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24. April 2024, 18:56:34

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort suite
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Service Pack 2 Beta lässt sich nicht installieren,der Leistungsindext is defekt
Begonnen von WinVista
31. Januar 2009, 20:23:15
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und der FS Service geht nicht mehr. Also zum Problem 1: Wenn ich die Beta installier kommt einfach nur: Element nicht gefunden Fehler: ERROR_NOT_FOUND (0x80070490)

2tes Problem: Der Leistungsindext zeigt immer an das die Bewertung nicht abgeschlossen werden kann. Dies ist auf einen Fehler zurückzuführen, der vom Betriebssystem,Treiber oder anderen komponeten gemeldet wird.
Und das 3te Problem: Der FS Service lässt sich nicht starten ich vermute,dass das der übeltäter ist der die Probleme macht. Er lässt sich nicht starten falscher Parameter oder so. Hoffentlich könnt ihr mir helfen :(

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Neuer fix für Acronis TrueImage 2009 - build 9709
Begonnen von GFD
27. Januar 2009, 18:02:33
Im officiellen Acronis Forum ist ein neuer Fix aufgetaucht.

[quote]I found that Acroonis realsed today build 9709. Below is a list of fixed issues. Please write your opinions about new build in this post.

Fixed issues

1. Auto-validation failure in rotations
2. Password and exclusions settings duplication during task editing
3. Restoring of Outlook Express mail folders
4. Backup of internet shortcuts
5. Fixed source files selection from mapped drives not being saved during task editing
6. Fixed incorrect backup slice being mounted from pop-up menu
7. Fixed full backups on network share being displayed incorrectly
8. Fixed the last slice of a split backup being overwritten by next Full or Incremental backup
9. Fixed failure to restore backups located on IDE IOMEGA REV Drive
10. Fixed all incompatibilities with Lenovo R61.
11. Fixed erroneous deletion of PST files in case scheduled backup task is missed.
12. Fixed inability to update media addons
13. Fixed validation failure when backing up to CD/DVD
14. Added ability to automatically recycle oldest backups when ASZ is full.
15. Fixed erroneous configuring of MS Office after restore[/quote]

Bin gespannt wann es in Deutschland released wird.

[url=http://www.wilderssecurity.com/showthread.php?t=231391&highlight=build+9709]http://www.wilderssecurity.com/showthread.php?t=231391&highlight=build+9709[/url]
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Installation von Adobe Master Collection CS4 macht Probleme!!!
Begonnen von Jones69
25. Januar 2009, 00:18:29
Hilfe ich bin am verzweifeln!

Ich musste Vista Home Premium neu drauf spielen und jetzt kann ich Adobe Master Collection CS4 nicht mehr installieren, denn sobald ich die Setup ausführe kommt eine Fehlermeldung von Windows dass das Programm geschlossen werden musste! Die Installation hat das erste mal super funktioniert, aber seit ich Format C gemacht hab gehts nicht mehr!

[b]Problemdetails:[/b]
Problemsignatur:
  Problemereignisname: APPCRASH
  Anwendungsname: Setup.exe_Adobe Setup
  Anwendungsversion: 2.0.138.0
  Anwendungszeitstempel: 48bf0040
  Fehlermodulname: Setup.exe
  Fehlermodulversion: 2.0.138.0
  Fehlermodulzeitstempel: 48bf0040
  Ausnahmecode: c0000005
  Ausnahmeoffset: 000224b8
  Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
  Gebietsschema-ID: 1031
  Zusatzinformation 1: fd00
  Zusatzinformation 2: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160
  Zusatzinformation 3: fd00
  Zusatzinformation 4: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160



Weiß jemand einen Rat?

Danke im voraus!!!!

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Nero 9 - Side-by-Side Konfiguration ungültig
Begonnen von Dennisen
15. Januar 2009, 19:34:10
Wollte heute mal wieder Nero StartSmart 9 starten, bekam aber leider den Fehler
dass die Side-by-Side Konfiguration (was auch immer das ist) ungültig wäre o.O

Nero lief bisher einwandfrei, was ist denn da los?
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Windows 7 und Windows Mobile
Begonnen von mirko.prinz
15. Januar 2009, 15:32:14
Frage:

Weiß jemand, wie ich meinen Pocket PC (WM6.1) mit W7 synchronisieren kann?

Gruß Mirko
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
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Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Windows-Update reparieren
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 11:38:35

Seit der Veröffentlichung von XP SP3 und Vista SP1 treten vermehrt Probleme beim Aktualisieren des Systems auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Updates automatisch oder manuell über die Windows-Update-Seite bezogen werden. Da hilft ein kleines Tool: [url=http://www.codeplex.com/aureset][b][color=blue]AU Check[/color][/b][/url] oder die umgeschriebene Version, für deutsche Windows-Versionen von PC-Welt [url=http://www.pcwelt.de/downloads/pcwelt_tools/tools/187529/pcwupdaterepair/41656_downloadhinweis.html][b][color=blue]UpdateRepair[/color][/b][/url].

Wichtig: Vor dem Einsatz das System neu Starten.

[quote=PC-Welt][b]Technischer Hintergrund:[/b]
Das Tool stoppt die Dienste Wuauserv (Automatische Updates) und Bits (Intelligenter Hintergrundübertragungsdienst) und setzt deren Zugriffsberechtigungen auf die Werkseinstellung zurück. Dann entfernt es die oben genannten „Pending File Rename Operations“ und registriert alle für die Update-Funktion relevanten DLLs neu. Im nächsten Schritt benennt es den temporären Ordner des automatischen Updates \Windows\Softwaredistribution\Download und das Verzeichnis \Windows\System32\Catroot2 um. Im letzten Schritt lädt und installiert es die aktuelle Version von Windows-Update-Agent und Windows-Installer sowie weiterer Hilfs-Tools.[/quote]
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Free 64 Bit Firewall
Begonnen von chivez
19. Dezember 2008, 12:33:02
Hey, suche eine Free-Firewall für Vista 64.
Könnt ihr mir das empfehlen?

Die Comodo Firewall hab ich schon gefunden...sagt mir aber nicht so zu.
Hoffe das ist das richtige Unterforum, wenn nicht bitte verschieben.
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photoshop cs 2
Begonnen von jenjoy
07. Dezember 2008, 22:31:33
hab gerade erfolgreich cs 2 installiert,
aber das problem ist,  das immer wenn ich mich registrieren will, sich ein fenster öffnet:
ihr konto verfügt nicht über die erfordelichen rechte, bitte melden sie sich als administrator an!
Bin ich.... hab dazu auch in sonem forum gelesen, das man auf setup.exe gehen solle (was bei mir gar nicht so heißt)
und dann mit rechtsklick als administrator installieren soll. ich denk mal das geht bei xp,
aber was soll ich machen bei vista??????
Hilfe, ich brauch mein photoshop!!!!! vielen dank schon mal jenjoy
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USB Stick Partitionieren! Aber wie?!
Begonnen von Absinthe
03. Dezember 2008, 10:54:18
Hi,

ich versuche seit längerem einen USB-Stick von CNMemory 8 GB in zwei Partitionen zu teilen, leider will Vista nicht so wie ich :(

Ich habe es über die Computerverwaltung schon versucht... erstmal fehlanzeige...

Dann an einem XP-Rechner... ok auch griff ins Klo

Dann an einem Linux-Rechner... ok Linux kanns aber in Windoof äh sorry Windows zeigt er gar nicht an, nicht mal in der Computerverwaltung...

Ok Dann gings an ein MacBook... Partitionen ohne zicken erstellt... beim MAC und Linux nun ohne Probleme am laufen... nur wo wieder nicht? An meinem Vista-PC...

Es wird mir zwar in der Computerverwaltung die erste Partition angezeigt und ich kann diese auch Formatieren... aber nicht lesen oder beschreiben und im Arbeitsplatz taucht diese auch nicht auf...
Partition zwei bleibt weiter "tot"... kann diese nicht Formatieren geschweige denn lesen oder beschreiben...

Habt Ihr eine Ahnung was ich falsch mache?

Danke schon mal für eure Hilfe...

LG 
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Acronis TrueImage 11 und Disk Director Suite V10
Begonnen von GFD
29. November 2008, 09:56:58
Hallo,

seit einiger Zeit setze ich beide Programme mit mehr oder weniger Erfolg unter Vista x64 ein. Ich möchte gern an dieser Stelle eure Meinung zu beiden Programmen lesen, denn beide laufen auf meinen Rechner bei weitem nicht zufriedenstellend.

Was sind die Probleme?

[size=12pt][b]TrueImage[/b][/size]
[b]
1. Programm hängt sich bei der Sicherung von Outlook auf[/b]
Wird die Outlookdatei direkt über die Funktion "Meine Dateien" gesichert läuft es problemlos.

[b]2. Sichern großer Dateibestände[/b]
Als Fotograf habe ich eine Menge an Bilder zu sichern. Und genau das tut TI nicht, sondern bringt regelmäßig Fehlermeldungen wie.

[quote]
Dateipfad.....
Angegebene Datei existiert nicht. (0x40011)
funktion=0x7CEB2CDC9F812189
Das System kann die angegebene Datei nicht finden (0xFFF0)
code=800700002)
Tag=lange Zahl:Wiederholen/Ignorieren/Abbrechen[/quote]

Definitiv existiert die Datei oder auch die nachfolgen "fehlenden" Dateien. Wird der Ignoree-button gedrückt kommt TI mit der nächsten Datei und das geht weiter und weiter. Da hilft nur noch abbrechen. Nach einem Neustart werden andere Dateien als nicht existent bezeichnet.

Bis zur Einrichtung einen Servers benutze ich eine 500gb Lacie USB Platte als Archiv.
[b]
3. Automatische Sicherung[/b]
Keine Fehlermeldung, wenn die Platte nicht online ist.


[size=12pt][b]Disk Direktor Suite V10[/b][/size]

Es ist schon traurig, das diese SW nichtmal das Zusammenführen von Partitionen beherrscht. DD hängt sich auf und wird nach ca 15 min von Vista als nichtausführbar abgebrochen.

Andere Funktionen habe ich bisher nicht getestet.


[size=12pt][b]Support[/b][/size]

Auch der ist mehr als bescheiden. Seit Wochen warte ich auf eine Erklärung bzgl. des Problems Partitionen zusammen zu führen. Der Supportkontakt über das Onlineformular funktioniniert schlicht und einfach nicht, keine Reaktion. Habe dann eine Chatfunktion auf der (caotischen) Seite gefunden und einen Hinweis bekommen, der natürlich nicht funktionierte. Die Chatfunktion finde ich tatsächlich nicht mehr. (?)
Erst eine böse Mail mit dem Hinweis, das Produkt zurück geben zu wollen erzeute einen weitere Reaktion, nämlich die Zusendung eines Images zum Booten von DD. Zwar bootet das System DD doch das Zusammenführen klappt nachwievor nicht. Und so warte ich wieder und wieder auf eine Reaktion.

Glücklicherweise konnte das Problem mit Hilfe dieses Forums behoben werden. Die Partitionen sind zusammengeführt, ohne DD von Acronis.

Alles in allem bin ich sehr unzufrieden mir der Software, obwohl es auch von Kollegen als sehr gut bezeichnet wird.

Wie sind eure Erfahrungen, wenn möglich vorrangig unter x64. Würde mich über Input freuen.
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Acronis Disk Doctor V 10 Zusammenführen v. Partitionen
Begonnen von GFD
26. November 2008, 16:36:04
Hallo

versuche mit dieser SW 2 Partitionen zusammen zu führen. Laut Hersteller unterstützt Build 2164 Vista. Bei der Zusammenführung versagt das Programm nach einiger Zeit (ca. 15min) den Dienst, es wird beendet mit der Meldung "Programm kann nicht ausgeführt werden". Zu dieser Zeit ist eine Fenster geöffnet " Analysiere Partition C..."

Mein System ist mit einer Bootplatte (80GB und 2 Partitionen) bestückt, auf der ursprünglich auch XP installiert werden sollte. Das hat sich erledigt und ich möchte gern beide Partitionen zusammenführen. Platte C hat nicht mehr viel Platz.

Dem Support versuche ich seit Wochen eine funktionierende Lösung zu entlocken, jedoch ohne Erfolg.

Ich hoffe drauf, dass vllt jemand hier Erfahrung mit dem Programm hat.

Vielen Dank im Voraus.
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Windows Live Messenger 9 und MsnPlus!
Begonnen von Sweeneymoon
11. November 2008, 19:52:03
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Guten Abend,
Ich habe für die jenigen eine gute nachrichten die auf WLM und Betas stehen.
Denn die Leute die WLM9 Beta wollen,aber sich es nie installiert haben,weil MSNPLUS nicht unterstützt wird können jetzt aufatmen.
Auch ich wollte unbeding die 9er vers. haben,leider konnte ich es nicht da es leider ohne msnplus keinen sinn macht  :D

Naja lange rede kurzer Sinn.

Mitlerweile gibt es ein MsnPlus was auch Windows Live Messenger 9 kompatibel ist :

Habe beides drauf und man muss sagen das es sehr gut läuft,keine abstürze und des gleichen.
Die die sich dafür interessieren können es gerne mal ausprobieren.

Windows Live Wave 3 inkl. Windows live Messenger,Mail,etc.pp :

http://messenger.live.de/funktionen/beta.aspx

Sowie die MsnPlus Software :

http://www.msgpluslive.de/news/2008/10/31/compatibility-with-messenger-2009-beta/

Für die,die nicht klar kommen stehe ich gerne für Hilfen bereit.

Schönen Abend noch.
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Neue Firmware für Nokia E66 und E71
Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:05:26
Nokia hat gestern ( 10.11.08 ) auf seinen Internetseiten die Verfügbarkeit der neuen Firmware 110.07.126 für das E66 und 110.07.127 für das E71 bekanntgegeben.
Schaut [url=http://europe.nokia.com/A4577225][color=blue][b]hier[/b][/color][/url]

Bislang bietet der SW-Updater allerdings nichts an. Könnte aber auch am Branding meines E71 liegen.
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Programme frieren nach start ein (Keine Rückmeldung)
Begonnen von D3ltoroxp
09. November 2008, 22:14:33
Hallo liebe Community,

ich habe schon das www durchsucht aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Und zwar folgendes ::

Nach Systemstart oder auch neustart läuft alles wunderbar, alle Programme die ich habe laufen perfekt. Doch auf einmal zeit ist unterschiedlich. Geht nichts mehr. Ich möchte ein programm starten was ich in der sitztung schon mal gestartet hab aufs neue und zack es starte zwar und ich seh den rahmen und die schaltflächen aber das war es auch schon es ist tot. Wenn ich es anklicke wird es gleich etwas weiß und oben steht drin keine Rückmeldung. Das tritt dann bei so ziehmlich jedem Programm auf das ich starten will. Ob Opera, Winamp, Windows Live Mail oder sonstige egal was. es funktioniert einfach nich mehr. Kann dann nur auf Program schließen gehen. Ich muss dann immer nen neustart machen damit es wieder geht und wie lang und wie oft ich eins starten kann ist unterschiedlich. Nur wenn es einmal auftritt dann eigentlich bei jedem Programm.

System:
Win Vista Ultimate 64bit (up2date + SP1), 4GB Ram, MSI K9N SLI Platinum, AMD Athlon 64 X2 6000+, GeForce 8800 Ultra Extrem

Kennt dieses Problem jemand und hat sogar vllt ne Lösung ?  ?(

Greet's D3
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Roxio WinOnCd 2009
Begonnen von Kelowna
28. Oktober 2008, 15:37:33
Ich habe mir WinOnCd 2009 zugelegt nach jedem Start meines PC´s wird der CinePlayer konfiguriert,
selbst wen ich einen Film über den Media Player schauen will startet.

Eigendlich kein grosses Ärgernis nur muss ich die CD von Roxio im Laufwerk lassen
und es Nervt ein wenig.

Hat jemand eine Lösung parat ?

THX
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3289
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Vista 64bit & Cs fps drops
Begonnen von HimbeerTony
22. Oktober 2008, 16:32:59
Hallo,

also wie oben im Betreff geht es sich um CS 1.6.

hab öfters Fps drops ~20 - 50... Als ich noch XP drauf hatte, hatte ich keine probleme mit CS.

Grafikkarte ist eine ATI Radeon x1950xt, treiber läuft der aktuelle 8.10

habt ihr vllt eine ahnung woran es liegt ? ich weiß nichts mehr, hab bei google nach problemen gesucht nur ohne erfolg :/
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G-Data Internet Security 2008 offene Ports schließen
Begonnen von Icemann
19. Oktober 2008, 14:48:54
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Hallo ,
habe mir gerade frisch G-Data Internet Security 2008 installiert :wink, nach einem Port-Scan wurden mir 2 offenen Ports angezeigt, wie kann ich diese bei G-Data schließen?


Grüße
Icemann
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Windows Server 2008 RC2 Problem
Begonnen von Don Promillo
04. Oktober 2008, 21:13:28
Grüß Gott,

Ich habe heute den Umstieg gewagt. Es geht hier um den "Windows Server 2008 DataCenter Edition x64". Beruht allerdings auf demselben Kernell wie Vista, also von daher kein großer Unterschied.
Ich hab den Server heute auf meine 2. Festplatte installiert (auf der 1. liegt noch ein XP), alles schön eingestellt, damit es wie Vista arbeitet etc.
Als ich dann meine Grafikkarte (Asus X1950 Pro PCIe) installieren wollte, kam das Problem. Neuesten 64bit Treiber runtergeladen, installiert. Es schien alles normal zu laufen, bis ich dann gemerkt habe, dass die "Display Driver" gar nicht installiert wurden. Es wurde lediglich das Control Center installiert.
Das erkennt man auch im Device Manager (sorry, hab die englische Version), daran, dass hinter der Karte ein gelbes Ausrufezeichen ist, mit der Nachricht

"This Device Can not start (Code 10)"

Es liegt also am nicht installierten Grafiktreiber. Ich frag mich jetzt allerdings warum der nicht installiert wird? Hab es zig mal versucht und nach jeder Deinstallation wieder mit dem "Driver Sweeper" Treiberleichen entfernt.
Ich besitze ein Mainboard mit einem nForce 4 Chipsatz (aktuellster Treiber).
Hat jemand ne LÖsung? Ich will mir ungern ein neues Mainboard etc, kaufen...

Mein System:
Windows Server 2008 RC2 DataCenter x64
AMD X2 4200+ (939)
2,5GB RAM
Asus X1950 Pro PCIe (neuester Treiber)

Ich bin echt am verzweiflen. Alles lief so gut und jetzt das....

Meint ihr das liegt vll am parallel installierten XP? Eigentlich nicht oder?