Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, das in Berlin zugelassen war; ich selbst wohne jedoch in Hamburg. Nach der neuen Gesetzeslage kann ich das Berliner Kennzeichen bei der Ummeldung behalten.
Unterstützt das i-Kfz-System den Vorgang „Ummeldung mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme“?