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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort zeitschrift
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WebMatrix - Microsoft verschenkt Web-Entwicklungswerkzeug
Begonnen von Noone
14. Januar 2011, 07:57:42
Microsoft verschenkt mit "WebMatrix" neuestens einen Web-Editor, der angeblich alle Tools mitliefert, "die Sie zur Erstellung Ihrer Webseite benötigen". Das Programm kann ASP.NET und PHP. Außerdem stehen "Musterprojekte zur Verfügung, in denen die neue, auf C# basierende Template-Sprache Razor zum Einsatz kommt"
http://www.microsoft.com/web/webmatrix/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-veroeffentlicht-kostenlosen-Website-Editor-1169148.html


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Welche PC- und Technik-Zeitschriften lest ihr?
Begonnen von Markus
16. August 2010, 19:33:41
Mich würde mal interessieren, welche PC- und Technik-Zeitschriften ihr lest und/oder abonniert habt...

Ich hatte bis vor kurzem die Computerbild  :D abonniert gehabt.
Habe die IX abonniert -aber auch nicht mehr lange -komme einfach nicht dazu Sie zu lesen.
Und dann habe ich noch die ct abonniert - wird auch abonniert bleiben...

Früher habe ich auch immer wieder mal die connect am Zeitschriften-Laden gekauft, aber ist schon etwas länger her...
Die Chip hatte ich auch schon mal in meinen Händen aber liegt auch schon Jahre zurück.

mfg
Markus
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Computerbild: 30 Tage gratis Rapidshare Account
Begonnen von Cr4nk
10. Mai 2010, 22:34:36
Ihr lest richtig... die Computerbild verschenckt in der aktuellen Ausgabe Rubbelkarten die einen Code enthalten die ihr bei Rapidshare einlösen könnt. Dies bewirkt das ihr 30 Tage lang Premium User seid. Das tolle daran ist, wenn ihr euch nun 4 Zeitschriften kauft, könnt ihr jeden Monat ein Account aktivieren, da die Zeit erst anfängt zu "ticken" bei euerm ersten LogIn.

Also ich hab meinen Jahresvorrad schon und ihr?  :zwinkern
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01805777344 - Abzocke?!?
Begonnen von pc-joe
18. März 2010, 15:42:47
Seit ein paar Tagen hab ich immer wieder mal folgende Nummer auf dem Telefon:
01805777344

dabei wird nach nicht mal einmal klingeln schon wieder aufgelegt.

Hat noch jemand die Nummer auf dem Telefon???
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Kurzer Erfahrungsbericht mit Internet-Abzocke und Zeitschriften-Abo Abzocke.
Begonnen von Neverland
22. Januar 2010, 11:26:11
Wollte euch nicht vorenthalten, dass mein Junior schon 2x in eine Abofalle getappt ist. Die erste war vor 2 Jahren im Internet (eine Kochseite die von Chefkoch.de umgeleitet hat !!!). Er wollte dort nur ein Rezept nachsehen (!). Der Abohinweis war ganz unten auf der Seite, 2cm unter dem normalen Bildschirm, man hätte scrollen müssen. - Verdammt clever versteckt.
Eine Bestätigung des Abos kam erst mal per Mail, die direkt im Spamfolder landete und nie aufgemacht wurde. Es folgte eine Mahnung per Brief. Auf diese habe ich reagiert (mein Sohn ist 16) und darauf hingewiesen, dass er nicht geschäftstüchtig ist.  Nach einem weiteren Jahr wurden alle Mahnungen und Drohungen mit Gericht eingestellt.
Ich kann nur raten, tut genau das was bereits oben in dieser Rubrik angetackert ist. Der Rat dort gilt mit Sicherheit analog für alle diese Abzockfallen.

1. Nicht zahlen!
2. Widerspruch möglichst sofort einlegen (immer nur per Einwurfeinschreiben!!! mit Beleg).
3. Alle Belege aufheben, auch wenn man 6 Monate oder länger nichts hört.
4. Verbraucherzentrale kontaktieren und alle Schreiben mitbringen. Kostet 10 Euro (in München) für Brief schreiben (inkl. Umschlag mit Adresse). Man muss nur noch die Marke aufkleben und einwerfen.
5. Ruhe bewahren (auch wenn Abzocker die Drohungen verschärft) und Mahnungen sammeln.
6. Wenn der Abzocker irgendwann mit Gericht droht, wieder zur Verbraucherzentrale. Die kümmern sich effektiv.

Gleiches gilt für das hier in München übliche Andrehen von Zeitschriften-Abos auf der Straße, bevorzugt an ältere Schüler!
Da wird gelogen, was das Zeug hält. Dass man mit seinem Beitrag einen Arbeitslosen von der Straße holt, z.B.  Es wird mit Freiexemplaren geworben, die nach 3 Monaten wieder eingestellt werden, wenn man sich nicht rührt. De fakto ist es natürlich ein echtes Abo. Nie etwas unterschreiben und keine echten Daten (Bankdaten!!!) angeben. Ansonsten s. 1-6. Schreiben von der Verbraucherzentrale hat hier sofort gegriffen. Es kam ein Entschuldigungsschreiben und alle Forderungen wurden aufgehoben (wir hatten stattdessen 3 Monate Freiexemplare vom Stern  :D).

Ich betrachte mich mittlerweile als Profi in diesen Dingen und mein Sohn überlegt jetzt 3x bevor er seine Daten hergibt.  :evil:

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Vorsicht bei angebotenem Outlook Update!
Begonnen von netzmonster
19. August 2009, 10:28:30
Ich habe gerade eine E-Mail (siehe Anhang) bekommen, in der ich auf ein wichtiges Outlook Update hingewiesen werde.
Der angegebene Link führt selbstverständlich nicht zu Microsoft.

Also, wer diese Mail auch bekommmt sollte sie sofort löschen!


edit:
Bei dem angebotenem Update handelt es sich um den Trojaner Win32/Kryptik.YV
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Bildschirm geht rythmisch aus
Begonnen von Ahnen
05. August 2009, 20:35:23
Hallo, ich habe heute die testversion auf einer leeren Partition meines sonst XP-Computers installiert.
Das ging soweit Problemlos aber im Ergebniss weiss ich mir keinen Rat. Mein Bikldschirm geht uímmer aus und wieder an an,
das ging schon los als ich  den Key eingegeben habe. Gibt es da Abhilfe oder Tips?
Beste Grüsse
Lutz
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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OpenOffice.org Version 3 - Wirklich hervorragend!
Begonnen von OCtopus
19. November 2008, 07:54:13
Ich, als alter MSOffice-User, wollte jetzt auch mal OpenOffice ausprobieren und ich muß sagen, die neue Version 3 ist wirklich ein ganz großes Glanzstück! Kann man als MSOffice-Alternative wirklich empfehlen und ist, wie alle wissen, völlig kostenlos.

Die Installation des nur 138 MB großen Installationspakets gestaltet sich völlig unproblematisch und ist in wenigen Minuten erledigt. Das Programmpaket hat gottseidank noch die alte MSOffice-Menüführung. Wer MSOffice kennt, findet sich in allen Bestandteilen von OpenOffice sofort zurecht. Was MSOffice nicht hat, nämlich ein professionelles Grafik-Paket, ist hier enthalten ("Draw"). Damit kann man sogar vektorbasierte Grafiken im emf- oder wmf-Format erstellen, die völlig unverpixelt und ganz einfach "glatt" sind. Mit "Math" können auch mathematische Formeln erstellt werden.

Daneben unterstützt OpenOffice verschiedene Skript-Sprachen (JavaScript, Python etc.). Soweit ich sehe, kann allerdings MS-VBA nur geladen und wieder gespeichert werden, wird allerdings nicht ausgeführt. Wer darauf verzichten oder auf die unterstützten Scriptsprachen umsteigen kann, ist mit OpenOffice 3 wirklich allerbestens und kostenlos bedient.
http://de.openoffice.org/

Download:
http://www.chip.de/news/OpenOffice-3-Finale-Version-als-Download_33223066.html
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Verwirrung um No-CD Cracks
Begonnen von stoneagem
09. September 2008, 17:58:01
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Wie schon so oft hier gibt es User die No-Cd Cracks oder Patches suchen.Und immer wieder komm die Aussage es sei illegal.Nehmen wir an ich hab ein Laufwerk dass meine (legale)DVD/CD nicht erkennt aber auf einem anderen Computer ohne Probleme läuft.Updates und Patches sind erfolglos.Nach §69d Urhg kann ich  ja eine Sicherungskopie machen.Da auf der DVD/CD aber ein Kopierschutz ist dass mich aber nach § 69a (5) Urhg nicht am kopieren hindert,wird der ja nicht vollständig mitkopiert.Nun kann ich die CD/DVD installieren,aber nach dem Start will der Computer eine Orginal-CD/DVD.
Kann man in dem Fall nicht auf §69d (1) Urhg zurückgreifen und einen No-Cd-Patch/Crack benutzen?
mfg
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vLite verschenkt Abonnement der PC-Zeitschrift "14 Best Tips For Win-Users"
Begonnen von Jean Raul
01. April 2008, 07:48:58
Jeder, der es [b]heute[/b], also bis heute [b]24 Uhr[/b], schafft, mir vLite
http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=6008.0;Download-Vlite-1.1.6-Beta
das SP1 in seine Vista-DVD zu integrieren und seinen PC damit neu aufzusetzen, bekommt von vLite ein Jahresabonnement der PC-Zeitschrift "14 Best Tips For Win-Users" geschenkt. Nachzuweisen ist das durch Vorlage eines Screenshots des Updateverlaufs und des Bildschirms "System" (Einstellungen->Systemsteuerung). Wo die Screenshots vorgelegt werden, ist gleichgültig. Sie können also auch hier in diesem Forum hinterlegt werden. Der Link zu diesen Screenshots ist sodann an dino.nuhagic@GMail.com einzusenden
http://www.vlite.net/contact.html
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Service Pack für Vista ab März verfügbar - SP1 eine Leistungsbremse?
Begonnen von matag
05. Februar 2008, 16:18:59
Das Windows Vista Service Pack 1 soll Mitte März 2008  via Windows Update und über das Microsoft Download-Center bereitstehen.
Ab April soll Vista SP1 als automatisches Update ausgeliefert werden.

[quote]Auf T-Online wird berichtet dass das 1. Service Pack für Vista eine Leistungsbremse sei.

der Bericht ist leider etwas XP lastig aber gut zu lesen

gruß Matag[/quote]


[url=http://computer.t-online.de/c/14/13/60/08/14136008,si=0.html][b]hier der Artikel[/b][/url]
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Ist Vista SP1 Kostenlos
Begonnen von KingBKC
27. Oktober 2007, 19:16:15
Wie es schon als Thema steht.
Meine frage ist ob für Vistauser das Sp1 auch kostenlos ausm Internet gibs ??



Sry wenn ein Tread schon offen ist darüber.
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Kostenlose Software in PC-Welt 11/07
Begonnen von ossinator
24. Oktober 2007, 08:25:27
In der aktuellen PC-Welt DVD 11/07 sind zwei interessante Vollversionen enthalten.

Paragon Festplattenmanager 8.5 und O&O Drive LED.

Beides sind uneingeschränkte Vollversionen die lediglich einer Registrierung zum Erhalt der Seriennummer erfordern.
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Freeware Lösch/Optimierungssoftware
Begonnen von quaster
17. Oktober 2007, 20:24:03
[color=blue]Möchte an dieser Stelle mal ein gutes Freeware Lösch- und Optimierungsprogramm empfehlen, fuktioniert unter allen Windows Versionen einschließlich Vista 32bit. Vergeßt das teure TuneUp!
Den "CCleaner" kann man hier downloaden:[/color]

[color=red]http://www.computerbild.de/programme/CCleaner_929470.html
[/color]
Und hier die genaue Beschreibung:

Je länger Sie mit Windows arbeiten, desto mehr Datenmüll bleibt auf der Festplatte zurück. Dieser stammt teilweise von Programmen, die nicht rückstandslos vom PC entfernt wurden. Auch beim Stöbern im Internet sammelt sich jede Menge Ballast an, von dem Sie Ihren PC mit „CCleaner“ befreien können. Außerdem kann das Gratis-Programm fehlerhafte Einträge aus der Registrierungsdatenbank löschen und Programme sehr schnell entfernen („deinstallieren“). Das geht sogar rascher, als wenn Sie das über die Systemsteuerung von Windows erledigen. Denn mit CCleaner lässt sich schon vor Abschluss der Deinstallation eines Programms das Entfernen eines weiteren starten.

Weiterhin kann der automatische Aufruf von bestimmten Programmen beim Windows-Start unterbunden werden, und Dateien, die sich länger als 48 Stunden im „Temp“-Verzeichnis befinden, lassen sich auf Wunsch automatisch entfernen. Praktisch: Cookies, die Sie behalten möchten, schließen Sie vom Löschvorgang aus, indem Sie diese einer Schutzliste innerhalb des Programms hinzufügen. Unterstützt werden die Browser Internet Explorer und Firefox.

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Sachen zum lachen!
Begonnen von MarkusM
19. September 2007, 15:20:20
« 1 2 ... 47 48 »
Einfach "Sachen zum lachen" die man so im Netz findet, ohne Kommentar-Beiträge, bitte.
Zumindest "MUSS" jede Post etwas lustiges enthalten.
Viel Spass.

Assrocket: http://www.myvideo.de/watch/83213  :]

PS: An Mod; Bitte Sticky setzen, Danke?
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Kennt ihr noch den Soundtracker aus Amigazeiten ?
Begonnen von Kubi
19. September 2007, 13:39:57
Moin.


Ich denke mal , daß manch einer von euch mit C64 und Amiga groß geworden ist . Besonders viel Spaß hatte ich damals mit dem Soundtracker und Protracker . Während die Programme von damals gerade wegen ihrer einfachen , intuitiven Bedienung her sehr beliebt waren , sind die  heutigen Programme für den PC vom Funktionsumfang doch sehr überladen .

Weiß zufällig jemand , ob es für den PC sowas wie den Soundtracker gibt ? Nach Möglichkeit Freeware .

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Neues Aldi-Notebook: MD 96290 ab 5.9.2007 für 699,00 EUR
Begonnen von Johnny RR.
31. August 2007, 11:40:31
« 1 2 3
Ab 5. September gibt es wieder ein neues "ALDI-Schnäppchen" von Medion, das MD 96290 :

[b]Intel Pentium Dual-Core Prozessor T2130 (1,86 GHz, 533 MHz FSB)
2048 MByte DDRII SDRAM
160 GByte Festplatte
Intel Graphics Media Accelerator 950 (128 MByte shared, PCI-Express)
15.4" TFT WXGA Widescreen Display (1280 x 800 Pixel)
Achtfach Mulitnorm-DVD-Brenner mit Duallayer-Technologie
Wireless LAN 802.11 b/g
VGA-Webcam integriert
4in1-Cardreader
LAN und Modem integriert
3 x USB 2.0, 1 x Firewire
Windows Vista Home Premium
Works 8.5, Office 2007 Trial, Win-DVD u.a.
USB-Maus, Tragetasche
3 Jahre Garantie
Erhältlich ab: 5. September 2007 (Aldi-Nord, bei Aldi-Süd einen Tag später)
Preis: 699 Euro[/b]
http://www.discountfan.de/artikel/august-2007/aldi-notebook-md-96290-ab-5.-september-2007-699-euro-2361.php
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/59_5179.htm

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Quark XPress v.5.01(XP) kostenlos - € 1.118 sparen für Vista-Version
Begonnen von Johnny R.
07. Juni 2007, 18:38:14
Die Zeitschrift Com! 7/2007 hat derzeit Quark XPress v.5.01 für WinXP kostenlos auf der Heft-CD. Mit dieser Version kann man durch Update die neue v.7 für Vista für 428 EUR statt 1.546 EUR erwerben, also 1.118 EUR sparen.

Es handelt sich angeblich um DIE Profi-Layout-Software. Vielleicht ist ja jemand interessiert, der es braucht und gerne viel Geld spart. Ich brauche weder die alte noch die neue Version...
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Autostart Script
Begonnen von ossinator
13. April 2007, 11:43:30
Auf der Zeitschrift PC-Welt, Tipps & Tricks 5/2007 ist dieser hilfreiche Script.
Nach dem Aufruf werden Schlüssel in der Registry durchsucht und überprüft.
Man sieht dann die Liste und kann nach belieben Einträge löschen.


Der Anhang ist virengeprüft. Das Ausführen der Datei kann bei einigen Virenscannern eine Fehlermeldung auslösen.