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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort internetseiten
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Kann folgende Seite nicht öffnen ...
Begonnen von ossinator
16. Januar 2009, 15:45:12
versucht mal die Seite [url=http://www.pocketnavigation.de][b][color=blue]Pocketnavigation[/color][/b][/url] und dort das [url=http://www.forum.pocketnavigation.de][color=blue][b]Forum[/b][/color][/url] zu öffnen. Bei mir kommt nur eine Fehlermeldung. Bin dort aber bislang regelmäßig online gewesen (bis gestern).

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms internetinternet bgebge win7win7 winwin bgqbgq zwuzwu forumforum bingbing seitenseiten zguzgu problemproblem gehtgeht keinekeine d2kd2k keinkein yahooyahoo problemeprobleme d2sd2s hilfehilfe explorerexplorer searchsearch computercomputer bggbgg d24d24 5818717858187178 windows7windows7
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iPhone: Safari-Alternativen im App Store
Begonnen von stoneagem
15. Januar 2009, 18:46:13
Seit Kurzem sind im App Store neue Browser für das iPhone erhältlich. Fünf Alternativen stehen derzeit für den Einsatz bereit, die aber allesamt dem Safari-Original sehr ähnlich sind. Drei davon sind auch im deutschen App Store erhältlich, sie kosten zwischen 0,79 und 1,59 Euro. Der einzige kostenlose Browser, mit dem Namen Edge, ist nur mit einem amerikanischen iTunes-Account erhältlich. Er blendet nach dem Laden von Internetseiten die Adress- und Navigationsleiste aus. Das gibt dem Display mehr Raum für die Anzeige des Webs.

Die andere Alternative, namens WebMate, öffnet Links in neuen Tabs im Hintergrund. So muss der Nutzer nicht andauernd in einem Fenster vor- und zurückgehen. Mehr Komfort für alle, die unterwegs viel mit dem iPhone surfen, verspricht der Browser Shaking Web. Er nutzt die Informationen des eingebauten Beschleunigungssensors, um die Anzeige während der Fahrt im Bus oder der Bahn ruhig zu halten, ähnlich einem Bildstabilisator. Incognito erlaubt anonymes Surfen im Internet. Hot Browser wiederum lädt eine zufällige, populäre Internetseite, wenn der Nutzer das iPhone schüttelt.

Bislang verweigerte der Hersteller solchen Programmen die Freigabe auf der Download-Plattform mit der Begründung, sie würden Kernfunktionen des Handys duplizieren. Diese Richtlinie scheint Apple nun zu lockern, eine Stellungnahme dazu gaben sie aber bisher nicht ab. Die downloadbaren Safari-Alternativen nähren jedoch die Hoffnung, dass demnächst auch der einer der großen Player am Browsermarkt nachfolgt. Opera hatte bereits im November 2008 eine iPhone-Version von Opera Mini fertiggestellt, deren Veröffentlichung Apple aber blockierte.

Quelle: pcwelt
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Ping funktioniert aber keine Anzeige der Webseite
Begonnen von happyobi
11. Januar 2009, 14:33:35
Brauche dringend Hilfe,
surfe seit 3 Tagen durchs Netz und finde keine Lösung. Hier mein Problem.
Habe neuen Vista Home Premium Rechner und kann mit IE7 oder Firefox keine Internetseite anschauen(Webseite kann nicht angezeigt werden). Ping auf Google oder andere seiten funktioniert.
Gehe über ein Fritz 7050 Modem ins Netz(DSL). Habe noch einen XP Rechner angeschlossen und der funktioniert einwandfrei.
Hier ist noch die ipconfig.



Microsoft Windows [Version 6.0.6001]
Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

C:\Users\obi>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Heim
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-68-3A-8A-03
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.178.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert
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Einige wichtige Programm lässt nicht öffnen
Begonnen von TommyboyLE
07. Januar 2009, 11:07:18
Ich brauch Eure Rat.
Meinen Laptop mit Vista Home Basic. Am Anfang scheint alles in Ordnung. Ich könnte Desktop verschönern (mit Desktopanpassung), Netzwerküberblick anschauen und auch Windows Update in Kontrolle. Das bedeutet, jede kann ich Fenster öffnen lassen und dort bearbeiten.

Nach einige eigenen Software-Installation geht nicht mehr mit Desktopanpassung-, Netzwerk-, Windows Update-Fenster nicht öffnen, es öffnet zwar und aber schließt sekunden wieder aus.

Wer kennt das Problem? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich es wieder im Griff habe.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Kann diverse Webseiten nicht öffnen
Begonnen von Marcel76
01. Januar 2009, 18:47:09
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Hallo

Ich habe mir vor 3Tagen einen neuen PC gekauft. Das mitgelieferte Vista Home Premium (32) installiert. Jetzt habe ich das Problem, dass ich diverse webseiten nicht öffnen kann.
z.B www.20minuten.ch: News von jetzt!
Microsoft Help and Support
Antivirus, Virenschutz, Virenscanner, Internet Security - G DATA

Habe in diversen Foren über dieses Thema gelesen und alles ausprobiert:
-MTU verändert
-NVidia Netzwerktreiber neu installiert
-AutoTuning deaktiviert und wieder aktiviert
-Priority&VLan disable
-Firewall und Antiviren Programme Testweise ausgeschaltet
-Optimierung mit Tune Up 2009
-TCP Optimizer ausgeführt

Ich habe ein Netzwerk mit 3PCs, 2 mit XP und eben der neue mit Vista. Es gibt keine Probleme mit, kann mit die anderen XP Rechner komunizieren.
Das Ganze ist aufgebaut mit einem ADSL Modem und dann kommt der Linsys WRTG 45 Router (mit neuster Firmware).

Komisch ist ja nur, dass ich unter XP keine solchen Probleme habe.
Ich weiss jetzt nicht mehr weiter. Kann mir jemand helfen?

Gruss Marcel
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hilfe!mein IE öffnet sich von selbst obwohl ich firefox nutze
Begonnen von B-man95
27. Dezember 2008, 06:03:36
habe seit heute das problem dass wenn ich im i-net surfe einfach immer der IE offnet,ohne zu fragen...der öffnet irgendwelche seiten.vodafone werbung etc.hab keine ahnung woran es liegt...
ich hoffe ihr könnt mir helfen...

danke schonmal im voraus
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Vista öffnet iTunes nicht->Datenausführungsverhinderung
Begonnen von Smiley05
26. Dezember 2008, 16:04:27
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hey ihr 

ich hab da ein Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt:

hab ein Problem mit iTunes.Ich kann es einfach nicht öffnen.Windows Vista zeigt an,dass es nicht funktioniert wegen der [u]Datenausführungsverhinderung.[/u]Windows Vista hat auch angeben,wie ich es für iTunes abschalten kann.Ich hab alles genauso gemacht,wie es da stand aber da kommt dann die Meldung das die Datenausführungsverhinderung für iTunes nicht ageschaltet werden kann.Ich habe auch mehrmals iTunes deinstalliert und nochmal runtergeladen,ist aber immernoch wie vorher-es lässt sich nicht öffnen.Kann mir jemand helfen?

Bitte um schnelle Antwort,bin langsam echt am verzweifeln,dass geht jetzt schon mehr als 2 Wochen so.
Mir hat nie jemand auf meine Frage in anderen Foren wie z.B apfeltalk helfen können.
Und im Internet hab ich darüber auch nichts gefunden.
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nVidia Vista Treiber // Webseiten gehen nicht
Begonnen von Denniz_P
14. Dezember 2008, 14:03:44
Hallo zusammen,

ich hab mir eben meinen PC neu eingerichtet, da ich Probleme hatte verschiedene Webseiten aufzurufen, wie z.B. ovh.com, mein online banking usw..

Bevor ich irgendwas am PC installiert hab (außer Windows) habe ich direkt diese Seiten getestet und sie gingen.

Nun hab ich meinen MSI Chipsatztreiber installiert und die Seiten gehen nicht mehr.

Hatte schonmal jemand ein ähnliches Problem oder kennt mein problem? Wäre für jede Hilfe seeehr dankbar!


Gruß aus Güstrow, Frank


PS: Hier noch die Wichtigsten Systeminformationen:

Computertyp:
- ACPI x64-basierter PC
Betriebssystem:
- Microsoft Windows Vista Ultimate x64 SP1
CPU Typ:
- QuadCore Intel Core 2 Quad Q9300, 2500 MHz (7.5 x 333)
Motherboard:
- MSI P6N SLI V2 (MS-7346)  (2 PCI, 2 PCI-E x1, 2 PCI-E x16, 4 DDR2 DIMM, Audio, Gigabit LAN)
Motherboard Chipsatz
- nVIDIA nForce 650i SLI
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Schneller surfen mit Firefox
Begonnen von quaster
11. Dezember 2008, 16:52:48
Hier mal was das in die Rubrik "Tipps und Tricks" passen könnte.

Beim Laden einer Internetseite überträgt Firefox Texte, Bilder usw. nicht gleichzeitig, sondern nacheinander. Bei DSL Verbindungen ist das von Nachteil. Aber mit einer Einstellung kann man das ruck zuck ändern.
Startet Firefox und gebt ins Eingabefeld ein  [b]about:config [/b] Nach einem Druck auf Enter erscheint ein Warnhinweis worauf ihr klicken müsst.
Scrollt die Seite so lange nach unten bis zum Eintrag [b]network.http.pipelining [/b] zu sehen ist. Er hat standardmäßig den Wert „[b]false[/b]“, was ausgeschaltet bedeutet. Klickt doppelt auf den Eintag, es erscheint dann „[b]true[/b]“. Nach einem Neustart von Firefox ist die Einstellung wirksam.
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Neue Firmware 54.04.67 für AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270
Begonnen von markus
06. Dezember 2008, 11:32:10
Nach einigen Monaten Entwicklungs-Zeit und diversen Beta-Versionen ist nun die offizielle Firmware für die Fritz Box 7270 erschienen.
Auf Grund der Umfangreichen Erweiterungen ist für ein erfolgreiches Firmware-Update mindestens die Firmware-Version .58 erforderlich.

[quote="http://www.avm.de/"]Neue Features:     
- WLAN: Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System) und WPS (Wi-Fi Protected Setup)
- USB: Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
- System: Neue Netzwerkübersicht erlaubt das Starten von Computern aus dem Standby oder die Vergabe fester IP-Adressen
- Internet: IPTV, Online-Spiele und VoIP parallel zu Downloads optimal nutzen

Verbesserungen in der 54.04.67:
DSL: Weiterentwickelter DSL-Treiber
DECT: Optimierungen für DECT CAT-iq auch FRITZ!Fon MT-D*
Internet: NEU - IPTV, Online-Spiele und VoIP können parallel zu Downloads u. ä. optimal genutzt werden
Internet: verbesserte Router-Performance und optimierte Paket-Laufzeiten
FRITZ! Mini: Komforttelefonie auf neuem Stand inkl. HD-Telefonie
FRITZ! Mini: NEU - Unterstützung für eine zweite E-Mailadresse
System: NEU - Netzwerkübersicht komplett überarbeitet (fixierte IP-Zuweisung, Löschen, WakeOnLAN)
System: Fernzugriff via HTTPS mit individuellem Zertifikat
System: Verbesserungen in der Benutzeroberfläche
System: Verzögerung nach Eingabe eines falschen FRITZ!Box-Kennworts
System: Ereigniss für die Übernahme geänderter Einstellungen bei gesetztem Kennwort
System: Ereigniss für die erfolgreiche Anmeldung an der Benutzeroberfläche
System: Paketmitschnitt und Einstellungen sichern mit Dateinamen mit Versionsnummer
Telefonie: Assistent für die Einrichtung von Telefoniegeräten überarbeitet
Telefonie: Anrufbeantworter in Telefoniegeräte verschoben
Telefonie: Neues Anrufbeantworter-Menü mit neuen Ansagen
Telefonie: Faxempfang für bis zu 10 Rufnummern
Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert
Telefonie: Liste interner Nummern (im Telefonbuch)
Telefonie: Anlagenkopplung entfernt
Telefonie: Sperren anonymer Anrufer vereinfacht
Telefonie: Schlummer-Funktion für Weckruf
USB: NEU - Unterstützung von NTFS-formatierten USB-Speichern
USB: NEU - Verbesserte Musikbox - schneller, leistungsfähiger, kompatibler
WLAN: NEU - Unterstützung für WDS (Wireless Distribution System)
WLAN: NEU - Sichere Verbindung auf Knopfdruck mit WPS(Wi-Fi Protected Setup)
WLAN: WLAN-Monitor zeigt Störeinflüsse durch belegte WLAN-Kanäle benachbarter Access Points
WLAN: WLAN-Performance und Kompatibilität verbessert
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Die neue Firmware-Version findet sich unter:
http://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.fon_wlan_7270/firmware/deutsch/
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Vista Schriftart änderung massiv brauche Hilfe!
Begonnen von Dastan
25. November 2008, 05:01:57
Also, ich hab hier ein problem und zwar hatte ich mir heute left4dead(PC Game) installiert gehabt da es mir nicht gefallen hat habe ich es deinstalliert und nach dem neustart des laptops hat sich meine ganzen schriftarten verändert siehe bild

[URL=http://img123.imageshack.us/my.php?image=bildqu4.jpg][IMG]http://img123.imageshack.us/img123/8683/bildqu4.th.jpg[/img][/URL][URL=http://g.imageshack.us/thpix.php][IMG]http://img123.imageshack.us/images/thpix.gif[/img][/URL]

also es verändert sogar die schriftart/typ von programmen (browser, winamp, psp10 usw..)

also zuvor war alles normal nicht fett und kursiv...  keine ahnung was da passiert ist aber man kanns nicht rückgengig machen also habe keine optionen dafür gefunden

hatte left4dead auf 2 vista recher installiert gehabt und nach deinstalation und nem reboot wurden beide so.

hoffe ihr könnt mir helfen.
MfG Dastan

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User Account Control blockt Winamp etc.
Begonnen von bn
21. November 2008, 20:15:51
Hi,

ich habe folgendes problem mit dem user account control: jedes mal, wenn ich z.b. winamp (auch itunes und andere programme) starte, muss ich das programm zuerst einmal bestaetigen ("erlauben"). das ist auf dauer etwas nervig.
das problem besteht erst seit dem letzten update - wisst ihr, wie man das vermeidet bzw. aendert?
danke, und gruesse.
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Drucker druckt nicht aus dem IE
Begonnen von 221154
15. November 2008, 08:19:43
Moin Moin,

ich habe mein Vista im Sommer 2008 neu installiert. Anfänglich hatte ich mit meinem Drucker kein Problem aber nach einem Windows Update des IE's konnte ich nicht mehr direkt aus dem IE drucken sondern ich habe dann die Seite in Word kopiert und dann gedruckt.

Die Meldeung die dann erscheint sagt aus, dass die zu druckende Seite nicht im erwarteten Pfad ist. Wenn ich das Prüfe, ist tatsächlich nichts in dem Ordner. Hat jemand auch so ein Problem nach einem Update?.

Es kann sein, dass hier schon mal darüber berichtet worden ist, aber es ist mühsam alle 108 Seiten lesen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Programme frieren nach start ein (Keine Rückmeldung)
Begonnen von D3ltoroxp
09. November 2008, 22:14:33
Hallo liebe Community,

ich habe schon das www durchsucht aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Und zwar folgendes ::

Nach Systemstart oder auch neustart läuft alles wunderbar, alle Programme die ich habe laufen perfekt. Doch auf einmal zeit ist unterschiedlich. Geht nichts mehr. Ich möchte ein programm starten was ich in der sitztung schon mal gestartet hab aufs neue und zack es starte zwar und ich seh den rahmen und die schaltflächen aber das war es auch schon es ist tot. Wenn ich es anklicke wird es gleich etwas weiß und oben steht drin keine Rückmeldung. Das tritt dann bei so ziehmlich jedem Programm auf das ich starten will. Ob Opera, Winamp, Windows Live Mail oder sonstige egal was. es funktioniert einfach nich mehr. Kann dann nur auf Program schließen gehen. Ich muss dann immer nen neustart machen damit es wieder geht und wie lang und wie oft ich eins starten kann ist unterschiedlich. Nur wenn es einmal auftritt dann eigentlich bei jedem Programm.

System:
Win Vista Ultimate 64bit (up2date + SP1), 4GB Ram, MSI K9N SLI Platinum, AMD Athlon 64 X2 6000+, GeForce 8800 Ultra Extrem

Kennt dieses Problem jemand und hat sogar vllt ne Lösung ?  ?(

Greet's D3
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Statt Grafiken rote Kreuze in Sidebar Gadgets
Begonnen von klaus1003
07. November 2008, 11:00:56
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Hallo,
seit einigen Tagen sind auf meinem VISTA-PC (SP 1) in den Vista Sidebar Gadgets die Grafiken verschwunden und statt dessen rote Kreuze in kleinen Vierecken zu sehen. Dasselbe Phänomen ist in der Windows Hilfe zu beobachten. Anfang des Jahres hatte ich ein ähnliches Problem und konnte es mit der Hilfe auf www.netzwerktotal.de/vistasidebar.htm lösen. Dieses Mal half die Deregistrierung und Neuregistrierung und auch die Neuinstallation nicht. Das Problem bleibt.
Weiß jemand Rat??? Danke für jede Hilfe im Voraus!!!

klaus1003  ?(
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Buttons werden nicht angezeigt
Begonnen von snoophh
05. November 2008, 13:07:08
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.

Wir haben 2 Notebooks mit Vista und die Internetseite um die es geht wird bei mir folgend angezeigt ( siehe Anhang ).

Bei meiner Freundin aber wird die Internetseite ohne diese ganzen grünen Buttons angezeigt, die sind einfach wech......

Ich gehe davon aus, dass irgendwas fehlt ( Plugin ), ich kann aber nicht herausfinden was genau das Problem ist.

Wer kann Helfen

Danke und Gruß
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? Anzeigefehler bzw./oder Codierungsfehler ?
Begonnen von NoName
02. November 2008, 17:15:50
Hallo Leute. Hab ein problemchen, und zwar:

Ich wollte mit meinem neuen PC heute die "SingStar"-Homepage öffen und das sog. Karussell der Discs öffnen, aber irgendwie klappt das nicht. Wenn ich bei der Länderauswhl ein anderes Land, z.B Groß-Britannien eingebe, gibts da keine Probleme. Außerdem: Der "Ladebalken" lädt bei verschiedenen Codierungen (habe das nämlich bereits ausprobiert) unterschiedlich weit, aber nie ganz, sodass kein "Karussell" angezeigt wird, allerdings "die Liste" geht. An was liegt denn das? Könnte jemand mal auf die Seite schauen und überprüfen, ob es bei euch geht? Wenn ja, an was liegt das bei meinem PC, dass es nicht geht?

Wäre super nett. Danke.
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Verschiedene Darstellung v. Internetseiten
Begonnen von Saaphyri
31. Oktober 2008, 22:41:16
Ich hätt auch mal eine Frage  ?(

Bin ganz neu und weiß nicht so recht wohin mit der frage  :O
Ich hoffe man kann mir trozdem helfen?!  :wink

Also :

Ich habe vor kurzem ein Laptop gekauft wo schon Windows Vista drauf war.
Ich bin auch ganz zufrieden damit. Nur ärgert mich eins!  :-\

Auf meiner Lieblings Internetseite (allerdings mehr für Mädels gedacht  :D)
schaue ich öfters mal Bilder an... Die auf meinem normalen Pc , funktionieren.
Und auf mein Laptop schauen die Bilder alle ziemlich sch... aus. Die Farben stimmen
überhaupt nicht. Ich habe schon vieles unter Anpassung -> Anzeige usw versucht
doch die Farben bleiben miserabel. Woran kann das liegen?  :O

Hoffentlich versteht jemand meine Frage,und weißt eine Antwort darauf. ( Kann manchmal etwas kompliziert
beschreiben  :baby:)

Lg Saaphyri