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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort bing
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Defender - Fehlermeldung 0x800700006
Begonnen von DrIzio
08. Januar 2009, 17:54:51
Hallo,

seit neuestem meldet das windows security center sich bei mir:der sicherheitscenterdienst ist ausgeschaltet

ich habe mich soweit durchgekämpft, dass ich den fehler auf den defender schiebe, denn ich kann ihn nicht öffnen und es zeigt sich folgender fehler: fehler bei anwendungsinitialisierung: 0x800700006. Das handle ist ungültig.

weiterhin habe ich mich soweit informiert, dass ich diesen defender eigentlich gar nicht brauche, da ich eigenen schutz und vierenprogramme instaliert habe.

Und jetzt mein problem: wenn ich unter autostart gehe und versuche autostart anzuklicken (um den defender wegzumachen) kommt die oben genannte fehlermeldung. ich habe also gar keine möglichkeit das ding wieder loszuwerden.

meine fragen: wie werde ich den defender bzw den fehler los?? ich bitte ganz dringend um hilfe

gruße aus kölle

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interne Lautsprecher
Begonnen von maxl72
08. Januar 2009, 16:33:22
Hallo Zusammen,
ich habe ein Nootbock Fujitsu Siemens Amilo Pa 1510, seit dem ich der Vista Home instaliert habe, funktioniert der interne Lautsprecher nicht mehr, ich kenne mich mit PC´s eigentlich gut aus und habe alles notwendige geprüft, alles in Ordnung kommt aber troztdem kein Sound, kann jemand mir etwas dazu sagen?
Danke
grüß max :D
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Festplatte spiegeln unter XP64
Begonnen von Facehugger
08. Januar 2009, 08:59:19
Hallo

Seit kurzem habe ich von Vista64 zurück auf XP64 gewechselt und möchte nun meine Systempartition c:\ (60GB) spiegeln.

Bei der Datenträgerverwaltung müsste dies ja eigentlich funktionieren.
Ich habe dann eine ca. 70GB grosse Partition auf einer weiteren Festplatte erstellt. Den Befehl "spiegeln" zeigt es zwar an, aber leider inaktiv.
Kann mir eventuell wer sagen woran das liegen könnte oder welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen damit es aktiv ist?


Mein System:
Win XP 64 bit Pro (inkl. sämtlichen Service Packs und verfügbaren Updates)
1. HD Seagate 750GB (System)
2. HD WD 640 GB
3. HD WD 640 GB

Das System befindet sich auf der Seagate, wie erwähnt auf einer 60GB partition c:\


Bisher wurde ich nicht schlau wieso ich diese Spiegelung nicht hinkriege.


Bin um jeden Rat dankbar.
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Kein Zugriff auf externe Festplatte in Vista!?
Begonnen von Fio
07. Januar 2009, 23:08:10
Hallo zusammen,

ich habe seit letztem Wochenende meinen ersten Lap Top mit Vista, davor hatte ich XP drauf.
Habe nun meine externe Platte an den Neuen angeschlossen und da eine Virenmeldung erschien, wollte ich den entsprechenden Ordner löschen, allerdings sagte mir das System dauernd, dass der Zugriff verweigert wurde  ?(  (allerdings wohlgemerkt nicht nur bei dem Ordner in dem angeblich ein Virus steckte, das war eigenartiger weise bei allen so)
Habe dann das selbe an dem Alten mit XP drauf getestet und da konnte ich ihn löschen - hat jemand eine Ahnung woran das liegen könnte? bzw. kann es sein, dass ich die externe Festplatte erst neu formatieren muss, eh ich in Vista sämtliche Zugriffsrechte etc. habe ? (denn andere Daten wie zB Musik konnte ich auf den Rechner kopieren... daher versteh ich nicht, warum mir das Löschen der Ordner dann aber verweigert wurde, denn mit solchen Systemunterschieden wie bei Mac und PC kann es doch eigtl. nicht zusammen hängen!?  :grübel

Bin dankbar um jeden Ratschlag :)

Grüßlies,
Fio
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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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64 Bit-Treiber für den Fritz!WLAN USB Stick
Begonnen von OCtopus
07. Januar 2009, 13:34:43
Jetzt gibt es einen zertifizierten 64 Bit-Treiber für den Fritz!WLAN-Stick
http://www.avm.de/de/News/artikel/wlan_stick_64_bit.html

Mit diesen Sticks gab es bisher unter 64 Bit immer Probleme.
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
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Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Blackscreen nach Systemstart
Begonnen von winomat
07. Januar 2009, 09:54:14
Hallo
Ich habe das Problem, dass mein Labtop mir nach dem Starten und Hochfahren nach dem Willkommen in Vista einen Blackscreen zeigt. Die Maus ist da. Beim Klammern zeigt er mir den Taskmanager, der DESKTOP jedoch bleibt schwarz. Das passiert auch, wenn ich denn Rechner im abgesicherten Modus starte.
Hat jemand eine Idee?
Windows Vista HP
Hersteller: Fujitsu Siemens
Prozessor: AMD Turion (md) X2 Mobile Technologie TL 52 1,6 GHz
Arbeitsspeicher: 894 MB
ATI Radeon Xpress 1100
Mein PC ist etwa 3-4 Jahre alt.

Vielen Dank
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System Recovery Kit for Pavilion Notebook
Begonnen von Skolares
07. Januar 2009, 08:46:06
Moin, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar bietet HP auf der Homepage eine Recovery Kit für u.a. auch meinem Lappi an. Wollte mir  die evtl. bestellen.

[url=http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291]http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291[/url]

[b]Zur Frage:[/b]

Läst sich das auch nutzen, obwohl die vorinstallierte Sicherungspartition (8GB, FAT32) nicht mehr vorhanden ist?

Danke schon mal im vorraus.
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AsDsm.sys - Bluescreens
Begonnen von Firewater
06. Januar 2009, 22:52:27
Hallo Leute,

jetzt wirds kniffelig aber ihr schafft das schon ;)

ich habe in letzter Zeit häufiger Blue Screens - seltsamerweise aber in 90% der Fällen bei sowas wie einen Ordner öffnen oder ausschneiden oder anderen ganz normalen Windows-Operationen, nie wirklich bei was wichtigem, zb. wenn ein Programm läuft. Dann eher noch wenn ich gerade eins schließe...

ich hab ein gewisses Win DBG drüberlaufen lassen und der hat mir als möglichen Verursacher die Datei AsDsm.sys angegeben...

jetzt kommt die große Frage: was ist das? Wozu brauch man das und wie krieg ich es wieder weg?

Das einzige was mir eingefallen ist, nach einer kleinen Internetrecherche wäre der "Asus Data Security Manager"...
oder habt ihr was besseres?


hier nochmal die Details:

0xc0000005 - Die Anweisung in 0x%08lx verweist auf Speicher 0x%08lx. Der Vorgang %s konnte nicht im Speicher durchgeführt werden. (sorry, das is aus dem Programm rauskopiert, deshalb nich genauer ^^)

es ist ein Asus X 53K Laptop mit Windows Vista Home Professional X86.

hab auch schon Windows Defrag, Fehlerüberprüfung und Arbeitsspeicherprüfung drüberlaufen lassen und er hat nix gefunden, hoffe also dass es kein Hardwarefehler ist...


dankeschön
ich weiß ja - hier wird man geholfen :)
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Mafia geht einfach nicht!
Begonnen von AK
06. Januar 2009, 22:33:37
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hallo leute,

also ich hab mal wieder seid langem lust bekommen mafia zu zocken. also ich hab vor nem halben jahr nen neuen pc bekommen:

windows vista home premium
2gb ram
amd athlon (tm) 64 X2 dual core prozessor 5600+
ati radeon hd 2600 xt


also jetzt zu meinem problem:
ich hab das spiel ganz normal installiert un wollte es dann starten aber es ging nicht der bildschirm wurde kurz schwarz un dann war mein desktop wieder da. dann hab ich mal gegoogelt ob es sein kann das mafia auf windows vista nicht läuft hab gesehn das es gehen muss un manche haben geschrieben man bruach den patch 1.2. hab den nun drauf aber es hat sich nichts verändert! ich weiß nimmer weiter ich würd es gerne zocken aber es startet einfach nicht. ich hab auch schon die kompabilität auf windows xp service pack 2 umgestellt!
(ps: das spiel ist original)

danke schonmal im vorraus


mfg
akone
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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HP 2840 - Scanner geht nicht unter Vista
Begonnen von jupiler88
06. Januar 2009, 16:06:29
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Hallo,

ich habe einen HP Laserjet 2840 AIO als Netzwerkdrucker installiert. Bisher hingen an dem Netzwerk zwei XP-Rechner, alles funktionierte (drucken und scannen). Jeder PC war mit einem Ordner als "scannen in" auf dem HP bekannt und ich konnte wunderbar vom Drucker aus in die Ordner scannen.

Dann hab ich am Netzwerk einen Rechner mit Vista Home Premium installiert und die HP-Software aufgespielt. Der Drucker ließ sich als Netzwerkdrucker installieren und lief, sowohl zum Drucken als auch zum Scannen, auf allen 3 Rechnern (aber leider nur einen Tag).

Dann ging's los:

- zuerst konnten die beiden XP (ab dem gleichen Zeitpunkt) keinen Verbindung mehr zum Drucker herstellen (von wegen Netzwerkverbindung getrennt und Druckerspooler nicht erreichbar bzw. irgendwas mit Drucker durch VPN besetzt usw). Das hat sich dadurch erledigt, dass ich die HP-Software auf den beiden Rechnern neu aufgespielt habe. Drucken kann ich wieder, scannen auch, aber nur wenn ich den Scan vom PC (HP Imaging Director) aus starte. Wenn ich den Scan vom Scanner aus starte und in einen Ordner scannen möchte, kann er keine Verbindung herstellen. Mit der Firewall hab ich rumgespielt, das ändert nicht viel. Im Endeffekt stört das Ganze mich wenig, auch wenn's ärgerlich ist wenn etwas nicht mehr geht was vorher klappte.

- Gleichtzeitig konnte ich auch vom Vista-Rechner nicht mehr scannen. Auch hier habe ich die Software neu installiert (neueste Version von der HP-Website) und die Firmware auf dem Drucker auf den letzten Stand gebracht.

- Zwischendurch habe ich den Drucker auch mal direkt über usb an den Vista angeschlossen und neu installiert um Netzwerkursachen auszuschließen, die Probleme bleiben.

- Mittlerweile hängt er wieder am Netzwerk, vom Vista aus kann ich drucken aber nicht scannen.

- von der HP-Toolbox kann ich auf den Drucker zugreifen und die Scan-in-Funktion einrichten, wenn ich dann aber vom Drucker aus scannen möchte gibt er mir am Druckerdisplay Verbindungsprobleme (sowohl über Netzwerk als auch über USB), am PC bekomme ich auch Fehlermeldungen (Scansoftware geht nicht usw).

- wenn ich vom Rechner aus scannen will (z.B. aus dem HP-Solution-Center), sagt er mir "hpqscnvw funktioniert nicht mehr". Anschließend will Vista nach Lösungen für das Problem suchen, findet aber nix...

- hpqscnvw lässt sich auch nicht manuell starten, wenn ich das versuche kommt die gleiche Meldung (funktioniert nicht mehr und muss geschlossen werden).

Irgendwie liegt's ja anscheinend (unter anderem) am verflixten hpqscnvw. Kann man hpqscnvw irgendwie reparieren oder einzeln installieren? Eigentlich gehört das ja zum kompletten HP-Software-Paket, und das hab ich ja schon 10 mal deinstalliert und neu installiert.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß

David

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2te Festplatte Schaltet sich immer an und aus
Begonnen von Robin99
06. Januar 2009, 14:00:05
hi Leute :wink

hier mein Problem: Ich habe in meinem pc 2 Festpletten eingebaut. Eine mit XP und eine mit vista (Also Dual Boot :D) nun ist es so, wenn ich in Vista reingehe und meine andee Festplatte nicht benutzte, schaltet die sich einfach ab. Wenn aber zugrif gefordert wird, schaltet die sich wider an. Danach wider aus. Das ist bei XP Nicht so! Kann man das in Vista Irgentwo umstellen? Weil ich glaub nich das, dass so gut is, wenn die ständig an und aus geht

Hoffentlich könnt ihr mir helfen :D

mfG

Robin  :))
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Markierte Elemente von hellblau auf dunkelblau ändern ???
Begonnen von Oli B.
05. Januar 2009, 19:52:16
Hallo ihr Lieben.
Ich habe das Problem, daß ich wenn die Sonne auf mein Notebook scheint, die markierten Elemente nicht sehen kann bzw. ob markiert o. nicht.
Gibt es eine Möglichkeit das wie bei Xp auf dunkelblau zu ändern.
besten Dank Oli
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Ad Hoc Netzwerk einrichten
Begonnen von Urban
05. Januar 2009, 18:53:05
Holla,

Ich bin ein totaler WLAN Anfänger und suche nach einer detalierten Anleitung.

Als Hardware steht

1.PC

Mit DSL Modem angeschlossen, wo ich ein WLAN Stick anschließen will.

2.PC

Will ich 2. WLAN Stick anschließen.


Wie kann ich über zwei WLAN Sticks eine Ad Hoc Netzwerk herstellen.


Liebe Grüsse

Urban
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Alte PC Komponenten
Begonnen von Urban
05. Januar 2009, 18:03:28
Hallo,

Hat jemand noch alte SD RAMs und PCI Grafikkarten (z.b 3 Stück ) bei sich rumliegen.

Wenn ja, meldet euch.


Liebe Grüsse

Money King
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Windows Media Player 11
Begonnen von ferdinand
05. Januar 2009, 13:46:53
Hi Leute

Hier hab ich mal fragen zum Windows Media Player 11.

1. Ist der mitgeführte CD Ripper Gut?
2. Wie kann ich die CDDB von dem WMP11 ändern/ergänzen?
3. Wie kann ich meinem WMP11 mehr Abspielbare Formate beibringen?

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Was verbirgt sich hinter dem Thread
Begonnen von matag
05. Januar 2009, 11:42:53
[b]Ihr habt mit Web Sites schlechte Ehrfahrung gemacht habt, weil ihr plötzlich ein Abo habt obwohl nirgend wo was gestaden hat.. Oder die Site auf einmal Programme installieren will, die Ihr nicht wollt.
Oder eure kürzlich auf einer WEB-Site angegebene Mail Adresse, wird plötzlich zu geSPAMt.

Dann Seit ihr hier richtig

Schreibt eure Erfahrungen - auch wenn diese nicht mehr aktuell sind - evtl. helfen Sie einem anderem Foren-User.[/b]