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« von Jean Paul am 20. Februar 2008, 11:12:01 »
...... weitgehend Entwarnung für Inhaber eines Internetanschlusses gegeben. Diese haften nicht automatisch dafür, ............ hat". Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, ............ besteht nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der ............ den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. ......