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16. April 2024, 22:58:09

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort zahlen
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Windows 7127: Voll transparenter Fenster-Rahmen wieder möglich
Begonnen von unawave
18. Mai 2009, 16:46:34
In Windows 7 (Build 7127) ist es wieder möglich die Fenster-Rahmen vom verschwommenen "Milchglas"-Effekt ("Blur") [url=http://www.unawave.de/aufhuebschen/voll-transparente-fenster.html][color=blue][u][b]auf "voll-transparent" umzuschalten[/b][/u][/color][/url].

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms bgebge zwuzwu bgqbgq winwin forumforum bingbing win7win7 zguzgu 13555341691355534169 hilfehilfe d2sd2s d24d24 d2kd2k gehtgeht windowwindow windows7windows7 problemproblem keinekeine ohneohne yahooyahoo bggbgg keinkein softwaresoftware searchsearch computercomputer programmprogramm
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Windows 7 erscheint noch dieses Jahr
Begonnen von Count Doku
12. Mai 2009, 16:47:22
Nach offiziellen Microsoft Angaben wird Windows 7 zum Weihnachtsgeschäft 2009 erhältlich sein.

Das Betriebssystem werde in drei Monaten den RTM Status erreichen und an die PC Hersteller ausgeliefert.


Quelle: Winfuture
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Die Sims 2
Begonnen von DJ1312
27. April 2009, 18:31:04
Hallo zusammen,

was gibt es bei "Die Sims 2 - Open for Business " für Geschäfte ??

Könnt ihr mir sagen was ihr an dem spiel "geil" findet ??

Mfg

Dennis
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Chess Titans
Begonnen von Ruwenda
25. April 2009, 15:38:19
Hey,

das Spiel Chess Titans im BS Vista finde ich absolut toll. Was mich aber ärgert, dass man nie gegen den Computer gewinnt. Wenn jemand einen Trick kennt, wäre schon ermutigend.

Grüße
Ruwenda



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AMD Schlechte Zahlen - 416 Millionen USD Verlust
Begonnen von stoneagem
22. April 2009, 16:01:47
Der Hardware und Chiphersteller AMD hat heute große Verluste für das erste Quartal bekannt gegeben. Für die Zeitspanne bis zum 31. März dauert, verzeichnet AMD einen Verlust von 416 Millionen USD. Im ersten Quartal konnte man ein Einkommen von 1,18 Millionen verbuchen – 21 Prozent weniger im Vergleich zum ersten Quartal 2008.
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niedrige fps bei cod4
Begonnen von maik25
15. März 2009, 18:37:48
hallo zusammen

seit kurzem  habe ich einen neuen rechner



Acer  Aspire x3200
AMD Athlon x2 4450e dual core 2,3 ghz
geforce 9400+geforce8200
vista  home
direkt x10
4gb ram

und im  bild werden fps  zahlen eingeblendet  die auch in den roten bereich  schwanken .
die  fps    sind  zwischen  91 - 0

wenn jemand einen tipp hat  bitte melden

mfg maik
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WIndows Live Messenger 2009 Problem
Begonnen von Guitarking
15. Februar 2009, 20:44:16
« 1 2
Ich habe mir den neuen MSN Messenger 2009 von CHIP.de heruntergeladen und wollte ihn installieren. (wenn ich ihn von der Windows Webseite laden will (jetz mit Firefox) kommt immer ein Seitenladefehler beim downloadversuch) Jedoch fährt der balken erst mal kurz und dann heißt es er kann keine Internetverbindung finden. Jedoch bin ich derweil im Netz und surfe ganz normal. Weiters habe ich die Interneteinstellungen vom IE überprüft (surfe mit Opera und Firefox) weil der WLM ja mit dem irgendwas hat.
Kennt jemand das problem?  ?(
Genauer Fehler ist im Anhang.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Betrug mit GIF Bilder
Begonnen von jOOkeR
05. Januar 2009, 11:41:51
Ich bin vor 1 Jahr auf so einer Seite gestoßen wo man angeblich gratis GIF Bilder runterladen kann. Habs gemacht aber man musste sich anmelden dort hab ich auch gemacht. Nach paar Wochen bekomm ich eine E-mail und da steht das ich diese GIF Bilder runtergeladen hab und ich zahlen muss 20 € oder mehr. Mein Vater hat dort angerufen und die reden irgentein blödsinn...
Also passt auf =D
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Merkwürdige Tastatur verhalten
Begonnen von Kermit_79
27. Dezember 2008, 00:09:49
Hi,
ich habe seit kurzem eine Acer Extensa 5630Z Notebook. Nun wundert es mich das direkt nach dem starten von Vista die Notebook Tastatur nicht funktioniert. Es dauert dann immer so 1-2 min bis ich die ersten Zeichen schreiben kann. So kann ich mich z.B. nach dem Hochfahren nicht anmelden weil ich ja ein Passwort eingeben muss.Finde es schon ein bisschen nervig und wundere mich ob das nun normal für Vista ist (hatte vorher nur XP) oder ob es an meinem Notebook liegt.

Habe direkt nach dem Start auch gleich mal in den Geräte Manager geschaut und dort war die Tastatur aufgeführt und als "funktioniert einwandfrei" ausgewiesen.

Könnte es vielleicht auch sein das es einen Dienst gibt des sich speziell mit der Tastatur/Eingabegeräten beschäftigt welcher bei mir womöglich verzögert gestartet wird ??

Viele Fragen auf einmal, ich hoffe es kann mir jemand Antworten liefern.

Gruß Kermit
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
« 1 2
Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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windows mail ist gestört: kann nur empfangen
Begonnen von elda toff
02. Dezember 2008, 18:00:46

Mein windows mail funktioniert nur mehr teilweise, kam schleichend, zuerst war das Fenster mit "alle Nachrichten" anzeigen so breit, dass ich nur 5 Zeichen von den Ordnernamen lesen konnte, Fenster lässt sich seitdem nicht verändern.
Dann konnte ich über das rote x nicht löschen, es war verschwunden, und jetzt kann ich überhaupt nur mehr mails abrufen und Entwürfe schreiben.

Und jetzt überlege ich ... wer kann helfen? Bin am verzwiebeln oder heißt das anders?

OK, zurück zum Thema!

Bitte helfen!                  Herbstwald
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
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Vista Startfehler 0x0000C1F5...brauche dringend Hilfe!
Begonnen von Ence
20. November 2008, 21:37:22
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Hi allerseits !

Ich versuch euch mal mein Problem datailiert zu schildern...

Als ich heute Abend von der Schule Heim gekommen bin, starte ich meinen Rechner, geh nochmal aufs Klo. Als ich vom Klo wieder komme fragt mich der PC, ob ich Windows Normal starten will, oder im abgesicherten Modus usw. Habe alle versucht, doch jedes mal hat kurz ein Bluescreen aufgeblinkt und ich war wieder bei dem Bootscreen (kann man das so nennen ?). Dann hat mir wer den Tipp gegeben, die Vistainstallations CD einzulegen und im BIOS einzustellen, dass er vom CD Laufwerk booten soll. Nach nem langen Ladebalken erscheint mir plötzlich der Bleascreen mit folgendem Inhalt:


"A problem has been detected and Windows has been shut down to prevent damage to your computer.

If this is the first time you've seen this stop error screen restart your computer. If this screen appears again, follow this steps:

Check to make sure any new hardware or software is properly installed. If this is a new installation, ask your hardware os software manufactorer for any Windows updates you might need. If problems continue, disable or remove any newly installed hardware or software. Disable BIOS memory options such as caching or shadowing. If you need to use Safe Mode to remove or disable components, restart your computer, press F8 to select Advanced Startup Options, and then select Safe Mode.

Technical information:
*** STOP: 0x0000C1F5 (0x0000000000000000 0x0000000000000000 0x0000000000000000 0x0000000000000000)"


Ich also PC neugestartet, der Fehler tauchte wieder auf. Anschließend hab ich mich an den Laptop meines Bruders gesetzt und nach dem Problem gegoogelt und musste mit Entsetzen feststellen, dass dieser Fehler anscheinend schon öfter aufgetaucht ist. Irgendwo hab ich dann gelesen, dass man über F8 ins "Advanced Boot Option"-Menü gelangen kann und mit "Disable Driver Signature Enforcment" ne bestimmte Datei löschen, dann mit der Vista CD starten, dann sollts wieder gehen. Der Fehler kam wieder. Nach ner halben Stunde diversem Forumgewühle fand ich dann das hier:


[quote]Theoretisch kann man das auch ohne Neuinstallation fixen. Dazu müsste man z.B. mit der Ubuntu 8.10 Live CD auf dem defektem NTFS Volumen den Ordner /$TxfLog in ~/$Extend/$RmMetadata löschen. Danach muss man von einer Vista DVD starten und die Reparatur durchführen. In den meisten Fällen ist das System ohne Neuinstallation wieder lauffähig.

Das Problem an der Sache ist, solange sich die defekte $TxfLog im Volumen befindet, wird man auch keine Neuinstallation durchführen können, da das Setup auch darüber stolpern wird. Hier bräuchte man dann eine Windows 2000, XP o. Linux CD um das Volumen zu formatieren oder, wie gesagt, über Linux die defekte Datei löschen.[/quote]
Quelle: http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=153898&st=15

Daraufhin wollt ich mir dieses "Ubuntu" runterladen, doch da steht andauernd was von Linux. drum hab ich mal die Finger davon gelassen. Richtig so, Ja ? Nein ?



Nach vielen erfolglosen Versuchen meinen Rechner wieder auf trab zu bekommen, hab mich dann dazu entschlossen hier um Hilfe zu fragen. Hoffe hier kann mir wer helfen. Wenn möglich würd ich gern irgendwie meine Daten wegsichern, falls ich den PC neu aufsetzen muss, das wäre mir sehr sehr wichtig.

Und bitte verweißt mich nicht auf diese Seite (http://support.microsoft.com/kb/946084), denn anscheinend bin ich zu blöd um dort eine Lösung zu finden :<  (Falls die Lösung doch bei dieser Seite zu finden ist, wärs toll wenn mir wer ne genauere Anleitung dazu schreiben könnte)



Die technischen Daten meines PCs weiß ich jetzt auf die schnelle nicht alle auswendig, müsst ich erst die Rechnung suchen.
Was mir auf die Schnelle einfällt ist:

Prozessoer: Intel Core 2 Dou 2x2,4GHz
Arbeitsspeicher: 4048 MB DDR-2
Grafikkarte: NVidia G-Force 8800 GT (ziemlich sicher)


Bitte um schnelle Hilfe, kann nicht leben ohne meinen PC :<

Mfg Ence
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Tastaturbelegung (Chinesisch Z=Y Deutsch Z=Z)
Begonnen von 461er
20. November 2008, 20:38:48
Hallo,

ich habe folgendes Problem mit der Tastaturbelegung:
mit dem deutschen Eingabelayout funzt alles wunderbar, das Z ist ein Z und das Y ein Y.

Wenn ich den Eingabemodus auf Chinesisch (VR China) umstelle, ist bei der Microsoft Pinyin-Eingabe  wohl die amerikanische Tastatur hinterlegt, denn aus meinem Z wird ein Y und umgekehrt.  :O

Hat jemand eine Idee, dass wenn ich "zhu" in Pinyin schreiben möchte, kein "yhu" herauskommt?  ?(

Danke ...
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Matrix Bildschirmschoner
Begonnen von Gryver
18. November 2008, 16:05:52
hallo leute!

suche ein bildschirmschoner für vista der so zahlencode wie bei matrix runterfliesen am besten genau das wie bei matrix weil habe viele gefunden die hatten viren und irgendwie gingen paar nicht auf Vista wäre nett wenn ihr mir helfen könntet


MFG
Gryver
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Abtreibung und Kosten
Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38
Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich.
Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann.

Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen.
Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst.
Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 )
Also zur Frage:.
Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat?
was muss man alles machen ?

Danke für eure Antworten
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Ich brauche eine neue Grafikkarte ! Aber welche ?
Begonnen von jOOkeR
12. November 2008, 19:26:23
Also ich hab die Grafikkarte ATI Radeon X1250 ...
Und ich will mir eine neue zulegen da diese schlecht ist !
Nun frage ich euch ... Welche würdet ihr mir raten ?

[Wen ihr mir sagen könntet welche für GTA 4 gut wäre , wäre ich dankbar]