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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort polizei
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Windows Phone: New Yorker Polizei muss 36.000 Smartphones verschrotten
Begonnen von admin
01. September 2017, 06:54:02
Windows Phone: New Yorker Polizei muss 36.000 Smartphones verschrotten [iurl]https://www.go-windows.de/windows/windows-phone-new-yorker-polizei-muss-36-000-smartphones-verschrotten/[/iurl]

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Zeitlich u. richtige Vorgehensweise bei Abzocke..?
Begonnen von tino32
23. April 2013, 23:03:41
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.
Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde und diesen auch bezahlt.
Nachdem keine Ware geliefert wurde habe ich per Mail 2x den endgültigen Liefertermina angefragt bekam aber nie Antwort.Auf Grund dessen habe ich den Vertrag innerhalb der 14 talgigem Rücktrittsklausel wiederrufen per Einschreiben Rückschein.
Geld wurde aber nicht zurückbezahlt.
Adresse der Fa.  in Deutschland ist bekannt einschl. Inhaber und Steuer Nummer.

Daher meine Frage wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Anzeige erstatten bei der Polizei? Und was pssiert dann? Inwieweit ist die Polizei für Zivilrecht zuständig? Was bringt einem die Anzeige? 

Mahnbescheid.: Was bringt der? Kommt die Firma dann in die Pflicht oder nimmt die es nur zu Kenntnis und es passiert nichts?

Wer erstellt den Mahnbescheid?
Was zuerst?

Wem kann ich Mitteilung machen so das andere eventuellen Käufer gewarnt sind? Klar in entsprechenden Foren was ich auch tun würde. Aber meine Frage ist eigentlich die: Wie kann so jemand einen Versand betreiben wo die Firma doch nur Abzocke versucht?
Eine KFZ Werkstatt die ständig schwerwiegende Fehler liefert, der wird das Gewerbe entzogen. Ein Versandgeschäft besteht weiter..?

Danke aller Antworten und Tipps
Tino
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Vista auf Werkeinstellung zurücksetzten ohne CD´s
Begonnen von Carina
30. Juli 2012, 21:05:54
Hallo,

ich habe seid Wochen ein massives Problem mit meinem PC. Er fährt sich ständig selbst runter und startet neu. Beim heutigen Virenscan fand er 22 Viren (Avira). Ich habe mit der System Diagnostik geprüft laut der ist die Hardware iO. Ich hatte vor einer Woche diesen Polizei Virus darauf und denke das da irgendwas zurückblieb, entfernt wurde er mit Maleware, da das ne Testversion war ist die nun auch abgelaufen.

Ich bin dermassen sauer, das ich nun das ganze System auf Werk zurücksetzten will. Beim Kauf des PCs war keine CD dabei und ich habe auch keine Sicherungen. Kann mir jemand sagen ob ich überhaupt ohne Betriebssystem Cd den PC zurücksetzten kann und wenn ja, wie das geht.

Verzweifelte Grüsse
Carina
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Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
Begonnen von Gü.He.
14. Februar 2012, 14:46:38
ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht nicht.ich werde auf jedenfall nichts bezahlen,werde wahrscheinlich die Polizei einschalten. :stinker :kaffee
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Brauche DRINGEND Hilfe! Programme starten nicht
Begonnen von Nadura
24. August 2011, 21:44:21
Hallo Community,

ich muss sagen, dass ich so langsam anfange zu verzweifeln.

Ich habe mich vor ein paar Tagen mit dem Bundespolizei-Trojaner herumgekämpft und habe ihn letztenendes mit einer Systemwiederherstellung wegbekommen.

Nach der Systemwiederherstellung konnte ich jedoch einige Programme nicht mehr starten, darunter sind Mozilla Firefox und das Online-Spiel League of Legends. Da mir ein Kollege in der Zeit Windows 7 angeboten hat, habe ich es auf meinen PC gezogen und gehofft, dass dadurch das Problem beseitigt wird.

Firefox und League of Legends konnte ich jedoch weiterhin nicht starten und habe diverse Anti-Viren, Anti-Trojaner und sämtliche andere Virenbekämpfungsprogramme durchlaufen lassen, was aber nicht viel gebracht hat. Mittlerweile habe ich Firefox wieder zum laufen bekommen (nach zweiter Neuinstallation), jedoch funktioniert League of Legends immer noch nicht. Es mag eventuell nicht der richtige Ort sein, um sich sein Spiel beheben zu lassen, aber ich befürchte immernoch, dass nicht nur das Spiel betroffen ist.

Das Spiel wird über einen Launcher gestartet, bei dem man auf einen großen "Spielen" bzw "Start" button drücken muss, über den man in das Einlogfenster des Spiels kommt und darüber in das "Vorspiel", von dem aus die Spiele manuell gestartet werden (fast wie in WoW). Nachdem ich das Spiel starte (egal ob vom Ordner direkt oder vom Desktop) öffnet sich der Launcher und wenn ich dort auf "Start" drücke, hört mein Computer einfach auf das Spiel zu laden. Im Task-Manager ist jedoch ein/der Prozess, der zum Spiel gehört und dieser bleibt auch dort ohne dass sich etwas rührt.

Kann mir da jemand weiterhelfen und mir sagen, ob es ein Programm ist, dass die Ausführung von diversen Programmen nicht zulässt oder ob es sogar Windows selbst ist. Der Prozess ist wie gesagt im Taskmanager, aber rühren tut sich garnichts.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Mit freundlichem Gruß

Nadura
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Vista startet nicht mehr richtig
Begonnen von pbg92
21. Februar 2011, 01:27:26
hallo,

ich habe im [u]bios[/u] die festplatte von [u]sata auf ide[/u] umgestellt damit win xp damit klarkommt. nun war das problem win xp wollt festplatte formatieren und somit habe ich das abgebrochen.
jetzt ist es soweit das acer(festplatte C:) jetzt festplatte G: ist und PQSERVICE ist jetzt C:

im bios wieder von [u]ide auf sata umgestellt.[/u]

broblem ist vista startet bis steht willkommen und dann wird desktop geladen, und dann passiert nix. durch systemrep. über dvd habe ich das überhaupt wieder zum leben erweckt.

beim desktop wird geladen und da bleibt er stehn. wenn ich dann taskmanager öffe kommt meldung:  [b]Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die datei kann nicht zugegriffen werden. SIe verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.[/b] das hat was mit dem [b]rundll32.exe[/b] zu tun
dann sage ich dem explorer.exe öffnen das tut er auch aber nur im bestimmem maße. systemsteuerung z.b. wennich öffne wird nix angezeigt.
firefox hat nix mehr gespeichert. keine pw oder sonst was.
icq ist jetzt auf englisch.
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"Iserdo" Hacker festgenommen vom FBI
Begonnen von Cr4nk
02. August 2010, 22:47:46
[center][img]http://img844.imageshack.us/img844/1757/fbi9.png[/img][/center]

Internationale Behörden haben einen Computerhacker festgenommen der verantwortlich dafür ist, einen böswilligen Computercode der zu einem Virus generiert wurde, erstellt zu haben, der sogar 12 Millionen Computer ansteckte, in Hauptbanken und Vereinigungen, so wie weitere Länder der Welt, erzählten Beamte vom "FBI- The Associated Press" am Dienstag.

Ein 23-jähriger als [b]Iserdo[/b] bekannter Slowene wurde in Maribor, Slowenien, nach einer langen Untersuchung von der slowenischen Kriminall Polizei, wurde mithilfe des FBI und den spanischen Behörden der Hacker festgenommen.
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Porno-Virus erpresst User
Begonnen von bagira
19. April 2010, 20:14:23


Porno-Virus wird als Hentai-Spiel getarnt und verlangt bei der Installation persönliche Daten vom Benutzer .
Nach Aktivierung bedient sich der Schädling für alle persönlichen Inhalte und macht auch einen Screenshot von allen Favoriten, die der Benutzer im Browser abgelegt hat.

Quelle

http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/virenticker/news/2341897/porno-virus-erpresst-user/index.html
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AB Spruch
Begonnen von Musicscore
11. September 2009, 01:15:10
Hallo suche einen AB Spruch als MP3 wo gesagt wird das die Nummer nicht mehr existiert oder so ähnlich,denn mich rufen momentan merkwürdige gestalten an  :-\

Ich werde die nummer nicht mehr weitergeben soviel ist klar,aber ich hoffe durch den AB spruch wenn ich ihn ein paar wochen drinne habe,das sie dann denken der Anschluss sei Geschlossen.
Hoffe ihr könnt mir da Helfen!
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Bundesverfassungsgericht kippt Video-Verkehrsüberwachung
Begonnen von OCtopus
21. August 2009, 08:16:37
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Video-Verkehrsüberwachung. Es hat Urteile gegen einen Verkehrssünder aufgehoben, der 29 km/h zu schnell gefahren war und dabei gefilmt worden war. Diese anlaßlose Filmerei verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und habe in Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Ganz aus dem Schneider ist der Übeltäter allerdings noch nicht. Das Vorgericht wird sich unter Beachtung dieser Rechtsauffassung erneut mit der Sache befassen und prüfen müssen, ob das Videomaterial trotzdem als Beweismittel zugelassen werden kann.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html

Vgl. a:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E523240FB83D4B3FAC13CF3F15902988&docid=287434&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Unserem Bundesverfassungsgericht fällt doch immer wieder etwas Schönes ein. Wahrscheinlich handelt es sich dort auch nur um genervte Autofahrer.  :zwinkern
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Urteil: Polizei darf auch beim Provider gespeicherte E-Mails beschlagnahmen
Begonnen von stoneagem
15. Juli 2009, 20:57:53
Die Polizei darf im Rahmen ihrer Ermittlungen auch E-Mails beschlagnahmen, die auf dem Mailserver eines Internet-Service-Providers liegen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle entschieden.
Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.

weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_urteil_polizei_darf_auch_beim_provider_gespeicherte_e_mails_beschlagnahmen_story-39001020-41500176-1.htm
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GEMA jubelt über Hamburger Urteil im Streit mit Rapidshare
Begonnen von stoneagem
25. Juni 2009, 15:32:07
Auf Antrag der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz am 12. Juni 2009 per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro. Dies wurde heute durch eine Pressemitteilung der GEMA bekannt. "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Nach zahlreichen kleineren Erfolgen im Kampf gegen illegales Filesharing sei dies nun ein Erfolg "in einer ganz neuen Dimension", da der Streitwert bei 24 Millionen Euro gelegen habe. Der Sharehosting-Dienst sei künftig selbst dafür verantwortlich, dass die betreffenden Musikwerke nicht über seine Plattform verbreitet werde. Die GEMA sieht sich damit in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen.

weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_gema_jubelt_ueber_hamburger_urteil_im_streit_mit_rapidshare_story-39002364-41005685-1.htm
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Websperre: Internet-Zensur oder Kampf gegen Kinderpornografie
Begonnen von Sweeneymoon
04. Juni 2009, 22:13:10
Es ist eine Idee, gegen die niemand etwas sagen kann: Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Der Knack-punkt ist das Wie: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will den Zugriff auf einschlägige Seiten blockieren. Welche Sites das sind, legt allein das Bundeskriminalamt fest. Die Ministerin rechtfertigt das Vorgehen mit so drastischen wie plakativen Worten: „Ich zerstöre einen lukrativen Markt, der auf dem Rücken zerschundener Kinder aufgebaut ist.“

also ich fands interessant denn auf den unten angegebenen Link wird erklärt wie man dies umgeht...ich dachte es gehört hierhin und man könne drüber diskutieren.

http://www.chip.de/artikel/Websperre-Internet-Zensur-oder-Kampf-gegen-Kinderpornografie_36773095.html
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Amoklauf @ Osnabrück
Begonnen von Coke
02. Juni 2009, 12:10:11
[b]Amoklauf in Osnabrück: Messerstecherin attackiert Frauen
[/b]
[i]Osnabrück.[/i]
Schock in der Innenstadt: [b]Eine 23-Jährige[/b] hat in Mittag in Osnabrück vier Frauen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die nach Angaben der Staatswaltschaft geistig verwirrte Messerstecherin wurde von der Polizei nach der Tat in ihrer Wohnung festgenommen. Sie stammt aus den Niederlanden und wohnt derzeit in Osnabrück.
Die Täterin suchte sich offensichtlich ganz gezielt Frauen als Opfer aus. Innerhalb von 24 Minuten stach sie im Bereich des Salzmarktes wahllos auf Passantinnen ein. Dabei wurden eine 29-, eine 33- und eine 20-Jährige schwer verletzt. Eine weitere 22 Jahre alte Frau wurde sogar lebensgefährlich verletzt und musste gestern Nachmittag notoperiert werden. Sie ist aber mittlerweile außer Lebensgefahr.
Das Motiv liegt nach Angaben der Polizei in dem verwirrten Geisteszustand der Frau. Die Beamten kamen der Täterin durch Zeugenaussagen auf die Spur. Passanten hatten sie beobachtet, wie sie nach den Angriffen in einem Mehrfamilienhaus verschwand.
Die Polizei verschaffte sich durch Klingeln an mehreren Wohnungen Zugang zum Haus und brach dann mit Gewalt die Wohnungstür auf. Die Messerstecherin wurde mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und anschließend ins Polizeigewahrsam gebracht.
Möglicherweise muss die Frau nicht mit einer Gefängnissstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt zwar einen Haftbefehl zu beantragen, so Staatsanwalt Alexander Retemeyer. Eventuell wird die Täterin aber in die Psychatrie eingeliefert, weil sie wegen ihres Geisteszustandes schuldunfähig sein könnte.


[i]Drehen jetzt alle ab in letzterzeit häufen sich sonne vorfälle ?
Warum nur immer in Deutschland, und Amerika?[/i]

[i]Quelle: TV, Bild, Free-Hack.com[/i]
[spoiler] Falls es nicht angebracht sein sollte, löschen.[/spoiler]
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Anmeldebildschirm Design
Begonnen von toby
11. März 2009, 18:15:34
Hey, ich hab ja Home Premium un das sieht man ja bei dem Anmeldebildschirm. Kann man es möglich machen das dann dort unten steht Vista Ultimate ?
lg Toby
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Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
Begonnen von Picolo
17. Februar 2009, 20:48:56
« 1 2 3
Ich hab mal eine frage die mich wirklich interesirrt:

Wenn man sich was via FTP oder Torrent Runterläd kann man das nachverfolgen, bzw. kann das die Polizei wenn ja gibt es da zu einen Bericht??

Würde es gerne wissen da ein Freund von mir das ned glauben will und er seit monaten über diese sachen datein runterläd (alles illegal)
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Schäubles BKA-Gesetz ist da
Begonnen von OCtopus
31. Dezember 2008, 11:13:18
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


[center][b]§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme[/b]
[/center]
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

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Handyortung
Begonnen von dez
20. Dezember 2008, 18:44:29
Hallo zusammen!

Vorerst wünsche ich allen go-vista.de Mitgliedern eine schöne Weihnachtszeit und auch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009!!!

Ich habe heute mein Handy verloren und ich finde keine kostenlose Möglichkeit um mein österreichisches Handy im Internet zu orten.

Vielleicht kann mich irgendjemand von euch noch retten.
Vielen Dank im Vorraus für eure Unterstützung.
LG Euer "Dez"
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Hilfe!! Muss Formatieren.!!
Begonnen von Canx66
11. Oktober 2008, 15:35:13
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Hallo Leute,

ich brauch unbedingt Eure Hilfe!!?? Wenn ihr schnell antworten könntet wäre es gut weil ich hab schon alles vorbereitet..

So mein Problem wäre ich hab mir vor 1er Woche Windows Vista Ultimate gekauft und will es auf mein Laptop installieren der mit Windows Vista Home Basic ausgestattet ist.

Mein Laptop: HP Compaq 6715

aber ich weiss nicht wie das gehen soll ..

Was muss ich machen nachdem ich die Ultimate CD eingelegt hab ??

Ich weiss eig. bei anderen PC's wie es geht aber bei dem hier verschafft das Recovery-Center Probleme!!

Ich bitte um eure schnelle Hilfe ?? !!  :-\ :O ;( ?( :grübel