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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos? Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06 verbindungen hotel filmen dritte straftaten retrograde telefonverbindungsdaten bgq download passwort t-online music abrufen illegaler illigale kinderpornografischer herrausgabe herausgabeanspruch 56146854 windows musik netz filme -ebay urheberrecht bverfg urteile computerbetrug herausgabe der verbindungsdaten 55617003 |
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...
Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338