Kommentare zu “Filesharing: Anschlussinhaberin haftet für ihre Familie”

  1. paeppi

    Tja vielleicht haben wir da ja eine Marktlücke - die Schulung von Familenmüttern als Netzwerkadministratorinnen. Vielleicht klappt's dann auch mit dem Nebenjob besser ;)

  2. Noone

    So offenbar grundsätzlich, wie das in der News steht, gilt das aber überhaupt nicht. Vielmehr scheint die Frau ganz einfach ihren prozessualen Darlegungspflichten nicht nachgekommen zu sein. Dann ist ihr einfaches Bestreiten, die Downloaderin zu sein, ist aus prozessualen Gründen unbeachtlich. Sie hätte darlegen müssen, wer als Downloader in Betracht kommt, und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, daß ihre Familienmitglieder und Fremde nicht illegal downloaden. Dann wäre sie vermutlich nicht verurteilt worden.

    Welche Anforderungen diesbezüglich der Anschlußinhaber einzuhalten hat, das blieb alles offen, weil hierzu, wie gesagt, überhaupt nichts dargelegt worden war, vgl.:
    http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2103 http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2103

    Außerdem ist das OLG Köln bundesweit dafür bekannt, wenn nicht berüchtigt, immer, wenn es nur irgendwie geht, im Sinne der Industrie zu entscheiden. In Abmahnungssachen zieht die Industrie, wenn es nur irgendwie geht, immer vor das OLG Köln, weil es dort deutschlandweit die industriefreundlichsten Richter gibt. So war es offenbar auch im vorliegenden Fall. Denn wie anders will man es sich erklären, daß eine Bayerin in NRW vor den Kadi gezerrt wird? Der Stärkere gewinnt da eigentlich immer. Der Schwächere nur dann, wenn es sich wirklich nicht vermeiden läßt.

    Die Anforderungen an die Überwachung des Internetanschlusses werden in der Rechtsprechung übrigens noch keineswegs einheitlich beurteilt. Diese Entscheidung darf man jedenfalls nicht verallgemeinern.

  3. paeppi

    Ist doch Käse, was soll sie denn groß darlegen - jeder normale private Internetanschluss ist NATÜRLICH NICHT gesichert, damit nicht irgendwelche Familienmitglieder oder Freunde oder sonstwer filesharen können.

    Also ich finde das Urteil ist ein Armutszeugnis, die Frau hat angegeben, nicht selber an Tauschbörsen teilgenommen zu haben und das sollte ja wohl ausreichen. Zu begründen, dass sie keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat bzw. diese nicht darlegen konnte oder wollte, ist doch Schmarren.

    Hoffen wir mal dass die Herren Richter vom OLG Köln demnächst in Rente gehen.

  4. Noone

    Na ja, man kann die komplizierte Problematik natürlich auch auf die Ebene "Käse und Schmarren" reduzieren...  :grübel

  5. paeppi

    Ja kann man. So einfach mache ich's mir ;)

  6. Supreme

    armes deutschland , filesharing schadet natürlich der industrie , aber solangsam....
    irgendwelche harz4 empfänger sollen 5stellige entschädigungen zahlen , weil ihr 12jähriger sohn iwelche hip/hop files shared

    für den ottonormal verbraucher ein sicheres wlan netzwerk einzurichten ist unmöglich,
    wenn man sich mal dem wardriving widmet und mal mit netbook & pringlesantenne durch seine stadt fährt findet man tonnenweise unverschlüsselte bzw schwach wep verschlüsselte aps (oft sogar noch 40bit)
    ansonsten setzt man sich mit airsnort/stumblern/sniffern hin & analysiert solange die packete bis man den key hat ,
    wenn man zuhause ausreichend zeit & kriminelle energie aufwendet , kann jeder auf der wlan leitung eines nachbarn surfen & sharen was auch immer er will , ohne dass dieser es wirklich merkt (spätestens bei einer abmahnung/gerichtseinladung/hausdurchsuchung)

    und um mal ehrlich zu sein , 99% eltern haben nich den geringsten einfluss darauf was &
    wie ihre kinder / mitnutzer aus dem netz herunterladen

    darlegungspflicht nicht nachgekommen , ich glaub es hackt...

  7. gdi

    Ich finde das Urteil auch völlig unfair. Eine Mutter kann darauf einfach nicht achten bzw. dagegen einfach etwas machen. Die Begründug des Richters ist voll lächerlich. Vorallem wüsste ich nicht, dass ein eingeschränktes Benutzerkonto gegen Filesharing hilft. Und eine Firewall konfiguriert man auch nicht so einfach, dass keine Filesharing mehr funktioniert. Bei der Vielzahl von Netzwerken und Proxymöglichkeiten heutzutage.

  8. Count Doku

    Irgendwann verwerten und vermarkten die Musiker ihre Kunst wieder selber.

    Wie jéde Raubritterkaste in der Menschheitsgeschichte wird die Musikindustrie in 50 Jahren keiner mehr kennen weil sie vor die Hunde gegangen ist. Und je eher das passiert desto besser

  9. ossinator

    ...

    Also ich finde das Urteil ist ein Armutszeugnis, die Frau hat angegeben, nicht selber an Tauschbörsen teilgenommen zu haben und das sollte ja wohl ausreichen. Zu begründen, dass sie keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat bzw. diese nicht darlegen konnte oder wollte, ist doch Schmarren....

    Andererseits hat sie nicht zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Ist sicherlich ihr gutes Recht, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Aber dann darf sie sich auch nicht beschweren. Denn offensichtlich waren es wohl ihre Spösslinge.

  10. paeppi

    Was soll sie denn groß beitragen? Sie ist ne Familienmutter, die halt zufällig ihren Otto unter die Bestellung des Internetanschlusses gesetzt hat.

    Damit gehen in der perfekten Welt der CDU-vorzeige-Mütter vielleicht gewisse Pflichten einher (immer neben dem Kind sitzen wenn es surft, Kindersicherungssoftware, bla), die ehrlichgesagt kein normaler Mensch dermaßen ernst nimmt.

    Gut, die Kinder hatten also vermutlich alleine und ohne Aufsicht oder technische Schutzmaßnahmen Zugriff aufs Internet. Damit ist doch alles gesagt, was soll die Mutter sonst noch für Angaben machen? Eine Log-Datei von der Familien-Firewall existiert wohl nicht.

  11. ossinator


    Aber es ist schon klar, dass wir hier nicht von "10min. unbeaufsichtigt im Internet surfen" sprechen, oder?
    Aus meiner Sicht war es ihr schlicht weg egal, was ihr Sprößling im Internet macht. Und dafür haftet sie jetzt.

  12. Noone

    Hier gibt es jetzt das vollständige Urteil zu Lesen:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/...j2009/6_U_101_09urteil20091223.html http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/...j2009/6_U_101_09urteil20091223.html

    Zitat
    Am 09.08.2005 sind von dem Internetanschluss der Beklagten aus 964 Musikdateien im MP3-Format zum Download angeboten worden
    Bei der Anzahl und Menge dieser Musik hätte ich der Frau wahrscheinlich auch nicht geglaubt, wenn sie einfach sagt "Mein Name ist Hase..."  :grübel

    Zitat
    Die Entscheidung zur Haftung der Beklagten beruht auf ihrem unzureichenden Vortrag, ohne dass auf die oben angesprochenen rechtlichen Kontroversen abgestellt werden mußte.
    Festzuhalten ist noch einmal, daß dieses Urteil die reißerische Überschrift des Threads "Anschlussinhaberin haftet für ihre Familie" in keiner Weise rechtfertigt. Die Haftung des Anschlußinhabers ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, und dieses Urteil sagt überhaupt gar nichts zu diesem Thema.

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