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Urteil: Polizei darf auch beim Provider gespeicherte E-Mails beschlagnahmen Begonnen von stoneagem
15. Juli 2009, 20:57:53 verurteilt go-windows polizei rekonstruieren kinderpornografie e-mails rapidshare computer software vista beschlagnahmt polizist polizeifunk |
Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.
weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_urteil_polizei_darf_auch_beim_provider_gespeicherte_e_mails_beschlagnahmen_story-39001020-41500176-1.htm