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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos?
Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06
Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehören massiv beschränkt (1 BvR 256/08).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...

Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338

cellecelle verbindungsdaten bundesverfassungsgerichtverbindungsdaten bundesverfassungsgericht 5149539851495398 8434900384349003 downloadsdownloads webweb providerprovider voraussetzungenvoraussetzungen schwerenschweren absabs auszugauszug informationspflichtinformationspflicht untersagenuntersagen 4788377847883778 7914224679142246 willwill augsburgaugsburg zweizwei mordmord vorraussetzungenvorraussetzungen 184b184b schadenersatzschadenersatz hehlereihehlerei provider daten herausgabeprovider daten herausgabe zwuzwu 7741284677412846 spielespiele yahooyahoo hilfehilfe fragenfragen