Zum Thread "Keine News von anderen Internetseiten ohne Zustimmung hier ins Forum stellen !!" http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=2802.0;Keine-News-von-anderen-Internetseiten-ohne-Zustimmung-hier-ins-Forum-stellen- ist darauf hinzuweisen, daß das deutsche Urheberrecht sehr wohl "Zitate in gebotenem Umfang" aus anderen Internetseiten erlaubt: [center]§ 51 UrhG - Zitate[/center] Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Dies kann dann auch WinFuture nicht verbieten! Das Gesetz versteht unter "Sprachwerk" auch ein "Schriftwerk" wie eine Internetseite (§ 2 Abs. 1 S. 1 UrhG). Näheres zu dieser sog. "Zitierfreiheit": http://www.rhombos.de/shop/c/file/000289/3937231617_teil1_920.pdf
http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=2802.0;Keine-News-von-anderen-Internetseiten-ohne-Zustimmung-hier-ins-Forum-stellen-
ist darauf hinzuweisen, daß das deutsche Urheberrecht sehr wohl "Zitate in gebotenem Umfang" aus anderen Internetseiten erlaubt:
[center]§ 51 UrhG - Zitate[/center]
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Dies kann dann auch WinFuture nicht verbieten! Das Gesetz versteht unter "Sprachwerk" auch ein "Schriftwerk" wie eine Internetseite (§ 2 Abs. 1 S. 1 UrhG). Näheres zu dieser sog. "Zitierfreiheit":
http://www.rhombos.de/shop/c/file/000289/3937231617_teil1_920.pdf