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Code 5: Win 7 trotzdem installieren
Begonnen von Blumenkind
01. August 2009, 19:05:52
Wie einigen sicherlich bekannt ist, kann es bei Mainboards von Asrock mit SiS-Chipsatz zu einem Code 5 Fehler kommen, wenn man versucht, die Windows 7 Installation von DVD zu starten.
Deshalb hier eine kleine Anleitung (Auf XP und IDE-Platten bezogen).

Als erstes braucht man 2 Festplatten. Eine für Windows 7 und die andere für Windows XP/ Vista.
Die Festplatte sollte als Master angeschlossen sein und die 2.te Platte als Slave. Bei Sata würde die Win 7-Platte dann an den ersten Sata-Anschluss kommen. Die 2.te Platte an irgendeinen anderen.
Jetzt legt man die XP-CD ein und startet von dieser. Wenn es an die Festplatten-Auswahl geht, muss man folgendes beachten: Windows 7 soll auf die erste Festplatte. XP auf die 2.te Platte, die als Slave läuft. Man muss aber beide Platten vorbereiten. Sonst erkennt Win 7 später die Master-Platte nicht. Dann folgt die Installroutine. Also warten, bis XP installiert ist.
Sobald man auf dem Desktop ist, legt man die Win 7-DVD ein und startet die Installation. Hier muss eine Benutzerdefinierte Installation gemacht machen. Bei der Partitionsauswahl muss dann die Master-Platte als Systemplatte gewählt werden. Jetzt klickt man solang weiter, bis die Installation beginnt. Nach ein paar Neustarts und der Eingabe ist Win 7 dann installiert.
Jetzt fährt man das System runter und entfernt die Slave-Platte.
Sobald man dann wieder auf dem Desktop ist, installiert man sich EasyBCD und entfernt den Eintrag von XP aus dem MBR.

[color=red]Warum so etwas funktioniert?[/color]
Weil XP und Windows 7 ihren MBR (Master Boot Record) auf die erste Festplatte legen. Deshalb ist es auch wichtig, das man schon bei der XP-Installation der späteren Windows 7-Platte einen Laufwerksbuchstaben zuweißt. Macht man das nicht, legt XP den MBR auf seine eigene Platte. Und dazu kommt noch, das Win 7 nur die XP-Fstplatte findet. Entfernt man dann die XP-Platte, ist der MBR noch vorhanden. Demzufolge kann auch Win 7 starten

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Office 07 ohne erneute Aktivierung unter anderem Betriebssystem installieren
Begonnen von Mähman
16. Juli 2009, 18:09:47
Wenn ich auf einem PC anstelle von Windows Vista neu Windows 7 RC installieren und das vorher bereits aktivierte Office 2007 weiternutzen möchte, ohne eine neue Aktivierung vornehmen zu müssen (derselbe Vorgang wird ja nochmals anstehen, wenn ich eine definitive Win7-Installation vornehmen werde): Wie muss ich in diesem Fall vorgehen? Ist dies überhaupt möglich?
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Neues Netzteil->> PC startet nicht mehr!!
Begonnen von need help- get help
27. Mai 2009, 23:27:11
Hallo, ich habe mir ein neues netzteil gekauft da mein altes zu wenig anschlüsse und leistung hatte.

[-> Habe leider in der Forensuche nichts auf mein spezifisches problem gefunden!!!

Nun als ich alle Kabel aufwändig angschlossen hatte und alle anschlüsse nochmals überprüft hatte, den on/off schalter auf on gestellt hatte und ich auf den startknopf drückten passierte zu meinem erstaunen fast garnichts :( die lichter meines pc`s leuchteten nur ganz kurz auf dann war alles ruhig und aus.... Was jetzt??? ich hab nochmal alle anschlüsse überprüft(auch den Power SW anschluss) mit nem älteren netzteil funktionierte der PC, als ich das neue netzteil an meinen alten PC angeschlossen hatte funktionierte alles Fehlerfrei !! als ich es wieder an den neuen PC anschloss tat sich wieder nichts! Auch nicht der Lüfter des netzteils drehte sich!
WAS NUN?? Hapt ihr ne Idee an was es liegen könnte??

[u]DATEN:[/u]

1x Hab das netzteil von DTK mit 750 Watt mit mehr als genug anschlüssen und mehr als genug Leistung.

1x 8800GT OC
1x Festplatte 400 GB von Seagate
1x Festplatte 700 GB von WD
1x kartenleser
1x AMD Phenom 9600 Quad-Core 2,3 GHz
2x 1GB arbeitsspeicher
2x 512MB arbeitsspeicher
Das Twelve Hundred gehäuse von Antec

Soweit alles funktionsfähig (außer des Kartenlesers) außer des Netzteils mit diesem PC

Nochmal: An was kann das liegen??? Hatte schonmal ein 600 Watt netzteil von Raptoxx da gabs das gleiche Problem nichts passierte...

Falls ich was vergessen haben sollte fragt ruhig!!!

Bitte um schnelle Hilfe !

Schonmal ein nettes Dankeschön im Vorraus ;) !!!
[glow=red,2,300][u][b]
P.S.: Gefundene Rechtschreibfehler dürft ihr behalten!![/b][/u][/glow]
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Alt gegen neu Aktion bei Notebooksbilliger.de
Begonnen von gdi
19. Februar 2009, 23:26:44
[b]Alt gegen neu wird belohnt bei [url=http://www.notebooksbilliger.de]notebooksbilliger.de[/url][/b]

"Für alle, die außer ihrem Auto auch ihr  Notebook alt-gegen-neu zaubern wollen, gibt es bei notebooksbilliger.de ab dem 18.2.2009 die Abwrackprämie", erklärt Ulrich Kaleta,  Direktor  Marketing bei notebooksbilliger.de. "Wer ein Notebook bei uns kauft und sein altes im Austausch an uns einschickt, bekommt eine Abwrackprämie von 25 Euro."

[b]Konsumoffensive auf dem Notebook-Markt[/b]

Arnd von Wedemeyer, Vorstandsvorsitzender der notebooksbilliger.de AG, fasst den Ablauf der Aktion zusammen: "Das Verfahren ist simpel: Notebook aus dem Aktionsangebot aus ca. 50 Notebooks kaufen - altes  Notebook inkl. ausgefülltem Abwrack-Formular einschicken - 25 Euro kassieren!"

[b]Die Sahnehaube: der Besitzer des ältesten eingeschickten Notebooks erhält eine Oldie-Prämie von 2.500 Euro[/b]

Als zusätzlicher Anreiz wird das älteste eingesendete Notebook mit einem 2.500 Euro Gutschein belohnt. Hierfür muss im Vorfeld kein neues Notebook gekauft werden - mitmachen kann jeder, der das Abwrack-Formular auf  www.notebooksbilliger.de/abwrackpraemie ausdruckt, ausfüllt und mit seinem alten  Notebook  einschickt. Wenn eine ausreichend große Anzahl an antiken Notebooks eingeht, wird [b]"Deutschlands größter Notebook Online-Shop"[/b] (laut GfK vom 30.01.2009) ein Notebook-Museum am Standort Sarstedt einrichten.

[b]Was gilt als Notebook?[/b]

Als Notebook (auch Laptop) gilt ein kleiner, tragbarer Computer, der zwingend die folgenden Bestandteile haben muss: Prozessor, Bildschirm (Monitor), Tastatur und Zeigegerät, die in einem Gerät verbaut sein müssen.

[b]Wer kann teilnehmen?[/b]

Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung Ihrer Eltern mitsenden.

[b]Bekanntgabe der/s GewinnerIn:[/b]

Der oder die GewinnerIn wird bis spätestens 06.04.2009 auf der notebooksbilliger.de Homepage bekannt gegeben und zusätzlich per Email benachrichtigt. Der Einkaufsgutschein über 2.500 Euro für den notebooksbilliger.de Shop ist gültig bis zum 31.10.2009.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß am neuen Notebook und sind gespannt auf die Notebook-Oldie Einsendungen!
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"Starmoney Business 2.0" endgültig entsorgen?
Begonnen von OCtopus
10. Februar 2009, 19:18:56
Seit heute kann ich mit meinem "Starmoney Business 2.0" keinerlei Bankgeschäfte mehr durchführen und auch meine Umsätze nicht mehr abholen. Kann ich das Programm jetzt endgültig wegewerfen?

Bisher hat es immer noch wunderbar funktioniert, obwohl es seit ca. 1 Jahr Starmoney Business 3.0 gibt und schon im März Starmoney Business 4.0 kommen wird.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand einen Tip, wie ich das Programm wieder zum Laufen bekomme und ich mir 70 EUR für ein Upgrade sparen kann?

EDIT:
Habe jetzt die 60 Tage-Trial der Version 3 installiert und da funktioniert alles.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
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Acer Aspire 7720 Serie schaltet sich plötzlich ab!
Begonnen von Absinthe
04. Dezember 2008, 13:41:42
Hi,

meine Freundin hat sich eine Acer Aspire 7720 Serie gekauft... mit Windows Vista Home... Hin und wieder schaltet sich das Notbook plötzlich einfach ab (ohne herrunterfahren)... Macht er auch beim Starten hin und wieder...

Weiß jemand ob es ein Hardware oder Software Problem ist und wie ichs beheben kann?

Danke!

Grüße
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GEZ
Begonnen von Sweeneymoon
03. Dezember 2008, 17:28:21
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Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

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Abtreibung und Kosten
Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38
Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich.
Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann.

Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen.
Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst.
Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 )
Also zur Frage:.
Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat?
was muss man alles machen ?

Danke für eure Antworten
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Malware-Jubiläum - 20 Jahre Internet-Würme
Begonnen von Blumenkind
03. November 2008, 17:48:44
Ein unerfreuliches Internet-Jubiläum gab es am Sonntag. Denn vor 20 Jahren, am 2. November 1988, hat der Computerwissenschaftler Robert Tappan Morris einen Wurm auf das Internet losgelassen. Dieser "Morris Worm" gilt als erster Internet-Wurm und damit als Vorreiter einer neuen Malware-Klasse.

"Klassische Viren infizieren andere Programme und machen sie damit selbst zum Teil der Virenfamilie. Würmer hingegen nutzen die Infrastruktur des Opfers, um sich weiterzuverschicken", erklärt Magnus Kalkuhl, Virenanalyst bei Kaspersky, gegenüber pressetext. In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich die Würmer ebenso wie das Internet weiterentwickelt und dieses im Sturm erobert. Heute wird nur ein Bruchteil der Würmer weithin bekannt, obwohl sie als Bedrohung den namhaften Vertretern teils klar den Rang ablaufen.

Eigentlich wollte Morris, damals Student an der Cornell University, eigenen Angaben zufolge mit seiner Entwicklung nur die Größe des damaligen Internets abschätzen. Tatsächlich aber hat er mit dem vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) aus gestarteten Wurm einen verheerenden Angriff auf das damals geschätzte 60.000 Computer umfassende Internet ausgelöst. "Einmal abgeschickt, konnte Morris sein Geschöpf nicht mehr kontrollieren. Dadurch wurden tausende von Computern lahmgelegt, weil sie nur noch mit der Verbreitung immer neuer Wurmkopien beschäftigt waren", erklärt Kalkuhl. 1990 wurde Morris als erster Mensch nach dem "Computer Fraud and Abuse Act", einem US-amerikanischen Anti-Hacker-Gesetz, verurteilt. Inzwischen ist Morris dennoch zum außerordentlichen Professor am renommierten MIT aufgestiegen.

Der erste wirklich massiv verbreitete und beachtete Wurm trat erst knapp elf Jahre später auf. Im März 1999 hat sich "Melissa" durch den Versand als E-Mail-Anhang dramatisch ausgebreitet und so manchen Server überlastet und somit lahmgelegt. Diese Verbreitungsmethode wurde im zum Massenphänomen gewordenen Internet immer wieder genutzt, unter anderem auch im Jahr 2004 von "Sasser" und "Netsky". Für beide Würmer hat der damals 18-jährige Deutsche Sven Jaschan die Verantwortung übernommen. Nach Angaben des Sicherheitsunternehmen Sophos soll Jaschan damit für unglaubliche 70 Prozent aller Malware-Infektionen im ersten Halbjahr 2004 verantwortlich gewesen sein.

Der bislang letzte große Medienstar unter den Internet-Würmern ist im Januar 2007 zeitgleich mit dem verheerenden Orkan Kyrill auf die Bildfläche gestürmt. Der von F-Secure "Storm Worm" getaufte Schädling macht infizierte Computer zu Zombie-PCs in einem Botnetz. Er hat sich ursprünglich ebenfalls als E-Mail-Anhang verschickt, später aber auch auf den Versand von E-Mails mit Links zu Malware-Seiten gesetzt. Generell haben sich die Verbreitungsmethoden den modernen Web-Angeboten angepasst. "Mittlerweile gibt es aber mit ICQ oder sozialen Netzwerken wie MySpace oder Facebook noch andere Medien, die von Wurmautoren zur Verbreitung genutzt werden", warnt Kalkuhl gegenüber pressetext.

So berühmt-berüchtigt wie Melissa und Storm werden aktuelle Würmer eher nicht. Dabei spielt selbst der nach wie vor im Umlauf befindliche Storm-Wurm als Bedrohung im Internet inzwischen gegenüber anderen Würmern eine eher untergeordnete Rolle. "In unseren aktuellsten Top-20 der verbreitetsten Schädlinge finden sich Würmer wie 'Mabezat', 'Runouce' oder 'Fujack' - alles Namen, die es noch in keine Nachrichtensendung geschafft haben", meint Kalkuhl. Dabei fliegen die Bedrohungen teils sehr lange unter dem Radar der Öffentlichkeit. Mabezat beispielsweise wurde von den Experten erstmals vor rund einem Jahr identifiziert und ist damit deutlich kürzer bekannt als die beiden anderen Würmer.

"Der Bekanntheitsgrad ist oft nur Indiz für die Neuartigkeit eines Angriffs, nicht unbedingt aber für die Bedrohung an sich", sagt der Analyst weiters. Der nächste große Star unter den Würmern könnte daher abseits der klassischen Computer auftreten. "Es gab gerade in Russland und China schon Fälle von etwas weiter verbreiteten Handy-Würmern", erklärt Kalkuhl im Gespräch mit pressetext. Der wirkliche Durchbruch ist den mobilen Bedrohungen bisher nicht zuletzt aufgrund der vielen verschiedenen Betriebssysteme für Smartphones nicht gelungen. Aber durch das iPhone und insbesondere Googles Android könnte sich das ändern, so Kalkuhl.

<a href=http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/antivirus/news/187208/20_jahre_internet_wuermer/>PCwelt.de</A>
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WLAN signalstärke wird immer schwächer
Begonnen von Duggi
16. Oktober 2008, 23:52:01
Hallo,
wie ihr schon in der überschrift lesen könnt,wird die signalstärke immer schwächer.
im sommer hatte ich immer 4 oder 5 balken. jetzt hab ich max. 3,meistens sind es 2 und manchmal hab ich gar keinen empfang, die internetverbindung bricht zwischenzeitlich auch immer ab.
ich benutze den speedport W 700V.
PC und router stehen noch am selben platz, kann mit jemand sagen woran das liegt, bzw. was man da machen kann?
ich hab schon den kanal gewechselt,aber ohne erfolg. die verschlüsselung ist WPA2

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Neuer Aldi-PC Medion Akoya E4320 MD 8396
Begonnen von ossinator
22. September 2008, 12:56:04
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Aldi wird voraussichtlich ab kommenden Montag mal wieder einen Komplett-PC anbieten. Offiziell hat Aldi noch keinen neuen Aldi-PC angekündigt.
Der Rechner soll mit der flotten Dual-Core-CPU Intel Core 2 Duo E7300 ausgestattet sein, die mit 2,66 GHz getaktet ist und über 3 MB L2-Cache verfügt (1066 MHz FSB). Zur weiteren Ausstattung sollen 3 GB Arbeitsspeicher (DDR2), eine 640-GB-Festplatte (S-ATA 300, 7.200 U/Min., 16 MB Cache) und ein Multiformat CD/DVD-Brenner gehören. Für die Grafik ist eine Geforce 9500 GS von Nvidia mit 512 MB Grafikspeicher zuständig. Die DirectX-10-Grafikkarte mit HDCP-Unterstützung verfügt über Ausgänge für DVI-I, HDMI und TV-Out.
Wie von Aldi/Medion gewohnt, fällt das Softwarepaket üppig aus: Als Betriebssystem wird Windows Vista Home Premium inklusive SP1 mitgeliefert. Hinzu kommen Nero 8 (Nero Burning ROM 8 Essentials, Nero Recode 3 SE Essentials, Nero Express Essentials, Nero Vision Express Essentials), Microsoft Works 9.0, Ulead Photoimpact 12 SE, WISO Mein Geld 2008, Bullguard Internet Security Paket (inkl. 90 Tage Updates) und Microsoft Office Home and Student 2007 Trial Edition (60-Tage-Testversion).
Der Preis für den neuen Aldi-Rechner inklusive 3 Jahre Garantie: 499 Euro.
Wem der Speicherplatz nicht ausreicht, der wird bei Aldi auch eine externe 500-GB-Festplatet für 79,99 Euro erwerben können, die sich direkt an das Gehäuse des Aldi-Rechners anschließen lässt.

Die Website discountfan.de konnte einen Flyer ergattern.
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Happy Birthday Google: 10 Jahre Suchmaschine
Begonnen von ossinator
08. September 2008, 10:13:50
Am 07.09.2008 wurde die Google Suchmaschine 10 Jahre alt.
Die Firma wurde 1998 als Google Inc gegründet und zählt heute mehr als 20.000 Mitarbeiter.
Laut einer aktuellen Studi von BITKOM verarbeitet Google in Deutschland vier von fünf Suchanfragen (79,8 Prozent). Weltweit sind es knapp über 60 Prozent.
Die Konkurrenz ist weit abgeschlagen: Auf dem zweiten Platz steht Yahoo mit 10,8 Prozent, an Platz drei die chinesische Suchmaschine Baidu - sie erhält 9,2 Prozent aller Suchanfragen der Internet-nutzenden Weltbevölkerung.

[move][color=red][size=18pt][b] :flowers :flowers Herzlichen Glückwunsch !  :flowers :flowers[/b][/size][/color][/move]
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Online Spiele (Urban Terror)
Begonnen von Waterfox
23. August 2008, 22:11:56
hallo :)

ich hab das Spiel Urban Terror unter XP online während ich skype immer gut spielen können :)

hab ne DSL 1000 Leitung. Aber jetzt unter Vista laggt es sehr heftig wenn ich skype und das online spielen will.

vllt liegt des an der ständigen Rödelei der HDD... aber doof isses schon  :grübel

kann man da was optimieren in Vista bezüglich online spiele?


Gruß

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Quake 3 Arena schmiert ab
Begonnen von Piti
14. August 2008, 14:14:07
Hallo, habe mir eben auf meinem Rechner Quake 3 Arena installiert weil wir das mal wieder zocken wollten.
Spiel läuft so ohne Probleme allerdings wenn ich den ersten Level fertig habe schmiert es ab.
Jemand ne Idee woran das liegen kann?

- Quake 3 Arena mit aktuellem Update ist installiert
- Kompatibilität wurde mit Windows XP SP 2 getestet
- HP G5042EA Notebook Dual Core 1.6 Ghz mit 1 GB Ram

Wie gesagt es geht alles aber sobald ein Level fertig ist schmiert es ab mit der Meldung quake3.exe funktioniert nicht mehr.
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Am Montag bei Media-Markt alles über 200 EUR 25 % billiger.
Begonnen von Jean Raul
21. Juni 2008, 22:07:39
Ich habe läuten gehört, daß der Media-Markt am nächsten Montag im Rahmen der EM alles, was über 200 EUR kostet um 25% preisreduziert. Ihr könnt also Euren PC statt für 2000 EUR dann für 1500 EUR kaufen und Eure Kamera statt für 800 EUR für 600 EUR. Weitere Beispiele gefällig?

Bis 199 EUR zahlt Ihr den Normalpreis...
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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Sunny
Begonnen von Blacky
06. März 2008, 00:00:10
[center]
[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/106.gif[/img]


[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/54jtrhh.gif[/img][size=30pt][color=blue] [b]Lieber Marko[/b][/color][/size],[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/54jtrhh.gif[/img]

ich wünsche dir alles gute zum Geburtstag.
Und hoffe das du etwas feiern kannst

[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/107.gif[/img] [IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/122.gif[/img][IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/107.gif[/img][/center]
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Kölner Staatsanwalt stellt alle Verfahren wegen Kinderpornografie ein
Begonnen von Jean Paul
24. Januar 2008, 15:45:23
Aktion Wasserschlag: Kölner Staatsanwalt stellt alle Verfahren (500 Verfahren) wegen Kinderpornos ein, die im Rahmen der weihnachtlichen Operation "Himmel" eingeleitet wurden. Man habe keinerlei strafrechtlich relevanten Tatbestände ermittelt. Zwar habe man Posing-Bilder nackter Kinder gefunden, jedoch keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne. Deutschlandweit waren seinerzeit bei der "Operation Himmel" 12.000 Verdächtige ins Visier der Ermittler geraten. Wie die anderen Staatsanwaltschaften vorgehen oder vorgingen, ist nicht bekannt.
http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Kinderporno-Verdacht-Verfahren-gegen-500-Koelner-eingestellt-39912-1.html

Auch wenn Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, bringt das nur Ärger für den Verdächtigen. Insbesondere werden keine Verteidigerkosten erstattet. Und man weiß ja nie, was herauskommt. Allgemein wird man wohl sagen können, daß die deutschen Behörden bei Kinderpornografie derzeit etwas sehr katholisch sind...

Übrigens: Ein Hoch auf die Kölner Staatsanwälte. Bei Kinderporonografie ist derzeit eine Verfahrensdauer von 18 Monaten nicht ungewöhnlich. Die Kölner waren mit 1 bis 2 Monaten richtig schnell. So gehört sich das.
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Funktionierende EPSON (und andere?)-Drucker melden sich als "defekt"
Begonnen von Jean Paul
13. Januar 2008, 08:44:52
Heise online meldet, daß EPSON-Drucker einen "Schrottzähler" ("Waste-Counter") eingebaut haben, der den wunderbar funktionierenden Drucker einfach als "defekt" meldet und weitere Ausdrucke verhindert, wenn eine bestimmte Anzahl von Ausdrucken erfolgt ist. Dieser eingebaute Suicid läßt sich offensichtlich mit einem kleinen Programm aus dem Internet wieder rückgängig machen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101683

Eine Video zu diesem Thema ist NOCH auf dieser Seite verfügbar:
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080112/

[quote]Ein solches ein Verhalten fällt in den letzten Jahren zunehmend bei allerlei technischem Gerät auf. Sei es ein Fernseher, der DVD-Player, und sogar beim noch fast neuen Auto, kaum ist die Garantie abgelaufen ist das Gerät entweder plötzlich komplett kaputt oder diverse Komponenten fallen ohne erkennbaren Grund plötzlich aus. Die Ingenieure nennen das “Sollbruchstelle”.[/quote]
http://www.planet.vaovaoweb.de/2008/01/11/webworker/wunder-gibt-es-immer-wieder/#more-371

Kennt jemand das Progrämmchen? Das ist nun wirklich das Hinterlistigste an Absatzförderung, was man EPSON zugetraut hätte. Mich wundert nichts mehr. "Garantiezeit ist abgelaufen, ich bin kaputt"! Weg mit dieser Firma!. Ich rufe zum Boykott auf!

EDIT:
Da gibt es z. B. ein Tool, mit dem man den "Waste Ink Counter" resetten kann:
http://www.pcwelt.de/downloads/druck_dtp/druck/100906/