506 Benutzer online
25. April 2024, 14:32:52

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort berechtigt
1
Antworten
5190
Aufrufe
Kein Zugriff auf Datei möglich
Begonnen von MZ-Haxe
06. August 2017, 15:14:11
Hallo Forum,
Habe heut ein Programm versucht zu updaten und die .exe Datei erst in den falschen Ordner kopiert, es jedoch bemerkt, gelöscht und im richtigen Ordner versucht abzulegen. Seitdem ist die Datei anscheinend fehlerhaft, wenn ich versuche sie zu öffnen/löschen kommt die Meldung(auch mit Reiter 'als Admin ausführen': Auf das angegebene Gerät bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen ggf. nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.
Wenn ich auf Eigenschaften>Sicherheit>Erweitert gehe komm in jedem Reiter die Meldung: 'Sie sind nicht berechtigt, die Berechtigungseinstellungen des Objekts anzuzeigen oder zu bearbeiten.'
Bin als Admin angemeldet und habe es bereits mit einem anderen Admin Account probiert.
System ist Windows 10.
Ich hoffe auf eure Hilfe.

windowswindows go-windowsgo-windows winwin ymsyms keinekeine vistavista win7win7 yahooyahoo searchsearch bgqbgq bgebge zwuzwu ohneohne keinkein forumforum problemeprobleme windows7windows7 5818717858187178 gehtgeht d2kd2k desdes computercomputer berechtigungberechtigung zguzgu hilfehilfe bingbing siesie 13555341691355534169 habehabe programmeprogramme
3
Antworten
5039
Aufrufe
Berechtigung zum Speichern
Begonnen von Albertodue
01. September 2015, 17:22:15
Seit dem Update auf Windows 10 kann ich nichts mehr speichern - weder Dokumente noch Bilder. Früher ist in so einem Fall ein Fenster aufgegangen, wo das Administrator-Passwort eingegeben werden konnte. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Es geht ein Fenster auf mit unter Anderem folgendem Text:

..... Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden Sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten......

Hat jemand von Euch das gleiche Problem und schon eine Lösung gefunden?
129
Antworten
53782
Aufrufe
Windows 8 Upgrade
Begonnen von ossinator
26. Oktober 2012, 16:58:45
« 1 2 ... 8 9 »
Ich mache mal diesen Thread für erste Probleme und Macken beim Upgrade von Windows 7 auf Windows 8.

Nachdem mein Laptop mit der Windows 8 Preview recht anständig lief und auch alle benötigten Geräte korrekt installiert wurden, gehen die Probleme nun los.
Nachdem meine Microsoft Bluetooth Mouse 5000 unter der Preview lief, wird unter Windows 8 Final der Bluetooth-Treiber von Atheros nicht korrekt eingebunden. Super!

Dann kommt nach dem 1. Starten des Firefox der erste Systemabsturz... Es ist ein PC-Problem aufgetreten und das System muss neu gestartet werden...
Das fängt ja super an.
1
Antworten
4980
Aufrufe
Sie haben keine Berechtigung
Begonnen von Egon
11. Juni 2012, 16:54:10
Werfe bald den Sch... aus dem Fenster!!!!
Ich habe hier ein kleines Heimnetzwerk mit 5 PC's. auf allen ist XP pro installiert. Auf einigen PC's sind Ordner freigegeben, wo verschiedene Dateien immer hingespeichert werden.
Jetzt habe ich einen neuen PC ins Netz gebracht mit Win7 und Outlook 2007. Läuft sehr gut, nun will ich eine Mail versenden, bei der ich eine JPG-Datei anhängen will, die auf dem Netzlaufwerk gespeichert ist.
FAIL FAIL FAIL, weil ich die Meldung bekomme: "Sie verfügen nicht über die Berechtigung diese Datei zu öffnen". Bei "Eigenschaften/Sicherheit" steht: "Sie sind nicht berechtigt die Berechtigungseinstellungen des Objektes anzuzeigen oder zu bearbeiten".

Was soll das? Ich will einfach nur eine Datei an eine Mail hängen.
Wer hat so was schon mal erfolgreich umgestellt?

Gruß Egon.
8
Antworten
55175
Aufrufe
Asus Eee PC - Windows 7 Starter - Hintergrundbild ändern
Begonnen von Markus
06. November 2011, 08:50:27
Leider ist es unter Windows 7 Starter nicht möglich das Hintergrundbild zu ändern.
Für viele User eine "lebenswichtige" Funktion (für mich nicht :-D) - hab jetzt Ewigkeiten für meine Schwägerin gesucht, die einen Asus EEE PC (Netbook) mit Windows Starter hat.

Bei Asus am einfachsten ist es wenn man es über die EEE-Tools umstellt (siehe Video):
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=WV5_SFaAJgs[/youtube]

Auch andere Hesteller wie bspw. HP bieten Tools zum ändern des Desktop-Hintegrunds an:
http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/softwareDownloadIndex?softwareitem=ob-77480-1&lc=de&dlc=de&cc=ch&os=4062&product=4036143

Es gibt aber auch kostenlose, herstellerunabhängige Alternativen:
http://www.magnus.de/downloads/oceanis-change-background-windows-7-1000257.html
5
Antworten
6365
Aufrufe
[GELÖST] Nach Systemwiederherstellung: System komplett verkorkst
Begonnen von franc
22. August 2011, 00:51:22
Hallo,

ich habe wegen einer defekten (externen) Festplatte die Trialversion eines miserables Programms "Active Raid" installiert und dieses wieder deinstalliert, nachdem ich gemerkt hatte, dass dieses Schrottprogramm überhaupt nichts bringt.
Leider hat es mir beim Deinstallieren den kompletten Benutzer-Startmenüordner gelöscht!

Ich dachte, dann hol ich mir den Ordner durch eine Systemwiederherstellung wieder her, also ich erstelle einen aktuellen Systemwiederherstellungspunkt, setze zurück auf einen vorherigen Punkt (wo das Startmenü noch da war), speichere den Startmenüordner auf einem nicht überwachten Laufwerk und setze danach das System wieder auf den aktuellen Stand zurück (also vor).

Den Startmenüordner habe ich so wieder gekriegt, leider ist aber dabei einiges kaputt gegangen:

Der Desktop und die Fenster schauen jetzt ganz anders aus, die Tastatur steht auf Englisch (Deutsch ist gar nicht installiert), die Taskleiste ist anders und lässt sich aber auch nicht entsperren (leider ist sie aber auch nicht ausgegraut), Outlook startet erst gar nicht mehr, kurzum: das System ist ordentlich verhagelt und ich kriege es auch gar nicht mehr hin.
In der Registry fehlt anscheinend auch jede Menge Einträge im CU-Zweig, usw.

Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es da vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, vor die erste Systemwiederherstellung zu  kommen oder ist das jetzt vorbei und ich kann das System neu installieren?

Mein System: Windows XP SP3 (mit allen Updates).

Danke. Gruß.
11
Antworten
9604
Aufrufe
Zugriffsberechtigung für Ordner
Begonnen von Icemann
27. April 2011, 17:59:00
Ich benötige den Zugriff auf den Ordner "C:\users\<username>\AppData\Roaming\" ,dieser Zugriff wird mir jedoch verweigert obwohl ich als Admin angemeldet bin.
Was kann ich machen um an den Daten zu kommen? Ich habe auch schon gehört, das es es nur ein Link sei und kein Ordner, aber wie komme ich dann an den Daten von "appdata/roaming" ?
Ich muss von dort eine Datei sichern und komme nicht dran.  :grübel
0
Antworten
3351
Aufrufe
Nach automat. Wiedergabe Dvd-Inhalt automatisch in Detailansicht
Begonnen von stefmat
06. November 2010, 13:29:13
Hallo, hallo,
bin neu hier, war in verschiedenen Foren, habe gegoogelt, komme nicht weiter.
Arbeite mit Win7 32, bitte euch um Hilfe.
Nach automat. Wiedergabe einer Daten-Cd/Dvd zeigt sich der Explorer in der
Detailansicht(bei vielen Dateien lange Liste). Jetzt muss ich rechts oben auf
Liste klicken um Listenansicht zu erhalten. Kann man irgendwo einstellen, dass
nach automat. Wiedergabe der Cd/Dvd-Inhalt gleich in Listenansicht angezeigt wird.
Gleich nach der Win7-Installation stellte ich über Explorer-Extras
Ordneroptionen alle Ordner auf Listenansicht. Leider funktioniert dies mit den
Brennordnern, sprich Cdlaufwerk/Dvdlaufwerk nicht. Bei WinXp wurde der Inhalt der DatenCd/Dvd automatisch in Listenansicht angezeigt.
Danke für eure Hilfe.
Gruß stefmat
7
Antworten
23169
Aufrufe
Ordnerzugriff nicht möglich
Begonnen von OCtopus
09. Juli 2009, 08:27:51
Seit gestern habe ich auf einige Ordner auf meiner Festplatte D: keinen Zugriff mehr. Vielleicht auch schon länger und ich habe es nur nicht gemerkt. Zunächst konnte ich auf gesamt D: nicht mehr zugreifen. Durch Vergabe entsprechender Sicherheitseinstellungen konnte ich das teilweise wieder beheben. Aber einige Ordner bleiben weiterhin standhaft verschlossen.

Zunächst heißt es:
[quote]Sie verfügen momentan nicht über die
Berechtigung des Zugriffs auf diesen
Ordner.
Klicken Sie auf "Fortsetzen", um dauerhaft Zugriff auf
diesen Ordner zu erhalten.
[/quote]

Klicke ich dann auf Fortsetzen heißt es:
[quote]Der Zugriff auf diesen Ordner wurde
verweigert.
Sie müssen die Registerkarte Sicherheit verwenden,
um Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten.[/quote]

Auf der "Registerkarte Sicherheit" heißt es dann:
[quote]Sie sind nicht berechtigt, die Berechtigungseinstellungen des Objekts anzuzeigen oder zu bearbeiten.
[/quote]

Und das ware es dann. Weiter geht es nicht mehr.

Eine Systemwiederherstellung mit Acronis hat auch nicht geholfen. Vielleicht hatte ich den Fehler mitgesichert  :-\
TakeOwn und abgesicherter Modus hilft auch nicht.

Ich bin als Admin angemeldet. Verstehe diese Malaise nicht. Weiß jemand Hilfe?
14
Antworten
23549
Aufrufe
Festplatten umbenennen
Begonnen von Anreni
03. Juli 2009, 10:29:13
Hallo Freunde , wieder mal ein Problemchen: Ich kann zwei meiner Festplatten nicht umbenennen, da mir die administratorischen Rechte fehlten :grübel. Kappes. Rechte sind zugewiesen, Besitzer bin ich mit Vollberechtigung. Ich komme nicht mehr weiter. Was kann ich noch tun?


21
Antworten
11796
Aufrufe
Upgrade-Recht auf Windows 7!
Begonnen von schreibermühle
02. Juli 2009, 08:30:58
« 1 2
Morgen Leute,


Microsoft Windows-Newsletter 30. Juni 2009


dass Sie sich auf Windows 7 im Oktober freuen, verstehen wir gut. Aber das ist kein Grund, die geplante Anschaffung eines neuen PCs auf den Herbst zu verschieben.

Denn ab sofort bekommen Sie beim Kauf eines Computers mit Windows Vista Home Premium, Windows Vista Business oder Windows Vista Ultimate ein Upgrade-Recht auf Windows 7! Und dabei fallen lediglich Bearbeitungs- und Versandgebühren an (abhängig vom Anbieter beziehungsweise Hersteller).
Eine ebenso komfortable Upgrade-Option sichern Sie sich auch, wenn Sie Windows Vista in einer System Builder Version erwerben. Einlösung per Coupon auf dieser [url]https://windows7upgradeoption.com/Landing.aspx[/url]Webseite ab 22. Oktober.


Weitere Informationen, die Voraussetzungen und teilnehmenden Hardware-Partner für das Windows 7-Upgrade finden Sie ab sofort im Internet.

[url]http://www.microsoft.com/germany/windows/buy/offers/upgrade.aspx[/url]
0
Antworten
36809
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
8
Antworten
7811
Aufrufe
ProductKey ungültig
Begonnen von Heavy-Dee
31. Dezember 2008, 11:10:38
Hallo zusammen,
Ich habe mir vor ca. 2 Wochen ein Notebook mit Vista HP 32-bit zugelegt.
Um ein bißchen testen zu können möchte ich einen Virtuellen Rechner (mit Virtual PC 2007) aufsetzen.
Da die Installation des Betriebssystems mit der Recovery CD des Notebookherstellers (ASUS) nicht möglich ist, habe ich mir eine normale Vista Installations DVD ausgeliehen und möchte diese mit [B]meinem[/B] ProductKey (Lizenzaufkleber auf dem Notebook) betreiben.
Leider kommt bei der Installation die Meldung das der Product Key nicht verifiziert werden könne.
Habe darauf hin im Live System in der Systemsteuerung/ System/ ProduktKey ändern dgf. den Key eingegeben und aktiviert. -> funktioniert.
Warum funktioniert das mit der anderen VISTA DVD nicht.
Letzendlich sollte es doch auch möglich sein eine VISTA Installation von einem anderen Datenträger durchzuführen um den lästigen SchnickSchnak der Recovery DVD loszuwerden. Ich habe ja eine Lizenz und diese ist doch nicht an einen Datenträger gekoppelt.

Wer weiss Rat?
0
Antworten
5315
Aufrufe
keine zugriffsberechtigung
Begonnen von matrixer007
06. Dezember 2008, 11:40:46
ich habe nen problem mit der tcpiip.sys, nun wollte ich die datei patchen doch das tool lehnt dieses ab, bei näherer betrachtung habe ich obwohl ich als admin angemeldet bin keine zugriffsrechte auf die datei bzw das ganze verzeichniss, wenn ich die berechtigungen ändern will jammert er auch rum das ich keine adminrechte habe. kann mir jemand helfen wie ich die rechte ändern kann ??
19
Antworten
7196
Aufrufe
Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
26
Antworten
69470
Aufrufe
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
« 1 2
Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
4
Antworten
12460
Aufrufe
Manuelles Update -> Programme lassen sich nicht mehr starten
Begonnen von Bolle
15. März 2008, 00:54:53
Hallo,

ich hab hier ein ziemlich blödes Problem. Nachdem ich heute manuell Windows-Updates installiert habe
(über: Systemsteuerung -> Windows Update -> Updates installieren), hatte ich den PC neugestartet.
Davor fiel mir schon auf, das die Desktop-Icons total verschoben waren (was mich jedoch nicht sonderlich gestört hatte. Dachte mir: "Schieb ich sie halt später wieder zurück").
Nach dem Neustart hat alles jedoch extrem verzögert reagiert, d.h. Startmenü etc. öffneten sich nach einem Klick erst 5-10 Sekunden später.
Jetzt lassen sich keine "nicht-Microsoft"-Programme mehr öffnen. WinRAR, Thunderbird, o.ä. zeigen nur eine Fehlermeldung beim Versuch sie zu starten (siehe Anhang).
Es heißt, ich hätte nicht die Berechtigung dazu... Bin jedoch Administrator und habe volle Rechte.
IE beispielsweise läuft einwandfrei...
Firefox startet zwar nach neuinstallation wieder, aber ich möchte nur ungern jedes einzelne Programm neu installiern  :wink.
Das trat alles wie gesagt erst nach diesem manuellen Update auf.

[b]System[/b]
Windows Vista Home Premium 32 Bit
Core 2 Quad Q6600 @ 2.40 GHz
2 GB RAM
NVidia GeForce 8600 GS

Der Update-Verlauf befindet sich auch im Anhang.
(was mir übrigens auch ein Rätsel ist, ist warum ein und das selbe Update schon so oft installiert wurde)
Hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann.

MfG Bolle
16
Antworten
13417
Aufrufe
Internetverbindung für alle Benutzer
Begonnen von Windows-User
29. Februar 2008, 11:49:37
« 1 2
Hi Leutz, ich habe ebenfalls eine Frage. (Suchfunktion hat mir kein passendes Ergebnis geliefert)

Ich bin auf meinem PC als Admin angemeldet. Nun will ich meine Internetverbindung auch für alle anderen Benutzerkonten freigeben.
Muss ich bei einem neuen Benutzerkonto die gleichen Nutzerdaten fürs Internt nochmals eingeben oder gibt es eine "elegantere" Lösung dafür?
5
Antworten
15015
Aufrufe
Samsung CLP-300 wird nicht erkannt!
Begonnen von greyhound78
08. Februar 2008, 13:17:34
Hallo zusammen,

habe mir heute nen neuen Drcker gekauft. Und zwar den Samsung CLP-300. Ich kriege das Ding aber nicht zum laufen! Vista Buisiness 32-bit sagt mir die ganze Zeit, dass ein Unbekanntes Gerät angeschlossen ist, obwohl ich schon die Treiber von der mitgeliefrten CD, von der Samsung.Homepage und sogar schon die Windows eigenen installiert habe.

Kann mir da jemand helfen???

Danke schon mal...
Gruß
greyhound78
14
Antworten
41336
Aufrufe
C&C Tiberium Sun startet nicht
Begonnen von puma
14. Januar 2008, 19:24:15
Hi,
ich habe versucht C & C Tiberium Sun als erstes zu installieren dabei habe ich mitbekommen das Vista nur ein Autorun gefunden hatt und das zweite konnte es nicht öffnen ... (2 CD`s) darauf habe ich die datei seup.exe manuel rausgesucht und es instaliert.....
nun will ich es einfach dürch drauf klicken staten und es kommt nur die fehlermeldung das Vista es auf einmal schliest.... (singemäß: die datei wierd aufgrund eines fehlers beendet) ich würde mich sehr doll darüber freuen da ich unter googel nichts gefunden habe wenn mir jemadn helfen könnte....

mein system:
[list]
[li]Windos Vista Home Basic (64 bit)[/li]
[li]AMD Ahtlon 64 +3200[/li]
[li]2 GB Arbeitspeicher[/li]
[li]Nvidia Geforce 5200X pro[/li]
[li]wenn was fehlt einfach sagen [/li]
[/list]

ps:ich hoffe ich habe das nicht falsch gepostet da es ein Spiel ist nur wuste ich nicht ob es in den Bereich game oder Software gehört. Ich bitte um entschüldigung und darum das es verschoben wierde wenn es an der falschen stelle ist ......

mfg puma