Wer seine Emailadresse auf seinem Briefkopf oder auf andere Weise öffentlich oder speziell als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stellt, muss dort eingehende Post wie normale Post als textliche Mitteilung akzeptieren und berücksichtigen. Er muss auch den Spam-Ordner kontrollieren. Es wäre grundfalsch, insoweit eingehenden Schriftverkehr einfach zu ignorieren, vgl.:
"Es liegt im Verantwortungsbereich des Beklagten, wenn er eine Emailadresse zum Empfang von Emails zur Verfügung stellt, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen" LG Bonn, U. v. 10.1.2014 - 15 O 189/13
Eine Fehlerquelle sind dabei Anti-Spam-Programme, die nicht oft, aber doch immer wieder Mails ausfiltern, die sie nicht ausfiltern sollen. Allerdings beeinflusst das nicht mehr den rechtswirksamen Zugang einer Erklärung, weil dabei nur darauf abzustellen ist, dass die Mail in die Einflusssphäre des Empfängers gelangt. Das ist jedenfalls mit der Speicherung im Posteingangsserver der Fall (
Schmidbauer)
Insgesamt ist also jedem ein verantwortungsvoller Umgang mit den eingehenden E-Mails durchaus anzuraten. Und wer nicht weiß, wie das geht, sollte die Finger davon lassen, bzw. seine Mailadresse nicht im geschäftlichen Verkehr zur Verfügung stellen und/oder verwenden.