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Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..?
Begonnen von tino32
23. April 2013, 23:03:41
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.
Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde und diesen auch bezahlt.
Nachdem keine Ware geliefert wurde habe ich per Mail 2x den endgültigen Liefertermina angefragt bekam aber nie Antwort.Auf Grund dessen habe ich den Vertrag innerhalb der 14 talgigem Rücktrittsklausel wiederrufen per Einschreiben Rückschein.
Geld wurde aber nicht zurückbezahlt.
Adresse der Fa.  in Deutschland ist bekannt einschl. Inhaber und Steuer Nummer.

Daher meine Frage wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Anzeige erstatten bei der Polizei? Und was pssiert dann? Inwieweit ist die Polizei für Zivilrecht zuständig? Was bringt einem die Anzeige? 

Mahnbescheid.: Was bringt der? Kommt die Firma dann in die Pflicht oder nimmt die es nur zu Kenntnis und es passiert nichts?

Wer erstellt den Mahnbescheid?
Was zuerst?

Wem kann ich Mitteilung machen so das andere eventuellen Käufer gewarnt sind? Klar in entsprechenden Foren was ich auch tun würde. Aber meine Frage ist eigentlich die: Wie kann so jemand einen Versand betreiben wo die Firma doch nur Abzocke versucht?
Eine KFZ Werkstatt die ständig schwerwiegende Fehler liefert, der wird das Gewerbe entzogen. Ein Versandgeschäft besteht weiter..?

Danke aller Antworten und Tipps
Tino

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Firefox 4 - Frage beim Schließen ob Tabs gespeichert werden sollen
Begonnen von Markus
29. März 2011, 08:32:34
Was mich beim neuen Firefox 4 stört ist, dass es beim Schließen von Firefox keine Frage mehr gibt, ob alles Tabs gespeichert werden sollen.

Zur Behebung folgendes durchführen:
1. about:config als URL eingeben
2. Warnung wegklicken
3. Bei Filter "browser.showQuitWarning" eingeben und den Wert auf true stellen
4. Firefox neu starten - danach wird immer gefragt wie im Firefox 3 - ob der Browser nur beendet werden soll, oder ob die Tabs gespeichert werden sollen
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Erkennen am Bildschirm, ob eine neue Mail angekommen ist.
Begonnen von Colonius
27. Mai 2010, 17:59:32
Guten Tag allerseits,

Szenen in TV-Filmen zeigen oft, dass am auf Standby stehenden PC-Bildschirm der Hinweis kommt: Es ist eine neue Mail angekommen ! Erst dann schaut man nach, wer denn da geschrieben hat.

Ich dagegen muss stets erst auf Windows-Life klicken, um dann zu erfahren, dass immer noch keine neue Mail da ist.

Frage: Gibt es da eine Möglichkeit, meinen PC mit Windows-Life auch "so" einzustellen, dass auch ich -wie eingangs beschrieben- "unaufgefordert" auf neue Mails hingewiesen werde ?
Wenn ja, was muss ich wo dafür tun ?

Mit Dank im Voraus, Colonius



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Wer wird Millionär - Fragen und Antworten
Begonnen von Markus
09. Oktober 2009, 20:45:56
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Wenn Seeleute ein feindliches Schiff erbeuten, machen sie...?
A: eine Unze
B: ein Quäntchen
C: eine Prise
D: ein Karat
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Maus und Tastaturtreiber - wo ist nur Plug&Play geblieben?
Begonnen von Firewater
08. Januar 2008, 02:51:45
Hallo Leute

tja so läuft das wohl hier, man kommt an, meldet sich an und hat gleich ein Problem...

also nachdem ich mich heute schon den ganzen Tag mit meinem neuen Laptop mit Vista Home Premium rumgeschlagen hab (ich sag nur Vodafone EasyBox...) dachte ich mir, ich gönn mir mal zum Abend ein bisschen Spaß und spiele mal was was auf meiner alten Kiste nicht läuft

ich schließe also meinen Bildschirm, meine Tastatur und Maus an den Laptop an und will loszocken und muss mich wundern - nix läuft!

der erkennt die Hardware, findet aber die passenden Treiber dazu nicht!
Das ist natürlich schlecht, da beide Mäuse (die eine lag lustigerweise dem Laptop bei) keine Treiber Software dabei haben!
Hab auch die Standardtreiber installiert (HID Maus und sowas versucht) aber entweder waren das nicht die richtigen oder das klappt so nicht - der sagt dann er weiß nicht genau ob das der richtige Treiber ist und das Gerät kann nicht aktiviert werden
Die Tastatur hat ne CD, aber ich glaube bei meinem XP ist die auch als Standard-Tastatur installiert... naja aber da hab ich zumindest ein paar Treiber und vielleicht krieg ich die noch zu laufen...

die Mäuse liefen abwechselnd mal, aber der meckert trotzdem die ganze Zeit rum dass er Treiber installieren will
und die Tastatur geht auch, bis Windows startet...

ich hab mir schon versucht die Treiber aus dem Netz zu laden (das hat noch NIE funktioniert!)
dann hab ich mir die Logitech Programme für diesen Kram runtergeladen aber die sind unter Vista nicht lauffähig (setpoint ist zu modern)

also die Mäuse sind beide von Logitech
der Laptop ist ein Asus X53K und die eine Maus lag wie gesagt sogar bei und es steht Asus drauf...
die andere ist eine 20€ Logitech standard Maus, beide optisch und mit Rad

die Mäuse:
M/N: M-UAG 120
und
Premium Optical Wheelmouse M-BT 58


hoffe ihr könnt mir mit irgendwelchen Treibern oder guten Ratschlägen helfen :)

ich verzweifle ja nur selten am Betriebssystem - man findet mit google irgendwie immer einen der das gleiche Problem hat
aber irgendwie hat das diesmal nicht geklappt und nach 4 Stunden hab ich dann auch keine Lust mehr : /



gruß
Fire
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Vista Startet Bei Jedem Ersten Start (am Tag) Nicht
Begonnen von vistauser3w
07. Oktober 2007, 17:05:26
hallo,

ich habe ein meiner meinung nach etwas komplexeres problem mit windows vista, das ich nachfolgend genauer beschreiben möchte:

ich starte die installation von windows vista, die problemlos abgeschlossen wird. nach dem start muss man einen benutzer anlegen, die uhrzeit angeben usw. hat man diese schritte hinter sich, wird ein leistungsindex für den computer erstellt. nach einer gewissen zeit hängt er sich hier auf, endet in einem bluescreen (der vielleicht für 2 sekunden erscheint und ergo nicht lesbar ist) und startet den computer neu.
danach hat man die möglichkeit, wieder einen benutzer anzulegen und die uhrzeit anzugeben. dann überspringt er die berechnung des leistungsindexes, und ich kann mich unter dem benutzer anmelden.

hierauf möchte ich mein eigentliches problem aber auch gar nicht konzentrieren.

windows vista läuft stabil, verlässlich und schnell - wenn ich es erst einmal hochgefahren ist.
wenn der computer für längere zeit ausgeschaltet ist (>= 1 stunde) bzw. ich ihn das erste mal am tag hochfahre, erhalte ich nach dem üblichen bootvorgang des bios eine fehlermeldung von windows.
diese stammt vom "windows start manager", mit weißer schrift auf schwarzem hintergrund.
die fehlernummern variieren von mal zu mal (0x...).

hier ein kleiner auszug:
datei: ntoskrnl.exe - 0xc0000221 - Windows konnte nicht geladen werden, weil der Kernel nicht vorhanden oder beschädigt ist.
datei: winload.exe - verschieden - The selected entry could not be loaded because the application is missing or corrupt.

oder es ist gar kein dateiname und gar keine fehlernummer vorhanden, sondern am oberen bildschirmrand steht lediglich folgender text:
The file is possibly corrupt. Its header checksum does not match the computed checksum.

gut, soweit zu den verschiedenen fehlermeldungen. es ist zu beachten, dass die beschreibungstexte und fehlernummern durchaus immer wieder variieren (jedoch sehr ähnlich zu den obigen sind).

wenn ein solcher fehler auftritt und ich den computer neustarte, erscheint eine solche meldung mit etwas pech erneut. ich starte dann den computer wieder neu, und meistens erscheint ein solcher fehler endlich nicht mehr. dann bin ich in vista "drin".

das alles passiert immer, nachdem windows länger nicht gelaufen ist. es handelt sich hierbei um ein originales windows.

das system:
asrock k7s8xe
amd athlon 2800+
2 gb ram
nvidia geforce 6200
zwei samsung-festplatten (400 gb und 80 gb)
windows vista ultimate 32-bit
(ansonsten nichts aussergewöhnliches)

stands der updates und treiber: einmal windows update ausgeführt.

was ich bereits ausprobiert habe:

- ich habe das reparaturprogramm von der vista-dvd bereits mehrmals ausgeführt. die dort angebotene reparatur bringt keinen erfolg (wie von microsoft in einem kb-artikel empfohlen).
- ich habe vista bereits mehrmals neuinstalliert. kein erfolg.
- ich habe das bios geupdated. kein erfolg.
- ich habe versucht, eine reparatur mit bootrec.exe und diversen anderen befehlszeilenprogrammen auszuführen. kein erfolg.
- ich habe mich mit dem thema "vista und die disk signature" befasst und eine neue für meine systempartition generieren lassen. kein erfolg.

wie sie sehen, konnte ich nach über einem monat intensiver recherche und reparaturversuche keinen erfolg erzielen. ich wende mich an sie als letzte stelle vor dem microsoft-support.

ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten.

mit freundlichen grüßen,
vistauser
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Problem mit Windows Messenger 8.5
Begonnen von Devilxonix
25. September 2007, 09:21:07
Hallo , ich hab mir MSN 8.5 runter geladen und installiert.
mein problem ist das ich mich nicht einloggen kann. Ich melde mich an und dann kommt
Erweiterter Fehlercode:80048418
Fehlercode:80048820
was soll ich tun ?
Danke für eure hilfe im voraus. ;)
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msn live messenger 8.5 installation , fehler
Begonnen von Membeo
17. September 2007, 21:48:31
Hallo,

will den live messenger 8.5 installieren und gleich nach dem doppelklick auf die exe sagt mir das Setup " msn live programme könne auf diesem Betriebssystem nicht ausgeführt werden".. !? öhm.. joa ? toll 8.1 geht bei win vista prem.

Dazu zusagen ist ich habe x64.. ich weiss, soll nicht laufen unter x64.. aber das ging schonmal ohne probleme !!
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Counter-Strike Source unter Vista Business 64bit fps probleme
Begonnen von 4r3k
01. Juli 2007, 12:07:34
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Hallo ich habe mir gestern windows Vista Business 64bit aufgespielt
alles leuft problemlos, bis auf css unter xp hatte ich um die 180 fps
jetz unter viesta bin ich unter 100fps und das spiel ist komisch am leggen

Mein System:

AMD Athlon64 3700+ 2.2GHz boxed S 939 San Diego
Asus A8N-SLI Premium Sockel 939
RAM 2048MB DDRRAM Corsair TWINX 3500LL Pro CL 2-3-2-6
XFX 512MB GeForce 7900 GTX Extreme Edition 1700 PC
250GB Western Digital WD2500KS SATA II 16MB SE

Treiber:
Grafik     :     162.15_forceware_winvista_64bit_international
nForce4 :      nforce4_amd_winvista64_15.00_international_whql

woran kann das liegen habe ich was wichtiges vergessen ?

unten sind noch 2 screns von meinen prozzesen und denn Gärete Menger

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Vista Installation - Vista will CD-DVD-Treiber
Begonnen von lizz82
23. Mai 2007, 10:48:14
Hallo Zusammen,

Ich habe mir am Wochenende ein Vista Home Premium 32Bit zugelegt.

Meine Hardware:
Board MSI K9NU Neo mit Chipsatz nVidia nForce550
CPU Athlon 64X2 4200+
2GB RAM
1x IDE Festplatte 250 GB als Master von Hitachi
1x IDE CD/DVD-Laufwerk LG GSA-4163B
1x S-ATA Festpatte 160 GB von Hitachi
1x billig S-ATA DVD-Laufwerk von Caberdrive
VGA Sapphire Radeon X1950 XT 256MB


Zur Zeit ist kein Betriebssystem mehr drauf. Habe XP formatiert und möchte jetzt mit Vista sauber loslegen.
Jetzt zu den sonderbaren Ereignissen meiner Installationsversuche:

Fall 1: Alle 4 oben genannten Laufwerke sind angeschlossen - Vista kommt nicht mal zum Installationsbildschirm. Alles bleibt schwarz.

Fall 2: IDE Festplatte ist abgeklempt. Vista kommt zum Installationsbildschirm. Fragt nach CD/DVD-Treiber. Leg ich irgendeine CD in das IDE-Laufwerk, hängt sich alles weg.

Fall 3: nur S-ATA Platte und S-ATA DVD sind angeschlossen. Vista kommt zum Installationsbildschirm. Fragt nach CD/DVD-Treiber. Wenn ich die Vista-Cd rausnehme und eine Treibercd einlege, erkennt er es nicht und behauptet es wäre immer noch die Vista CD drin. USB-Stick wird auch nicht gefunden.

Durch andere Foren habe ich gelernt, dass ich [color=red][b]wahrscheinlich[/b][/color] kein Problem mit meinen Laufwerken habe und auch keine Treiber für meine Laufwerke brauche, sondern für meine Controller auf dem Board.
Problem: MSI hat noch keine neue Treiber. Über die nVidia-Homepage habe ich aber einen Vista-Treiber für den Chipsatz gefunden. Da wäre auch was für die Controller bei soweit ich das erkennen kann.

Nur wie bekomme ich den Treiber jetzt installiert, dass Vista richtig mit meinen Laufwerken klar kommt?  ?( ?( ?(
Hab noch ein Diskettenlaufwerk - nur leider keine Ahnung was von dem Treiber relevant ist. Ganz passt er wohl kaum von der Größe  :-\
http://www.nvidia.de/object/nforce_570a_sli_winvista32_15.00_de.html

Kann mir jemand sagen, was ich tun kann?
Bzw: Bin ich überhaupt auf dem richtigen Weg?  :idee

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SoundMAX AD1888?
Begonnen von marius
19. Februar 2007, 20:48:39
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Hallo!
Ich habe ein großes Problem. Bei meinem Windows XP Computer war eine Software für den Sound dabei (SoundMAX AD1888), jedoch kann ich diese CD-Rom nicht mehr installieren -> jetzt Windows VISTA.
Gibt es im Internet eine Möglichkeit, sich den Treiber AD1888 runterzuladen (für VISTA)?
Danke.
M.H.
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Zustimmung für Systemeingriff deaktivieren?
Begonnen von Flitschbirne
23. Juni 2006, 16:07:48
Jedes mal wenn man in der Beta2 z.B. in den Gerätemanager gehen möchte muss man diesem ja vorher "zustimmen".Kann man den Schmarn irgendwie deaktivieren?