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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort vertrag
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Kann mir einer sagen wo ich einen günstigen Handy Vertrag finden kann ?
Begonnen von serj
18. November 2014, 22:43:40
Huhuu Leute ;)

Ich habe lange darüber nachgedacht aber bin dann zum Entschluss gekommen dass ich mir einen Handy Vertrag abschließen will. Doch da es auch mein erster ist und auch keine Ahnung habe, wollte ich euch fragen :D
Kann ja sein dass ihr einen günstigen Tarif kennt und mir diesen empfehlen könnt ? Es ist wirklich sehr wichtig denn ich habe keine Lust irgendeinen abzuschließen welcher teuer ist |-( Aus diesem Grund würde es mich freuen wenn ihr mir einen Anbieter raten könnt ? ^^

Lieben Dank

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Internet Abzocke
Begonnen von Johannes Fein
29. Juli 2012, 23:50:04
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Hallo,
ein Freund von mir hat mir heute mittag die Seite "gewerblichenhandel.de" geschickt. Ich war sehr angetan von den niedrigen preisen und hab dann um mir die angebote anzusehen meine email und Namen angeben müssen..... Jetzt hab ich im nachhinein gesehen das rechts naja nennen wir es mal "Vertrags"informationen stehen. Jetzt hab ich Angst das ich das Geld zahlen muss... Kann mir einer weiterhelfen?

[color=red][i]@ossinator
Die Seite ist nicht verfügbar und um mögliche falsche Verlinkungen zu unterbinden habe ich die schreibweise des Links geändert.[/i][/color]
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Fritz!Box 7390 wann erscheint der Nachfolger?
Begonnen von Markus
14. April 2012, 14:42:12
Servus,

bin schon seit einiger Zeit glücklicher Besitzer einer Fritz!Box 7390 dank 1und1-DSL-Vertrag - demnächst steht eine Vertragsverlängerung an... Habe mal nachgeschaut - die 7390 von AVM gibt es schon seit Dezember 2009, deswegen hat sich mir die Frage gestellt, ob es da demnächst vielleicht mal ein Nachfolge-Modell geben wird?!? Weiß da irgendjemand Bescheid, oder hat irgendwo was dazu gelesen???

mfg
Markus  :))
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Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
Begonnen von Gü.He.
14. Februar 2012, 14:46:38
ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht nicht.ich werde auf jedenfall nichts bezahlen,werde wahrscheinlich die Polizei einschalten. :stinker :kaffee
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Handy Partnervertrag - nutzt ihr sowas, sinnvoll oder nicht?
Begonnen von Markus
30. Juli 2011, 17:34:39
Servus,

nutzt jemand Handy Partnerverträge und findet ihr sowas sinnvoll?

Also ein Vertrag, zwei Sim-Karten und Handys untereinander kostenlos telfonieren...

ist sowas sinnvoll - gibt es da empfehlenswerte Tarife???

mfg
Markus
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T-Mobile und T-Home verbinden sich mit der Telekom
Begonnen von Cr4nk
15. Mai 2010, 13:38:18
[center][img width=640 height=210]http://www.vvallo.com/wp-content/uploads/2007/11/logo_deutsche_telekom.jpg[/img][/center]

Folgende SMS erreichten alle D1 (T-Mobile) Kunden:
[quote]Lieber Kunde, T-Mobile und T-Home wurden in der Telekom Deutschland GmbH zusammengeführt. Die Anezige ihn ihrem Handydisplay ändert sich nach Neustart des Handys in Kürze auf: "Telekom.de".[/quote]

Weshalb T-Mobile und T-Home zusammengeführt wurden ist noch unklar. Zudem ist es auch fraglich ob dies irgendwelche Nachteile bildet.
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Vodafone Tarif
Begonnen von Blue-Air
01. April 2010, 18:51:52
Hii wollt erstmal fragen ob sich jemand hier mit Vodafone auskennt weil ich jetzt seit 2 Tagen ein Vertag habe....
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Vodafone Easybox E220 ,kein Surfen möglich
Begonnen von Jane61
25. September 2009, 02:35:51
Hallo,
habe Win Xp SP3(Neukauf mit Lizenz)) auf  unseren 2.Rechner installiert,den mein Mann nutzt.
Soweit alles gut,die Easybox angeschlossen via USB,Hardware erkannt,Treiber installierte sich automatisch.
Die Box wählte sich ein ins Vodafone-Netz.....aber dann fingen die Probleme an.

Es öffnet sich nur die Vodafoneseite im Internetexplorer mit Hinweis auf ein Update.
Weitere Seiten im WWW öffnen sich nicht,egal,was man eingibt. Immer nur die Vodafoneseite.
Komischerweise hat es dieses Update runtergeladen und installiert ,was ersichtlich ist an dem Datenvolumen,was dadurch verbraucht wurde.
Ergo hat es ja ne Verbindung ins Netz.
Nun frage ich mich,warum kommt man  nicht auf andere Webseiten?

Ich selber nutze Vista auf meinem PC und bei mir gab es nie Probleme damit in den fast 2 Jahren.

Wer weiß Rat?

Gruß Jane 61

PS: Ich selber surfe mit WDSL seit kurzem(vorher kein DSL verfügbar) und bis der Vertrag ausläuft im Nov. möchte mein Mann die Easybox noch nutzen am 2.Rechner(Spiele-PC ohne Internetanschluß bis dato)

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Internet Geschwindigkeit prüfen
Begonnen von Markus
23. August 2009, 13:48:22
Hi!

wollte mal wissen, mit welchen Tools und Diensten ihr eure Internet Geschwindigkeit testet.
Gibt ja zahlreiche Anbieter - allerdings variieren die Ergebnisse meiner Meinung nach sehr stark...
Evtl. könntet ihr auch gleich mal eure Internet-Geschwindigkeit (laut Anbieter und real) angeben...

mfg
Markus :))
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iPhone 3GS
Begonnen von stoneagem
08. Juni 2009, 21:15:28
Die Gerüchte haben sich also bestätigt: Soeben hat Apple auf der weltweiten Entwicklerkonferenz in San Francisco das neue iPhone 3GS vorgestellt. Im Vorfeld gab es viele Spekulationen um den Namen, als auch um das mögliche neue Design. Hier werden viele Nutzer wohl enttäuscht sein: das Design wird dem des iPhone 3G entsprechen. Das "S" im Namen steht für "Speed": die SMS-Funktion startet nun 2,1 Mal schneller, Excel 3,6 Mal schneller, auch Webseiten laden schneller. Zudem unterstützt das Gerät den mobilen Grafikstandard OpenGLIES.

Die Gerüchte haben sich auch dahingehend bestätigt, dass das neue iPhone über eine bessere Kamera verfügt. So werden Fokus und Belichtung automatisch eingestellt und zudem besteht nun die Möglichkeit Videos aufzunehmen. Diese Videos können dann - sofern vom Provider unterstützt - als MMS verschickt werden oder direkt auf den iPhone weiter bearbeitet werden.

Andere nette Neuerungen sind die Spracherkennung, ein digitaler Kompass, für Sportler die Integrierung von Nike+. Ebenfalls verbessert wurden Akku und Umweltverträglichkeit.

Das iPhone 3GS erscheint am 19. Juni weltweit, preislich liegt das 16GB bei 199 US-Dollar, das 32GB bei 299 US-Dollar. Die Preissenkung für das iPhone 3G auf 99 Euro ist für Deutschland insofern uninteressant, weil es ohnehin für 0 Euro im Vertrag verfügbar ist.

Quelle: MacRumors
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Verkaufe LG KM 900 Arena
Begonnen von trkiller
20. April 2009, 00:43:03
Hi an alle

verkaufe mein neu gekauftes Handy, hatte es mit vertragsverlängerung gekauft und mir gefällt das handy leider nicht mehr.
Habe mir ein Iphone gekauft und deswegen brauche ich das Handy nicht mehr.
Das Handy wurde am 01.04.2009 im Shop gekauft und hat O2 Branding.
Es ist noch in einem guten Zustand sprich wie neu keine Kratzer und alles was mitgeliefert wurde ist mit dabei + Rechnung und der Restgarantie.

Verlange für das Handy 310€ mit Versand also wer es haben will der soll sich melden

mfg
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M2N32SLI-Deluxe/WiFi Edition
Begonnen von uyanbekardes
01. Februar 2009, 03:48:09
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Hallo,
ich habe ein ernstes Problem mit meinem neu zusammengebauten System bestehend aus:
Asus M2N32 SLI Deluxe
4GB Speicher DDRII PC6400 von G-SKILLB
Athlon X2 6000+
Geforce XFX 8600 GTS XXX
be quiet Blackline BQT-P5-420 Watt Netzteil
Samsung IDE Festplatte etc...
Ich habe alles angeschlossen und wollte den PC dann hochfahren, allerdings passiert nix. Lüfter laufen etc. aber der Monitor kriegt kein Signal. Der PC gibt auch kein Warnsignal oder so von sich was er ja eigtl tun sollte um genau zu sein piept er gar nicht wenn ich ihn anmache. Hat da jemand Erfahrung? Wär nett wenn mir einer helfen würde
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iphone kaufen!!
Begonnen von Raman
31. Januar 2009, 18:16:30
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Hallo Leute,

ich habe vor kurze ein schönes Zeugniss nach Hause getragen und krige dafür von meinen Eltern bald ein iphone *happy*

Aber ich wollte mal Fragen, wie viel so ein normales iphone kostet, muss auch meine Eltern informieren

Also wie viel kostet ein normales iphone in Deutschland ohne Vertrag?

Ware Dankabr wen ihr mir Antworten würdet
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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hilfe beim handy-kauf
Begonnen von mesut
26. Dezember 2008, 20:31:24
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halloo miteinander..
zuerstmal frohe weihnachten an alle!

doch jetzt wollte ich euch etwas fragen:
ich möchte mir ein neues handy besorgen und bin ziemlich unentschlossen,weil jedes handy so seine vor und nachteile i.wie hat...
ich wollte euch fragen zu welchem handy ihr vllt raten könnt:
mein handy sollte eine gute kamera haben (ich finde momentan sollten schon 5 mp drin sein..können aber auch 3 sein vllt)
w-lan haben
mp3-player, video usw das übliche halt
wenns möglich ist auch navigation

ich fände es schön wenn es ein touchescreenmodell ist...

ich dachte so an das samsung i900 omnia...kennt sich vllt jemand damit aus?
das n96 steht auch so auf der liste..

hat jemand von euch noch andere vorschläge?
danke für eure hilfen..

mfg mesut
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iphone 3G orange.fr ohne vertrag
Begonnen von stoneagem
07. Dezember 2008, 22:33:46
ich will ein iphone für meine freundin,aber ohne vertrag,gibt hier in deutschland zwar auch aber nur mit simlock von t-moblie,den man erst nach 12 monaten entfernen lassen kann.die anderen deutschen shops sind mir zu teuer(ca 700 € das 16gig)nun da ich an der nähe von frankreich wohne,gibt es da das iphone ohne vertrag für 509€.jedoch muss man einen aufrpeis von 100€ zahlen(so habe ich das bei chip gelesen)wenn man den simlock entfernen will.aber ich finde auf der website nicht eine solche option,die seite ist aber französisch,da bin ich nicht so bewandert,kann da jemand was finden?
http://www.orange.fr/bin/frame.cgi?u=http://sites.orange.fr/boutique/files/html/pe_pack_forfaits_iphone.html


edit:man kann nicht direkt auf die seite,man muss auf
''Commander iPhone 3G avec les autres forfaits Orange''
das steht bischen weiter unten
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Probleme beim Providerwechsel :)
Begonnen von netzmonster
27. November 2008, 16:58:00
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Eine kleine Ankdote zum Thema Providerwechsel

Bisheriger Anschluss :
Telefon : Telekom
DSL : congstar 2000

Um die monatlichen Fixkosten etwas zu minimieren, beschloss ich, einen Anschluß mit Telefon + DSL Flat zu nehmen.
Da 1+1 uns massiv mit Werbung versorgte und die Preise auch in Ordnung sind, entschied ich mich ziemlich schnell für 1&1.

Dank der kurzen Kündigungsfrist bei Congstar (1 Monat) konnte ich im Oktober meinen Vertrag zum 30.11. kündigen. Den neuen Vertrag bei 1&1 ließ ich ab dem 01.12. freischalten. Ich dachte mir, das soetwas ja kein Problem sein sollte.
Die Kündigungsbestätigung von Congstar kam prommt und mir wurde bestätigt, das ich am 30.11 das letzte mal den DSL Anschluß nutzen könne.
1&1 schrieb mir auch freundliche E-Mails, in denen sie sich freuten, das wir zu ihnen wechseln würden. Damit war für mich alles erledigt.
Da es bis zum 01.12. nicht mehr so lange hin ist, dachte ich mir heute, das doch eigentlich die Zugangsdaten und die Hardware bald kommen müsste.

Mein Anruf bei 1&1 ergab, das mein Vertrag storniert wurde! Ich dachte, ich höre nicht richtig. Angeblich wäre in  meinem Ort kein DSL verfügbar. Zum Glück habe ich schon mehreren Leuten bei uns eine 16.000er DSL Verbindung eingerichtet und mit wieistmeineip.de postiv getestet. :D
In den nächsten Tagen soll ich aber von 1&1 angerufen werden, um mir Alternativvorschläge anzuhören.  :grübel
Ich habe die Frau am Telefon darauf hingewiesen, das ich kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit 1&1 habe, da ich mir einen anderen Provider aussuchen werde. Ein Provider, der es nicht für nötig hält, seinen Kunden zu informieren wenn der Vertrag storniert wird, ist in meinen Augen nicht Zuverlässig. Die (noch) freundliche Dame am Telefon wies mich darauf hin, das ich einen 2 Jahres Vertrag bei 1&1 abgeschlossen habe und ich mich an die Mindestvertragslaufzeit zu halten habe.  8o Ich habe einige Sekunden die Luft angehalten und überlegt, was ich zerstören kann. :D
Naja, vielleicht habe ich mich auch nur verhört :D , also fragte ich sicherheitshalber nocheinmal nach, wie sie das meinte.
Jetzt war die Dame aufeinmal nicht mehr so freundlich :grübel , was ich gar nicht verstehen konnte. Sie erklärte mir nochmal, das ich einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen habe und die Widerrufsfrist bereits vorbei ist. Jetzt wurde ich etwas unfreundlicher und verlangte nach jemanden, der auch Ahnung hat und mir das genauer erklären könnte.
Nach 3 Minuten in der Warteschlange hatte ich (angeblich) ihren Chef. Der meinte ganz schnell, bevor ich etwas sagen konnte, das ich mir keine Sorgen machen müsse, der Vertrag wurde durch 1&1 storniert und damit ist der Vertrag hinfällig.
Ich bedankte mich für das nette Gespräch und verwies nochmal darauf hin, das man seine Kunden ruhig vorher informieren sollte. Schließlich habe ich den Antrag vor 8 Wochen gestellt.

Jetzt bin ich auf der Suche, nach einem neuen Anbieter. Ich werde mich wahrscheinlich für Vodafone entscheiden.
Gibt es dort auch solche Probleme? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?


edit:
Da mein Vertrag bei Congstar zum 30.11 gekündigt ist, sitze ich ab Montag ohne Internet da.  ;(
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dell inspiron mini 9 und vodafone umts stick?
Begonnen von spartacus
29. September 2008, 07:52:47
möchte mit meinem dell inspiron mini 9 per vodafone umts stick ins internet gehen. sagt mal reicht der prozessor (Intel®  AtomTM -Prozessor 1,6 GHz, 512 KB L2-Cache, 533 MHz FSB) mit 1gb ram dafür aus? vodafone konnte mir dazu keine angaben machen.

lg spartacus