Hallo zusammen! Wir haben bei uns in der Wohnanlage einen schönen, kleinen Spielplatz im gemeinsamen Innenhof, der rege von den Kindern der Eigentümer und Mieter genutzt wird. Nun sind einige der Holzgeräte merklich in die Jahre gekommen und splittern teilweise. Als Beirat frage ich mich, wer hier eigentlich für die Sicherheit und die regelmäßige Überprüfung zuständig ist. Haftet im Ernstfall die gesamte Eigentümergemeinschaft, wenn sich ein Kind verletzt? Und wie sieht es mit den Kosten für die Instandhaltung aus – werden die einfach auf alle Eigentümer umgelegt, auch auf diejenigen, die gar keine Kinder haben und den Spielplatz nie nutzen?