492 Benutzer online
25. April 2024, 09:02:48

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort unternehmen
5
Antworten
9721
Aufrufe
Internetbetrug durch Firma GewerbkichHandeln.de bzw.Melango.de GmbH
Begonnen von Sigrid Haag
04. September 2012, 13:46:40
:-\Ich habe mich bei GewerblichHandeln.de eingeloggt um günstig an Ware für Flohmärkte und für unseren Verein zu kommen und das Resultat war, dass ich am nächsten Tag 1 Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung über 249,-- Euro auf dem Tisch liegen hatte. Die behaupten ich hätte mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei ihnen eingeloggt und müsse deshalb bezahlen. Ich kann und will das aber nicht, weil sie bis jetzt keinerlei Leistung erbracht haben und ich nicht einsehe, dass ich für etwas bezahlen soll, wofür ich nichts bekomme.

windowswindows go-windowsgo-windows forumforum vistavista ymsyms internetinternet winwin bgebge softwaresoftware bgqbgq zwuzwu ohneohne hilfehilfe computercomputer downloaddownload bingbing win7win7 20072007 keinekeine 20082008 problemeprobleme windows7windows7 keinkein windowwindow wwwwww d24d24 gehtgeht 13555341691355534169 desdes 5956812159568121
0
Antworten
10556
Aufrufe
Betrüger versenden Abmahnungen
Begonnen von bagira
15. Januar 2011, 17:18:02
Erneut werden im Namen eines Rechtsanwalts gefälschte Abmahnungen wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Die Empfänger der Mails sollen 100 Euro Schadensersatz per Paysafecard zahlen.
Derzeit werden vorgebliche Abmahnungen per Mail verbreitet, in denen den Empfängern angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Kriminelle Abzocker versenden diese Mails mit gefälschten Absenderangaben einer Berliner Anwaltskanzlei. [url=http://www.pcwelt.de/news/Falsche-Mails-vom-Anwalt-Betrueger-versenden-vorgebliche-Abmahnungen-1440039.html]...weiterlesen auf PC-Welt.de[/url]


[url=http://www.pcwelt.de/news/Falsche-Mails-vom-Anwalt-Betrueger-versenden-vorgebliche-Abmahnungen-1440039.html]Quelle: PC-Welt[/url]
10
Antworten
19503
Aufrufe
Startdatum für Windows 8
Begonnen von schreibermühle
21. November 2010, 14:35:26
Microsoft hat das Startdatum für Windows 8 ausgeplaudert.

In zwei Jahren soll Windows 8 auf den Markt kommen.
[quote]Das ist Microsoft nun in einem Blog-Beitrag auf der niederländischen Unternehmens-Seite herausgerutscht. Bisher hatte sich Microsoft immer bedeckt gehalten, was den Veröffentlichungstermin des kolportierten Nachfolgers von Windows 7 anging. Nun scheint der geplante Start für Windows 8 jedoch erstmals festzustehen. Über mögliche Features von Windows 8 ist noch nichts bekannt. Microsoft-Chef Steve Ballmer bekannte jedoch unlängst, dass er das nächste Windows für eines der größten Risiken halte, die das Unternehmen in den kommenden Jahren eingehen werde.[/quote]

[url=http://computer.t-online.de/windows-8-microsoft-plaudert-starttermin-aus/id_43234000/index]Hier steht mehr[/url]
2
Antworten
5583
Aufrufe
Microsoft Security Essentials auch für kleine Unternehmen verfügbar
Begonnen von netzmonster
24. September 2010, 23:18:53
Die für private Nutzung kostenlose Antivirus-Lösung "MS Security Essentials" wird vermutlich ab Anfang Oktober auch für kleinere Unternehmen (bis zu 10 Computern) verfügbar sein. Bisher war für Firmen nur die kostenpflichtige Lösung "Microsoft Forefront" vorgesehen.


So berichtete der Hausinterne Security Blog:  [url=http://windowsteamblog.com/windows/b/windowssecurity/archive/2010/09/22/microsoft-security-essentials-now-available-for-small-businesses.aspx]Microsoft Security Essentials now available for Small Businesses[/url]
2
Antworten
4755
Aufrufe
Preise für Win7-Volumenlizenzierung, Windows Server 2008 R2 + 120 CALs
Begonnen von SB
18. August 2010, 10:35:31
Ich sitz hier in der Schule und soll grade im Rahmen eines imaginären Kundenauftrages mal die Preise für die Win7-Volumenlizenzierung (120 Rechner), dem Windows Server 2008 R2-Betriebssystem und 120 CALs (ich dachte hier an Geräte-Lizenzen) herausfinden - leider hat mich Google i-wie nich so richtig weiter gebracht. Deshalb wollte ich dochmal die IT-Professionals unter euch fragen, wies in dem Bereich so aussieht.

Danke schonmal im Voraus :wink
10
Antworten
8535
Aufrufe
wo mac design für windows 7
Begonnen von blechfrau
27. Dezember 2009, 22:35:11
ich finde kein mac design was für windows 7 ist.....ich habe überall geschaut und finde einfach nicht ;(

ich hoffe ihr könnt mir helfen ;)
2
Antworten
3413
Aufrufe
Callcenter Schließungen? Vorteil, Nachteil?
Begonnen von Coke
18. Mai 2009, 17:39:42
Telekom: Ärger um Callcenter-Verlegung

Trotz der grundsätzlichen Einigung auf die Schließung von 30 Callcentern der Deutschen Telekom ist der Streit noch nicht vom Tisch. Verdi-Bundesvorstand Lothar Schröder sagte dem Magazin Focus, es gebe Auseinandersetzungen um vier Standorte in Berlin mit gut 1000 Mitarbeitern und 850 Vollzeitstellen, die nach Frankfurt (Oder) versetzt werden sollen. Die Telekom weigere sich, mit der Stadt Berlin über Alternativen zu sprechen, rügte Schröder, der auch stellvertretender Chef des Aufsichtsrates der Telekom ist. "In der Hauptstadt zeigt sich, wie unschlüssig und brutal das Konzept der Telekom ist", sagte Schröder.

Hinzu komme, dass die Bertelsmann-Tochter Arvato zwei von der Telekom übernommene Callcenter in Potsdam und Freiburg mit 80 Mitarbeitern nun zum Jahresende dichtmache, sagte Schröder dem Magazin. "Das widerspricht Zusagen der Telekom, diese Arbeitsplätze durch Aufträge abzusichern. Wenn verkaufte Standorte anschließend abgewickelt werden, entwickeln sich die Call Center zum BenQ der Telekom." (dpa) / (ad/c't)


[i]Quelle: Heise.de...[/i]
40
Antworten
33803
Aufrufe
Lautstärke verstellt sich von selbst
Begonnen von Hobbeus
14. Februar 2009, 09:29:40
« 1 2 3
Hallo,
bei meinem Notebook verstellt sich eigenständig die Lautstärke, das passiert wenn ich was mache und wenn ich nichts mache.
Und ich habe kein Logitech oder solches Zeugs....

Wisst ihr was das ist?

Gruß
0
Antworten
4018
Aufrufe
IE8 RC1 hat Probleme mit Windows XP SP3
Begonnen von stoneagem
28. Januar 2009, 12:54:28
[b]Service Pack kann Deinstallation der neuen Vorabversion verhindern[/b]

Microsoft hat darauf hingewiesen, dass sich der Release Candidate 1 des Internet Explorer 8 nicht mit dem Service Pack 3 von Windows XP verträgt. Tester, die das SP3 nach einer der Betaversionen des IE8 installiert haben, können nach der Installation der neuen Vorabversion des Microsoft-Browsers weder das Service Pack noch den IE8 RC1 von ihrem Computer entfernen.

Ob das Service Pack 3 nach einer Betaversion des neuen Microsoft-Browsers installiert wurde, lässt sich laut Microsoft daran erkennen, dass die Option zur Deinstallation des Browsers nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall sollte zuerst das SP3 und dann die Beta des IE8 entfernt werden, um im Anschluss das Service Pack und danach den Release Candidate zu installieren. Betroffene Nutzer weist Microsoft bei der Installation des IE8 RC1 mit einer Warnmeldung auf das Problem hin.
Schon bei der Einführung des Service Pack 3 für Windows XP im Mai hatte Microsoft auf Schwierigkeiten mit seinem Browser hingewiesen. Das Unternehmen riet, die damals schon erhältliche Beta 1 des IE8 vor der Installation des SP3 zu entfernen, da das Windows-Update-Paket die Deinstallation der Betaversion verhindere.

Quelle: ZDNet.de
0
Antworten
36808
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
0
Antworten
62752
Aufrufe
Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
4
Antworten
6777
Aufrufe
Kostenlose Software beschleunigt Suche in Outlook
Begonnen von ossinator
23. November 2008, 21:00:51

Nach der Installation erstellt Xobni für jede Person ein Profil und nimmt diese in einen Index auf. Wenn jetzt nach einem Namen gesucht wird, werden alle dazugehörigen E-Mails samt Anhang aufgelistet. Hilfreich ist auch die Funktion, eingegebene Suchbegriffe in E-Mails durch Xobni anzeigen zu lassen. Ein nützliche Erweiterung der bereits vorhandenen Suchfunktionen von Outlook.

Xobni ist kompatibel mit Micosoft Outlook 2003 und Outlook 2007.

[url=http://www.xobni.com/][b][color=blue]Weitere infos und Download[/color][/b][/url]
1
Antworten
10638
Aufrufe
Crack-Download führt zu Abmahnung
Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:36:45
[b]Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.[/b]

Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt.

[color=blue]Abmahnungen[/color]
Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt.
Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden.

[color=blue]No-CD-Cracks[/color]
No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs.

[color=blue]Geänderte rechtliche Lage[/color]
Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen.

[color=blue]Cracking kann auch legal sein[/color]
Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema.

Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180374/crack_download_fuehrt_zu_abmahnung/>PC Welt</a>
4
Antworten
10544
Aufrufe
''Sperrt den Computer''- Symbol änder
Begonnen von weva
14. September 2008, 23:43:43
Guten Abend,

Ich möchte das ''Sperrt den Computer''- Symbol, welches bei Ausführung des Start-Buttons unten-rechts erscheint zu ''Neu starten'' ändern.

Den ''Standby-Modus-Button'' habe ich schon erfolgreich zu ''Herunterfahen'' geändern mit Hilfe diesen Textes:

[QUOTE]Die Standby-Funktionen wird in der Systemsteuerung unter Energieoptionen folgendermaßen geändert: Zuerst auf „Energiesparplaneinstellungen ändern“, dann aus der Dropdown- Liste Energiesparmodus nach die Option Niemals wählen.
Um die Einstellungen für den Netzschalter zu beeinflussen, auf Erweiterte Energieeinstellungen ändern klicken und die Option Netzschalter und Laptopdeckel, Netzschalteraktion von Energie sparen auf Herunterfahren umstellen.
Das Gleiche nochmals unter der Option Netzschalter im Startmenü durchführen.
Dadurch verändert sich die Voreinstellung des Startmenü-Schalters. Der Schalter sollte nun rot statt orange sein und dass statt des „Standby“-Symbols jetzt „Herunterfahren“ erscheint.[/QUOTE]


Könntet ihr mir  weiterhelfen?
3
Antworten
5746
Aufrufe
Home Premium Desktop nicht vollständig nutzbar
Begonnen von marterstarter
31. Juli 2008, 23:48:28
Hallo

habe seit vorhin ein problem
das sieht wie folgt aus
[URL=http://s5.directupload.net/file/d/1507/hqvnl9e4_jpg.htm] [IMG]http://s5.directupload.net/images/080731/temp/hqvnl9e4.jpg[/img][/URL]

-die sidebar geht nicht mehr an den rechten bildschirmrand
-im leeren rechten bereich lassen sich keine icons platzieren
-im leeren rechten bereich ist kein rechtsklick möglich
-programme (z.b Firefox) im vollbildmodus sind nicht im vollbild modus - es ist immer der rechte bereich frei
-programme lassen sich im Festermodus jedoch in den betroffenen bereich problemlos hineinziehen

was ist das???

ich wies nicht wie ich diesen mist hingekrigt hab...

habe schon probiert:

-auflösung geändert - keine wirkung (standart 1680x1050)
-sidebare über einstellungen versucht wieder rechtsbündig zu machen - keine wirkung

... ich weis nicht was ich machen soll

bitte helft mir
DANKE  :))

gruß
alex
11
Antworten
5096
Aufrufe
Nur 1% der umsatzstarken Unternehmen nutzt Vista
Begonnen von Jean Paul
05. März 2008, 13:21:22
Nach einer Handelsblatt-Studie nutzt nur ein einziges Prozent der Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Windows Vista. Bis 2011 rechnet man mit einem Durchsetzungsgrad von (keineswegs üppigen) 14 %, wobei Linux sich dann zu 19% durchgesetzt haben wird.
http://www.presseportal.de/pm/8076/1148139
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104536

Steve Ballmer hatte kürzlich noch verkündet, daß sich Vista nach dem kommenden SP1 bei Unternehmen stärker durchsetzen wird, unter anderem auch deshalb, weil die Mitarbeiter privat verstärkt Vista nutzen werden.
http://www.winfuture.de/news,37892.html
Der Studie zufolge wird dies wohl aber nicht der Fall sein. Außerdem soll doch 2010 ein neues Windows erscheinen. Welches Unternehmen wird dann 2011 das dann veraltete Vista einsetzen wollen?

Für mich verstärkt sich der Eindruck, daß Vista ein Blindgänger ist und bleiben wird. Es spielt bei den auf Oberflächlichkeiten bedachten Privatusern eine Rolle und bei denen, denen die Entscheidung beim Neukauf eines PC durch die herstellerseitige Vorinstallation abgenommen wird. Für die Entscheidungsträger der Wirtschaft wird es nach wie vor keine wesentliche Rolle spielen und auf längere Sicht sogar hinter Linux zurückbleiben. Irgendwo habe ich ohnehin gelesen, daß Vista eigentlich zunächst gar nicht geplant war und nur die Zeit bis zum Windows 2010 überbrücken soll.

Und wir quälen uns hier mit einem Blindgänger herum...
0
Antworten
67674
Aufrufe
Verhaltensregeln zum schreiben von Beiträgen
Begonnen von netzmonster
30. Dezember 2007, 22:46:09

[b]1. Suchfunktion benutzen![/b]
Bevor ein neuer Thread eröffnet wird, solltet ihr erstmal die Suchfunktion des Boards oder einer Suchmaschine (z.Bsp. www.google.de) benutzen.
Durch die Suche findet man oft schneller eine Antwort als auf die Hilfe der Forumsmitglieder zu warten.


[b]2. Richtiges Board auswählen[/b]
Um die Arbeit der Helfenden Mitglieder zu erleichtern, solltet ihr euch vor dem Schreiben genau überlegen, in welches Board euer Beitrag passt.
Solltet ihr versehentlich doch mal das falsche Board gewählt haben, braucht ihr nur den zuständigen Moderator oder Global Moderator per PN anschreiben. Wir verschieben dann den Beitrag in das richtige Board. Auf keinem Fall solltet ihr gleich einen neuen Beitrag in einem anderen Board eröffnen. Mehrfachbeiträge werden von unseren Moderatoren als Spam angesehen und ohne Warnung sofort gelöscht.


[b]3. Aussagekräftige Überschriften[/b]
Mitglieder, die sich mit eurem Problem auskennen, können nur bei einer richtigen Überschrift helfen. Überschriften wie z.Bsp. "Problem mit PC" oder "Brauche Hilfe" sind nicht Aussagekräftig und werden von vielen Mitgliedern ignoriert. Deshalb beschreibt bitte mit wenigen Worten euer Problem in der Überschrift. (Neues Board, jetzt nur noch Bluescreens)


[b]4. Vollständige Informationen[/b]
Ewige Nachfragereien nerven! Bitte schreibt in euren Beiträgen genau, worum es geht. Folgende Information sollten mindestens vorhanden sein:
-> genaue Hardwarebeschreibung (Hersteller, Modell, Treiberversion)
-> genaue Windows-Version (32bit oder 64bit)
-> genaue Fehlerbeschreibung (Kommt eine Fehlermeldung)
-> Ist der Fehler reproduzierbar?
-> Welche Versuche wurden bereits unternommen, um das Problem zu beheben?

Diese Informationen sind als Minimum anzusehen. Problembezogene Informationen sollten selbstverständlich auch gepostet werden.

[b]
5. Beiträge pushen[/b]
Auch wenn nicht immer eine Antwort auf euren Beitrag kommt, bleibt ruhig und fangt bitte nicht an den Beitrag zu "pushen". Es wird sich sicherlich jemand eurem Problem annehmen, auch wenn es manchmal etwas länger dauert.
Sollte sich nach 2 Tagen noch keiner gemeldet haben, kann man einen kleinen "Pushversuch" unternehmen.


Bei häufigen Verstössen gegen diese Regel, behalten wir uns Verwarnungen oder Schreibsperren vor. Bei extremen Verstössen folgt der Ausschluss aus der Community.

Zu beachten sind auch die [url=http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=4780.0;Verhaltensregeln-im-Forum-] Verhaltensregeln im Forum.[/url]

5
Antworten
6523
Aufrufe
SnagIT - Screenshots bequem erstellen
Begonnen von ossinator
29. November 2007, 07:43:30
SnagIT ist eine Screen-Capture-Software und bietet unzählige Funktionen, die dabei helfen, Screenshots von dem zu machen, was gerade auf dem Bildschirm angezeigt wird. Die Hauptansicht besteht aus den Menüpunkten „Capture“, „Bearbeiten“ und „Verwalten“. Das Unternehmen Techsmith bietet das leistungsstarke Screenshot-Tool SnagIt gratis zum Download an.

Unter „Capture“ finden sich alle Einstellungen und Profile, die für das Erstellen eines Screenshots benötigt werden.

Im Bereich „Bearbeiten“ kann man die mit der Software erstellten Screenshots nachbearbeiten. Grundlegende Bildbearbeitungsfunktionen bietet der „SnagIT Editor“. Hiermit können zu bestehenden Screenshots beispielsweise Pfeile oder Text hinzugefügt oder deren Größe geändert werden.

Mit „SnagIT Studio“ kann man den Screenshots Kommentare hinzufügen, die in einer Projektdatei gespeichert werden und somit auch später editiert und verändert werden können.

Die Funktion „Stapelverarbeitung von Grafikdateien“ erlaubt das Verarbeiten vieler Screenshots in einem Rutsch.

Im Bereich „Verwalten“ findet man die Unterfunktionen „SnagIT Katalog-Browser öffnen“, „Erstellen einer Webseite aus Grafikdateien“ und „SnagIT Drucker-Capture einrichten“. Letztere Funktion sorgt dafür, dass alle an den Drucker geschickten Dateien als Grafik auf der Festplatte abgespeichert werden.

Das Unternehmen Techsmith bietet das leistungsstarke Tool SnagIt in der etwas älteren Version 7.2.5 gratis zum Download an. Für 19,50 Euro kann aber auch die derzeit aktuelle Version 8.2 aufgerüstet werden, die normalerweise 34,99 Euro kostet.

[ftp=ftp://ftp.techsmith.com/pub/products/snagit/725/snagitde.exe][b][color=blue]Download von SnagIt 7.2.5 (deutsch)[/color][/b][/ftp]

Anschließend muß man sich auf [url=http://www.techsmith.com/snagit/ukdn.asp][color=blue][b]dieser Seite[/b][/color] [/url] registrieren und erhält dann umgehend den für die Freischaltung der Vollversion erforderlichen Produktschlüssel per Mail zugeschickt.

[size=8pt][i]Quelle: techsmith.com[/i][/size]
0
Antworten
48645
Aufrufe
[Vista] Stand By ausschalten
Begonnen von ossinator
15. Oktober 2007, 21:41:22
[b]Problem:[/b]
Nicht alle PCs vertragen es, in den Standby-Modus geschickt zu werden. Es hängt von den jeweiligen Treibern ab, ob nach dem Aufwachen noch alles funktioniert – Sound, Netzwerk- und Internet-Verbindung.

[b]Lösung für Win XP:[/b]
[list]
[li]
Einfach in der Systemsteuerung unter [color=green][i]Energieoptionen[/i][/color], die Auswahl [color=green][i]Standby[/i][/color] auf [color=green][i]Nie[/i][/color] stellen. Unter der Registerkarte [color=green][i]Erweitert[/i][/color] sicherstellen, dass der PC herunterfährt, wenn der Netzschalter gedrückt wird, und nicht in den Standby-Zustand wechselt. [/li]
[/list]

[b]Windows Vista:[/b]
[list]
[li]
Die Standby-Funktionen wird in der Systemsteuerung unter [color=green][i]Energieoptionen[/i][/color] folgendermaßen geändert: Zuerst auf „[i][color=green]Energiesparplaneinstellungen ändern[/color][/i]“, dann aus der Dropdown- Liste [color=green][i]Energiesparmodus nach[/i][/color] die Option [color=green][i]Niemals[/i][/color] wählen.
Um die Einstellungen für den Netzschalter zu beeinflussen, auf [color=green][i]Erweiterte Energieeinstellungen ändern[/i][/color] klicken und die Option [color=green][i]Netzschalter und Laptopdeckel, Netzschalteraktion[/i][/color] von [i][color=green]Energie sparen[/color][/i] auf [color=green][i]Herunterfahren[/i][/color] umstellen.
Das Gleiche nochmals unter der Option [color=green][i]Netzschalter im Startmenü[/i][/color] durchführen.
Dadurch verändert sich die Voreinstellung des Startmenü-Schalters. Der Schalter sollte nun [i][color=red]rot[/color][/i] statt [color=orange][i]orange[/i][/color] sein und dass statt des „Standby“-Symbols jetzt „Herunterfahren“ erscheint. [/li][/list]
72
Antworten
61250
Aufrufe
Welches Notebook soll ich mir Kaufen < SAMMEL THREAD >
Begonnen von AlisD
03. September 2007, 21:55:33
« 1 2 3 4 5
also wer fragen zu irgendeinem notebook hat, soll sie hier stellen.