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Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft

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Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft
« am: 18. September 2007, 10:16:37 »
Ein Urteil im Kartellprozess der Europäischen Union gegen Microsoft ist kürzlich verkündet worden. Der Softwaregigant muss unter anderem ein Bußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro bezahlen. Damit hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die bereits 2004 von der Europäischen Kommision verhängte Strafe bestätigt.

Die Ermittlungen der Europäischen Kommission hatten ergeben, dass das Softwareunternehmen durch Ausweitung und Missbrauch seiner annähernd monopolistischen Stellung auf dem Markt der Betriebssysteme gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Insbesondere sah es die Kommission als erwiesen an, dass Microsoft die Anwender bewusst zum Einsatz von Microsoft-Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver zwinge, indem das Unternehmen die Kommunikationsfähigkeit zwischen Windows-PCs und Arbeitsgruppenservern mit Windows-fremden Betriebssystemen einschränke. Weiterhin werde der Wettbewerb auf dem Markt für Medienwiedergabesoftware durch die Integration von Windows Media Player in Microsofts Betriebssysteme beeinträchtigt.

Neben der Geldstrafe muss Microsoft weitere Auflagen erfüllen. Hierzu zählt die Offenlegung von Schnittstellen innerhalb von 120 Tagen. Zusätzlich muss der Softwarehersteller innerhalb von 90 Tagen eine Version von Windows anbieten, in der der Media Player nicht enthalten ist. Eine solche Windows-Version ist allerdings mittlerweile erhältlich.

Quelle: Windows Vista - Das offizielle Magazin

Blacky

  • Gast
« Antwort #1 am: 18. September 2007, 10:20:27 »
Danke für die Info.

Ich glaube das kam gestern Mittag auch in den Nachrichten.

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