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Keine Internetverbindung trotz LAN Verbindung
Begonnen von weizenhuhn
12. Mai 2015, 22:47:55
Hallo liebe Community,

einen Bekannten von mir plagt seit längeren das Problem, dass er plötzlich keine Internetverbindung mehr Zustande bekommt, obwohl er im Netzwerk hängt, also er über den Browser keine Seite anzeigen lässt. Andere Geräte im Netzwerk funktionieren problemlos. Ich habe ihm schon einige Lösungsvorschläge vorgeschlagen, alles ohne Erfolg. U.a. wurde durchgeführt:

[list]
[li]WLAN deaktiviert[/li]
[li]Router neugestartet[/li]
[li]alle windows updates installiert[/li]
[li]aktueller Ethernet Treiber installiert[/li]
[li]Ethernet Kabel ausgetauscht[/li]
[li]Ethernet Kabel direkt am Router angehängt (war zuvor über nen Switch)[/li]
[/list]

[b]Hardware & Netzwerk:[/b]
[list]
[li]Lenovo Carbon X1 ("LENNY")
[/li][li]A1 Router (http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/A1_Sicherheit_WLAN_PRG-AV4202N.pdf)
[list][li]Verbindung direkt mittels Ethernet Kabel
[/li][li]Zusätzlich befindeen sich zwei Stand PCs ("GABI" und "WORKSTATION") im Netzwerk, sowie ein SYNOLOGY NAS[/li]
[/list]



Es sieht so aus, als ob er keine Verbindung zum Router herstellen kann. Abei auch einige Screenshots, u.a. via ipconfig erkennt man, dass keine Verbindung besteht.

Bin für jede Idee dankbar!

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891196mi.jpg[/img]

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891198uz.jpg[/img]

[img width=640 height=853]http://up.picr.de/21891200zr.jpg[/img]

[img width=640 height=480]http://up.picr.de/21891201mm.jpg[/img]

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Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
Begonnen von Gü.He.
14. Februar 2012, 14:46:38
ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht nicht.ich werde auf jedenfall nichts bezahlen,werde wahrscheinlich die Polizei einschalten. :stinker :kaffee
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Office Dateien werden mit Schreibschutz geöffnet
Begonnen von Tropic
23. November 2009, 23:24:26
Ich hätte da mal ein Problem.
Ich habe zwei Wechselplatten, auf einer ist XP auf der anderen frisch Windows 7 64bit. Auf einer weiteren HDD habe ich meine Daten abgelegt ( Laufwerk D ).  Im Win7 (Home Prof) bin ich als Admin. Auf beiden Platten ist Office 2003 SP3 installiert. Auf XP ist normaler Zugriff auf Daten möglich. Auf Win7 werden die Dateien von Word, Excel u. co. nur Schreibgeschützt geöffnet. Sowohl über den Explorer als auch über "Datei, Öffnen". Melde ich mich jedoch als System Administrator an, werden die Dateien ohne Schreibschutz geöffnet. Es geht nicht um einen Schreibschutz auf der HDD. Es geht darum das eine Word- oder auch Excel-Datei geöffnet wird aber nicht mehr unter dem gleichen Namen abgespeichert werden kann.
Was muß noch frei geschaltet werden ?(  :grübel
Wer kann mir da helfen ??
Danke im Voraus
[attachment=1]
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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
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Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Betrug mit GIF Bilder
Begonnen von jOOkeR
05. Januar 2009, 11:41:51
Ich bin vor 1 Jahr auf so einer Seite gestoßen wo man angeblich gratis GIF Bilder runterladen kann. Habs gemacht aber man musste sich anmelden dort hab ich auch gemacht. Nach paar Wochen bekomm ich eine E-mail und da steht das ich diese GIF Bilder runtergeladen hab und ich zahlen muss 20 € oder mehr. Mein Vater hat dort angerufen und die reden irgentein blödsinn...
Also passt auf =D
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Abmahnung von KUW Rechtsanwälte
Begonnen von ossinator
03. Juni 2008, 18:27:36
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Meine Freundin hat gestern Post von KUW-Rechtsanwälte mit einer Abmahnung und Zahlungsaufforderung bekommen.
Ihr wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Video im Internet (P2P) zum Download angeboten zu haben. Angegeben wurde eine IP-Adresse und der Zeitraum. Der Streitwert wird mit 25.000 Euro angegeben.
KUW-Rechtsanwälte wäre aber in ihrer außerordentlichen Güte bereit gegen eine Zahlung von 300 Euro und einer Unterlassungserklärung die Sache als erledigt zu behandeln.  :grübel
Bei Nicht-Zahlung wird Strafanzeige erstattet und es ist mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen.

Ich freue mich schon auf die Strafanzeige (die natürlich nie kommt).

Das Lustigste zum Schluß: [spoiler]Meine Freundin hatte noch nie einen PC oder gar einen Internetanschluß.  :D Sie hat nicht mal einen Festnetzanschluß, sie nutzt T-Home übers Handy.[/spoiler]