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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort betrug
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Neues Soundsystem -> Kabel. Logitech X-540 5.1
Begonnen von Link_it
16. Februar 2009, 16:08:59
Hallo Leute.

Ich wollte mir nun mal eine 5.1 Anlage gönnen.

Frage mich nur wie ich die anderen Boxen Anschließen kann.

2ens Frage ich mich wie ich die hinteren Boxen anschließe wenn die doch hinter mir sind... Also anner Wand.

Finde keine Info wie es mit den Kabeln und anschluss aussieht.

Wisst ihr da evlt was? :)

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Keine Handy-Notrufe ohne SIM-Karte
Begonnen von ossinator
15. Februar 2009, 11:47:18

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Notrufe künftig nur noch von Mobiltelefonen mit aktivierter SIM-Karte gesendet werden können. Das soll ermöglichen, dass der Anruferstandort ermittelt werden kann (eine Universaldienstrichtlinie der EU) und soll den Mißbrauch von Notrufen eindämmen.
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"Starmoney Business 2.0" endgültig entsorgen?
Begonnen von OCtopus
10. Februar 2009, 19:18:56
Seit heute kann ich mit meinem "Starmoney Business 2.0" keinerlei Bankgeschäfte mehr durchführen und auch meine Umsätze nicht mehr abholen. Kann ich das Programm jetzt endgültig wegewerfen?

Bisher hat es immer noch wunderbar funktioniert, obwohl es seit ca. 1 Jahr Starmoney Business 3.0 gibt und schon im März Starmoney Business 4.0 kommen wird.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand einen Tip, wie ich das Programm wieder zum Laufen bekomme und ich mir 70 EUR für ein Upgrade sparen kann?

EDIT:
Habe jetzt die 60 Tage-Trial der Version 3 installiert und da funktioniert alles.
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Bestmedia Pentium MyDrive *help*
Begonnen von Coke
10. Februar 2009, 14:43:22
« 1 2
Hallo,

ich wollte fragen wie ich die Bestmedia Platinum MyDrive externe 2,5'' USB 2.0 Festplatte nutzen kann *heul*

Grüße,
Coke
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Hat jemand Erfahrung mit SecuROM
Begonnen von ossinator
04. Februar 2009, 09:46:49

Es dürfte jedem bekannt sein, das EA seine aktuellen Spiele mit SecuROM ausstattet. Hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht?

[b]Hierzu mal einige Fakten:[/b]

[list]
[li]SecuROM wird mit dem Spiel installiert ohne den User zu informieren [/li]
[li]SecuROM kann nicht deinstalliert werden (selbst wenn man das Spiel deinstalliert) [/li]
[li]SecuROM läuft permanent im Hintergrund und überwacht den User (unabhängig davon ob das Spiel läuft oder nicht) [/li]
[li]SecuROM installiert sich wie Viren und Trojaner im SuperUser Bereich und hat somit mehr Recht auf dem PC als der User/Besitzer (SecuROM => Rootkit) [/li]
[li]SecuROM verlangsamt den Rechner und macht ihn anfälliger für Hackerangriffe [/li]
[li]SecuROM unterbindet das benutzten von Software die vom Spielehersteller als unerwünscht angesehen wird, wie Nero (Brennsoftware) und DeamonTools (Imagetool) [/li]
[li]SecuROM sendet regelmäßig Daten an den Spielehersteller (und keiner weiß was gesendet wird). [/li]
[li]SecuROM gehört zu SONY (ich denke die Geschichte mit den "verseuchten" Musik-CD ist bekannt)[/li]
[li]Begrenzte Anzahl von Autorisierungen (momentan 5)[/li]
[/list]
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Frage zu Windows Live ID
Begonnen von Lord_Zuribu
03. Februar 2009, 10:31:51
Hallo zusammen

Bei meinem Windows Live Messenger melde ich mich ja mit der Windows Live ID an. Was passiert, wenn ich diese ID ändere...also wenn ich die aktuelle E-Mail Adresse mit einer anderen ersetze? Ich denke auf meiner Seite sollte sich nichts ändern, also sollten alle Kontakte noch vorhanden sein. Was passiert aber auf der anderen Seite (bei meinen Kontakten)? Werde ich dort als Kontakt rausgeworfen, da die E-Mail nicht mehr stimmt oder was passiert?

Danke und Gruss
Lord_Zuribu
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Counter Strike Source Spray Problem
Begonnen von jOOkeR
01. Februar 2009, 20:46:04
Also in CSS kann man ja so Sprays hochladen und ja ich wollte das machen und dan wen ich mir ein Bild ausgesucht hab steht da der Benutzer hat keine Rechte .... Ich hab geschaut ob ich zugriff auf das bild habe alles angekreuzt ...
wer weis was ich machen muss
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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Internet Geschwindigkeit
Begonnen von Link_it
29. Januar 2009, 20:12:11
Hey,

Mir ist aufgefallen das mein Internet gegen Abends langsam wird... Warum? O.ô



Das neft sehr da man sonst immer Perfekte Verbindung hat und dann am Abend auf einmal nicht  :schimpf
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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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16 Gb USB- Stick ist gehackt real 2 Gb.
Begonnen von uyanbekardes
24. Januar 2009, 14:05:23
Hallo, habe über ebay 16 Gb USB Sticks aus Hongkong gekauft, habe sie auch bekommen, wenn man es an PC anschließt dann zeigt es zwar 15,7 Gb man kann auch so viel Gb rauf kopieren(sobald es voll ist überschreibt er die vorherigen daten doch im datei system wird alles angezeit), doch nur die Datein bis 2 Gb lassen sie öffnen. Also mit welchen Programm kann ich den USB auf seine ursprung größe von 2 Gb bringen?

Habe das Geld von allen wiederbekommen.

MfG

Danke im vorraus.

uyanbekardes
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Update für PS3, PlayTV 1.02
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 16:40:36

Am vergangenen Dienstag hat Sony ein neues Update für PlayTV, den DVB-T-Empfänger der PlayStation 3, veröffentlicht. Das Update auf Version 1.02 bringt in erster Linie Perfomanceverbesserungen mit sich.

[b]Changelog[/b]
[list]
[li]Unterstützung für die Sortierung von italienischen TV-Kanälen[/li]
[li]Verbesserter Updateprozess[/li]
[li]Der TV-Guide wird schneller geladen[/li]
[li]Die allgemeine Stabilität wurde verbessert[/li]
[/list]

Das Update selbst ist rund 21 Megabyte groß und kann in den Einstellungen unter dem Menüpunkt "Über" und dann "Update" direkt heruntergeladen werden.
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Acer Aspire X3200
Begonnen von AlisD
17. Januar 2009, 00:04:21
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gibt es irgendwo für diesen PC mit - laut Everest Nforce 8200 Chipsatz - XP Treiber? bei Acer direkt finde ich nur Vista Treiber. der FTP sagt das gleiche.
es ist ein Fest PC und Kein! Notebook. MFG
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Happy-Load.com AG
Begonnen von Blacky
16. Januar 2009, 20:55:35
Kam heute 3 mal per Mail.
Interessant ist das man mit der Emailadresse angesprochen wird

[quote]Hallo XXXXXX



leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.



Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.



Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.



Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:

http://  www.    happy-load.com /?p=activate&id=b2759da044ea9401e7e455f149116a40&hash    =  713fb1535c1580738ea69e570e1da670



Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.



Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:



http:// happy-load.com/?p= forgetpass



Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.





Vielen Dank,



Happy-Load.com AG
[/quote]
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ElsterFormular 2008/2009 ist verfügbar.
Begonnen von OCtopus
16. Januar 2009, 16:19:17
Jeder, der dazu beitragen will, Angelas und Steinbrücks Milliardengeschenke an Banken, Autoindustrie und Autokäufer zu finanzieren, kann sich jetzt die neue Elsterformular-Software 2008/2009 kostenlos herunterladen:
https://www.elster.de/elfo_down1.php

Auf, auf zur fröhlichen Staatsfinanzierung!
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iPhone: Safari-Alternativen im App Store
Begonnen von stoneagem
15. Januar 2009, 18:46:13
Seit Kurzem sind im App Store neue Browser für das iPhone erhältlich. Fünf Alternativen stehen derzeit für den Einsatz bereit, die aber allesamt dem Safari-Original sehr ähnlich sind. Drei davon sind auch im deutschen App Store erhältlich, sie kosten zwischen 0,79 und 1,59 Euro. Der einzige kostenlose Browser, mit dem Namen Edge, ist nur mit einem amerikanischen iTunes-Account erhältlich. Er blendet nach dem Laden von Internetseiten die Adress- und Navigationsleiste aus. Das gibt dem Display mehr Raum für die Anzeige des Webs.

Die andere Alternative, namens WebMate, öffnet Links in neuen Tabs im Hintergrund. So muss der Nutzer nicht andauernd in einem Fenster vor- und zurückgehen. Mehr Komfort für alle, die unterwegs viel mit dem iPhone surfen, verspricht der Browser Shaking Web. Er nutzt die Informationen des eingebauten Beschleunigungssensors, um die Anzeige während der Fahrt im Bus oder der Bahn ruhig zu halten, ähnlich einem Bildstabilisator. Incognito erlaubt anonymes Surfen im Internet. Hot Browser wiederum lädt eine zufällige, populäre Internetseite, wenn der Nutzer das iPhone schüttelt.

Bislang verweigerte der Hersteller solchen Programmen die Freigabe auf der Download-Plattform mit der Begründung, sie würden Kernfunktionen des Handys duplizieren. Diese Richtlinie scheint Apple nun zu lockern, eine Stellungnahme dazu gaben sie aber bisher nicht ab. Die downloadbaren Safari-Alternativen nähren jedoch die Hoffnung, dass demnächst auch der einer der großen Player am Browsermarkt nachfolgt. Opera hatte bereits im November 2008 eine iPhone-Version von Opera Mini fertiggestellt, deren Veröffentlichung Apple aber blockierte.

Quelle: pcwelt
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Wer hat Erfahrung mit cFosSpeed?
Begonnen von Anreni
11. Januar 2009, 23:34:01
Hallo Leute ... kleine Anfrage..., ich bin schon vor einiger Zeit auf das Tool cFosSpeed gestoßen, und wollte hier mal anfragen, ob und wer hier schon Erfahrungen mit dem Tool gemacht hat. Ich hatte zu Vista Anfangszeiten das Tool einmal installiert, keinen Vorteil verspürt, und wieder deinstalliert. Lag wahrscheinlich an falschen Einstellungen. Danach konnte ich kein Netzwerk mehr herstellen und musste, dank Acronis kein Problem, mein System wieder zurücksetzen.

Mitlerweiler gibt es ja schon die 4xx Version.

Auf der Anbieterseite wird natürlich für die Vorzüge geworben: http://www.cfos.de/speed/cfosspeed.htm

Auch dieser Tester hier ist begeistert: http://www.wintotal.de/Vorstellung/cFosSpeed/cfosspeed.php

... dennoch denke ich , ist doch vorsicht geboten. Will mir die Netzwerktreiber nicht wieder zerschiessen und wenn ich keine positiven Signale bekomme, lass ich es schön bleiben.

Gruß Anreni
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Windows Vista ; nach Formatierung kein Sound.
Begonnen von Karsten15
10. Januar 2009, 22:16:22
Guten Abend, ich bin neu hier. Ich habe ein Problem, was mich echt aufregt und zu welchem ich auch eine Lösung suche. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Problem: Ich habe heute mein Windows XP auf Windows Vista Home Premium "geupgraded". Bei XP lief der Sound, ich hatte keine Probleme. (5.1 Anlage von Medion). Nachdem ich Vista erfolgreich eingerichtet habe, fiel mir sofort ein Symbol unten rechts in der Taskleiste ein, es war ein Lautsprecher zusehen, worauf ein roter Kreis mit einem weißen Kreuz versehen ist. Ich dachte mir, dass ich das Problem leicht beheben kann, aber nichts da;ich saß wirklich den ganzen Tag am Computer, ich habe jedoch keine Lösung für dieses Problem gefunden. Im Geräte-Manager ist beim "High-Definiton-Audio-Gerät ein Achtungszeichen. (Siehe angehängten Screenshot.) Wenn ich dann Rechtsklick mache auf H.-D.-A. und online suche, steht da, dass meine Treibersoftware auf aktuellem stand ist. (s. SS) Ich poste euch mal meine pc Daten:

[b]--------[ Motherboard ]-------------------------------------------------------------------------------------------------

    Motherboard Eigenschaften:
      Motherboard ID                                    01/27/2005-Grantsdale-6A79DM4IC-00
      Motherboard Name                                  MSI MS-7091 (Medion OEM)

    Motherboardhersteller:
      Firmenname                                        Micro-Star International
      Produktinformation                                http://www.msi.com.tw/program/products/mainboard/mbd/pro_mbd_list.php
      BIOS Download                                     http://www.msi.com.tw/program/support/bios/bos/spt_bos_list.php

--------[ Übersicht ]---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Computer:
      Betriebssystem                                    Microsoft Windows Vista Home Edition
      OS Service Pack                                   Service Pack 1
      DirectX                                           4.09.00.0904 (DirectX 9.0c)
      Computername                                      KACKI15
      Benutzername                                      Karsten Ludwig

    Motherboard:
      CPU Typ                                           Intel Pentium 4, 3200 MHz
      Motherboard Name                                  MSI MS-7091 (Medion OEM)
      Motherboard Chipsatz                              Unbekannt
      Arbeitsspeicher                                   1024 MB
      BIOS Typ                                          Award (01/27/05)
      Anschlüsse (COM und LPT)                          Kommunikationsanschluss (COM1)
      Anschlüsse (COM und LPT)                          ECP-Druckeranschluss (LPT1)

    Anzeige:
      Grafikkarte                                       RADEON X700 PRO (Microsoft Corporation - WDDM)
      Grafikkarte                                       RADEON X700 PRO (Microsoft Corporation - WDDM)
      Monitor                                           PnP-Monitor (Standard) [NoDB]  (YEHM011311)

    Datenträger:
      IDE Controller                                    Intel(R) 82801FB Ultra ATA-Speichercontroller - 2652
      IDE Controller                                    Intel(R) 82801FB/FBM Ultra ATA-Speichercontroller - 266F
      SCSI/RAID Controller                              Microsoft iSCSI-Initiator
      Festplatte                                        WDC WD1600JD-00HBB0 ATA Device
      Festplatte                                        WDC WD1600JD-00HBB0 ATA Device
      Festplatte                                        Generic CF Card       CF USB Device
      Festplatte                                        Generic MS/SD Combo   MS USB Device
      Festplatte                                        Generic SM/xD Combo   SM USB Device
      Festplatte                                        ST925082 7AS USB Device
      Festplatte                                        Apple iPod USB Device
      Optisches Laufwerk                                HL-DT-ST DVD-ROM GDR8163B ATA Device  (16x/52x DVD-ROM)
      Optisches Laufwerk                                PIONEER DVD RW  DVR-109 ATA Device  (DVD+R9:6x, DVD-R9:6x, DVD+RW:16x/8x, DVD-RW:16x/6x, DVD-ROM:16x, CD:40x/24x/40x DVD+RW/DVD-RW)
      S.M.A.R.T. Festplatten-Status                     Unbekannt

    Partitionen:
      C: (NTFS)                                         77006 MB (60200 MB frei)
      D: (NTFS)                                         75610 MB (59536 MB frei)
      J: (NTFS)                                         238472 MB (221714 MB frei)
      Speicherkapazität                                 381.9 GB (333.4 GB frei)

    Eingabegeräte:
      Tastatur                                          HID-Tastatur
      Maus                                              Logitech Cordless Mouse+ (HID)

    Netzwerk:
      Netzwerkkarte                                     AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1  (192.168.178.23)
      Netzwerkkarte                                     Bluetooth-Gerät (PAN)
      Netzwerkkarte                                     VIA Rhine III-kompatibler Fast-Ethernet-Adapter
      Netzwerkkarte                                     Wireless USB Card
      Modem                                             Agere Systems-PCI-Softmodem

    Peripheriegeräte:
      Drucker                                           Microsoft XPS Document Writer
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 2658 [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 2659 [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 265A [NoDB]
      USB1 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB universeller Hostcontroller - 265B [NoDB]
      USB2 Controller                                   Intel(R) 82801FB/FBM USB2 erweiterter Hostcontroller - 265C [NoDB]
      USB-Geräte                                        AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1
      USB-Geräte                                        Logitech Cordless Keyboard (USB)
      USB-Geräte                                        Logitech Cordless Mouse & iTouch Keys (USB)
      USB-Geräte                                        MSI Bluetooth Device
      USB-Geräte                                        Standard-USB-Hub
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Massenspeichergerät
      USB-Geräte                                        USB-Verbundgerät
      USB-Geräte                                        Wireless USB Card
      USB-Geräte                                        X10 USB Wireless Transceiver (ACPI-compliant)[/b]

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter und ihr seid echt meine letzte Hilfe! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und noch ein schönes Restwochenende! :zwinkern

Mit freundlichen Grüßen

Karsten
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Aufrufe
Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt