalten. Ich dachte mir, das soetwas ja kein Problem sein sollte.
Die Kündigungsbestätigung von Congstar kam prommt und mir wurde bestätigt, das ich am 30.11 das letzte mal den DSL Anschluß nutzen könne.
1&1 schrieb mir auch freundliche E-Mails, in denen sie sich freuten, das wir zu ihnen wechseln würden. Damit war für mich alles erledigt.
Da es bis zum 01.12. nicht mehr so lange hin ist, dachte ich mir heute, das doch eigentlich die Zugangsdaten und die Hardware bald kommen müsste.

Mein Anruf bei 1&1 ergab, das mein Vertrag storniert wurde! Ich dachte, ich höre nicht richtig. Angeblich wäre in  meinem Ort kein DSL verfügbar. Zum Glück habe ich schon mehreren Leuten bei uns eine 16.000er DSL Verbindung eingerichtet und mit wieistmeineip.de postiv getestet. :D
In den nächsten Tagen soll ich aber von 1&1 angerufen werden, um mir Alternativvorschläge anzuhören.  :grübel
Ich habe die Frau am Telefon darauf hingewiesen, das ich kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit 1&1 habe, da ich mir einen anderen Provider aussuchen werde. Ein Provider, der es nicht für nötig hält, seinen Kunden zu informieren wenn der Vertrag storniert wird, ist in meinen Augen nicht Zuverlässig. Die (noch) freundliche Dame am Telefon wies mich darauf hin, das ich einen 2 Jahres Vertrag bei 1&1 abgeschlossen habe und ich mich an die Mindestvertragslaufzeit zu halten habe.  8o Ich habe einige Sekunden die Luft angehalten und überlegt, was ich zerstören kann. :D
Naja, vielleicht habe ich mich auch nur verhört :D , also fragte ich sicherheitshalber nocheinmal nach, wie sie das meinte.
Jetzt war die Dame aufeinmal nicht mehr so freundlich :grübel , was ich gar nicht verstehen konnte. Sie erklärte mir nochmal, das ich einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen habe und die Widerrufsfrist bereits vorbei ist. Jetzt wurde ich etwas unfreundlicher und verlangte nach jemanden, der auch Ahnung hat und mir das genauer erklären könnte.
Nach 3 Minuten in der Warteschlange hatte ich (angeblich) ihren Chef. Der meinte ganz schnell, bevor ich etwas sagen konnte, das ich mir keine Sorgen machen müsse, der Vertrag wurde durch 1&1 storniert und damit ist der Vertrag hinfällig.
Ich bedankte mich für das nette Gespräch und verwies nochmal darauf hin, das man seine Kunden ruhig vorher informieren sollte. Schließlich habe ich den Antrag vor 8 Wochen gestellt.

Jetzt bin ich auf der Suche, nach einem neuen Anbieter. Ich werde mich wahrscheinlich für Vodafone entscheiden.
Gibt es dort auch solche Probleme? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?


edit:
Da mein Vertrag bei Congstar zum 30.11 gekündigt ist, sitze ich ab Montag ohne Internet da.  ;(
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Maus hängt ständig - woran liegts ? Maus, Grafikkarte oder USB-Anschluss ?
Begonnen von Seattle
22. November 2008, 16:26:16
Hallo,

ich kämpfe seit ca. 2 Wochen mit meiner Mini-USB Maus am Notebook. Teilweise reagiert sie gar nicht (Infrarot-Licht ist dann auch vorübergehend aus), aber was sie nun ständig macht, ist dass sie überall "hängen" bleibt. Scrollt man z.B., dann löst sich der Cursor nicht mehr vom Scrollbalken bis man zig mal wieder links oder rechts die Maus angeklickt hat. Der Linksklick auf ein Element bringt beim ersten Mal auch nichts mehr. Der Cursor respektive die Maus bleibt erst mal am Button "kleben" und es sind wieder zig Klicks notwendig, um die Maus wieder vom Objekt zu lösen.

Nun seid Ihr ja auch keine Hellsehen - aber vielleicht hatte Jemand das ja ebenfalls schonmal und weiß, ob dieses Verhalten an einem Defekt der Maus selbst - der Grafikkarte - oder dem USB-Anschluss des Notebooks liegt ?

Gruß,

Seattle
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Abtreibung und Kosten
Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38
Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich.
Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann.

Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen.
Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst.
Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 )
Also zur Frage:.
Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat?
was muss man alles machen ?

Danke für eure Antworten