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[Recht] Gestohlene Ware bei Ebay ersteigert - Freispruch

 (Antworten: 3, Gelesen 3148 mal)

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[Recht] Gestohlene Ware bei Ebay ersteigert - Freispruch
« am: 28. September 2007, 13:07:11 »
Freispruch!

Wer unwissentlich gestohlene Ware bei Ebay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei auffallend günstigen Angeboten, wenn der Käufer nicht damit rechnet, Diebesgut zu kaufen. 
 
Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro-Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus Ebay für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar.

In der Verhandlung in Pforzheim hatte der bisher völlig unbescholtene Mann ausgesagt, auf die Seriosität des angeblich "top legalen" Angebots vertraut zu haben. Der Verkäufer des Geräts war bei Ebay als "Powerseller" - also als Verkäufer mit hohem Umsatz - eingestuft und hatte nach dem Ebay-Einstufungssystem mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das Gerät gestohlen war. Nach den Worten des Gerichts ist jedenfalls in diesem Fall nicht nachweisbar, dass der Käufer tatsächlich damit gerechnet hat, Diebesgut zu erwerben.

Blacky

  • Gast
« Antwort #1 am: 28. September 2007, 13:09:51 »
Wer rechnet den damit Diebesgut zuersteigern?

Aber dieses mal hat das Gericht richtig geurteilt.

  • Global Moderator
  • Windows XP
  • Beiträge: 5972
« Antwort #2 am: 28. September 2007, 13:29:54 »
Also das Urteil finde ich auch korrekt.

Allerdings: Original-Navigationsgeräte der Autohersteller kosten um die 2000 € und sind nicht einfach so im Laden zu erwerben. Das heißt diese werden in der Regel nur vom Hersteller, einer authorisierten Werkstatt oder Zuliefererbetrieb vermarktet. Geh doch mal zu Mercedes-Benz und versuche 2 Einbau-Navis zu kaufen. Man wird dich fragen, in welche Autos du sie einbauen möchtest und wann es dir für einen Einbautermin recht wäre (in ca. 1-2 Monaten).
Da stellt sich die Frage, woher stammen die Teile bei Ebay für ein Drittel des Neupreises?

Aber als Grundsatzurteil eine richtige Entscheidung.

Blacky

  • Gast
« Antwort #3 am: 28. September 2007, 13:39:30 »
das stimmt  schon.

Wir hätten uns ja auch eins ins Auto einbauen lassen können und das wäre auch so um die 1500 Euro gewesen.
Aber das was wir haben hat keine 200 Euro gekostet.
der Vorteil von unserem ist ja das Chris das auch in die Firmen Wagen mitnehmen kann wenn er mal wieder zu nem Lehrgang muss.

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