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IE8 Deinstallieren
Begonnen von ossinator
24. März 2009, 20:31:03
Microsoft-Tool deinstalliert IE 8

Microsofts Fix-It-Team hat ein Tool veröffentlicht, das den Internet Explorer 8 deinstalliert. Das Tool trägt den Namen "UninstallIE8.msi".

[url=http://support.microsoft.com/kb/957700][b][color=blue]Knowledge 957700[/color][/b][/url]

Einfach den Fix-It-Button Anklicken und los gehts...

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Vernünftige Desktop-PC Zusammenstellung?
Begonnen von Crazyspyro
11. März 2009, 19:52:22
« 1 2 3
Hallo liebe Leut´ :-)

Ich habe mal zwei generelle Fragen an Euch und bitte mal ganz vorsichtig um zentrale Mithilfe :-) Folgendes:

Aufgrund das mein PC aus dem Jahre 2005 nun in die Jahre gekommen ist, möchte ich mir gerne etwas anderes zulegen. Es geht mir hierbei unbedingt um das Preis-Leistungsverhältnis. Ich möchte weder ein 179 EUR Teil von eBay, noch einen End-PC von 1000 EUR. Meine Anforderungen sind klar gegliedert: Ich bin kein Gamer, ich spiele maximal zur Unterhaltung Internet-Spades von der XP-Software, also sozusagen "null". Wichtig ist mir mehr die Grafikbearbeitung. Da ich sehr viel mit Corel Draw arbeite und daneben auch gleichzeitig andere Anwendungen offen habe, die für das Endergebnis benötigt werden, kommt wohl definitiv ein Dual-Core in Frage. Hier entzieht es sich aber meiner Kenntnis, ob Intel oder AMD angebrachter wäre. Ich bin da flexibel. Wer mit Corel arbeitet weiß, dass auch die RAM´s ordentlich beansprucht werden.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich was die Prozessoren angeht, auf dem Schlauch stehe. Früher war das noch verständlich, da wußte man noch den Unterschied zwischen Athlon und Duron oder Pentium und Celeron, wußte das 2 GHz nun mal mehr sind als 1,47. Mittlerweile verstehe ich nur noch Bahnhof :-(  Fazit: Es geht mir also um einen vernünftigen Office-PC, wobei ich bezüglich PLV nicht auf die Nase fallen möchte.

Die zweite Frage wäre, was darf ich für meinen alten PC erwarten? Hier im Stadtteil ist ein netter PC-Laden, der mir gerne etwas zusammenstellt und auch meinen alten PC in Zahlung nimmt. Da aber natürlich jeder Unternehmer gerne etwas verdienen will, wird er mir natürlich das verkaufen, was für ihn die meiste Marge, sprich Gewinn bringt. Da seid ihr jetzt gefragt, damit er mich nicht komplett über den Tisch zieht :-)

Also, mein alter PC ist ein "HP Pavilion Black-Edition", der vollkommend in Ordnung ist, er ist optimal konfiguriert und hat auch keine Macken. Er wurde im Oktober 2008 sogar noch um eine neue Geforce Grafikkarte und einem neuen Netzteil erneuert. Ich liste am besten mal die wichtigsten Hardwarefeatures auf:

- Microstar Mailboard MS-6382
- AMD Athlon XP 1900+
- 768 MB DDR-Ram
- Seagate Barracuda 80 GB
- GeForce 6200 A-LE 256 DDR 3
- Creative Soundblaster
- Toshiba DVD-Laufwerk
- Sony DVD+/-RW Light-Scrible
- 6 x USB
- Netzwerkkarte
- Windows XP

Was darf man preislich von so einem PC noch erwarten, bzw. inwiefern was wäre machtbar? Da er mir nun einen Gesamtpreis macht, weiß man natürlich nicht, wie er es verrechnet. Aber ich muss ja im Vorfeld den Ankauf ansprechen.

Schon mal danke für das lesen... ;-)
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11. März 2009, 09.30 Uhr Amoklauf mit 17 Toten in Winnenden
Begonnen von ossinator
11. März 2009, 16:20:25
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Dass es Amokläufe gibt, davor können wir uns in Deutschland seit Erfurt nicht mehr verstecken. Der heutige Fall läßt einem die Nackenhaare wieder anschwellen. Wieso läßt man es zu, dass Personen (in diesem Fall die Eltern des Kim Kretschma) 18 (!) scharfe Schusswaffen + Munition daheim rumliegen haben dürfen?

Hier sollte doch endlich mal die Politik aufwachen.

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Winamp wirft Titel unsortiert auf iPod
Begonnen von Guitarking
08. März 2009, 12:55:58
Mein problem ist, dass wenn ich Songs mit WinAmp auf meinen iPod tue, diese dann in meiner Titelliste am iPod total unsortiert sind. Spiele ich jedoch Songs via iTunes rauf, sind alle geordnet. Wie kann ich das mit WinAmp verhindern?
Weil, ich wollte mich von dem [Zensiert]en iTunes mal lösen. Wenn das problem jetzt weiterhin besteht brauche ichs ja wieder :P
Kann mir jemand helfen?

Mfg
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mehrer fotos numerieren
Begonnen von dschibi
01. März 2009, 19:08:45
bei xp konnte man alle fotos auf einmal markieren - rechte maustaste - umbenennen - das erste mit z.b. namen und  !! wichtig  !! (101)  benennen. dann ging es problemlos durch bis z.b. (200).
wenn man das bei vista macht, steht beim ersten (101), beim zweiten (2), beim dritten (3) usw., das ist großer schmarrn.
ich will auch nicht 1 usw, denn bei bildschirmpräsentationen kommt dann nach 1 als nächstes 10, genau so ein schmarrn.
hat jemand einen tipp?
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Namenlosen Ordner löschen
Begonnen von Specialforces
14. Februar 2009, 17:23:21
Hallo Leute
Ich hab vor gut einem halben Jahr mal in der Computerbild (war es glaube ich^^) gelesen, wie man einen Ordner tarnen kann, ohne ihn versteckt zu machen. Gemerkt hab ich mir natürlich nur wie: Als Name: Alt-Taste gedrückt Halten und währenddessen auf dem Ziffernblock 255 eintippen. Symbol unsichtbar machen und fertig. Jetzt weiß ich nicht mehr wie ich den wegbekommen, da ich ihn ja so nicht löschen oder umbenennen kann. Ich erinnere mich nur daran, dass man irgendetwas als Kommandozeile in der cmd.exe datei eingeben muss. Was genau weiß ich nicht mehr. Die alte Computerbild ist, wie es das Glück so will, nicht mehr aufzufinden, und im i-net hab ich nichts gefunden. PLS Help Me! :(
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Microsoft plant Ladenkette unter eigenem Namen
Begonnen von stoneagem
13. Februar 2009, 14:22:14
Walmart-Veteran David Porter leitet den neu gegründeten Geschäftsbereich. Er nimmt seine Arbeit kommende Woche auf. Von Microsofts Erfahrungen sollen auch bestehende Vertriebspartner profitieren.

Microsoft hat angekündigt, Einzelhandelsgeschäfte mit dem eigenen Namen zu eröffnen. Der neue Geschäftsbereich wird von David Porter geleitet, der 25 Jahre für den US-Handelsriesen Walmart tätig war und zuletzt als Vertriebsleiter bei DreamWorks Animation gearbeitet hat. Porter wird seine neue Stelle bereits in der nächsten Woche antreten und direkt an Microsoft-COO Kevin Tuner berichten.

Im vergangenen Herbst hatte Microsoft an seinem Firmensitz in Redmond ein Konzept für einen Microsoft-Shop präsentiert. Damals hatte der Softwarehersteller erklärt, der Laden solle nur als Vorbild für Einzelhändler dienen, Microsoft wolle selbst keine Geschäfte eröffnen.

mehr unter: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_microsoft_plant_ladenkette_unter_eigenem_namen_story-39001020-41000421-1.htm
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Benutzerkonto wechseln/ändern
Begonnen von toby
07. Februar 2009, 19:21:48
Hey,
ich hab mal ein Problemchen.
Also, ich habe 2 Benutzerkonten. Aber ich will eins löschen, bloß ich weiß nicht wie ich alle Dateien ins andere Benutzerkonto bekomme. D.h. ich will Programme, Bilder, Musik u.s.w. ins andere Benutzerkonto haben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Toby
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Counter Strike Source Spray Problem
Begonnen von jOOkeR
01. Februar 2009, 20:46:04
Also in CSS kann man ja so Sprays hochladen und ja ich wollte das machen und dan wen ich mir ein Bild ausgesucht hab steht da der Benutzer hat keine Rechte .... Ich hab geschaut ob ich zugriff auf das bild habe alles angekreuzt ...
wer weis was ich machen muss
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Gibt es schon Live Plus für Windows Live Messenger 2009 ?
Begonnen von jOOkeR
30. Januar 2009, 14:38:37
Gibt es schon Live Plus für den 2009 Messenger ?
Wenn ja könnt ihr mir den Link schicken ...
Hab das versucht die Beta Version von 2009 runterzuladen und PLUS zu instalieren aber ich sehe die Namen in Farbe nicht
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GTA IV Spielstände
Begonnen von Link_it
30. Januar 2009, 11:41:01
« 1 2
Hey, Ich habe einen Patch installiert den ich wieder weg haben will. Dadurch muss ich das spiel neuinstallieren. Kann mir jemand sagen wo der Spielstand ist damit ich den wieder einfügen kann?  :grübel  Weil ich will nicht von vorne Anfangen!


Mfg Link_it
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Suche ein altes Spiel
Begonnen von Lord_Zuribu
28. Januar 2009, 09:37:13
Blumenkinds Thread zu Super Mario hat mich gerade in Erinnerungen schwelgen lassen. Und zwar suche ich ein Spiel, welches ich dann via Emulator auf dem Rechner spielen kann. Genau gesagt, suche ich den Namen des Spiels. Hier ein Beschrieb:

Das Spiel gab es damals auf dem SNES. Es war ein Ninja-Spiel. Zur Auswahl standen drei Ninjas. Ein grosser (mit blauem Kostüm), ein roter Ninja (mit blonden langen Haaren und zwei kleinen Messern) und einer, der an den Händen Klingen dran hatte. Diese drei Ninjas waren Roboter. Man wählte einen aus und kämpfte sich durch die Levels. Teilweise kamen sehr grosse Gegner drin vor. Manchmal auf KungFu Kämpfer.

Dieses Spiel hat mit zusammengezählt, knapp 1 Jahr meines Lebens gekostet, da ich es immer und immer wieder durchspielen musste. Ich hoffe sehr, dass einer von euch den Namen dieses Spiels weiss.

Besten Dank im Voraus
Lord_Zuribu
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Installation von Adobe Master Collection CS4 macht Probleme!!!
Begonnen von Jones69
25. Januar 2009, 00:18:29
Hilfe ich bin am verzweifeln!

Ich musste Vista Home Premium neu drauf spielen und jetzt kann ich Adobe Master Collection CS4 nicht mehr installieren, denn sobald ich die Setup ausführe kommt eine Fehlermeldung von Windows dass das Programm geschlossen werden musste! Die Installation hat das erste mal super funktioniert, aber seit ich Format C gemacht hab gehts nicht mehr!

[b]Problemdetails:[/b]
Problemsignatur:
  Problemereignisname: APPCRASH
  Anwendungsname: Setup.exe_Adobe Setup
  Anwendungsversion: 2.0.138.0
  Anwendungszeitstempel: 48bf0040
  Fehlermodulname: Setup.exe
  Fehlermodulversion: 2.0.138.0
  Fehlermodulzeitstempel: 48bf0040
  Ausnahmecode: c0000005
  Ausnahmeoffset: 000224b8
  Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
  Gebietsschema-ID: 1031
  Zusatzinformation 1: fd00
  Zusatzinformation 2: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160
  Zusatzinformation 3: fd00
  Zusatzinformation 4: ea6f5fe8924aaa756324d57f87834160



Weiß jemand einen Rat?

Danke im voraus!!!!

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Probleme mit zu langen Domain-Namen
Begonnen von ossinator
21. Januar 2009, 11:17:45

Microsofts aktuelle Beta-Versionen der Betriebssysteme Windows 7 und Windows Server 2008 R2 haben Probleme mit langen Domain-Namen. Diese dürfen nicht länger als 15 Zeichen sein.

Versuchen Nutzer in Unternehmensnetzen beispielsweise, ihren Rechner in eine Domain mit längerem Namen einzubinden, folgt lediglich eine Fehlermeldung. Microsoft hat das Problem erkannt und stellte nun einen Hotfix bereit, der von der Webseite des Herstellers heruntergeladen werden kann.

[url=http://support.microsoft.com/hotfix/KBHotfix.aspx?kbnum=961402&kbln=en-us][b][color=blue]Hotfix KB961402[/color][/b][/url]
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Happy-Load.com AG
Begonnen von Blacky
16. Januar 2009, 20:55:35
Kam heute 3 mal per Mail.
Interessant ist das man mit der Emailadresse angesprochen wird

[quote]Hallo XXXXXX



leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.



Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.



Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.



Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:

http://  www.    happy-load.com /?p=activate&id=b2759da044ea9401e7e455f149116a40&hash    =  713fb1535c1580738ea69e570e1da670



Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.



Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:



http:// happy-load.com/?p= forgetpass



Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.





Vielen Dank,



Happy-Load.com AG
[/quote]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Was verbirgt sich hinter dem Thread
Begonnen von matag
05. Januar 2009, 11:42:53
[b]Ihr habt mit Web Sites schlechte Ehrfahrung gemacht habt, weil ihr plötzlich ein Abo habt obwohl nirgend wo was gestaden hat.. Oder die Site auf einmal Programme installieren will, die Ihr nicht wollt.
Oder eure kürzlich auf einer WEB-Site angegebene Mail Adresse, wird plötzlich zu geSPAMt.

Dann Seit ihr hier richtig

Schreibt eure Erfahrungen - auch wenn diese nicht mehr aktuell sind - evtl. helfen Sie einem anderem Foren-User.[/b]

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Externe Festplatte mit festen LW Buchstaben????
Begonnen von rudi57
25. Dezember 2008, 12:49:17
Hallo,

ich habe eine externe portable kleine Festplatte. Ich möchte dieser Platte einen festen Laufwerksbuchstaben zuweisen. Leider ist es im Moment so, das immer ein anderer Buchstaben vergeben wird, und WinAmp die Musik nicht findest. Wie stelle ich es an, das ein Buchstaben NUR füe die externe reserviert wird?
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Vista Premium 64 bit Version > Enemy Territory = PC friert ein
Begonnen von firsti
20. Dezember 2008, 16:20:10
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Moin Moin liebe Vista - Gemeinde ....

Bin mit meiner 64 bit Version zufrieden, und komme mit dem System auch gut zurecht. Das einzige Problem, was ich gerade noch damit habe ist, dass bei mir wenn ich Enemy Territory (NICHT Quake Wars) spiele, der PC nach einer unbestimmten Zeit (nach 5 Minuten bis X Minuten) einfriert. Der Rechner fängt sich dann auch nicht mehr. Das einzige, was mir dann noch bleibt, ist den Stecker zu ziehen... Bei anderen Spielen wie z.B.: World in Conflict, Call of Duty4 oder Fallout3 habe ich das Problem nicht, bzw. der Rechner läuft einwandfrei.

Bis jetzt habe ich schon folgendes Versucht:

- Enemy Territory (et.exe) Standartmässig mit Adminrechten ausführen.
- Kompatibilität von Enemy Terriotry (et.exe) auf Windows XP Service Pack 2 gestellt
- Das Aero Farbschema durch ein standart Vista Farbschema ersetzt (Bei starten von ET wurde mir immer angezeit, dass das Spiel mit dem Aero Farbschema nicht zurecht kommen würde und es deswegen für das Spiel umstellt.
- Über den Task-Manager alle anderen Programme die auf meinen Namen laufen geschlossen

Mein PC:

CPU: Intel Core2 Duo E6420 (2 x 2.13)
Mother Board: Assus P5B Deluxe
Grafik: 8800 GTS
Ram: 4

Wenn verlangt wird, dann stellt ich noch einen Systemtext von Everest rein.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe. Wenn jemand das Problem gelöst hat, dann kann er mich auch gern über ICQ anschreiben oder auf einen TS/Vent - Server treffen ;)

ICQ:448273369