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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort vorlagen
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.bat datei erstellen! Brauche Hilfe!!!!
Begonnen von need help- get help
07. März 2009, 00:50:09
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Hallo, ich würde gerne mal ein bisschen über .bat datein wissen, denn ich möchte gerne ein Programm per .bat datei (oder wenns auch anders geht  anders). Bei jedem systemstart automatisch ausführen soll diese .bat oder sonstige datei das Programm und vorallem im hintergrund damit ich nicht jedesmal die startmeldung des Programms sehen muss und es also quasi immer aktiviert ist!!!

Hat jemand vllt. ahnung davon und kann mir da weiterhelfen oder kennt einer ne gute seite für sowas, oder falls ihr euch damit auskennt bzw. mir erklären könnt wie das alles funktioniert und wie man das alles aufbaut...

Oder vorlagen für .bat dateien zb.: befehl zum öffnen /schließen (wenns des gibt auch im hintergrund öffnen/schließen)
oder andere sachen mehrere anwendungen gleichzeitig öffnen/schließen timer zum runterfahren oder am besten wenns des gibt en timer das der PC nach bestimmter zeit oder uhrzeit hochfährt!!

Des wäre echt klasse^^  :D yupi
danke im Vorraus
__________________________________________________________________________________________________
[glow=red,2,300][u][b]Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten [/b][/u][/glow]

windowswindows go-windowsgo-windows ymsyms winwin vistavista bingbing zwuzwu hilfehilfe bgebge d24d24 bgqbgq zguzgu d2sd2s forumforum d2kd2k bggbgg 20072007 microsoftmicrosoft win7win7 7013858870138588 programmprogramm 8064206380642063 5956812159568121 vorlagevorlage 7577527375775273 8200133982001339 8382954283829542 searchsearch 5818717858187178 yahooyahoo
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DreamScene - Sammelthread
Begonnen von Blumenkind
28. Januar 2009, 23:06:57
Hier könnt ihr Links zu DreamScene-Videos einstellen, die euch persönlich gut Gefallen.


Mein persönliches:
http://www.dreamscenevideo.net/blog/windows-vista-ultimate-aurora-hd/

[img]http://www.dreamscenevideo.net/blog/wp-content/uploads/2008/12/vlcsnap516917.png[/img]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Drucker Epson Stylus D68 lässt sich nicht mehr löschen!
Begonnen von Nilsonmandela
23. November 2008, 20:38:22
HalliHallo :)),

ich habe leider ein kleines Problem mit meinem Druckertreiber. Das Problem ist das auf meinem Pc 4 mal der selbe Drucker installiert ist, nur sind alle 4 Fehlinstallation und funktionieren nicht. Jetzt wollte ich alle Drucker deinstallieren und nochmal meinen Drucker komplett neuinstallieren. Jedoch lassen die sich nciht deinstallieren. Ich habe es schon über: Systemsteuerung->Drucker->Servereigenschaften und dann die Treiber deinstalliern, was auch nicht geht. :evil: :evil: dann habe ich es über"regedit" versucht :hkey_local_machine\system\currentcontrolset\control\print  und da die Treiber zu deinstallieren was aber auch nicht geht. ?( ?( ?(

Wenn ihr eine Idee parat habt oder eine Lösung, nur raus damit. Danke schonmal für die Hilfe

Grüße Nils:)
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OpenOffice.org Version 3 - Wirklich hervorragend!
Begonnen von OCtopus
19. November 2008, 07:54:13
Ich, als alter MSOffice-User, wollte jetzt auch mal OpenOffice ausprobieren und ich muß sagen, die neue Version 3 ist wirklich ein ganz großes Glanzstück! Kann man als MSOffice-Alternative wirklich empfehlen und ist, wie alle wissen, völlig kostenlos.

Die Installation des nur 138 MB großen Installationspakets gestaltet sich völlig unproblematisch und ist in wenigen Minuten erledigt. Das Programmpaket hat gottseidank noch die alte MSOffice-Menüführung. Wer MSOffice kennt, findet sich in allen Bestandteilen von OpenOffice sofort zurecht. Was MSOffice nicht hat, nämlich ein professionelles Grafik-Paket, ist hier enthalten ("Draw"). Damit kann man sogar vektorbasierte Grafiken im emf- oder wmf-Format erstellen, die völlig unverpixelt und ganz einfach "glatt" sind. Mit "Math" können auch mathematische Formeln erstellt werden.

Daneben unterstützt OpenOffice verschiedene Skript-Sprachen (JavaScript, Python etc.). Soweit ich sehe, kann allerdings MS-VBA nur geladen und wieder gespeichert werden, wird allerdings nicht ausgeführt. Wer darauf verzichten oder auf die unterstützten Scriptsprachen umsteigen kann, ist mit OpenOffice 3 wirklich allerbestens und kostenlos bedient.
http://de.openoffice.org/

Download:
http://www.chip.de/news/OpenOffice-3-Finale-Version-als-Download_33223066.html
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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
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Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
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Im Explorer-Kontextmenu-Neu fehlt Eintrag für neue rtf-Datei
Begonnen von Vista A Gogo
27. Juni 2008, 13:29:27
Hallo,

seit der Installation des Office-Paket fehlt mir im Vista-Explorer-Kontextmenu unter dem Punkt Neu die Möglichkeit eine neue Rich-Text, also rtf-Datei zu erstellen.
Das blöde Office hat den Eintrag einfach rausgekegelt und die Registry in diesem Punkt derart umgebogen, dass ich mich überhaupt nicht mehr zurecht finde bzgl. der Einstellungsmöglichkeit, diesen Eintrag neu hereinzubekommen.
Kann da jemand helfen ?  ?( ?( ?(
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EM-Tabelle für Excel
Begonnen von schreibermühle
11. Juni 2008, 15:29:49
Hallo Fußballfans,

König Fußball regiert Deutschland! Nachdem die deutsche Mannschaft einen Auftakt nach Maß hingelegt hat, greift das Fußballfieber ins Vista Forum ein :D. Microsoft bietet deshalb eine kostenlose Excel-Vorlage zum Download an, in der sich die Ergebnisse der einzelnen Spiele festhalten lassen und automatisch die aktuelle Gruppentabelle berechnet wird.


http://office.microsoft.com/search/redir.aspx?assetid=TC300028511031


Gruß aus Lychen
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vLite verschenkt Abonnement der PC-Zeitschrift "14 Best Tips For Win-Users"
Begonnen von Jean Raul
01. April 2008, 07:48:58
Jeder, der es [b]heute[/b], also bis heute [b]24 Uhr[/b], schafft, mir vLite
http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=6008.0;Download-Vlite-1.1.6-Beta
das SP1 in seine Vista-DVD zu integrieren und seinen PC damit neu aufzusetzen, bekommt von vLite ein Jahresabonnement der PC-Zeitschrift "14 Best Tips For Win-Users" geschenkt. Nachzuweisen ist das durch Vorlage eines Screenshots des Updateverlaufs und des Bildschirms "System" (Einstellungen->Systemsteuerung). Wo die Screenshots vorgelegt werden, ist gleichgültig. Sie können also auch hier in diesem Forum hinterlegt werden. Der Link zu diesen Screenshots ist sodann an dino.nuhagic@GMail.com einzusenden
http://www.vlite.net/contact.html
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Download: Microsoft Visual Studio Express 2008
Begonnen von ossinator
30. Januar 2008, 12:06:25

[i][b]Folgende Express-Editionen stehen kostenlos zur Verfügung: [/b] [/i]

[list]
[li]Visual Basic 2008 Express[/li]
[li]Visual C# 2008 Express[/li]
[li]Visual C++ 2008 Express [/li]
[li]Visual Web Developer 2008 Express[/li]
[li]SQL Server 2005 Express[/li]
[li]SQL Server Compact Edition [/li]
[/list]

Der kostenlose Einsatz ist sowohl für private als auch kommerzielle Zwecke möglich.

[url=http://www.microsoft.com/germany/express][color=blue][b]Microsoft Visual Studio Express 2008 (Weitere Informationen)[/b][/color][/url]

[url=http://www.microsoft.com/germany/express/download/default.aspx][color=blue][b]Microsoft Visual Studio Express 2008 (Download) [/b] [/color] [/url]

[size=8pt][i]Quelle: Microsoft.com[/i][/size]
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Lösung bezüglich Wlan Probleme in Vista
Begonnen von schmidti88
29. Januar 2008, 08:45:08
Hey!
Der eigentliche Thread wo ich meine Wlan Probleme beschrieben habe, ist leider schon zu! "http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=4785.0;Wlan-Verbindung-viel-zu-spaet"
Gestern abend bin zufällig auf eine Lösung gestoßen, die sämtliche Probleme mit meinem Wlan lösen!

Es gibt in den lokalen Gruppenrichtlinen die Funktion "Warten auf Netzwerk"! Diese habe ich aktiviert und nun dauert der Systemstart ca. 10 sec länger, aber mein Netzwerk ist gleich bei der Anmeldung schon da!
Diese Funktion ist hilfreich für alle, die einen Server mit Domäne benutzen, etc.! Denn durch die Funktion "Warten auf Netzwerk" werden sämtliche Richtlinien, Laufwerke, etc. eingebunden! Früher hat ich das Problem, dass es nicht Ging, da wie gesagt, das Netzwerk nicht verfügbar war!
Auch für normale PC Anwender finde ich diese Einstellung sinnvoll, denn nun ist das Netzwerk sofort bei der Anmeldung da und wenn man DSL hat, kann man sofort nach der Anmeldung surfen, etc.!

Wenn jemand Interesse hat, dann poste ich euch gerne den Weg, wie man in die lokalen Gruppenrichtlinen kommt und wo die Funktion ist!
Gruß
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kann man den Button SPERREN deaktivieren
Begonnen von Blacky
26. Januar 2008, 22:55:53
Hallo zusammen.
Kann man irgendwie den bescheidenen Button Sperren deaktivieren??
Ich bin jetzt schon mehrmals darauf gekommen.
Ich kann zwar immer auf mein Benutzerkonto zugreifen aber wenn mein PC mal im Standby Modus war steht dann immer das mein Benutzerkonto gesperrt ist.

Dieser Button nervt mich langsam.
Da ich da immer draufkomme wenn ich meine  PC runterfahren möchte
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[News] Paint.NET - neue Version
Begonnen von ossinator
21. November 2007, 02:09:00
[b]Paint.net 3.20 Beta 1[/b]

Wer seine Bilder nicht mit einem kommerziellen Programm bearbeiten will und auch keine Lust auf Gimp hat (dessen Oberfläche von manchen Nutzern als gewöhnungsbedürftig empfunden wird), kann zu Paint.net greifen. Neben der stabilen Version 3.10 gibt es jetzt auch eine Beta 1 der künftigen Version 3.20.

Mit Paint.net 3.20 Beta versprechen die Entwickler eine beschleunigte Update-Funktion. Das wird vor allem dadurch erreicht, dass nur noch ein Systemwiederherstellungspunkt während der Installation gesetzt wird.

Neu hinzugekommen ist der Shortcut [i]Ctrl+Alt+0[/i], mit dem sich ein Bild in seiner Originalgröße anzeigen lässt. Plug-ins, die Stabilitätsprobleme verursachten, werden jetzt nicht mehr geladen.

Mit der Beta 1 ist die Neuentwicklung von Paint.net 3.20 abgeschlossen, bis zur finalen Version kommen bei Paint.net 3.20 keine neuen Funktionen mehr hinzu.
Paint.net 3.20 Alpha 2 läuft auf Rechnern mit Windows XP SP2, Windows Vista oder Windows Server 2003 SP1. In jedem Fall ist das Microsoft .net Framework ab Version 2.0 erforderlich.

[url=http://www.getpaint.net/download.html#Download][b][color=blue]Download Paint.net 3.20 Beta 1[/color][/b][/url]
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Neue VHD Files für Virtual PC / Virtual Server verfügbar
Begonnen von gdi
13. November 2007, 23:15:11
Auf der VHD Seite von Microsoft sind neue Images aufgetaucht. Der Microsoft Search Server 2008 Express, Biztalk Server 2006, Windows Server 2008 Beta 3, Exchange Server 2007 SP1 Beta 2 und Windows Vista Enterprise 30-day Testversion. Damit ermöglicht es Microsoft mit dem kostenlosen Tool Virtual PC 2007 seine Produkte ohne Aufwand zu testen.

Link zu den VHD Images: http://www.microsoft.com/vhd
Virtual PC 2007 Deutsch 32bit und 64bit (Kostenlos): [url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=04D26402-3199-48A3-AFA2-2DC0B40A73B6&displaylang=de]Virtual PC 2007 Download[/url]
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MovieMaker - DVD-Maker
Begonnen von elcann
13. November 2007, 19:18:09
Guten Abend!
Ich versuche, einen von meiner Sony-Videocamera und mit MovieMaker erstellten Film mit DVD-Maker zu brennen. Nach dem Transfer von MM auf DVD-Maker bricht das Programm mit folgender Fehlermeldung ab: Problemereignisname: APPCRASH, Anwendungsname: DvdMaker.exe, Anwendungsversion 6.0.6000.16386, Anwendungszeitstempel: 4549b50, Fehlermodulname:Impgspl.ax, Fehlermodulversion: 3.5.0.64.
Kann jemand damit etwas anfangen und mir einen Rat geben. Danke
Johann

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Dem MS-Word-Standard geht es an den Kragen
Begonnen von Jean Paul
30. Oktober 2007, 17:31:21
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Das Auswärtige Amt hat zur ersten internationalen Anwenderkonferenz für das Open Document Format (ODF) geladen. Es verkabelt seine Diplomaten schon seit Jahren mit Open Source. In Freiburg will man sämtliche Dokumente auf PDF und ODF umstellen. In München und Heilbronn strebt man nach ähnlichen Lösungen. Richter Yatindra Singh vom High Court in Allahabad teilte mit, dort nehme man überhaupt keine doc-Dokumente mehr entgegen. Das deutsche Außenministerium betrachtet sich als Vorreiter solcher Entwicklung.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98158

Weiß jemand mehr über ODF? Es soll schon ISO-standardisiert sein.
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Sicherheitswarnung abschalten - Wie?
Begonnen von Johnny RR.
11. September 2007, 11:59:27
Ich habe einen neuen WindowsXP-Rechner im Netzwerk aufgesetzt. Von diesem Rechner als Client greife ich auf ein auf einem anderen Rechner als Server installiertes Programm zu, das viele IE-Apis verwendet. Jetzt bekomme ich immer die beigefügte Sicherheitswarnung. Wie kann ich diese Sicherheitswarnung unterdrücken? Geht das mit Einstellungen im IE7?

Bei dem gegenständlichen Programm handelt es sich um "Starmoney Business v.2".
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Hilfe zu VISTA DVD-Maker (Kapitelauswahl / DVD-Menüvorlagen)
Begonnen von Futo
20. Juni 2007, 13:18:33
Hallo,

habe VISTA Home Premium und bin dabei den Vista DVD-Maker zu testen.
Kann mir jemand sagen besteht die Möglichkeit die Kapitelauswahl im den DVD-Menüvorlagen selber festzulegen?

Konnte bis jetzt nirgendwo nähere Infos bekommen.


Vielen Dank im Voraus.
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Quark XPress v.5.01(XP) kostenlos - € 1.118 sparen für Vista-Version
Begonnen von Johnny R.
07. Juni 2007, 18:38:14
Die Zeitschrift Com! 7/2007 hat derzeit Quark XPress v.5.01 für WinXP kostenlos auf der Heft-CD. Mit dieser Version kann man durch Update die neue v.7 für Vista für 428 EUR statt 1.546 EUR erwerben, also 1.118 EUR sparen.

Es handelt sich angeblich um DIE Profi-Layout-Software. Vielleicht ist ja jemand interessiert, der es braucht und gerne viel Geld spart. Ich brauche weder die alte noch die neue Version...