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[Recht] Gestohlene Ware bei Ebay ersteigert - Freispruch Begonnen von ossinator
28. September 2007, 13:07:11 recht erteigert verkaufen weiterverkauft einbau geklaute woher ersteigert gekauft gestohlene software bei ebay finden unwissentlich hatte unwissentlich gestohlene ware verkauft ware recht software bei ebay ersteigern teile ersteigern abfragen gestohlenes kaufen gestohlene ebay erwerb software go-windows 74649129 informationen gericht d2s |
Wer unwissentlich gestohlene Ware bei Ebay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei auffallend günstigen Angeboten, wenn der Käufer nicht damit rechnet, Diebesgut zu kaufen.
Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro-Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus Ebay für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar.
In der Verhandlung in Pforzheim hatte der bisher völlig unbescholtene Mann ausgesagt, auf die Seriosität des angeblich "top legalen" Angebots vertraut zu haben. Der Verkäufer des Geräts war bei Ebay als "Powerseller" - also als Verkäufer mit hohem Umsatz - eingestuft und hatte nach dem Ebay-Einstufungssystem mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das Gerät gestohlen war. Nach den Worten des Gerichts ist jedenfalls in diesem Fall nicht nachweisbar, dass der Käufer tatsächlich damit gerechnet hat, Diebesgut zu erwerben.