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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort eingetragen
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Festplatten identifizieren mit Code und Laufwerksbuchstaben auf einen Blick?
Begonnen von chagall1985
12. Dezember 2014, 15:22:16
Ich habe mittlerweile 8 Festplatten in Windows am laufen.
Meine Frage ist folgende:
Wenn ich Windows installiere oder in den Gerätemanager gehe wird Größe und Produktbezeichnung angezeigt Beispiel WHFZFH55114456HFIOGH
Wenn ich aber in den Explorer oder in der Datenträgerverwaltung gehe werden Größe und Laufwerksbuchstabe angeben aber nicht der obige Code.
Wenn ich nun 2 gleiche 1,5 TB 2 gleiche 3 TB und 2 gleiche 4 TB platten installiert habe bekomme ich regelmässig eine Krise bei der Identifikation.
Welche muss ich nun formatieren, installieren etc.

Wie oder mit was sehe ich alle wichtigen Informationen auf einmal?
Also Laufwerksbuchstabe, Größe und Produktbezeichnung?

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Mac-Adresse
Begonnen von fernand
03. Dezember 2013, 14:28:44
Hallo,

da ich mein Netzwerk sicherer gestalten will, habe ich eine Frage wo ich die Mac-Adresse im Router eintragen muss. Mit dem Internet bin ich über den Router/Modem-Zyxel verbunden, dieser wiederum ist mit meinem AP-TP-Link-Router verbunden.

Ich will die Mac-Adresse jedes von mir verwendeten Pc's resp.Smartphone, Notebook etc. in den Router eintragen. Muessen diese sowohl im Zyxel als auch im Tp-Link eingetragen werden oder genügt es nur im Zyxel. Danke mal für jede Empfehlung.

Gruss Fernand
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Online Kalender
Begonnen von Pät22
14. Juni 2012, 09:20:32
Servus zusamen!

Ich habe mal eine frage,
Also meine Lebensgefährtin ist schwanger jetzt wollen wir einen Kalender (kein Google Kalender) einrichten wo wir beide Termine eintragen können übers Handy. Wenn möglich mit zwei Benutzer Accounts (bzw. einen denn wir gemeinsam nutzen) um unsere Privatsphäre zu schützen.
Hat jemand eine Idee???

mfg pät
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Win XP - SP3: Internet geht nicht mehr
Begonnen von dreggsagg
17. März 2011, 13:20:03
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Grüß Gott zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass mein Internet nicht mehr geht.

Weder mit LAN, noch mit W-LAN.

Meine Netzwerkkarte ist folgende: [b]Marvell Yukon 88E8042 PCI-E Fast Ethernet Controller[/b]

Mein Laptop ist ein [b]HP psc 6735s[/b]

Betriebssystem: [b]Win XP Prof. 32bit[/b]

Ich muss dazu sagen, dass ich nicht all zu viel Ahnung von der Materie habe und mich mit Google durchkämpfe.

Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. Solltet ihr weitere Infos brauchen, um mir helfen zu können, einfach melden.

Hier mal der Auszug aus dem [b]ipconfig[/b]:

Microsoft Windows XP [Version 5.1.2600]
(C) Copyright 1985-2001 Microsoft Corp.

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : dreggsagg
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Ja
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Ja

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Marvell Yukon 88E8042 PCI-E Fast Eth
ernet Controller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-64-51-69-27
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse (Autokonfig.). . . . . : 192.168.178.100
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : fe80::222:64ff:fe51:6927%4
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
                                            fec0:0:0:ffff::1%1
                                            fec0:0:0:ffff::2%1
                                            fec0:0:0:ffff::3%1

Tunneladapter Teredo Tunneling Pseudo-Interface:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Teredo Tunneling Pseudo-Interface
        Physikalische Adresse . . . . . . : FF-FF-FF-FF-FF-FF-FF-FF
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : fe80::ffff:ffff:fffd%5
        Standardgateway . . . . . . . . . :
        NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Deaktiviert

Tunneladapter Automatic Tunneling Pseudo-Interface:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Automatic Tunneling Pseudo-Interface

        Physikalische Adresse . . . . . . : C0-A8-B2-64
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : fe80::5efe:192.168.178.100%2
        Standardgateway . . . . . . . . . :
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : fec0:0:0:ffff::1%1
                                            fec0:0:0:ffff::2%1
                                            fec0:0:0:ffff::3%1
        NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Deaktiviert

Besten Dank vorab,
Stephan
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Vista Home Premium Gruppenrichtlinien in Registry eintragen
Begonnen von eddy6583
10. Februar 2011, 19:41:19
Hallo zusammen,

hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.

An unserer Schule haben die Schüler Zugriff auf Laptops mit Windows Vista Home Premium.
Sie melden sich dabei über ein Schüler-Konto an, das nicht passwortgeschützt ist.
Bisher sind Zugriffe auf manche Dinge wie Spiele und Internetseiten nur durch den Jugendschutz geblockt.

Leider können einige Schüler nicht unterlassen, Einstellungen zu verändern und Ordner und Laufwerknamen umbenennen.
Da es in dieser Vista-Version ja keine Gruppenrichtlinien gibt, suche ich nach Lösungen, dies über Registry-Einträge zu verbieten.
Wer kann mir sagen, was ich da wo umstellen oder eingeben muss???  :grübel

Danke schonmal im Voraus für euer Bemühen!!
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Microsoft Picture Manager anstatt Windows Fotoanzeige
Begonnen von KrissyvK
08. November 2010, 21:28:07
Hallo zusammen,
ich bin LAIE!
Meine Fotos werden unter Windows-Fotoanzeige dargestellt. Ich kann manuell jedes einelne Foto unter Microsoft Office Picture Manager öffnen lassen, aber wie stelle ich es an, dass alle Fotos AUTOMATISCH in MS Picture Manager gezeigt werden??
Hilfe!
Krissy
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MediaPlayer hat keinen Zugriff auf Speicherort
Begonnen von wreckler
06. Februar 2010, 12:19:18
Hallo,

als ich heute eine CD kopieren wollte bekam ich das Problem, dass ich den Speicherort über die Optionen nicht mehr auswählen kann. Wenn ich den entsprechenden Schalter anklicke reagiert einfach nichts.
Wenn den Kopiervorgang einfach starte kommt die Meldung, dass er die Datei gar nicht öffnen kann obwohl diese eingelegt ist und auch abgespielt wird.
Hat hier jemand eine Idee wie ich das Problem beheben kann?


Danke schonmal
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Direkte LAN-Verbindung PC zu PC: XP "behält" IP-Adresse nicht
Begonnen von user1
30. Januar 2010, 13:08:59
Hallo,

ich versuche gerade meine beiden PCs miteinander zu verbinden (da mein Router kein Gigabit-LAN hat). Ein Verbindungsaufbau kommt nciht zustanden. Arbeitsgruppe ist die gleiche, Firewall deaktiviert, Corossover-Kabel vorhanden (funktioniert auch mit dem Router). Merkwürdig finde ich, dass beim 2. PC, obwohl ich die IP manuell eingetragen habe, beim ausführen von ipconfig /all keine I für den LAN-Port angezeigt wird. So als ob eben nichts eingetragen wurde.

Es ist das SP3 installiert, der LAN-Port funktioniert, wenn ich das LAN-Kabel an den Router anstecke.
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Wo kommt unbekannter Benutzer her und wie krieg ich ihn weg
Begonnen von ZXTyp
28. Januar 2010, 00:40:22
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Hi Leutz,

bevor ich zum Thema des Titels komme, muss ich kurz weiter ausholen mit meinen Ausführungen, daher bitte alles lesen, danke.

Also habe diverse Ordner, keine Systemordner, sondern ganz normale von mir angelegte die sich nicht löschen lassen. Habe dann hier gelesen aber nichts gefunden was definitiv hilft.
Doch bei einer Anweisung bin ich auf etwas seltsames aufmerksam geworden, dazu also meine Frage.

In meiner Systemsteuerung gibt es bei Benutzerkonten nur 2 und zwar Gast und mein Benutzername.

Man sollte aber hier nach der Anleitung zum löschen auf die Datei, dann auf Eigenschaften - Erweitert - Sicherheit gehen was ich auch getan habe und da sind auf einmal folgende Benutzer vorhanden :

Erstelller - Besitzer
System
S-1-5-2 und viele weitere Zahlen dahinter
Administratoren gleich Benutzer
mein Benutzer Name


So, nun bei der Datei bzw. den Dateien die ich löschen will wird mir angezeigt, sie haben keine Berechtigung und müssen die Berechtigung von diesem Benutzer S-1-5-2 usw. einholen.

Dieser Benutzer hat da bei den Eigenschaften Sicherheit nur den Haken bei : spezielle Berechichtigungen und den kann ich auch nicht raus nehmen und kann ebenso wenig diesen Benutzer löschen.

Daher meine Frage, woher kommt der überhaupt und wie kann ich den los werden, damit ich meine Dateien wieder löschen kann ???

Danke

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Msconfig startet nicht ?
Begonnen von schatty
27. Dezember 2009, 14:38:10
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Hallo,
ich habe auf meinem Laptop Windows XP SP3 installiert.
Habe festgestellt das auf diesem Gerät msconfig nicht mehr läuft.
Beim Starten von msconfig geht nur kurz die Sanduhr, aber es geht kein Fenster auf.
Es kommt auch keine Fehlermeldung.
Laut Kaspersky ist mein Laptop Virenfrei.
Habe schon alles versucht (sfc /scannow,etc..), aber ohne Erfolg.
Kann mir jemand bei diesem Problem Helfen ?

Grüßle
Dirk
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PNG Grafiken werden als rotes X dargestellt
Begonnen von juckjuck
30. November 2009, 11:51:30
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Hallo an alle,
ich bekomme unter Windows 7 keine png-Grafiken angezeigt. Weder im Internet-Explorer, noch in den Widgets (früher Sidebar) und auch in der Hilfe nicht. Mein Problem war schon mal ein Thema [url]http://www.go-windows.de/forum/vista-software/statt-grafiken-%28logos%29-rote-kleine-x-in-sidebar-gadgets-und-allen-programmen/[/url], allerdings ist die beschriebene Lösung (einspielen der pngasso_vista.reg oder pngasso_xp.reg) für Win7 nicht möglich.
Schon mal vorab vielen Dank fürs Gedanken machen!
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alte windows ordner löschen
Begonnen von MC Kay
18. November 2009, 10:50:13
hi ho leute ich hatte meine festplatte in 2 partionen geteilt auf c ist jetzt das neue 7 und auf d war mal vista. nun will ich die alten vista ordner löschen geht aber nicht da ich keine berechtigung mehr habe obwohl ich admin bin beim win 7. gibts ne möglichkeit die ordner zu löschen ohne das ich die platte formatieren muss ?
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SOS Vista Produktkey funktioniert nicht mehr!
Begonnen von zzbaron
27. August 2009, 11:37:19
Hallo an alle,

ein Bekannter von mir hat ein Problem mit seinem neugekauften Laptop mit Vista Home Premium drauf...

Eigentlich lief alles bisher super; Vista war aktiviert und alles funktionierte ohne Probleme. Jetzt ist mein Bekannter umgezogen
und hatte den Laptop einige Zeit nicht mehr genutzt. Als er jetzt wieder Zeit gefunden hatte, ging nach dem Vista start bzw. nach dem Anmelden ein Fenster auf, er möge doch bitte den Produktkey für Vista eingeben der entweder auf einem Aufkleber
auf dem PC oder auf der Hülle der DVD zu finden sei. Also suchten wir am Laptop den Key, den wir auf der Rückseite fanden
und abschrieben. Mehrmals überprüften wir, ob wir ihn auch richtig abgeschrieben haben - da dies der Fall war, gaben wir den
Key beim Laptop ein - doch wird uns dieser ständig als ungültig angezeigt.
Wir können uns das Ganze nicht erklären, denn der Laptop lief ca. 6 Monate ohne Probleme und es wurde keine Hardware
ausgetauscht oder erweitert - woran kann das Problem liegen? Wer kennt dieses Problem und kann helfen?

LG

zzbaron

PS: Es ist eine Original-Lizens, das Vista war Vorinstalliert und es gab keine DVD mit Vista dabei...
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DNS Server kann nicht mit Vista
Begonnen von pragmac
19. August 2009, 14:21:07
Hallo
Ich bin kein PC Freek aber seit einigen Tagen kann ich nicht mehr ins internet.
Grund der DNS Server kann nicht mit meinem PC reden.
Gecheckt ist das die DNS adressen richtig gesendet werden bei der Anmeldung und auch in den PC als parameter richtig eingetragen sind.

kann es sein das in der Registry Datenbank ein Fehler ist?
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Ordnerzugriff nicht möglich
Begonnen von OCtopus
09. Juli 2009, 08:27:51
Seit gestern habe ich auf einige Ordner auf meiner Festplatte D: keinen Zugriff mehr. Vielleicht auch schon länger und ich habe es nur nicht gemerkt. Zunächst konnte ich auf gesamt D: nicht mehr zugreifen. Durch Vergabe entsprechender Sicherheitseinstellungen konnte ich das teilweise wieder beheben. Aber einige Ordner bleiben weiterhin standhaft verschlossen.

Zunächst heißt es:
[quote]Sie verfügen momentan nicht über die
Berechtigung des Zugriffs auf diesen
Ordner.
Klicken Sie auf "Fortsetzen", um dauerhaft Zugriff auf
diesen Ordner zu erhalten.
[/quote]

Klicke ich dann auf Fortsetzen heißt es:
[quote]Der Zugriff auf diesen Ordner wurde
verweigert.
Sie müssen die Registerkarte Sicherheit verwenden,
um Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten.[/quote]

Auf der "Registerkarte Sicherheit" heißt es dann:
[quote]Sie sind nicht berechtigt, die Berechtigungseinstellungen des Objekts anzuzeigen oder zu bearbeiten.
[/quote]

Und das ware es dann. Weiter geht es nicht mehr.

Eine Systemwiederherstellung mit Acronis hat auch nicht geholfen. Vielleicht hatte ich den Fehler mitgesichert  :-\
TakeOwn und abgesicherter Modus hilft auch nicht.

Ich bin als Admin angemeldet. Verstehe diese Malaise nicht. Weiß jemand Hilfe?
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Hardware sicher entfernen Symbol fehlt in der Symbolleiste!
Begonnen von M11
27. April 2009, 18:34:15
Wie schon gesagt fehlt dieses Symbol seit dem Update auf SP2!
habe diebezüglich aber noch nichts passendes im Internet gefunden!
Rechtsklick --> Einblenden ist auch aktiviert
Und auch Befehle um das Fenster aufzurufen (über Ausführen) funktionieren zwar,
dort wird die angeschlossene Hardware dann jedoch nicht angezeigt!


Ist dieses Problem bekannt?
Und noch viel wichtiger, wie kriege ich es gelöst?
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1hdd...XP 1hdd...vista bootmanager fragen usw
Begonnen von tommi
31. März 2009, 14:44:55
Hi erstmal...
also ich habe seit kurzem einen neuen computer. auf einer festplatte ist xp pro installiert, auf der anderen vista business.
nun hätte ich gerne, dass beim hochfahren des computers gefragt wird, welches os gestartet werden soll.... also so wie wenn 2 os auf einer hdd nur auf 2 partitionen wären....

weiters wüsste ich gerne, ob es möglich ist, wenn  ich in der z.b. in der xp hdd drinnen bin, die vista hdd faktisch auszuschalten oder standby...
und dass die festplatte des anderen os nicht im arbeitsplatz/ bzw. computer bei vista angezeigt wird....


mfg
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ccleaner installiert autostart Fehlgeschlagen Zugriff verweigert
Begonnen von XVistaAX
06. März 2009, 16:00:50
Hay,  hab mir ccleaner ma installiert und finde ihn bis jetzt super nur unter Extras  -> Autostart da wenn ich ein Autostart deaktievieren will steht da immer Aktivieren/Deaktivieren is fehlgeschlagen Zugriff verweigert kann da wer pls helfen ??? Vielen Dank wenn einer ein besseres als ccleaner kennt könnt ihr mir es dan sagen
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Bluetooth Modul weg!
Begonnen von djxerxes
25. Februar 2009, 21:00:57
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Hi Leute,
seit ein paar tage (nach einem Absturz des PC´s) ist das Bluetooth modul meines laptops einfach verschwunden! Ich habe es im gerätemanager gesucht, und dort wo es normalerweise immer war, ist es nicht mehr zu finden!  Einfach weg! Ich habe alle möglichen Treiber (Chipsatz, Motherboart, ect.) aktualiesirt, daran liegt es also nicht...
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."