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Themen - Blumenkind

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PC Software / Ham will^^
« am: 29. September 2008, 02:34:31 »
Hallo Leute

kennt einer ein Theme für Firefox 3, das in etwa so wie das unten gezeigte aussieht.
Dieses is leider nur für den FF2

THX schonmal im Vorraus

MfG Blümchen

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Off Topic / Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
« am: 27. September 2008, 19:18:02 »
Privatkopien
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

TV- und Radio-Aufnahmen
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

Online-Videorecorder
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

Musik- und Video-Streams
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


iTunes, Videoload & Co.
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

Filesharing
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

Weiterverkauf von Musik und Filmen
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.

Verkauf von Software - ein Sonderfall

Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle Freenet.de

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News / Nvidia Neue WHQL-Treiber 178.13
« am: 27. September 2008, 14:27:24 »
Nvidia hat neue WHQL-zertifizierte Treiber online gestellt. Es handelt sich dabei um die Version 178.13  für Windows XP und Vista, jeweils in 32- und 64 Bit-Varianten.
Unterstützt werden alle Grafikkarten seit der GeForce 6 sowie CUDA und PhysX.
Im Vergleich zum WHQL-Treiber 175.19 wurde die Leistung bei 3DMark Vantage, Assassin's Creed, Bioshock, Call of Duty 4 und Enemy Territory: Quake Wars verbessert.

Download Treiber

169
News / Windows 7 ohne Zusatzprogramme
« am: 24. September 2008, 02:51:16 »
Wie Ina Fried im Beyond B1nary-Blog schreibt , wird Microsoft Zusatzprogramme wie Windows Mail, Windows Photo Gallery oder Windows Movie Maker nicht in Windows 7 einbauen.
Laut Brian Hall, Windows Vista General Manager, wurde diese Entscheidung getroffen, um neue Betriebssysteme schneller als bisher veröffentlichen zu können.
Microsoft bietet bereits Versionen dieser Programme auf Windows Live an und möchte so auch ein Durcheinander zwischen mitgelieferten und online verfügbaren Varianten vermeiden.
In Zusammenarbeit mit ausgesuchten Partnern könne man über Windows Live auch Programme anbieten, die man aufgrund von kartellrechtlichen Entscheidungen nicht mit Windows ausliefern könne.

Quelle:Gamestar

170
PC Hardware & Treiber / FID-Jumpers für Multiplikator setzen
« am: 23. September 2008, 19:08:32 »
Ich hab mich des öfteren schon darüber gewundert das Leute mit dem gleichem Prozessor wie ich 150MHz mehr hatten.

Hab mich dann mal bei Wikipedia schlau gemacht und gesehen das mein Prozessor normalerweise mit 2083MHz läuft. Meiner halt nur mit 1933MHz.
http://de.wikipedia.org/wiki/AMD_Athlon_XP#Thoroughbred_B

Hab dann im Handbuch vom Mainboard gesehen das ich den Multiplikator via FID-Jumper verändern kann. Allerdings sind auf dem Mainboard keine gesetzt.

Hat jemand schon mal rum experimentiert? Und was passiert wenn ich die Jumper auf 12.5 setze? Würde mich mal brennend interessieren.

AsRock K7S41
AMD Athlon XP 2600+ @ 1933MHz 333MHz FSB
 Thoroughbred B

    * L1-Cache: 64 + 64 KiB (Daten + Instruktionen)
    * L2-Cache: 256 KiB mit Prozessortakt
    * MMX, Extended 3DNow!, SSE

Anbei liegt das Handbuch

MfG Blümchen

171
PC-Games Forum / Spore: Kopierschutz wird gelockert
« am: 19. September 2008, 01:41:24 »
Aufgrund zahlreicher Kundenproteste wird Electronic Arts in Kürze den SecuROM V7-Kopierschutz von Spore lockern.
Der Kopierschutz erlaubt es, das Spiel auf maximal drei Rechnern zu installieren.
Bisher war es nicht vorgesehen, einen Rechner wieder deregistrieren zu können. Dies soll sich mit einem Patch, der in Kürze erscheinen soll, ändern. Somit dürften auch künftige Hardware-Wechsel kein Problem mehr darstellen.

Sollte EA aus irgendwelchen Gründen die Aktivierungs-Server ausschalten müssen, soll ein offizieller Patch rechtzeitig den Kopierschutz deaktivieren.

Quelle. GBase.de

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Off Topic / Crack-Download führt zu Abmahnung
« am: 19. September 2008, 01:36:45 »
Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.

Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt.

Abmahnungen
Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt.
Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden.

No-CD-Cracks
No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs.

Geänderte rechtliche Lage
Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen.

Cracking kann auch legal sein
Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema.

Quelle: PC Welt

173
PC Software / Kill-ID: Neue Version 1.1.0.2
« am: 16. September 2008, 21:25:03 »
Das Tool Kill-ID, dass dem Google-Browser Chrome das Datensammeln austreibt, ist in der neuen Version 1.1.0.2  erschienen.

Die Installation ist nun auch ohne Administrations-Rechte möglich.

Das Freeware-Tool löscht die persönliche Identifikationsnummer, deaktiviert die entsprechenden Einstellungen und verhindert das Senden von Daten an Google.

Download: Kill-ID 1.1.0.2

174
PC Hardware & Treiber / DVI zu HDMI
« am: 12. September 2008, 20:34:48 »
Kennt einer von euch ne gute Adresse wo man sich Kabel bestellen kann?

Und zwar wollen wir von einer 8500GT vom DVI-Anschluss an einen Toshiba-HD-Fernseher der 2 HDMI-Anschlüsse bietet.

Allerdings sollte das Kabel 15m lang sein. Kann auch ein reines DVI-Kabel sein. Einen Adapter kann man ja immer noch organisieren. Sollte auch preislich nicht so hoch liegen

MfG Blumenkind

Edit: Was haltet ihr von dem Kabel. Und ist es auch das richtige
http://www.amazon.de/HDMI-auf-DVI-Kabel-kt-vergoldet/dp/B0017RSWT6/ref=sr_1_19?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1221244627&sr=8-19

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Bekanntlich setzt Electronic Arts bei dem Evolutionsspiel Spore auf eine Digitale Rechteverwaltung (kurz: DRM) als Kopierschutz. Dies stieß bei vielen Fans nicht gerade auf Gegenliebe und sorgte zudem für einiges an Verwirrung. Jetzt haben sich die Entwickler offiziell zu Wort gemeldet und eine Erklärung abgegeben.

Zitat
Unser System funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie bei Online-Musikdiensten, die die Anzahl der Rechner begrenzen, auf denen ein Titel abgespielt werden kann. Dieses System dient zur Bekämpfung der Softwarepiraterie.

Entgegen vieler Behauptungen kann Spore auf einem PC so oft installiert werden, wie du möchtest. Du kannst das Spiel sogar auf bis zu drei Computern parallel installieren - z.B. im Büro, zu Hause und für deine Familie - und Spore ohne CD spielen. Was du allerdings nicht tun kannst, ist tausende Kopien des Spiels anzufertigen und sie online zu verbreiten.

Wenn du der Meinung bist, dass in deiner Situation besondere Umstände zutreffen, kontaktiere bitte unseren Customer Support. Dann besprechen wir die Situation mit dir.

Die ersten Gerüchte um Spore lauteten ,das man es nur 3-mal installieren und regestrieren konnte.

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Windows Vista Forum / Linkfavoritenliste erweitern
« am: 10. September 2008, 00:39:49 »
Ich wollte mal anfragen ob man die Liste der Linkfavoriten erweitern kann und wenn ja wie?

Über Google hab ich ausnahmsweise mal nix plausibles gefunden

MfG Blumenkind

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PC Software / HWMonitor Neue Version 1.11
« am: 09. September 2008, 21:29:54 »
HWMonitor stammt von den Entwicklern von CPU-Z und ist kostenlos.
Das Tool liest die vorhandenen Sensoren des Systems aus. In einem einzigen Fenster zeigt HWMonitor dann die Temperaturen von Prozessor, Grafikkarte, Festplatten und anderen Komponenten an, ebenso wie die Spannungen des Netzteils oder des Prozessors und Lüftergeschwindigkeiten.
Das Tool gibt bei allen Sensoren den aktuellen sowie den niedrigsten und höchsten Wert seit Programmstart an. Version 1.11  unterstützt neue Sensoren und verbessert die Unterstützung für Nvidia ESA.

Download: HWMonitor 1.11

Quelle: Gamestar.de

178
News / Auto Collage 2008: Fotocollagen-Tool von Microsoft erschienen
« am: 08. September 2008, 19:23:24 »
Auto Collage 2008 wurde von der Microsoft-Forschungsabteilung in Cambridge entwickelt und ist sehr leicht zu bedienen. Der Nutzer wählt einfach die gewünschten Fotos in seinen Ordnern aus. Das Programm generiert daraus dann automatisch eine Collage mit nahtlosen Übergängen. Unpassende Bilder und Bildwiederholungen sortiert das Tool selbstständig aus. Das Foto kann in der Größe angepasst und ausgedruckt werden.

Obwohl Auto Collage 2008 aus den Microsoft-Laboren kommt, gehört es nicht zu den Windows-Live-Diensten, sondern muss auf dem Rechner installiert werden. Eine Webanwendung wäre laut Sol technisch zwar möglich, könnte aber Bandbreitenprobleme bereiten, wenn Nutzer eine hohe Anzahl großer Bilder hochladen. Das hielte Anwender letztlich davon ab, das Tool zu nutzen.

Auto Collage 2008 kostet in der Vollversion umgerechnet circa 25 Euro. Die kostenlose 30-Tage-Testversion blendet ein Wasserzeichen in die fertige Collage ein. Derzeit gibt es das Programm nur auf Englisch, bei genügend Nachfrage erwägt Microsoft auch Versionen in anderen Sprachen.

Download

Quelle: PC Welt

179
News / Bundesamt für Sicherheit warnt vor Chrome
« am: 07. September 2008, 13:41:49 »
Beta-Version nicht für den allgemeinen Gebrauch geeignet

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Google-Browser Chrome.
Das zumindest meldet die Berliner Zeitung vorab. "Google Chrome sollte nicht für den allgemeinen Gebrauch eingesetzt werden", zitiert die Zeitung BSI-Sprecher Matthias Gärtner. Es handelt sich derzeit um eine Beta-Version.

Laut Berliner Zeitung kritisiert das BSI, Google gebe eine unfertige Beta-Software in die Hände von Millionen unerfahrener Nutzer: "Google Chrome sollte nicht für den allgemeinen Gebrauch eingesetzt werden", sagte BSI-Sprecher Matthias Gärtner der Berliner Zeitung und hat damit sicher recht: Eine Beta-Software ist in aller Regel nicht für den produktiven Einsatz geeignet.

Der ganze Bericht HIER

180
News / Neue nForce-Treiber
« am: 05. September 2008, 19:08:33 »
Guru3D hat neue nForce-Treiber für die 32 Bit-Versionen von Windows XP und Vista online  gestellt. Die WHQL-zertifizierten Treiber vom 13. August 2008 stammen ursprünglich von Fujitsu-Siemens und tragen die Versionsnummer 19.06. Unterstützt werden die meisten Chipsets von nForce 4 bis zu den aktuellen nForce 7-Serien.

Die Treiber sind für Windows XP und Vista als 32Bit erhältlich

Download: nForce Driver 19.06 - XP|Vista 32-bit WHQL


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