| Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort harz | |
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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV-Regelleistungen verfassungswidrig Begonnen von Noone
09. Februar 2010, 11:24:04 forum tricks hartz 2008 zweite hilfe zweiten professional des etwas 73612305 ordner programme verschieben windows xcopy umbenennen 78677474 ordner benutzer vista kopieren verschiebenwindows wieso bgg ordner verschieben mit win windows kopieren benutzerkonto html ordner verschieben knopf bei win windows home verzeichnis verschieben anderem ordner programme verschieben benutzerordner verschieben legen tutor |
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C:/ Benutzer Ordner verschieben Begonnen von Jenni
05. Januar 2010, 23:54:05 Guten Abend @ll, ich möchte gerne den Ordner Benutzer von C: auf ein anderes Laufwerk kopieren leider klappt das nicht. Adminrechte hab ich vergeben, net user administrator/active:yes das gleiche ist wenn die Benutzersteuerung wieder Aktiviere dann muss immer Bestätigen das nervt lol rechtsklick, Eigenschaft, Kompanilität und haken bei Programm mit Adminrechte ausführen. Hier sind ja unter Tipps und Tricks einiges was mir gefällt kann mir das als Regiestrierungs datei daraus machen? Hab auch was gelesen hier in Forum über Registry Backup wie mach das und wie spiele ich die wieder ein und wie soll ich die benennen? |
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Abtreibung und Kosten Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38 Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich. Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann. Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen. Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst. Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 ) Also zur Frage:. Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat? was muss man alles machen ? Danke für eure Antworten |
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/414/502646/text/
Insbesondere sagt das BVerfG, daß zur Ermittlung des Existenzminimums falsche statistische Methoden angewendet wurden und auch sonst methodisch falsch bzw. nicht folgerichtig kalkuliert wurde.
Die Fachleute im Bundesarbeitsministerium beschäftigen sich schon seit einiger Zeit mit alternativen Berechnungsmethoden. Man war in Berlin also wohl auf dieses Urteil vorbereitet.
Die offizielle Pressemitteilung des BVerfG ist derzeit, offenbar wegen Serverüberlastung, nicht aufrufbar. Jetzt scheint es aber zu gehen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html