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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort illegale
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Die meist illegal runtergeladene Spiele des Jahres
Begonnen von Cr4nk
31. Dezember 2010, 21:11:31

Sie sind bekannt. Die inoffiziellen Zahlen der am meist illegal gedownloadeten Spiele [b][url=http://de.wikipedia.org/wiki/BitTorrent]über Torrents[/url][/b].
Hierbei führt die Tabelle der PC Spiele Black Ops an mit 4,270,000 Downloads. Für die XBOX belegt der neuste Teil der Call of Duty Serie nur Platz fünf mit 930,000 Downloads. Die weiter vorne liegende Plätze für die XBOX belegen Gametitel wie: Halo Reach, Dante´s Inferno und Red Dead Redemption.
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Die meist illegal runtergeladene Spiel des Jahres
Begonnen von Cr4nk
29. Dezember 2010, 20:35:36
[center][img width=640 height=215]http://diinnz.com/images/bologo.jpg[/img][/center]

Sie sind bekannt. Die inoffiziellen Zahlen der am meist illegal gedownloadeten Spiele [b][url=http://de.wikipedia.org/wiki/BitTorrent]über Torrents[/url][/b].
Hierbei führt die Tabelle der PC Spiele Black Ops an mit 4,270,000 Downloads. Für die XBOX belegt der neuste Teil der Call of Duty Serie nur Platz fünf mit 930,000 Downloads. Die weiter vorne liegende Plätze für die XBOX belegen Gametitel wie: Halo Reach, Dante´s Inferno und Red Dead Redemption.

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Fehlermeldung: The NTVDM has encountered an illegal instruction
Begonnen von Kev41
14. September 2010, 19:10:32
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Hallo Leute,

ich habe seit heute folgendes Problem:

Ich bekomme beim Neustart oder Neuanmeldung immer folgende Fehlermeldung: siehe Anhang

Daraufhin habe ich mal eben Avira Antivir installiert und es suchen lassen... mit Erfolg.
Vorhin ging es aber noch um die Temp\50439.exe datei, soweit ich mich erinnert hab.

Als die nach einer Neuanmeldung wiederkam, ging ich in den besagten Ordner und ließ Antivir den ganzen Ordner checken... ohne Erfolg.

Jetzt geht es um die 781.exe zwischendurch bezog sich die Fehlermeldung mal auf die 600irgendwas.exe

Außerdem habe ich seit dem Probleme mit meinem Internet.

Gewöhnliche Seiten wie google, Facebook, und youtube, aber auch go-windows.de  lassen sich nicht aufrufen:


Fehler: Server nicht gefunden

Der Server unter www.xy.com konnte nicht gefunden werden.

....



Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon mal im Vorraus für eure rasche Antwort.  :wink

Mit freundlichen Grüßen


Vergessen: Ich benutze Windows Vista 32-Bit und Mozilla Firefox 3.6.9
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Illegale Version MW2 für XBox 360 im Umlauf
Begonnen von PogoRS
02. November 2009, 08:15:51
Modern Warfare 2 - XBOX 360 Version illegal im Umlauf

Das , was generell den PC-Usern unterstellt wird , ist bei den Entwicklern als "eierlegende Wollmilchsau" so geliebten XBOX360 passiert : Eine illegale Version von Modern Warfare 2 befindet sich im Netz und kursiert schon fleißig in verschiedenen Tauschbörsen.
Das dafür die Konsole mit einem extra für Crack's illegal entwickelten Chip aufgerüstet werden muß scheint für die wenigsten Raubkopierer ein Hindernis darzustellen.
Microsoft verkündete vor wenigen Wochen, dass das neuste Update die so genannten "Mod-Chips" ausschließt und den Spielern keinen Online-Zugang gewährt.
Das dies wohl ein Wunschgedanke war belegen die geleakten Videos des Shooters im Netz.Und wir dürfen uns sicher auf eine wahre Flut dieser abgefilmten Stücke in der verbleibenden Zeit bis zum Release gefaßt machen.


mfg
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Microsoft leitet Maßnahmen gegen Windows-7-Hack ein
Begonnen von stoneagem
31. Juli 2009, 16:14:25
Microsoft hat auf die kürzlich bekannt gewordenen Umgehung der Echtheitszertifizierung von Windows 7 RTM reagiert und den von chinesischen Crackern entwendeten Produktschlüssel eines OEM-Herstellers auf eine schwarze Liste gesetzt. Anwender, die diesen Key verwenden, würden künftig darauf hingewiesen, dass sie eine illegale Kopie von Windows 7 nutzen, heißt es in einem Eintrag im "Genuine Windows Blog".
Microsoft habe mit dem Hersteller zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass Kunden, die eine Kopie von Windows 7 bei diesem Hersteller ordern, keine Probleme mit der Validierung haben werden. "Wir versichern unseren Kunden, dass Microsoft alles unternehmen wird, um sie vor Markenfälschungen und Raubkopien zu schützen."

weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_investition_software_microsoft_leitet_massnahmen_gegen_windows_7_hack_ein_story-39001022-41500871-1.htm
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Office 07 ohne erneute Aktivierung unter anderem Betriebssystem installieren
Begonnen von Mähman
16. Juli 2009, 18:09:47
Wenn ich auf einem PC anstelle von Windows Vista neu Windows 7 RC installieren und das vorher bereits aktivierte Office 2007 weiternutzen möchte, ohne eine neue Aktivierung vornehmen zu müssen (derselbe Vorgang wird ja nochmals anstehen, wenn ich eine definitive Win7-Installation vornehmen werde): Wie muss ich in diesem Fall vorgehen? Ist dies überhaupt möglich?
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Sims 3: Raubkopie-Rekord in Aussicht
Begonnen von stoneagem
28. Mai 2009, 22:52:25
Ärgerlich genug für EA, dass Sims 3 bereits zwei Wochen vor eigentlichem Release geleaked und illegal verbreitet wurde, doch nun zeigen Filesharing-Daten, die BigChampagne erhoben hat, erst, wie horrend das Ausmaß tatsächlich ist.

Allein zwischen dem 18. und dem 21. Mai wurde das Spiel in seiner unfertigen Version nämlich bereits 180.000 mal heruntergeladen.

Spore, ebenfalls von EA, hielt den eher negativ zu betrachtenden illegalen Downloadrekord 2008 mit 400.000 in den ersten drei Wochen und ganzen 1,7 Millionen im kompletten vierten Quartal.
Diesen Rekord können die Sims nach Hochrechnung mit Leichtigkeit übertreffen, was nach aktuellen Annahmen EA einen Verlust von 9 Millionen Dollar einbringen würde.

Allerdings ist die geleakte Version unvollständig. Ein Mitarbeiter von EA hat verkündet, dass es sich dabei um eine pre-finale Version handle, die verbugged sei und der die Hälfte der eigentlich spielbaren Welt, eine komplette Stadt nämlich, noch fehle.

Quelle: http://www.edge-online.com/news/sims-3-piracy-rate-outpacing-spore%E2%80%99s
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Illegale Raubkopien lokalisieren?
Begonnen von stoneagem
24. Mai 2009, 16:37:04
Laut berichten der EE-Times, hat die Firma V.i. Laboraties eine neue Technik erschaffen die es möglich machen soll, beispielsweise mit Google Maps, illegale Software zu lokalisieren.
Diese neue Technik wird Software-Herstellern angeboten, um damit vor allem Firmen zu lokalisieren, die unlizensiert oder mit einfacher Lizenz ihre Rechner betreiben.

Diese Technik schafft es, mit hilfe von in die Software geschriebenen Algorithmen, die widerum die IPs, Domains und die geographischen Positionen, von denen mit der unlizensierten Software betriebenen Rechnern, an die Server der ursprünglichen Hersteller senden.
Unklar jedoch, bleibt ob diese Technik auch gezielt gegen Privatanwender gerichtet wird.

Quelle: http://www.tomshardware.com/de/V.i.-Laboraties-CodeArmor-Intelligence-Urheberrrecht-Raubkopie,news-242917.html
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ISO (Image) Dateien erstellen?
Begonnen von Coke
03. Mai 2009, 00:53:47
Hallo,

Kennt ihr ein gutes Brennprogramm das eine ISO. erstellen kann?

Grüße,
Mario
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Windows 7 Upgrade
Begonnen von ossinator
08. April 2009, 12:30:14
Es wird zwei verschiedene Wege geben von Windows 7 Beta auf Windows 7 RC zu wechseln. Bei beiden Möglichkeiten sind einige Dinge zu beachten.

Man muss zunächst die Datei [color=green][i]cversion.ini[/i][/color] bearbeiten. Dazu startet man den PC von einem externen Laufwerk aus und korrigiert die Build-Nummer von 7100 auf 7000 zu ändern.

[quote=Microsoft sagt dazu:]
Man wolle die Kunden dazu bewegen, ihre PCs zunächst wieder auf Windows Vista "zurück zu setzen" und dann ein Upgrade durchzuführen oder gleich eine komplette Neuinstallation zu machen. [/quote]

Die gleichen Hürden wird man auch beim Upgrade vom Windows 7 Release Candidate auf die finale Version bewältigen müssen, warnte Microsoft. Microsoft will dadurch hochwertigere Fehlerberichte die beim Upgraden kommen erhalten, die lediglich die Verfahrensweisen, wie von Microsoft gewünscht enthalten (also Upgrade von Vista auf Windows 7 oder Neuinstallation).

Ich bin gespannt, wie diese Datei-Bearbeitung aussieht. Ich laß mich überraschen. Außerdem wird damit gerechnet, dass die offizielle RC-Version bereits im April kommen wird.
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Windows 7 Build 7057 (RC1)
Begonnen von XX-280506
19. März 2009, 11:38:54
Hallo liebe go'ler...

habe Windows 7 Build 7057 (RC1) im usenet gefunden und sofort gezogen, ABER auf Englisch, da die Deutsche Version ja im April kommt! Es war ein Languagepack für Deutsch dabei was nicht funktioniert. Dann habe ich im Netz ein anderes Pack gefunden was man auch installieren konnte. Nach dem neustart war alles auf Deutsch.

[i]Uuuups:[/i] zwar alles auf Detusch, [b]aber [/b]in manchen Stellen wie z.B. in den Eigenschaften der Taskleiste gab es 2mal den selben Eintrag.
1 mal auf Deutsch und 1 mal auf irgendwelche komische Zeichen. Habe den Laptop leider nicht da sonst konnte ich ein Screenshot posten. Das mache ich aber im laufe des Tages.

Hat jemand eine Ahnung wie man es korrigieren kann, bzw. hat jemand das gleiche Problem gehabt und irgendwie gelöst?

Danke schonmal für eure Antworten!
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Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
Begonnen von Picolo
17. Februar 2009, 20:48:56
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Ich hab mal eine frage die mich wirklich interesirrt:

Wenn man sich was via FTP oder Torrent Runterläd kann man das nachverfolgen, bzw. kann das die Polizei wenn ja gibt es da zu einen Bericht??

Würde es gerne wissen da ein Freund von mir das ned glauben will und er seit monaten über diese sachen datein runterläd (alles illegal)
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Windows 7 mit 256 MB Ram und weniger installieren.
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 17:46:28
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In findiger Bastler hat einen Weg gefunden, wie man Win7 auch mit weniger als den 512 MB Ram installieren kann, die das Win7-Setupprogramm eigentlich verlangt. Der Bastler hat es jetzt mit 256 MB Ram am Laufen.
[quote]besorgt euch nen hex editor (Hex-Editor MX zb. is freeware)

dan mit dem hexeditor die datei winsetup.dll im /sources ordner
öffnen.

dan bei suchen -> gehe zu - zum offset 8BAE6 wechseln, und dort den
Hexwert 77 07 3D 78 01 in E9 04 00 00 00 abändern. speichern, fertig.[/quote]
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Installation-mit-256mb/forum-150081/msg-16142528/read/
Der Trick soll auch mit Vista funktionieren. Nur da würde ich es wirklich nicht versuchen, sonst fängt die alte Kiste wirklich Feuer.

Hier gibt es weitere Berichte auf welch alten Kisten mit wenig Power Win7 wirklich flüssig laufen kann:
http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=157326&st=0

Einen Umsatzschwung für die notleidenden Hersteller von Ram-Riegel wird Win7 wohl auf jeden Fall nicht bringen...
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Microsoft führt Maßnahmen gegen illegale Kopien ein
Begonnen von ossinator
14. Januar 2009, 01:19:52

Um die illegale Verbreitung der Enterprise-Version seines Büropakets Office 14 zu verhindern, bzw. einzuschränken führt Microsoft das Tool [i]Volume Activation 2.0[/i] ein.

Bisher verwenden Software-"Piraten" vor allem die Enterprise-Version von Office 2007, zur illegalen Verbreitung, da sich diese wie einst Windows XP mit so genannten Volumenlizenzschlüsseln auch ohne eine Aktivierung über das Internet nutzen lässt.

Durch die Einführung der Volume Activation 2.0 kann Microsoft den Missbrauch der Enterprise-Version von Office "14" künftig verhindern. Dabei werden Volumenlizenzschlüssel nur noch mit einer begrenzten Aktivierungszahl ausgegeben, oder so genannte Key Management Server verwendet, bei denen ein Server im Firmennetz die Verwaltung der Produktschlüssel übernimmt.

Microsoft hat die Volume Activation 2.0 inzwischen bei Windows XP Professional und Windows Vista Enterprise eingeführt.
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kino.to legal oder illegal?
Begonnen von djxerxes
07. Januar 2009, 18:29:03
Wie ihr sicher wisst, gibt es im internet das portal "kino.to". dort sind aktuelle (kino-)filme  wie bei youtube gehostet.
natürlich ist mir klar, das man sich strafbar macht, wenn man solche filme hoch- oder runter läd.

nun wäre meine frage: wenn ich die filme dort ANSEHE, mache ich mich da strafbar? sie werden ja theoretisch nicht auf der hdd, sondern nur teilweise im ram zwichengespeichet, also nicht direkt herunter geladen.

begehe ich eine straftat, wenn ich diese seite benützen würde?
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Schäubles BKA-Gesetz ist da
Begonnen von OCtopus
31. Dezember 2008, 11:13:18
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


[center][b]§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme[/b]
[/center]
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

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Handyortung
Begonnen von dez
20. Dezember 2008, 18:44:29
Hallo zusammen!

Vorerst wünsche ich allen go-vista.de Mitgliedern eine schöne Weihnachtszeit und auch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009!!!

Ich habe heute mein Handy verloren und ich finde keine kostenlose Möglichkeit um mein österreichisches Handy im Internet zu orten.

Vielleicht kann mich irgendjemand von euch noch retten.
Vielen Dank im Vorraus für eure Unterstützung.
LG Euer "Dez"
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Problem bei Need for speed Undercover
Begonnen von Broki
27. November 2008, 18:54:28
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Hab ein kleines problem mit der Instalation wenn ich die cd reinschiebe macht er alles normal serial key eingegeben und dan war ich beim setup und kahm ne fehlermeldung *Fehler beim lesen der E/autorun.dat Vergewissern sie sich, das die Datei exestirt und sie darauf zugreifen können* dan hab ich wiederholen gemacht ging nit dan abrechen und es war weg (logisch) !!!  :grübel  dann bin ich auf computer gegangen und wollte es noch mal starten doch dan kahm ne fehlermeldung *Dieses Installationspaket konnte nicht geöffnet werden. Lassen Sie den Hersteller der Anwendung überprüfen, ob es sich um ein gülitiges windows-installer-paket handelt.

was soll ich zin  ?( ;( Danke im foraus :baby:
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
[color=blue]
Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>