383 Benutzer online
19. April 2024, 02:38:36

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort treiber-windows
2
Antworten
16184
Aufrufe
Google Earth 6.0
Begonnen von ossinator
30. November 2010, 10:06:46
Google Earth steht ab sofort in der Version 6.0 zum Download bereit. Neu sind die nahtlose Integration von Street View sowie 3D-Modelle von unzähligen Baumarten, die die Landschaft noch realistischer machen.

[url=http://www.google.com/intl/de/earth/download/ge/agree.html][b][color=blue]Download Google Earth[/color][/b][/url]

windowswindows go-windowsgo-windows treibertreiber winwin win7win7 vistavista downloaddownload keinkein softwaresoftware windowwindow forumforum keinekeine ymsyms updateupdate bgqbgq problemeprobleme problemproblem funktioniertfunktioniert hardwarehardware 64bit64bit installiereninstallieren windows7windows7 20002000 bitbit internetinternet installationinstallation yahooyahoo bgebge searchsearch bekommebekomme
1
Antworten
4642
Aufrufe
Schlechte Bewertung trotz guter Hardware ?
Begonnen von Canx66
28. November 2009, 16:33:04
Hallo,

ich hab eigentlich eine recht ordentliche Hardware, aber Windows bewertet es trotzdem niedrig(Screen: siehe unten).

Hardware:

Pentium(R) Dual-Core CPU  E5200 @ 2.50GHz 2.50 GHz
4 GB DDR-2 RAM 400 Chace
ATI Radeon HD4650 1024MB HDMI

An was kann das liegen?

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen:
Canx66
5
Antworten
12629
Aufrufe
GeForce go 7900 gs treiber windows 7
Begonnen von Muschu
07. Oktober 2009, 15:07:15
Hallihallo,
weiß jetzt nicht genau, ob die Frage schonmal gestellt wurde, aber es wäre schön, wenn sie mir jemand beantworten könnte!
Habe seit 2 Tagen Windows 7 Enterprise auf meinem Laptop.
Leider habe ich bisher keinen Treiber für meine Grafikkarte gefunden (GeForce go 7900 gs 256mb)
Wenn mir einer helfen kann, dann wär das super!
Danke schonmal!!!
7
Antworten
5602
Aufrufe
Windows Vista Busines will einen dc Dvd laufwerk treiber
Begonnen von marvin26
15. August 2009, 23:12:01
Ich hab mir heute eine neue litzenz einzelln gekauft für Windows Vista Busines udn benutze für die installation eine OEM CD von einem kolegen.(hat kein i386 oder AMD64 ordner) DIe im laden haben gesagt man kan das so mit der OEM cd installieren. das ging auch soweit allerdings will Vista einen Lufwerk treiber peer cd haben... ich vermute er will n treiber von dem BenQ Lightscribe laufwerk haben kan mir jetzt jemand helfen einen geeigneten treiber bzw treiber cd zu finden damit ich vista installieren kann?

Die Laufwerke heissen

benq dvd dd dw1625

nec dvd rw nd 4551a

Hier sind ein paar informations bilder (das XP was auf den bildern ist habe ich nicht mehr... das gehörte dem vorbesitzer. )

http://img90.imageshack.us/img90/2366/unbenann4.png
http://img194.imageshack.us/img194/6480/unbenann5.png
http://img338.imageshack.us/img338/7944/unbenannt2s.png
http://img33.imageshack.us/img33/7800/unbenannt3pdb.png
http://img33.imageshack.us/img33/4607/unbenanntfrg.png

aber ich habe gerade in einem anderen forum gelsen das es nicht an den CD DVD treibern liegen soll sondern an dem controller oder chipsatz oder so (http://www.go-windows.de/forum/vista-hardware-treiber/vista-installation-vista-will-cd-dvd-treiber/?PHPSESSID=8338515897a2f467c8da5c2e4cbebd6f)

Mein mainbord ist soweit man auf dem bildern sehen kan soweit ich weis: asus p5wdg2-ws

Mehr informationen habe ich nicht und auch keine treiber und auch kein windows ausser die OEM version und die litzenz also wie installiere ich jetzt das Vista auf dem rechner?
16
Antworten
67873
Aufrufe
Bluetooth Modul weg!
Begonnen von djxerxes
25. Februar 2009, 21:00:57
« 1 2
Hi Leute,
seit ein paar tage (nach einem Absturz des PC´s) ist das Bluetooth modul meines laptops einfach verschwunden! Ich habe es im gerätemanager gesucht, und dort wo es normalerweise immer war, ist es nicht mehr zu finden!  Einfach weg! Ich habe alle möglichen Treiber (Chipsatz, Motherboart, ect.) aktualiesirt, daran liegt es also nicht...
0
Antworten
36776
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
21
Antworten
24051
Aufrufe
sd card wird nicht erkannt ?!
Begonnen von tiiinchen
07. November 2008, 13:52:38
« 1 2
also.. ich habe ein problem.. ?(
meine sd karte wird vom pc nicht erkannt.. ich habe schon gelesen das es bei einigen vista versionen brobleme gab und habe auch schon einige der updates ausprobiert....
bei windows xp wird die karte ganz normal erkannt....
kann mir jemand weiter helfen?!?!..... ;(
4
Antworten
3634
Aufrufe
Kennt jemand solche Software
Begonnen von emi--01--
29. Juni 2008, 13:10:38
Ich suche eine Sofware welche es ermöglicht alle Sorten von werbung und sonstige bunte Sachen im Netz ausblendet, denn das kostet bekanntlich Geschwindigkeit und ich bin viel unterwegs mit meinem Lapper (hab oft nur ein GPRS signal)

Kennt jemand ein solches Programm?
7
Antworten
14976
Aufrufe
Problem mit Speedport W502V
Begonnen von Vudini
01. Juni 2008, 07:56:02
Hallo Miteinander!

Ich habe ein Problem mit meinem Router.

Also: Ich habe einen Speedport W502V und 1 Computer und ein Laptop. Habe auf beiden vista und auch bei beiden Wlan Stick und Kabel. Es verbindet sich mit den Wlan-Router automatisch, aber komme trotzdem nicht ins Internet und komme auch nicht zum Konfigurationsprogramm. Und das komische daran ist das alle Lämpchen leuchten. Ich habe auf Reset gedrückt, alles ging aus und dann gingen die Lampen wieder an, aber das Problem bei mir bleib immer noch gleich.

Kann mir jemand bei meinen Problem helfen
3
Antworten
10556
Aufrufe
SCSI Controller
Begonnen von Blumenkind
02. April 2008, 17:37:43
Ich bin heute durch zufall an eine controller karte von adaptec rangekommen. dazu haber ich noch ein kabel und 2 laufwerke.
Allerdings kann ich diesen nicht unter vista installiren da vista keine treiber für den controller findet und auf der herstellersite die letzten treiber für win 98se sind

hat da jemand eine lösung für mich wie ich das trotzdem zum laufen bekomme?

Controllerbezeichnung:
Adaptec AHA-2940/2940U
ASSY 916506-01

Bei dem zweiten wert weiß ich nicht ob er überhaupt eine beteudung hat^^

MfG Blumenkind
28
Antworten
34896
Aufrufe
UMTS CARD von Vodavone Merlin U630 benutzen unter Windows Vista :-)
Begonnen von Qeib
19. April 2007, 14:06:21
« 1 2
Hi nach dem ich nun einige Zeit damit verbracht hatte diesen Kartentyp unter Vista zum Laufen zu kriegen hat es nun endlich geklappt.

Hier nun die Beschreibung: mann nehme die Treiber (siehe Anhang).
Und installiert die Karte manuel zu sehen auch hier [url=http://chrison.net/SearchView.aspx?q=mwconn]http://chrison.net/SearchView.aspx?q=mwconn[/url]
Der Secondary Port muss COM 4 sein und der Primary Port COM 5.

Dann installiert mann sich das Programm MWConn (Anhang).
Bestätigt die Anweisungen und setzt die Datei UMTSGPRS als Administrator.
Zuletzt ändert mann die MWConn.ini mit diesen daten ab.

07 LAN=Deutsch
08 COM=COM4;COM5
09 PIN=
10 NET=Vodafone
11 APN=web.vodafone.de
12 CON=Internet

Viel Spass beim Surfen.  :]

PS: getestet auf 32bit
0
Antworten
4692
Aufrufe
Vista und SCSI - Eure Erfahrungen
Begonnen von lorhinger
14. März 2007, 15:05:08
Hi Leute,

SCSI ist nicht tot zu kriegen. Wir haben ein neues Mitglied, [b]Hippo6[/b], und er hat einige Fragen zu SCSI.

Wenn also jemand von Euch schon Erfahrungen mit Vista und SCSI gesammelt hat, gute oder schlechte, diese dann bitte in diesen Thread.

Danke.
15
Antworten
16962
Aufrufe
Suche Treiber
Begonnen von Cybertronik
20. Februar 2007, 02:32:25
« 1 2
Suche Treiber für folgende Geräte:

NVIDIA GeForce Go 6600 (habe ich Bereits gefunden)
Realtek RTL8169/8110 Family Gigabit Ethernet NIC (habe ich Bereits gefunden)
VIA VT6421 RAID Controller
Lexmark Z23-Z33
Realtek High Definition Audio (habe ich Bereits gefunden)
Patin Couffin engine

Habe schon selbst gesucht, vergeblich. Würde mich riesig freuen, wenn von eurer Seite aus hilfe kommen würde.
89
Antworten
200845
Aufrufe
MEDION TREIBER
Begonnen von Alfaman
01. Februar 2007, 18:34:36
« 1 2 ... 5 6 »
Hallo erstmal,
mein Meidion (Tevion) Scanner MD 42666 wird unter Windos Vista nicht gefunden.
Software wurde installiert, allerdings ohne Erfolg. In der Hardware-Übersicht ist zu lesen: Kein 32 Bit-Treiber (Fehler 28).
Wer weiss Rat?
263
Antworten
176381
Aufrufe
Suche Treiber für Vodafone Easybox
Begonnen von breaky
29. Januar 2007, 22:03:29
« 1 2 ... 17 18 »
und zwar für die Globetrotter Module G3+