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25. Mai 2012, 03:34:04

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[News] Handel mit gebrauchter Software: Microsoft erleidet Schlappe

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[News] Handel mit gebrauchter Software: Microsoft erleidet Schlappe
« am: 25. Juni 2007, 13:01:41 »
Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat eine Beschwerde von Microsoft gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Usedsoft zurückgewiesen. Die Einstellung des Strafverfahrens ist damit rechtskräftig. Usedsoft liegt mit Microsoft im Clinch, weil das Münchner Unternehmen gebrauchte Softwarelizenzen von Microsoft weiterverkauft.
Usedsoft handelt mit gebrauchten Software-Lizenzen. Softwareherstellern wie Microsoft ist das ein Dorn im Auge, die Rechtslage ist umstritten. Jetzt konnte Usedsoft einen kleinen Erfolg gegen den Software-Giganten Microsoft erzielen: Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Usedsoft eingestellt. Usedsoft zitiert die Generalstaatsanwaltschaft dahingehend, dass bei Usedsoft „keine Unregelmäßigkeiten festzustellen sind“. Zudem stelle das Usedsoft-Warenwirtschaftssystem sicher, „dass nicht mehr Lizenzen verkauft werden als eingekauft wurden, beziehungsweise dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen verkauft werden“.

Usedsoft interpretiert das so, dass damit der "wiederholt erhobene Microsoft-Vorwurf, der Handel mit Gebraucht-Software durch Usedsoft sei gleichbedeutend mit der Verbreitung von Raubkopien, endgültig widerlegt" sei. Microsoft habe auf weitere Rechtsmittel verzichtet, so Usedsoft. Die Einstellung des Strafverfahrens sei damit rechtskräftig.

Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider nutzte die Entscheidung der Münchner Staatsanwaltschaft für klare Worte gegenüber Microsoft: „Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebraucht-Software strafrechtlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt. Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal. Die Käufer von Gebraucht-Software sind auf der sicheren Seite und haben nichts zu befürchten.“
Microsoft hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen Usedsoft gestellt mit der Begründung, der Gebrauchtsoftware-Händler fertige Raubkopien an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im vergangenen Oktober ein, laut Usedsoft „wegen erwiesener Unschuld“. Dagegen legte Microsoft Beschwerde ein.

Quelle: PC-Welt
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