Filesharing: Anschlussinhaberin haftet für ihre Familie

Der Musikindustrie ist vor dem Oberlandesgericht Köln ein juristischer Sieg gelungen. In dem Gerichtsverfahren ging es um die Frage, ob eine Frau aus Bayern, deren Familie fast 1000 Musikstücke in Tauschbörsen angeboten hatte, dafür haftbar zu machen sei.

Das Gericht entschied für die Haftbarkeit der Frau, die daher 2380 € Abmahnkosten zu tragen hat. Darüber hinaus hat die Frau die Gerichtskosten zu tragen, deren Höhe nicht bekannt ist. „Filesharing: Anschlussinhaberin haftet für ihre Familie“ weiterlesen