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An allen USB-Anschlüssen wird "Unknown Device" angezeigt
Begonnen von schmand
19. Oktober 2010, 22:01:32
Hallo zusammen,

ich fürchte es wird ein Hardware-Problem sein, aber fragen kost ja nix.

Bei meinem PC mit Windows 7 Professional 64Bit werden mir im Gerätemanager an ALLEN USB-Anschlüssen "Unknown Device"s angezeigt. Dabei ist es egal ob ich etwas anschließe oder nicht, der Rechner erkennt nichts und es ist entsprechend auch nichts verwendbar (WLan-Stick, USB-Speicher, Maus oder Headset). Ich habe schon alle USB-Zugehörigen Treiber deinstalliert und die INFCACHE.1 unter ../Windows/System32/DriverStore gelöscht. Im BIOS (Asus Mainboard P5B Premium Series) wird mir bei "USB Devices Enabled: None" angezeigt. -Kann ich aber nichts ändern und könnte allerdings auch normal sein. Laut Windows sind alle Treiber auf dem neuesten Stand, sogar bei den "Phantomen". Irgendeine Idee was den Rechner dazu bringen könnte, an eigentlich leeren USB-Ports mysteriöse "Unknown Device"s zu finden? Zu einer kleinen Reaktion kommt es allerdings doch, wenn ich etwas anschließe:

1. leuchtet der WLAN-Stick kurz auf, die Diode am USB-Speicher leuchtet permanent
2. wenn ich alle "Unknown Devices" per Hand deinstalliere und anschließend etwas anstecke, erscheint sofort ein einzelnes Unknown Device, ganz tot scheinen die Ports auf jeden Fall nicht zu sein. Im Anhang ist nochmal ein Screenshot von meinem Geräte-Manager. [attachment=1]

Grüße,
Simon

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programme frieren immer ein keine Rückmeldung
Begonnen von aivlys
02. Oktober 2010, 00:16:21
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Seit einiger Zeit habe ich Probleme mit meinen Programmen, sie bleiben einfach stehen und oben steht keine Rückmeldung, der Taskmanager geht auch nicht auf, damit ich damit die Programme beenden könnte, kann nochnichtmal mehr den PC runterfahren es geht dann gar nix mehr, habe schon gegoogelt danach und festgestellt, das mehrere solche Probleme haben aber habe noch keine Lösung gefunden.  ?(
Habe Vista 64 bit Home Premium
Habe auch keine Ahnung von Hardware die orange lampe blingt immer als wenn der PC andauern am Rechnen ist, trotz ich z. B. im Augenblick nur den IE auf habe und schreibe.
LG Sylvia
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Drucker HP PSC 1210 defekt?
Begonnen von Spyker
08. August 2010, 21:01:26
hi Leute habe ein problem mit meinen Drucker er ist ein hp psc 1210 und habe einen laptop mit windows vista er will einfach nix machen   :O
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Bilder einfügen - Programm meldet "Keine Rückmeldung" - Prozessor ausgelastet
Begonnen von elwadi
17. Mai 2010, 07:49:46
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Hallo Leute!
Hab seit langem ein doofes Problem!

Wenn ich Bilder einfügen, bzw. Hochladen will, dann friert das entsprechende Programm ein. Egal, ob es ein Office 2007 Programm ist, oder Firefox, oder sonst ein Programm. Wenn ich dann auf das Programm klicke kommt "Keine Rückmeldung".

Der ganze Rechner ist dann wie eingefroren, weil der Prozessor (AMD 2x3000) komplett ausgelastet ist. Er ist also nicht einfach stehengeblieben, sondern glüht.

Habe probiert die Bilder in einen anderen als den "Eigene Bilder"-Ordner zu kopieren und von da aus zu laden. Das Ergebnis ist aber das selbe.

Parallel dazu ein anderes Problem. Beim Booten, wenn der komplette Desktop schon angezeigt wird, muss die Maschine so feste arbeiten, dass nichts geht. Es laden nur die nötigsten Programme (Antiviernprogramm und so). Habe mehrmals Bootvis laufen lassen. Das Booten bis zum Desktop geht auch schneller, aber dann dauert es ein paar Minuten, bis sich wieder was bewegt. Dann läuft aber alles normal und flott - bis auf die Sache mit den Bildern.

Hat jemand irgend eine Idee, was das sein könnte?
Freue mich auf eure Meldungen!
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Kann mich nicht mehr Einloggen, passwort warscheinlich geändert
Begonnen von ProduZa
04. Januar 2010, 17:52:25
Hallo, kommen gerade aus der Stadt wieder, nun der Schock, das Passwort zum Einloggen funktioniert nicht mehr. Kann mich mit meinen Passwort nicht mehr einloggen, habe zum Glück noch Ubuntu als Zweites Betriebssystem.

Gibt es eine Möglichkeit das Passwort Zurückzusetzen? Habe es nicht geändert, und leider auch keine Kennwort Zurücksetz Diskette.

Ich frage mich wieso wohl das Passwort geändert wurde. Habe auch ein gutes Anti-Viren System.
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Netzwerkdrucker nach einiger Zeit immer Offline
Begonnen von Seven_k621
06. Dezember 2009, 11:25:39
Hallo!

Ich habe einen Canon MP640 Drucker, der über WLAN in meinem gesamten Netzwerk zugänglich ist. Nun habe ich seit einiger Zeit das Problem, dass der Drucker under Windows 7 immer nur kurz nach dem Start des Systems Online ist, danach irgendwann als Offline angezeigt wird (und auch nicht mehr online geht). Wenn man dann einen Druckvorgang startet, wird es nur in die Warteschlange gelegt, damit der Druck auch wirklich ausgeführt wird, muss man zuerst den PC neustarten.

Den Drucker habe ich über den normalen Windows Dialog für Netzwerkdrucker installiert (Win. hat sich auch selber den passenden Treiber heruntergeladen).

Unter Windows Vista habe ich es damals exakt genau so gemacht, und da funktioniert es tadellos (d.H. der Drucker bleibt Online). Woran könnte das liegen?
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Windows Vista x64 Update KB932246
Begonnen von AMK
16. Oktober 2009, 18:23:40
Hallo Forengemeinde,

Ich habe nun seit einigen Tagen einen neuen Pc mit Windows Vista, anfangs konnte ich die schlechten Meinungen über das System nicht teilen doch nun häufen sich die schwierigkeiten...

zu meinem Problem:
Ich habe versucht das Expansionspack von AOE III "The War Chiefs" zu installieren, was jedoch fehlgeschlagen ist.
Die lösung auf der AOE seite lautet ein Windows update ("KB932246") zu installieren.
Ok normalerweise kein problem so wie ich es von Xp gewohnt war, doch bei vista ist das anders:
Ich kann die datei herunterladen aber sobald ich sie installieren will kommt ein fenster von "Eigenständiges Windows-Updateinstallationsprogramm" und meldet: "das Update gilt nicht für ihr system."
...
Also habe ich es nochmal probiert ob ich auch die x64 version genommen habe... selbes problem.

Ich bin mit meinem Latein am ende vieleicht könnt ihr helfen.
Vielen dank schon mal im  vorraus.

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www.affaire.com
Begonnen von Helfen
03. Juli 2009, 09:52:41
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ich bin bei der siete angemeldet das wundert mich auf so einer seite habe ich mich nie angemeldet wie kann ich mich löschen oder wie kann ich e-mail anderen damit ich ruhe von der seite das nervt  bitte helft mir mal
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Call of Duty Modern Warfare 2: Neue Gameplay-Szenen
Begonnen von stoneagem
03. Juni 2009, 12:38:30
Auch Activisions Modern Warfare 2 hat seinen Weg in Microsofts E3-Pressekonferenz gefunden. Im Rahmen der Präsentation wurde ein neues Gameplay-Video aus dem Titel veröffentlicht in dem unterschiedliche Schauplätze sowie die Spielmechaniken des Titels zusehen sind. Die nötigen Erläuterungen gibt es von Entwickler Infinity Ward gleich dazu.

Modern Warfare 2 erscheint am 10. November 2009 für den PC sowie die beiden Next-Gen-Konsolen Xbox 360 und PlayStation 3. Die Story für die Geschehnisse des Vorgängers Call of Duty 4 fort.

Trailer: http://www.gameradio.de/news/Multiplattform/Modern_Warfare/18862/Modern_Warfare_2_-_Gameplay-Video_von_der_Microsoft-PK/Video-Mitschnitt_aus_dem_Milit%C3%A4r-Shooter_von_Activision.html
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netzlaufwerke werden beim booten nicht automatisch verbunden
Begonnen von user1961
26. Mai 2009, 13:23:09
hallo, ich habe folgendes problem:
an meinem pc hängen über tcp/ip und router noch zwei netzlaufwerke. vista ultimate 64-bit läuft als betriebssystem ohne makel. leider klappt die automatische anmeldung der netzlaufwerke während des bootvorgangs nicht, die konfiguration dafür ist aber korrekt vorgenommen (test unter winxppro 32-bit mit gleichen einstellungen läuft tadellos). es erscheint jedesmal die fehlermeldung: "es konnten nicht alle netzlaufwerk wiederhergestellt werden." wo liegt der fehler?
dank schon im voraus für euren support.

mfg
user1961
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Windows-Sicherheit blockiert Windows Mail
Begonnen von yogi42
17. Mai 2009, 17:50:15
Hallo,

ich habe nun ( leider ) auch Vista und einige Probleme mit Windows Mail:

Nach dem Einrichten nach Vorlage T-Online kann ich weder senden noch empfangen und bekomme immer eine Anzeige von Windows-Sicherheit : Es wird eine Anmeldung beim Mail-Konto verlangt mit Benutzername und Kennwort.
Windows Mail zeigt dann unten rechts an " Genehmigung ".

Habe da schon alles mögliche eingegeben, ohne Erfolg! Eine automatische Anmeldung ist nicht generiert.

Merkwürdig dabei ist daß Eingaben in dem Fenster die Einstellungen " Server" des Mail-Kontos verändern.

Im Web habe ich schon tagelang gestöbert; nichts wesentliches dazu gefunden.

Hat jemand einen Tipp?

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IncrediMail Melder funktioniert nicht richtig
Begonnen von Ruwenda
12. Mai 2009, 21:21:40
Hi,

mein Mann hat BS XP und als Mail-Client IncrediMail. Aktiviert ist ein Melder.

Dieser Melder erschien sonst, sobald man den Rechner einschaltet mit dem Hinweis, dass E-Mail eingegangen sind.  Jetzt ist es so, wenn er den PC einschaltet muss er manuell auf Empfangen/Senden klicken, um die E-Mails zu empfangen. Alle Einstellungen, die dazu erforderlich sind, sind o.k..

Er hat jetzt IncrediMail deinstalliert und noch einmal neu installiert, das gleiche Problem.

Wenn einer einen Tipp weiß, bin ich/wir sehr dankbar.


Grüße
Ruwenda

PS: Hoffe bin im richtigen Thread. Wenn nicht, sorry.
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Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
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Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
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Achtung: dringlichkeitsstufe 1 E - Mail
Begonnen von schreibermühle
07. März 2009, 12:45:03
Hab gerade diese Mail bekommen

hab nur Keine Visa karte

und noch nie irgend eine Verbindung dahin
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Windows Live Messenger 2009
Begonnen von Styler
12. Februar 2009, 03:09:49
Hallo erstmal !!
Ich habe da ne frage!... ?( ?( ?( ?( ?(
Wir haben uns jetzt das neue [b]MSN09[/b] gedownloadet und benutzen es schon paar Tage nur ist jetzt das Problem das meine Frau mit ihren rechner wo [b]Windows XP[/b] drauf ist sich mit den [b]MSN09[/b] anmelden will, geht das nicht mehr "denk" ?( ?( wenn ich mich mit meiner [b]MSN[/b] addy bei ihren Rechner anmelde den geht das, Ich kann mich allso bei ihren rechner anmelden.!! ?( ?( und sie nicht mehr.......... ?( ?( das verstehe ich nicht.....
wenn den meine Frau sich mit Ihrer [b]MSN[/b] addy an meinen Rechner anmeldet geht das ok ich Fahre auch [b]Windows Vista[/b]
aber Trotdem wiso geht das mit einmal nicht mehr... von einer minute auf die nächste ging es einach nicht mehr....
ich habe es auch versucht zu deinstallieren aber selbst das ging nicht mehr.....?????
[b][u]Der Fehlercode erste Wahr und lautet 80072efd[/u][/b]

Wenn mir da einer Weiter Helfen kann, währe ich sehr dankbar....!!!!

Mit Freundlichen Grüssen

Styler
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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Miniaturansicht des Ordnerinhalts
Begonnen von hybris
29. Januar 2009, 22:44:35
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Hi Leute,

wenn man in einen Ordner Bilddateien hat, dann sollte doch dieser Ordner eine Bildvorschau im Ordnersymbol haben, damit man sieht was drin ist. Seit längerer Zeit jedoch, zeigt Vista mir nur noch das Standard Ordnersymbol ohne Vorschau an. Die Bildvorschau an sich funktioniert einwandfrei. Hab auch schon versucht, den symbolchache zu löschen. Hat aber leider nix gebracht. Weiß keinen Rat mehr und im Netz find ich auch nix passenendes.
Weiß irgendjemand von euch, wie ich Vista wieder dazu veranlass eine Vorschau auf dem Ordner anzuzeigen?
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Microsoft führt Maßnahmen gegen illegale Kopien ein
Begonnen von ossinator
14. Januar 2009, 01:19:52

Um die illegale Verbreitung der Enterprise-Version seines Büropakets Office 14 zu verhindern, bzw. einzuschränken führt Microsoft das Tool [i]Volume Activation 2.0[/i] ein.

Bisher verwenden Software-"Piraten" vor allem die Enterprise-Version von Office 2007, zur illegalen Verbreitung, da sich diese wie einst Windows XP mit so genannten Volumenlizenzschlüsseln auch ohne eine Aktivierung über das Internet nutzen lässt.

Durch die Einführung der Volume Activation 2.0 kann Microsoft den Missbrauch der Enterprise-Version von Office "14" künftig verhindern. Dabei werden Volumenlizenzschlüssel nur noch mit einer begrenzten Aktivierungszahl ausgegeben, oder so genannte Key Management Server verwendet, bei denen ein Server im Firmennetz die Verwaltung der Produktschlüssel übernimmt.

Microsoft hat die Volume Activation 2.0 inzwischen bei Windows XP Professional und Windows Vista Enterprise eingeführt.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt