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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort urheberrecht
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Betreiberhaftung
Begonnen von schreibermühle
27. März 2010, 16:54:35
Hallo zusammen,

in einem meiner Foren hat ein User einen Zeitungsartikel als Zitat veröffentlicht.

Im Monat 07.2009 schreibt mich ein Anwalt aus Krefeld an das der User sowieso den Artikel veröffentlicht hat und das darin ein Name steht den ich sofort entfernen soll

weil ich ja nu mal ein nettes Kerlchen bin hab ich den Namen abgeändert

Heute bekomme ich einen Brief von dem lieben Anwalt das er dafür 500,00 € haben will

Darf man heutzutage nicht mal mehr aus einem Zeitungsartikel zitieren ??

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Urheberrechte im Internet können nur international geschützt werden
Begonnen von schreibermühle
05. Februar 2010, 15:31:37
[quote]Im Rahmen des 12. deutsch-französischen Ministerrates ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann heute in Paris mit dem französischen Kulturminister Frédéric Mitterrand zusammengetroffen.
Themen des bilateralen Gesprächs waren u.a. die Urheberrechte im digitalen Zeitalter und das gemeinsame deutsch-französische Vorgehen im Fall "Google Books". "Den Schutz der Urheberrechte im Internet können wir nur auf internationaler Ebene verbessern. Im Fall "Google Books" haben Deutschland und Frankreich vorbildlich zusammengearbeitet. Ich begrüße es sehr, dass das französische Kulturministerium vor wenigen Tagen in einem Schreiben an das zuständige US-Gericht die deutsche Position ausdrücklich unterstützt hat", betonte Staatsminister Bernd Neumann. "Wir haben heute vereinbart, uns auch weiterhin in dieser Sache eng abzustimmen, um die Urheberrechte gemeinsam effektiv zu schützen und Informationsmonopole zu verhindern."[/quote]


http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/02/2010-02-04-bkm-ministerrat-urheberrechte-im-internet.html
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Windows Logo verwenden
Begonnen von DHMH
09. April 2009, 16:42:32
Hallo,
erstmal vorweg, ein super Forum!  :D :wink
Ich habe eine Frage:
Ich habe eine eigene Homepage und möchte das Windows Logo auf meiner Homepage verwenden.
Darf man das einfach so ?
Ihr verwendet es ja auch :)
Danke im Voraus!
MfG,
DHMH
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Youtube Videos in HD downloaden
Begonnen von djxerxes
14. März 2009, 14:12:32
Mit folgendem Downloader könnt ihr alle Youtubevideos die in HD verfügbar sind im mp4 - Format hochauflösend downloaden:

[url=http://go-seven.de/blog/?page_id=41]ZUM DOWNLOADER[/url]

[center][img]http://www.go-seven.de/images/keephd.jpg[/img][/center]

Mfg Pascal Tippelt
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
[color=blue]
Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>
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Crack-Download führt zu Abmahnung
Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:36:45
[b]Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.[/b]

Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt.

[color=blue]Abmahnungen[/color]
Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt.
Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden.

[color=blue]No-CD-Cracks[/color]
No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs.

[color=blue]Geänderte rechtliche Lage[/color]
Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen.

[color=blue]Cracking kann auch legal sein[/color]
Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema.

Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180374/crack_download_fuehrt_zu_abmahnung/>PC Welt</a>
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Google und You Tube sollen Nutzerdaten heraus geben
Begonnen von matag
04. Juli 2008, 13:33:26
die Firma VIACOM hat gegen Google und You Tube einen Rechtsstreit begonnen und Recht bekommen

Viacom erhoft sich so Verstösse gegen das Urheberschutzgesetz aufzudecken...

Droht nun jetzt eine Klagewelle gegen die Nutzer von Yuo Tube und CO....

[url=http://computer.t-online.de/c/15/52/80/56/15528056.html]Näheres dazu hier[/url]



[size=6pt]Quelle: T-Online[/size]
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Abmahnung von KUW Rechtsanwälte
Begonnen von ossinator
03. Juni 2008, 18:27:36
« 1 2

Meine Freundin hat gestern Post von KUW-Rechtsanwälte mit einer Abmahnung und Zahlungsaufforderung bekommen.
Ihr wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Video im Internet (P2P) zum Download angeboten zu haben. Angegeben wurde eine IP-Adresse und der Zeitraum. Der Streitwert wird mit 25.000 Euro angegeben.
KUW-Rechtsanwälte wäre aber in ihrer außerordentlichen Güte bereit gegen eine Zahlung von 300 Euro und einer Unterlassungserklärung die Sache als erledigt zu behandeln.  :grübel
Bei Nicht-Zahlung wird Strafanzeige erstattet und es ist mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen.

Ich freue mich schon auf die Strafanzeige (die natürlich nie kommt).

Das Lustigste zum Schluß: [spoiler]Meine Freundin hatte noch nie einen PC oder gar einen Internetanschluß.  :D Sie hat nicht mal einen Festnetzanschluß, sie nutzt T-Home übers Handy.[/spoiler]
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Tauschprogramme
Begonnen von Andy2693
02. Mai 2008, 21:53:33
Wie ist das eigentlich mit solchen Tauschprogrammen? Sind die legal?  Wie sieht es mit dem hier aus? [url=http://limewire.softonic.de/]http://limewire.softonic.de/[/url] ????
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Achtung beim versenden von Daten über ICQ
Begonnen von Blacky
13. April 2008, 09:56:35
beim versenden über ICQ  gehen wie bei [URL=http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=5937.15;Adobe-startet-kostenloses-Online-Photoshop]Adobe[/URL] die rechte der Bilder an ICQ über.

[quote]Auszug aus den Nutzungsregeln:

    „You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information. You further agree that ICQ Inc. is entitled to use at its own discretion any of the posted material or information in any manner it deems fit, including, but not limited to, publishing the material or distributing it.“[4]

Zu deutsch:

    Sie stimmen zu, dass Sie Ihr Copyright sowie jegliche andere Eigentumsrechte an gesendetem Material durch das Senden aufgeben. Des Weiteren stimmen Sie zu, dass ICQ Inc. befugt ist, nach eigenem Ermessen jegliches gesendete Material oder gesendete Informationen in jeder Art und Weise zu benutzen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, indem es das Material veröffentlicht oder verbreitet. [/quote]


[URL=http://de.wikipedia.org/wiki/ICQ#Datenschutz_in_den_Nutzungsbedingungen][color=blue]Quelle: Wikipedia[/color][/URL]
[URL=http://www.icq.com/legal/privacy.html][color=blue]ICQ PRIVACY POLICY[/color] [/URL]

also passt bitte auf was ihr versendet.
Dies habe ich in einem anderen Forum mitbekommen und wollte es euch nicht enthalten.


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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos?
Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06
Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehören massiv beschränkt (1 BvR 256/08).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...

Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338
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Bilder aus Google Earth versenden verstößt gegen das Urheberrecht
Begonnen von matag
29. Februar 2008, 12:23:34
T-Online berichtet dass, das Versenden von Luftbildaufnahmen aus Google Earth Heraus gegen das Urheberecht verstößt eine Userin muss inzwischen ein Bußgeld an die Ersteller der Luftaufnahmen zahlen

mehr dazu bei

[url=http://computer.t-online.de/c/14/38/28/04/14382804,si=0.html][b]T-Online[/b][/url]

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Google Earth - Flugsimulator; Suche Hilfe!!
Begonnen von Jean Paul
21. Oktober 2007, 20:12:33
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Kann mir jemand, der in solchen Games geübt ist, mal erklären, warum mein Flugzeug im Google-Earth - Flugsimulator ständig abstürzt? Was mache ich falsch? Lenken kann ich doch mit Pfeil-Rechts und Pfeil-Links, oder nicht? Warum macht mein Flugzeug immer ungewollt unkontrollierte Kapriolen und crasht?
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[Fun] Virtual Earth: Bird’s Eye
Begonnen von ossinator
04. Mai 2007, 17:52:40
Virtual Earth bietet mit der Funktion Bird’s Eye, einem Blick aus der Vogelperspektive, für viele Ständte in den USA und 50 deutsche Städte einen deutlich höher aufgelösten Blick als Google Earth an. Zu dem 50 deutschen Städten zählen unter anderem: Aalen, Aschaffenburg, Augsburg, Baden-Baden, Bamberg, Bayreuth, Binz, Brandenburg, Chemnitz, Cottbus, Dessau, Dresden, Erfurt, Erlangen, Freiburg, Fürth, Gera, Göppingen, Görlitz, Halle, Hanau, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kempten, Konstanz, Landshut, Leipzig, Lübeck, Ludwigsburg, Magdeburg, Mannheim, München, Neumünster, Nürnberg, Offenburg, Pforzheim, Plauen, Potsdam, Reutlingen, Rosenheim, Rostock, Saarbrücken, Sassnitz, Schwäbisch-Gmünd, Sindelfingen, Speyer, Straslund, Stuttgart, Trier, Teubingen, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waiblingen, Weimar, Wolfsburg und Würzburg.

In der höchsten Zoomstufe lassen sich sogar Personen und Fortbewegungsmittel erkennen.

Für Virtual Earth braucht man keine spezielle Software. Über maps.live.com kann man das Microsoft-Pendant zu Google Earth testen.

[size=8pt][i]Quelle: Windows Vista - Das offizielle Magazin[/i][/size]