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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort bestellung
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Windows 8 Upgrade
Begonnen von ossinator
26. Oktober 2012, 16:58:45
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Ich mache mal diesen Thread für erste Probleme und Macken beim Upgrade von Windows 7 auf Windows 8.

Nachdem mein Laptop mit der Windows 8 Preview recht anständig lief und auch alle benötigten Geräte korrekt installiert wurden, gehen die Probleme nun los.
Nachdem meine Microsoft Bluetooth Mouse 5000 unter der Preview lief, wird unter Windows 8 Final der Bluetooth-Treiber von Atheros nicht korrekt eingebunden. Super!

Dann kommt nach dem 1. Starten des Firefox der erste Systemabsturz... Es ist ein PC-Problem aufgetreten und das System muss neu gestartet werden...
Das fängt ja super an.

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Seeman GmbH verschickt verseuchten Anhang
Begonnen von ossinator
03. Mai 2012, 09:26:11
Seit einiger Zeit verschickt ein Gauner/Gaunerbande gefakte Rechnungsmail mit Anhang, der mutmaßlich verseucht ist.
Heute habe ich nun auch solch eine Mail bekommen (im Anhang natürlich nur das ungefährliche Bild).
Witzig ist, wenn man die angebliche Adresse in Google StreetView eingibt, da kommt ein Gartengrundstück.
Die PLZ 03651 gibt es nicht.

[attachimg=1]
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Muss ich wirklich zahlen
Begonnen von TheMessenboy
24. April 2012, 07:08:54
Guten Abend

Ich habe gerade eine Mail von einer Internetseite erhalten, bei der man die Lyrik von Songs herunterladen kann. Die wollten 192 Euro, weil ich mich angeblich für ein Abo angemeldet habe und die Probezeit jetzt abgelaufen ist. Ich habe mich aber dort unter falschem Namen, Geburtsdatum... angemeldet, also wissen die nicht wer ich bin, wo ich wohne....
Zudem bin ich noch minderjährig und man darf dort nur mitmachen wenn mal volljährig ist.
Was noch dazukommt, der Anbieter ist zwar aus Deutschland, ich bin aber Schweizer und lebe auch dort. In der Schweiz gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass es immer klar ersichtlich sein muss, wenn etwas kostet und das war NICHT der Fall.

Wenn ich einfach alles ignoriere, was können die machen (Oder was machen die auch wirklich?)

Bitte gebt mir eine gute Antwort

Danke im Voraus

PS: was passiert wenn ich nicht zahle?
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Seite kann nicht angezeigt werden Problem
Begonnen von Count Doku
09. Juli 2011, 17:22:14
Hallo Gemeinde

Seit zwei Tagen habe ich das Problem das ab und zu mal die Meldung kommt "Die Webseite kann nicht angezeigt werden".

Wenn man dann auf aktualisieren klickt geht es wieder. Nun ist es auch mal das die Seiten nur im Script angezeigt werden also ohne Banner und Bilder und mit aktualisieren geht das auch wieder.
Genauso sieht es aus mit einigen Webseiten wo Bilder drauf sind die dann nur mit rotem Kreuz angezeigt werden. Mit der oben genannten Lösung gehts dann wieder.

Habe schon unter Verbindungen die einstellung kontrolliert ob er die DNS Daten selbstständig aktualisiert bzw sucht und meinen W503V resettet. Leider blieb es dabei.

Es ist zwar nicht schlimm aber nervig vor allem wenn man Onlinebanking macht und er dann zicken macht.

Es kommt auf dem Rechner per Kabel mit Windows 7 Home Premium SP1 vor und auch mit dem Laptop per W-Lan.

Auf beiden Rechnern ist Norton 360 V5 Premium Eidition Installiert.

Hat jemand noch einen Lösungsvorschlag.

Die Lösungen auf Microsoft hab ich schon durch also die mit IE ohne Addons etc.

Auf beiden Rechnern ist der IE8 installiert. Unter dem IE 9 kam dies auch vor.


Danke für Antworten
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Windows 7 - Service Pack 1 DVD
Begonnen von Lucas7032
15. Juni 2011, 18:03:56
Hallo Leute,

Könnt ihr mir bitte bei folgendem helfen? Ich würde mir gerne von Microsoft die Windows 7 Service Pack 1 DVD bestellen! Nur da steht da:

Produkt:Win 7 SP1 German Patch DVD

"SP1 can be installed on the Release to Manufacturing (RTM) version of Windows 7. "

Kann man dann das was auf der DVD das SP1 auch auf Windows 7 Home Premium 64 Bit installieren weil da steht für die RTM! 

Folgende Webseite: https://om2.one.microsoft.com/opa/Validation.aspx?StoreID=95fa353a-dc22-4767-a4b8-9658d0c17241&LocaleCode=de-de

Danke im Voraus!

Lucas M.
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Kauft nicht bei neckermann.de!
Begonnen von Noone
19. November 2010, 13:20:20
Aufgrund eines mir bekannten Falles kann ich jedem nur dringend davon abraten, bei neckermann.de Sachen zu kaufen, die kaputtgehen können.

Da wird zunächst völlig falsch eingewendet, die an neckermann zur Reparatur eingesendete mangelhafte Ware habe einen "Transportschaden", den der Käufer selbst zahlen muß. Dann ist dieses Argument aus der Welt, bekommt man zwar monatelang Versprechungen, aber keine reparierte Ware zurück. Dann verlangt man nach Monaten Schadenersatz, also das Geld zurück.

Der Kaufpreis nicht zurückgezahlt. Man beantragt Mahnbescheid über die Kaufpreisrückzahlung. Dann kommt plötzlich die ggf. reparierte Ware, die man schon gar nicht mehr haben will. Wird nicht angenommen. Man schreibt wieder an neckermann. Vier Wochen später bekommt man den Kaufpreis zurück, aber nicht die Kosten des Mahnverfahrens und des Rechtsanwalts etc. Man schreibt neckermann wieder an, wenn man auch diese Kleinbeträge noch zahle, sei die Sache erledigt. Wieder nichts. Man erinnert. Wieder nichts, neckermann zahlt nicht. Das Mahnverfahren findet wegen der geringfügigen Restbeträge Fortsetzung.

Ende offen. Und das nach einem 3/4 Jahr, gerechnet ab Einsendung zur Reparatur...
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Erste Erfahrungen mit Windows 7 Family Pack
Begonnen von Mähman
19. Oktober 2009, 23:27:45
Bereits heute morgen und somit drei Tage vor dem offiziellen Verkaufsstart habe ich mein seit längerer Zeit vorbestelles Windows 7 Home Premium Family Pack erhalten. Es enthält je eine 32bit- und eine 64bit-DVD. Eine Installation ist auf bis zu 3 PC's oder Notebooks möglich. Voraussetzung hiefür sind jedoch jeweils eine gültige Lizenz für WindowsXP oder Windows Vista, ein Erfordernis, das ich erfülle. Ich war allerdings erstaunt, dass ich die Installation auf dem ersten Notebook vornehmen konnte, ohne die bisherige VistaDVD einlegen oder deren Lizenznummer angeben zu müssen. Der Preis für das Paket war mit Fr. 175.-- (entspricht ca. 115 Euros). Das Paket wird zudem in einer schönen Kartonpackung mit einer kleinen Gebrauchsanleitung inkl. wichtigste Informationen geliefert. Die Installation auf dem Laptop lief reibungslos ab, und alles funktioniert tadellos (vorher war Windows Vista Business drauf). Da der Laptop nur 3 GB Arbeitsspeicher hat, habe ich mich für die Installation der 32bit-Version entschieden. Auf dem anderen Notebook sowie auf dem PC, die beide über einen stärkeren Prozessor und über je 4 GB RAM verfügen, werde ich hingegen die 64bit-Version installieren (lief mit Win7 RC bereits reibungslos). Mein erstes Fazit zu Windows 7 fällt sehr positiv aus. Das System läuft sehr stabil, und es hat einige Vereinfachungen gegenüber WinVista gegben, die man zwar nicht immer auf den ersten Blick merkt, die aber doch wertvoll sind.

Erstaunlich: Sowohl unter der 32bit- als auch unter der 64bit-Version (getestet mit RC) laufen alle von mir bisher getesteten Programme problemlos.
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Bürostühle
Begonnen von Musicscore
29. September 2009, 00:39:16
Hallo,mein Bürostuhl ist gerade gebrochen,muss jetzt ein neuen Kaufen,könnt ihr mir einen Empfehlen?? am besten einen mit dem ich mich zurücklehnen kann.

Kann mir bitte jemand einen empfehlen?
So günstig wie möglich ~50-60€

Hier habe ich mal was,ist der gut ???
http://www.nsl-design.de/buerostuhl-master-p-381.html?__partner=froogle

Mfg
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TreeSize zeigt unter Win7 völlig falsche Werte
Begonnen von OCtopus
16. August 2009, 08:40:12
Bei meiner neuen 1,5 TB großen externen Festplatte zeigt TreeSize
http://www.jam-software.de/freeware/
völlig falsche Werte an. Es zeigt eine "Größe" von 335 GB an, obwohl die tatsächliche Größe 1,5 TB beträgt. Es zeigt als "belegt" 44 GB an, obwohl 327 GB belegt sind. Der "freie Speicher" wird allerdings wiederum einigermaßen richtig mit 1.069 GB angezeigt.

Ich habe die falsche TreeSize-Anzeige und die beiden zutreffenden Anzeigen aus Paragon und Windows angehängt.

Fällt jemand dazu etwas ein?[attachment=1]
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"Als Administrator ausführen" geht nicht javascript:void(0);
Begonnen von VistaIstDoof
27. Juni 2009, 12:30:57
Immer wenn ich Programme,Spiele und so starte , muss ich sie "Als Administrator ausführen" doch,ich kann nicht auf "OK" drücken , :? Also das Ok zeichen ist grau -.- Ich bin ADMIN .. Achja Systemwiederherstellung nutzt ja auch nichts ,weil ich das "Als Administrator ausführen" muss -.- Hat jmd ne Lösung?? ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(
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Bestellung auf Rechnung
Begonnen von Sweeneymoon
08. Mai 2009, 23:54:44
Hi,

Weiß einer wo man TV's auf Rechnung bestellen kann ? oder gar in Raten ?
Danke
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AMAZON und bestimmte andere Seiten nicht aufrufbar !!!
Begonnen von bernardo44
23. Januar 2009, 10:33:28
Guten Morgen allerseits,
seit gestern nachmittag merke ich, dass AMAZON nicht mehr aufrufbar ist. Auch eine oder zwei andere Seiten, die ich oft anwähle, funktionieren nicht.
Es kommt immer ein weisses Fenster mit dem Hinweis : NETZWERK-ZEITÜBERSCHREITUNG

Diverse andere Seiten aus meinen Lesezeichen/Favoriten öffnen sich problemlos, auch bei Direkteingabe in die Adressenleiste.

Ich hatte das gleiche Problem schon mal vor längerer Zeit, da konnte ich das beheben, indem ich fast alle Plugins aus meinem Firefox deaktiviert habe (auf Anraten eines Bekannten).
Das hat diesmal nichts genützt. Dann habe ich den Internetexplorer getestet und auch dort ist AMAZON z. B. nicht aufrufbar.

Antiviren und Spyware - Software meldet keine Schädlinge !!!
Weiss jemand Rat  ??

LG  bernardo44
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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HP Update funktioniert nicht!
Begonnen von HoneyAnca
05. Dezember 2008, 17:00:42
Guten Abend,

mein HP Update funktioniert seit längerer Zeit nicht mehr.

Systemtyp: 32-Bit-Betriebssystem
Hersteller: Hewlett Packard Company

ich habe jetzt eine halbe Stunde im Net geschaut und habe nichts gefunden. was kann ich machen, dass das Update wieder funktioniert?

ich habe auf der HP Hompage ein Download gefunden: Health Check
dieses habe ich heruntergeladen, aber es funktioniert auch nicht! was kann der Grund dafür sein?

Herzlichen Dank
Liebe Grüsse
HoneyAnca
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
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DVD mit Vista 64 bit-Version
Begonnen von scara
22. Oktober 2008, 10:31:35
Trotz intensiver Forensuche leider nix (aktuelles) gefunden:
Ich möchte gern mein Home Premium (OEM) von 32 bit auf 64 bit upgraden. Leider habe ich nur eine (damals bei Microsoft erworbene) "Anytime Upgrade 32 bit"-DVD. Eine 64 bit DVD über [url=http://www.microsoft.com/windowsvista/1031/ordermedia/de-de/default.mspx]http://www.microsoft.com/windowsvista/1031/ordermedia/de-de/default.mspx[/url] zu bestellen, schlug nach Eingabe meines Keys ohne Fehlerbegründung fehl (vermutlich wegen der OEM-Version?). "Anytime Upgrade 64 bit"-DVD's sind auch nunmehr bei ebay äußerst rar geworden. In meinem Bekanntenkreis gibt es auch niemanden mit einer 64 bit-Version. Was gibt es nun noch für Alternativen (ohne gleich eine neue Box-/Retail-Version zu erwerben)?

Danke schon mal für eure Hilfe  :))
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AVM Fritz!Fon MT-D als Multiphone bei 1&1 erhältlich
Begonnen von markus
04. Oktober 2008, 08:29:12
Wie bereits berichtet soll das [iurl=http://www.go-windows.de/forum/go-vista-de-news-kommentare/avm-fritz!fon-mt-d-fr-fritz!box-fon-wlan-7270-und-7240/]Fritz!Fon MT-D[/iurl] noch im Oktober zum Kauf verfügbar sein.
Bereits jetzt ist das HD-Telefon (DECT mit Cat-iq) bei den [iurl=https://dsl.1und1.de/?ps_id=P8996600]DSL-Paketen von 1und1[/iurl] zum Preis von 29 Euro, unter dem Namen Multiphone -  erhältlich; dabei können bis zu 5 Multiphones bestellt werden.
Wahrscheinlich wird somit das AVM Fritz!Fon MT-D also für 49 Euro regulär in Online-Shops verkauft werden.

[b]Mittlerweile ist das [iurl=http://www.amazon.de/gp/product/B001I5OHXC?tag=v5-21]AVM Fritz!Fon MT-D bei Amazon für 48,95 Euro[/iurl] zzgl. Versand zu bestellen.[/b]

Hier noch ein paar Daten:
[list]
[li]Bis zu 300 Telefonbucheinträge[/li]
[li]Standby 120 Stunden[/li]
[li] Anzeige entgangener Anrufe[/li]
[li]Wahlwiederholung[/li]
[li]Freisprechen[/li]
[li]Hardware-Garantie: 2 Jahre[/li]
[li]Gesprächszeit bis zu 15 Stunden[/li]
[li]Abmessungen: ca. 150 x 50 x 28 mm[/li]
[li]Gewicht: 107g[/li]
[li]Anzeige: 112 x 65 Pixel hochauflösend, monochrom [/li]
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Negativ fällt hierbei die für AVM-verhältnisse kurze Garantie-Zeit von 2 Jahren auf - gewährt der hersteller AVM gewöhnlicheweise bis zu 5 Jahre Garantie auf die Produkte. Durch den geringen Preis von 29 bzw. 49 Euro lässt sich dies jedoch verschmerzen.
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TuneUp Utilities 2009
Begonnen von Blumenkind
03. Oktober 2008, 02:40:17
Seit dem 26.09 wurde die nächste Version des erfolgreichen Tools "TuneUp Utilities 2009" als Beta Version, einigen ausgewählten Testern, zugänglich gemacht!

Hier die wichtigsten Neuerungen von TuneUp Utilities 2009

[color=blue]Startseite[/color]
   Die Benutzeroberfläche von TuneUp Utilities 2009 wurde um eine neue
   Startseite erweitert, die direkt nach dem Programmstart angezeigt wird.
   Die Startseite informiert auf einen Blick über den Zustand aller
   wichtigen Bereiche des Systems, weist auf Probleme und Verbesserungs-
   Potenzial hin und gibt klare Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus
   ermöglicht sie den direkten Zugriff auf zentrale Funktionen wie die
   verbesserte 1-Klick-Wartung und TuneUp Speed Optimizer.

[color=blue]TuneUp Speed Optimizer[/color]
   Das neue Modul ermöglicht die Optimierung des Systems mit wenigen
   Klicks, so wie es ansonsten nur mit umfangreichem Fachwissen und viel
   Aufwand möglich wäre.
   Statt jedes System nach den gleichen Regeln zu behandeln, werden die
   individuelle Zusammenstellung von Hardware und Software, das
   Nutzungsverhalten und die persönlichen Wünsche des Anwenders bei der
   Optimierung berücksichtigt.
   TuneUp Speed Optimizer erstellt klare und verständliche
   Entscheidungsvorlagen – sogar zu ungenutzten Programmen und
   leistungshungrigen Funktionen.

[color=blue]TuneUp Shortcut Cleaner[/color]
   Das neue Modul erkennt und bereinigt ungültige Verknüpfungen.
   Dabei werden nicht nur das Startmenü, die Schnellstartleiste und der
   Desktop bereinigt, sondern auch die Verlaufslisten von Windows und
   bekannten Programmen.

[color=blue]Zahlreiche weitere Änderungen[/color]
   In allen wichtigen Bereichen von TuneUp Utilities wurden Neuerungen
   und Verbesserungen eingebaut.
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Explorer hängt!!!
Begonnen von mortin
19. Juni 2008, 23:17:23
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Hallo Leute,

Das Problem bei mir ist das sich der explorer zu 90% immer aufhängt wenn ich einen Ordner mit Medien Dateien öffne. D.h. immer dann wenn ich in den Ordner mit Videos gehe oder auch der mit den Bildern, bei Ordnern mit mp3's ist dies dann aber nicht der Fall.

Kennt jemand das Problem?... Immerhin kann ich dadurch manchmal überhaupt nichts anschauen da sich der explorer sofort aufhängt

greetz, [tt]MARTIN[/tt]
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Vista DVD bestellen
Begonnen von WhitySoul
22. Mai 2008, 17:24:17
Hallooo

wisst ihr ob man bei Microsoft Vista Home Premium DVDs bestellen kann?...Hab ein Laptop mit vorinstallierten Windows VHP und Recovery Programm.

Bei dem Hersteller würde ne Nachlieferung 50 EUR kosten und bei Windows komm ich beim Support nicht weit.

Entweder ich zahl da 72 EUR um überhaupt ne Anfrage schicken zu können oder ich muss mich das mit ner ID registrieren und so weiter ....

Naja hat hier jemand ahnung davon?

Vllt ne kostenlose email addy bei MS?