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23. April 2024, 08:46:43

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort amazon
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Daten von XP zu Vista
Begonnen von anjam
27. Februar 2009, 17:23:15
Hallo, ich habe ein neues Laptop, dass mit vista läuft.
jetzt würde ich gern die daten von meinem alten laptop (XP) auf meinen neuen schicken. das klappt aber leider nicht. wenn ich es übers netzwerk versuche, scheinen die beiden sich nicht zu erkennen bzw. ich finde sie nicht - weder auf dem alten noch auf dem neuen rechner.
probiere ich es mit dem easy-transfer von vista bleibt der programm immer irgendwo hängen.
wer kann mir sagen, was ich ambesten tun sollte bzw. was ich falsch gemacht haben könnte.

vielen dank!!

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ShellDoc oder DocShell (rechte Maustaste ----> NEU)
Begonnen von D3ltoroxp
22. Februar 2009, 23:31:58
Hallo liebe Community,

habe folgendes Problem:

Wenn man auf Rechte Maustaste ----> Neu geht kommt doch so nen Mausfenster wo man dann neuen Ordner (kann ich erstellen) oder Textdokument (Hab ich wieder in die Reg eingetragen) usw. erstellen kann.

Irgend wie glaube ich hat das schei.. TuneUp dort alles verstellt. Gibt es einen Weg es wieder auf Standart zurück zu setzten.

Die Rescue Files aus dem Rescue Center von TuneUp sind weg, löscht es ja nach ner Zeit automatisch.

Greet's D3
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Info- Broschüre
Begonnen von matag
18. Februar 2009, 12:50:15
Hallo zusammen,

hier findet Ihr eine Informationsbroschüre der Verbraucherzentrale Badenwürtemberg

zum Thema [i]INTERNETABZOCKE[/i].

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Dreamscene zieht CPU ohne Ende, ist das den normal?
Begonnen von Col Sheppard
11. Februar 2009, 22:24:24
Hi Leute,

passt auf. Ich habe Vista Home Premium und war aber schon immer von Dreamscene sehr angetan, tat mich aber mit diesen cracks die im Internet ihre Runde machen sehr schwer. Dann fand ich das hier [url=http://deepneo.wordpress.com/2007/05/07/dreamscene-mit-vista-home-premium/]http://deepneo.wordpress.com/2007/05/07/dreamscene-mit-vista-home-premium/[/url], da gibt es eine .exe-datei zum downloaden. Einfach als Admin ausführen und schon hat man DreamScene auf seinem Vista PC, egal welche Version. Aber das Ding vergewaltigt meinen PC regelrecht, es funktioniert einwandfrei, nur das es Leistung schluckt ohne Ende. Sogar mein Cursor macht nur noch faxen. Es passiert ja nicht sofort, erst nach 5 - 10 Minuten fängt es an zu laggen und zu hängen ohne Ende. Es dauert Minuten bis sich Fenster öffnen, ich schaff es jedes mal mit Mühe und Not DreamScene wieder ab zu schalten. Auf meinem Laptop habe ich das gleiche Problem, allerdings nciht in sollchen ausmaßen, aber nichts läuft mehr flüssig, egal ob das Video grade läuft oder pausiert ist. Wie gesagt, mein Laptop macht da nicht so viele Probleme, obwohl er nicht mal annähernd so gut ist wie mein Desktop-PC. Ich glaube es liegt an der Auflösung, mein PC-Monitor hat 1920X1200 und mein Laptop 1280X800. Bei meinem Kumpel ist das kein problem und er hat die gleiche Vistaversion und den gleichen Monitor 1920X1200. Bitte um antworten, is dringend. DreamScene ruled halt. ^^
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Flash Player auf Vista 64 Bit ..
Begonnen von Blacky
29. Januar 2009, 19:10:18
.. geht nicht zu installieren..

IE 32 Bit bekommt keine Internetverbindung genauso wie FF.
Avira lässt sich auch nicht Updaten... Selbes Problem keine Internetverbindung.

[spoiler]Weitere Details über den Computer 


Komponente Details Teilbewertung Gesamtbewertung
Prozessor Intel(R) Core(TM)2 Quad CPU Q8300 @ 2.50GHz 5,9 5,5
  Ergibt sich aus der niedrigsten Teilbewertung

Arbeitsspeicher (RAM) 6,00 GB 5,5
Grafik NVIDIA GeForce GT 130 5,9
Grafik (Spiele) 3582 MB insgesamt verfügbarer Grafikspeicher 5,6
Primäre Festplatte 812GB frei (917GB Gesamt) 5,9
Windows Vista (TM) Home Premium

System 
--------------------------------------------------------------------------------

  Hersteller Packard Bell
  Modell IMEDIA X7600 GE
  Gesamter Systemspeicher 6,00 GB RAM
  Systemtyp 64 Bit-Betriebssystem
  Anzahl der Prozessorkerne 4


Grafiken 
--------------------------------------------------------------------------------

  Grafikkartentyp NVIDIA GeForce GT 130
  Insgesamt verfügbarer Grafikspeicher 3582 MB
        Dedizierter Grafikspeicher 1536 MB
        Dedizierter Systemarbeitsspeicher 0 MB
        Gemeinsam genutzter Systemspeicher 2046 MB
  Grafikkarten-Treiberversion 7.15.11.7833
  Auflösung des primären Monitors 1024x768
  DirectX-Version DirectX 10

Netzwerk 
--------------------------------------------------------------------------------

  Netzwerkadapter NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet 
  Netzwerkadapter AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1
  Netzwerkadapter Microsoft Tun-Miniportadapter


[/spoiler]


Habt ihr ne Lösung für uns???
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Frage zu Simpsons-Folgen
Begonnen von ossinator
29. Januar 2009, 18:02:12
Hey Leute.

Weiß jemand von Euch, ob die Folgen auf den Einzel-DVD (Simpsons - Greatest Hits, Simpsons - Treehouse of Horror, Die Simpsons: Bart Wars usw.) auch auf den Season-Boxen sind?
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AMAZON und bestimmte andere Seiten nicht aufrufbar !!!
Begonnen von bernardo44
23. Januar 2009, 10:33:28
Guten Morgen allerseits,
seit gestern nachmittag merke ich, dass AMAZON nicht mehr aufrufbar ist. Auch eine oder zwei andere Seiten, die ich oft anwähle, funktionieren nicht.
Es kommt immer ein weisses Fenster mit dem Hinweis : NETZWERK-ZEITÜBERSCHREITUNG

Diverse andere Seiten aus meinen Lesezeichen/Favoriten öffnen sich problemlos, auch bei Direkteingabe in die Adressenleiste.

Ich hatte das gleiche Problem schon mal vor längerer Zeit, da konnte ich das beheben, indem ich fast alle Plugins aus meinem Firefox deaktiviert habe (auf Anraten eines Bekannten).
Das hat diesmal nichts genützt. Dann habe ich den Internetexplorer getestet und auch dort ist AMAZON z. B. nicht aufrufbar.

Antiviren und Spyware - Software meldet keine Schädlinge !!!
Weiss jemand Rat  ??

LG  bernardo44
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FLASH PLAYER PROBLEM BEI AMAZON
Begonnen von bernardo44
16. Januar 2009, 18:46:24
Guten Abend !
Habe heute ein Problem festgestellt (vielleicht ist es ja aber ein Problem bei AMAZON )
Wenn ich bei CD oder DVD bei den Hörproben "Reinhören" anklicke, läuft die erste Hörprobe normal. Klicke ich einen zweiten Titel an, kommt ein Fenster, in welchem ich aufgefordert werde, den Flashplayer 8.0 oder höher zu installieren. Ich habe jedoch den Flashplayer 10 installiert. Eine nochmalige Über-Installation hat auch nichts gebracht. Andere Programme, die den Flashplayer erfordern, arbeiten korrekt.
Ist es möglich, dass der Fehler bei AMAZON liegt ??
Lieben Gruß
bernardo44
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2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Woher bekomme ich das BS WM 6.1
Begonnen von ossinator
02. Januar 2009, 20:25:48
Woher bekomme ich eigentlich Windows Mobile 6.1? Habs weder bei Amazon, Ebay etc. gefunden. Wollte es für meinen PDA (hat noch WM 5).
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
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Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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hilfe!mein IE öffnet sich von selbst obwohl ich firefox nutze
Begonnen von B-man95
27. Dezember 2008, 06:03:36
habe seit heute das problem dass wenn ich im i-net surfe einfach immer der IE offnet,ohne zu fragen...der öffnet irgendwelche seiten.vodafone werbung etc.hab keine ahnung woran es liegt...
ich hoffe ihr könnt mir helfen...

danke schonmal im voraus
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Internet Explorer 7.0
Begonnen von bencetic78
23. Dezember 2008, 16:33:35
Der Internet Explorer hängt sich nach der weile auf und ich muss ihn dann ständig neustarten. Woran liegt das?
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Flash player funktioniert nicht trotz installation
Begonnen von Aurelie87
10. Dezember 2008, 11:57:29
ich habe schon von verschiedenen seiten den neuen flash player runtergeladen. da ich einen neuen pc habe war natürlich kiene vollversion drauf. eigentlich müsste die nromale 1,8 Mb große datei doch reichen. aber wenn ich sie installiert habe steht bei seiten die ich mit firefox aufrufe trotzdem dass ich den neusten flash player benötige.

ich bekomm das nicht hin :(
kennt jemand die lösung?
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2510
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> Fragebogen ausfüllen und AMAZON-Gutscheine gewinnen
Begonnen von haribo2210
08. Dezember 2008, 17:15:43
Hi,

ich bin Student an der Uni Klagenfurt und hab vom Marketinginstitut einen Fragebogen
bez. Computerspielwerbung ausgearbeitet.

Alle Teilnehmer können am Ende des Fragebogens an einem Gewinnspiel mitmachen
wo Amazon Gutscheine verlost werden.  :))

so hier mal der link: [url=http://www.unipark.de/uc/A_KL_UniKlagenfurt_Waiguny_test/3721/]http://www.unipark.de/uc/A_KL_UniKlagenfurt_Waiguny_test/3721/[/url]


ja dann wünsch ich noch viel Spaß damit,
cu. Stefan
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

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Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
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Aufrufe
Kein booten bei externer USB-Festplatte...
Begonnen von Auryn
28. November 2008, 16:33:25
Hey ho ihr da draußen... :o)

Ich stehe mal wieder vor einem für mich (noch) nicht lösbarem Problem.  :wink

Folgendes: Habe mir eine externe Festplatte zugelegt. Seagate FreeAgent Desktop mit 500GB zugelegt. Diese wird über eine Steuersignal per USB mit dem Rechner hoch- und auch wieder runtergefahren.
Sollte zumindest so sein.
Wenn ich den Laptop anschalte (Vista Home Premium SP1) erscheint zwar kurz das Fenster mit dem Dell Logo..... dann bleibt der Bildschirm allerdings schwarz und der Cursor links oben in der Ecke blinkt sich zu Tode.
Im BIOS habe ich die Boot-Sequence folgendermaßen geändert.
1. Disk
2. 1 Internal HDD
2. CD/DVD

USB Mass Storage müsste also demnach keine Rolle spielen, oder?
Na ja... jedenfalls scheint der Rechner bei jedem Startvorgang auf die Seagate zugreifen zu wollen bzw. zu booten.

Bisher habe ich mir damit geholfen den Stecker de Festplatte erst nach dem booten einzustöpseln. Dann geht das nämlich....... kann aber so ja nicht im Sinne des Erfinders ein.  :grübel

Kennt jemand da einen Lösungsansatz....... schon mal THX im Voraus.  :]

Grüße Auryn....
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Amazon-Gutscheine für 40€ bis 22.12
Begonnen von markus
13. November 2008, 14:37:59
Unter http://www.amazon.de/b?node=387010011&tag=v5-21&linkCode=ur2 gibt es Amazon-Gutscheine im Wert von 40€ - passt nicht ganz :tongue: zum Computer-Bereich, deswegen Off-Topic...