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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort gibts
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Battlefield 2 auf manchen Laptops mit Vista nicht möglich?
Begonnen von Chrispenzberg
21. Februar 2009, 23:08:25
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Hi,habe zwar schon Einiges bezüglich der Problematik gelesen......doch nicht ein einziger Tip
hat bis jetzt bei meiner Lage geholfen! Besitze das Asus G 70 SG mit GForce 9800 GTS und
Vista Home Premium !  Na,ja.........so übel wie befürchtet ist das Vista ja doch nicht. Sobald man
sich ein wenig in die Innereien hineingearbeitet hat erkenne ich dass man mehr Eigenkonfigurationen
vornehmen kann als im bisher doch sehr geliebten XP ! Läuft bei mir nach zweimaliger Neuinstallation
und umfangreichen Einstellarbeiten sogar richtig schnell  :kaffee
Nur..........mein geliebtes BF 2 nimmt die Kiste einfach nicht?!
Es muss an den Grafikeinstellungen liegen,denn ich erlebe bei jedem Programmaufruf nen radikalen
"Crash to Desktop" !  Schon alles probiert: Admin-Rechte / Kompatibilitätsmodus / Änderungen in den
Grafikoptionen in den Verknüpfungen usw.
Ich glaube mein Display,oder das Vista akzeptiert nicht die Änderung der Bildwiederholrate von 60 HZ
welche BF 2 irgendwie stur haben möchte!
Hat vielleicht jemand von Euch ähnliches erlebt..........und ne Lösung gefunden  :grübel

Dann wär`s super mir damit zu hefen!!!!!!!!!  :wink

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TuneUp Utilities 2008 derzeit kostenlos bei PEARL
Begonnen von OCtopus
15. Februar 2009, 09:00:41
TuneUp Utilities 2008, die Vorgängerversion der aktuellen Ausgabe, gibt es derzeit kostenlos bei PEARL
http://www.pearl.de/product.jsp?pdid=GRA16598&catid=8909&vid=922&curr=DEM

Große Unterschiede zur aktuellen Version gibt es nicht. Die aktuelle Version wurde nur etwas anders gestylt. Empfehlenswert.
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LG Arena KM900
Begonnen von Lord_Zuribu
11. Februar 2009, 11:33:05
[b]LG Electronics hat einen Blick auf die jüngste Generation ihres Smartphones namens Arena gewährt.[/b]

Die Besonderheit des Arena KM900 von LG: Die grafische Benutzerschnittstelle (GUI) arbeitet mit der Würfelmetapher. Der Endanwender kann dabei von Applikation zu Applikation und von Fenster zu Fenster navigieren, indem er den dreidimensionalen Kubus entsprechend bewegt. Daneben finden sich auf der Oberfläche bildliche Schaltflächen zu oft verwendeten Funktionen wie Telefon und E-Mail. Das Arena von LG ist eines der vielen Smartphones der jüngsten Generation, die auf eine hochgrafische Benutzerführung setzen und dabei Anleihen an Apples Verkaufsschlager iPhone nehmen.

[i]Weitere Eckdaten des KM900:[/i] Es unterstützt die Datenfunktechniken HSDPA (High-speed Downlink Packet Access) mit 7,2 Mbit/s und Wi-Fi. Daneben hat das Gerät einen GPS-Empfänger (Global Positioning System) eingebaut.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/kommunikation/46653/lg_arena_km900.html[/size]

[img]http://www.big-screen.de/deutsch/image/produktbilder/news/news-2009/lg-km900.jpg[/img]
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Gibt es schon Live Plus für Windows Live Messenger 2009 ?
Begonnen von jOOkeR
30. Januar 2009, 14:38:37
Gibt es schon Live Plus für den 2009 Messenger ?
Wenn ja könnt ihr mir den Link schicken ...
Hab das versucht die Beta Version von 2009 runterzuladen und PLUS zu instalieren aber ich sehe die Namen in Farbe nicht
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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kino.to legal oder illegal?
Begonnen von djxerxes
07. Januar 2009, 18:29:03
Wie ihr sicher wisst, gibt es im internet das portal "kino.to". dort sind aktuelle (kino-)filme  wie bei youtube gehostet.
natürlich ist mir klar, das man sich strafbar macht, wenn man solche filme hoch- oder runter läd.

nun wäre meine frage: wenn ich die filme dort ANSEHE, mache ich mich da strafbar? sie werden ja theoretisch nicht auf der hdd, sondern nur teilweise im ram zwichengespeichet, also nicht direkt herunter geladen.

begehe ich eine straftat, wenn ich diese seite benützen würde?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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gibts ein wecker in dem vista?
Begonnen von pornoralle
04. Januar 2009, 16:16:15
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servus!

und zwar ich lasse immer mehr termine verstreichen und wollte mal fragen ob es einen wecker gibt! weil naja wenn ich zocke mit mein headset dnan bekommsch nix um mich herum mit  :D  udn naja das gibt regelmässig stress mit dem weiblichen gegenstück zu mich!

vielleicht könt ihr mir ja helfen!

mfg Valentino
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Windows 7 mit Mediaplayer 12 und Internetexplorer 8
Begonnen von djxerxes
30. Dezember 2008, 09:45:23
Nun da die offizielle Beta des Windows OS mit der Nummer 7 in Englisch erschienen ist, ist es endgültig raus: Windows 7 kommt mit dem Mediaplayer 12 und dem IE 8.
Der neue Mediaplayer hat abgesehen vom neuem Skin auch noch ein paar weitere neue Features, so zum Beispiel eine optisch abgespeckte, dafür reibungslosere Videowidergabe.
Auch wird die Aktualisirung der Medienbliliothek im Hintergrund aufgeführt, nicht wie bisher mit einem überflüssigem Fenster.

Ein kleines Vorschauvideo:
http://www.youtube.com/v/osOdeY3fCUE&hl=de&fs=1
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Scanner Treiber für Tevion MD9351
Begonnen von Daniel-McKinney
28. Dezember 2008, 23:01:47
Hi@all,

Suche dringend einen Vista Treiber für meinen Scanner [b]" [color=red][font=Verdana]Tevion Flachbettscanner MD9351[/font][/color]"[/b],ist zwar ein alter Scanner aber erfüllt seinen zweck!


m.f.g.

Daniel-McKinney
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Vista Home Premium und Live Messenger 2009 mögen sich nicht?
Begonnen von lola0210
26. Dezember 2008, 06:38:35
Hallo alle zusammen und Happy Christmas,

sehe ich bin nicht alleine mit dem Live Messenger Problem..... hoffe es gibt jemand schlaues hier der eine Lösung gefunden hat!

PROBLEM:

Habe mir einen neuen Laptop zugelegt (Fujitsu Siemens) mit Vista Home Premium installiert. Habe mir natürlich wieder gleich den Live Messenger runtergeladen, diesmal die neue Version 2009. Tja, klappt soweit alles ganz gut bis auf das der Messenger TOTAL STUMM ist! Habe sämtliche Audio-Einstellungen wieder und wieder geprüft und individualisiert, sprich Gong Ton wenn ein Kontakt online geht, E-Gitarre wenn ich ne email bekomme, RRRRRing -Ton wenn mir einer ein RRRRRing sendet usw., aber klappt alles nix. Messenger bleibt stur und stumm.

?( ?( ?(

Auch erneutes downloaden und Windows-Live -REparatur laufen lassen hat nix genutzt. Ansonsten funktioniert Audio wunderbar auf meinem Laptop, nur der Messenger ist ein Problem.

BITTE BITTE HELFT, bin verzweifelt, hab schon allemöglichen Foren durchsurft.... lese nur Probleme aber keine Lösungen. Seufz.

:wallbash :wallbash :wallbash

Falls einer was weis bitte erklärt es mir so als ob ich 3 Jahre alt wäre, da ich keine Ahnung von nix hab und nur eine Alltags-Userin bin.

Danke im voraus.   :D
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Für Nero 8 gibt es ein neues Update 8.3.13.0
Begonnen von OCtopus
19. Dezember 2008, 15:19:05
Für Nero 8, die bisher letzte sinnvolle Nero-Version, gibt es ein neues Update 8.3.13.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero8-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8

Für das neue Nero 9 gibt es auch ein Update 9.2.6.0
http://www.nero.com/deu/downloads-nero9-update.php?NeroSID=34dcc44cb74f951388e25cc2b5a0ffd8
Doch Nero 9 kann man kaum noch als sinnvoll bezeichnen. Nichts Neues dabei, stundenlange Installation, so was von überladen, daß es vor Fett kaum noch gehen kann. Absolut überflüssig und schwerfällig. Wie das alte Rom wird Nero demnächst sang- und klanglos untergehen.

Also bleibt getrost bei Nero 8, auch wenn das schon ein paar Kilos zu viel hat.
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Gesucht: Kaufempfehlung "NAS & HDMI Mediastreamer in einem Gerät"
Begonnen von dbetsch
17. Dezember 2008, 12:52:14
hallo

ich bin auf der suche nach einer eierlegendenwollmilchsau  :D
Ich möchte ein Gerät, welches mit einer 3.5" Festplatte per Ethernet an meinen Router gehänt werden kann und als NAS Speicher im Netzwerk dient und gleichzeitig über HDMI an meinen HDTV angeschlossen werden kann um so auf dem HDTV meine Filmsammlung welche auf dem NAS-Speicher und im lokalen Netzwerk wäre wiedergeben kann. Zusätzlich sollte man damit auch gleich noch Fernsehsendungen aufnehmen können (am besten auch nach zeitplan) inkl. timeshift. Folgende Formate wären ein must: MPEG 1, MPEG 2, MPEG4 (AVI/Divx/Xvid/AC3 codec), ISO, die HD-Formate, MP3, MP4, youtube-video-wiedergabe.
Die Festplatte müsste nicht zwingend dabei sein, kann man ja selber kaufen. Unterstützte Betriebssysteme sollte Windows Vista und Mac OS X sein.

Gefunden habe ich schon ein paar solche geräte:

[list]
[li]RaidSonic ICY BOX IB-MP3010HW (http://www.raidsonic.de/de/pages/products/external_cases.php?we_objectID=5384)
--> kann man den als NAS verwenden (von netzwerk aus daten darauf abspeichern)?
[/li]
[/list]

[list]
[li]ACR-PV72100 Playon! DVR - HDMI Network Digital Video Recorder (http://www.acryan.com/index.php?option=com_acryan_product&product_item=210&parent_id=1)
--> werden die neuen blueray und hd-formate unterstützt? was bedeutet NTFS read only? Wenn der NAS Fat32 formatiert wäre könnte man ja nur Dateien bis 4GB darauf abspeichern?[/li]
[/list]

Vielleicht hat ja jemand von euch so ein gerät und kann mir weiterhelfen? Danke!

mfg
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Gibt es Updates für Windows 7?
Begonnen von ossinator
11. Dezember 2008, 13:52:44

Gibt es eigentlich auch Updates für Windows 7? Nach einem Monat bekomme ich lediglich Office Updates und Silverlights angeboten.
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Windows vista basic design statt aero
Begonnen von julianGo96
29. November 2008, 10:56:00
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Hab heut früh meinem comuter neu hoch gefahren. Doch auf einmal isstatt denn normalen immer benutzen Windows Aero desing das basic da.

bitte helft mir denn das sieht sch**** aus!!!

Liebe grüße Julian
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ICQ - Neue Version
Begonnen von ossinator
27. November 2008, 21:58:27
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[b]ICQ 6.5[/b]

Der Instant Messenger ICQ ist in der neuen Version 6.5 erschienen. Nach einer längeren Beta-Phase steht damit nun die finale Version zum Download bereit, die einige Neuerungen und Verbesserungen zu bieten hat. Originellste Neuerung: Die Integration der Symbol-Sprache Zlango.

ICQ 6.5 kommt inklusive Open-Xtraz-Unterstützung. Dabei handelt es sich um kleine, von der Fangemeinde entwickelte Web-Applikationen, die in ICQ integriert werden können.

Im "Game Center" finden sich diverse Mehr- und Einzelspieler-Games. Die Qualität dieser Spiele ist recht unterschiedlich. Für den Zeitvertreib in Arbeitspausen reicht es aber allemal. Audio- und Video-Gespräche können nun in unterschiedlichen Fenstern geführt werden.
Ebenfalls neue ist die in ICQ 6.5 integrierte Symbol-Sprache Zlango. Zlango übersetzt die vom Anwender eingegebenen Begriffe in Symbole und übermittelt diese dann dem Gesprächpartner. Zumindest theoretisch kann man mit Zlango versuchen, mit Personen in Kontakt zu treten, deren Sprache man nicht spricht. Derzeit ist Zlango in 15 Sprachen - darunter auch in deutscher Sprache - verfügbar.

[url=http://download.icq.com/download/icq6/][b][color=blue]Download ICQ 6.5[/color][/b][/url]
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Upgrade von 32 bit auf 64 bit
Begonnen von Micha200761
24. November 2008, 16:16:53
Hallo kann mir jemand sagen wo ich eine 64 bit version herbekomme ausser bei ms die seite funktioniert nicht. noch eine frage :kann ich den produktschlüssel meiner 32 bit version auch für die 64 bit version benutzen??? mfg micha
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Fragen zu TeamViewer
Begonnen von Lord_Zuribu
19. November 2008, 11:50:14
Hallo zusammen

Ich habe mir jetzt mal TeamViewer besorgt. Was ich jetzt wissen will, ist ob ich zu Hause das Programm immer laufen lassen muss, um von der Arbeit zugreifen zu können? Und was passiert wenn ich dann von der Arbeit aus die Sitzung beende? Läuft das bei mir weiter (ohne Verbindung) oder ist es dann auch beendet?

Vielen Dank und Gruss
Lord_Zuribu
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Außerterrestrisches leben
Begonnen von stoneagem
16. November 2008, 17:39:37
Immer wieder wird von ''Aliens'' geredet,das Tehma wird so hochgepusht,bestes bsp gesetern auf pro 7 mit uri geller.sowas finde ich schwachsinn,aber ich denke es hat auch einen wahren grund,aber ich bin skeptisch
Der Maya Kalender Endet im Jahr 2012. Dieses soll mit einem kosmischen Ereignis im Zusammenhang stehen. Zu diesem Zeitpunkt endet ein kosmischer Zyklus von 25920 Jahren. Dieser Zyklus beschreibt die Wanderung der Sonne durch alle 12 Tierkreiszeichen. (Pro Zeichen 2160 Jahre) Durch diese kosmischen Vorgänge sollen auf der Erde verheerende Naturkatastrophen nach sich ziehen, und ihrem Gipfel am 21.12.2012 erreichen  an dem die Götter aus von ihrer Reise zurückkommen. Und dieses Datum beschreibt der Maya Kalender als kosmische Revolution. So das der Mensch in die 5 th. Dimension erhoben werden.
Auch der Kalender der Hopi-Indianer endet am 21.21.2012,zufall?
Denkt ihr es gibt außerterrestrisches Leben?
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Cod5 Koop über Hamachi
Begonnen von D-King
15. November 2008, 11:59:40
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Hey Leute
Ich möchte mit meinem Kumpel über Hamachi lan die Koop Kampanie zocken !
Wir haben schon einen Lan Fix und privat server patch aber es klappt einfach nicht !
Er finden meinen hostserver aber kann nicht bei tretten weil die Fehlermeldung "Diese Spielsitzung ist nicht mehr verfügbar" -.-
Kann mir jemand weiter helfen ?