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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort urteil
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Neues Urteil gegen Melango.de
Begonnen von ossinator
19. Oktober 2012, 15:14:31
Wie auf [url=http://www.zdnet.de/88127759/weiteres-amtsgericht-lehnt-forderungen-von-melango-de-ab/][b]ZDnet[/b][/url] nachzulesen kassierte der Onlinemarktplatz Melando (auch "wir–lieben-grosshandelspreise.de" und "gewerblichhandeln.de") eine weitere (die Dritte) gerichtliche Schlappe.

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RÄTSELTHREAD
Begonnen von AlisD
18. Februar 2010, 08:38:52
« 1 2 ... 7 8 »
Servus Hi, wie wäre es mit einem RÄTSELTHREAD ?

Jeder schreibt ein Rätsel rein und die anderen müssen raten :)

Ich fang mal an.

Ich lache nur noch und bin nicht voll
Hab nur Luft in mit ist das nicht toll
Wie sollt es anders sein
Mich gibt es GROß und KLEIN

:D
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Neues GEZ-Urteil für PC
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2009, 12:06:56

Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen.
Eine Dolmetscherin hat gegen den Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte, geklagt.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle und laut Gericht angezweifelt wird, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio versorgen kann.


Der NDR als Beklagter will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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Internetanbieter müssen Geschwindigkeit erbringen
Begonnen von schreibermühle
24. September 2009, 11:10:03
Hallo
wie ich gerade in einer Mail erfahren habe, müssen Inernetanbieter die angebotene Netzgeschwindigkeit nach diesem Urteil des AG Fürth vom 30.03.2009 (Az.: 340 C 3088/08) erbringen.

Und können sich nicht auf die AGB s berufen von wegen mit bis zu 6000 oder so

Wenn Sie 6000 anbieten dann müssen sie auch 6000 liefern ansonsten kann man Fristlos Kündigen

Quwelle:
[url]http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1327.html[/url]
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Bundesverfassungsgericht kippt Video-Verkehrsüberwachung
Begonnen von OCtopus
21. August 2009, 08:16:37
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Video-Verkehrsüberwachung. Es hat Urteile gegen einen Verkehrssünder aufgehoben, der 29 km/h zu schnell gefahren war und dabei gefilmt worden war. Diese anlaßlose Filmerei verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und habe in Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Ganz aus dem Schneider ist der Übeltäter allerdings noch nicht. Das Vorgericht wird sich unter Beachtung dieser Rechtsauffassung erneut mit der Sache befassen und prüfen müssen, ob das Videomaterial trotzdem als Beweismittel zugelassen werden kann.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html

Vgl. a:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E523240FB83D4B3FAC13CF3F15902988&docid=287434&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Unserem Bundesverfassungsgericht fällt doch immer wieder etwas Schönes ein. Wahrscheinlich handelt es sich dort auch nur um genervte Autofahrer.  :zwinkern
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GEMA jubelt über Hamburger Urteil im Streit mit Rapidshare
Begonnen von stoneagem
25. Juni 2009, 15:32:07
Auf Antrag der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz am 12. Juni 2009 per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro. Dies wurde heute durch eine Pressemitteilung der GEMA bekannt. "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Nach zahlreichen kleineren Erfolgen im Kampf gegen illegales Filesharing sei dies nun ein Erfolg "in einer ganz neuen Dimension", da der Streitwert bei 24 Millionen Euro gelegen habe. Der Sharehosting-Dienst sei künftig selbst dafür verantwortlich, dass die betreffenden Musikwerke nicht über seine Plattform verbreitet werde. Die GEMA sieht sich damit in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen.

weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_gema_jubelt_ueber_hamburger_urteil_im_streit_mit_rapidshare_story-39002364-41005685-1.htm
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Handel mit Software-Echtheitszertifikaten rechtswidrig
Begonnen von netzmonster
20. Mai 2009, 11:53:55
Nach OLG Frankfurt können gebrauchte Volumenlizenzen nicht ohne Zustimmung von Microsoft weiter übertragen werden

Unterschleißheim, 20. Mai 2009. Am 12. Mai 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 11 W 15/09) entschieden, dass durch den Vertrieb einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (sogenannte Certificates of Authenticity, kurz COAs) sowohl die Urheberrechte als auch die Markenrechte von Microsoft verletzt werden. Der auf Urheberrecht spezialisierte 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt ließ dabei offen, ob COAs "neben ihrer Funktion, die Echtheit eines bestimmten Softwareprogramms zu bestätigen, zugleich eine Art Lizenzfunktion haben". Denn selbst wenn COAs auch (Lizenz-)Rechte verkörperten, wären sie einzeln nicht ohne Zustimmung von Microsoft übertragbar. Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass sich der Verkäufer der Echtheitszertifikate nicht auf den Einwand der Erschöpfung berufen kann, da Erschöpfung nur beim Vertrieb körperlicher Werkstücke eintritt und nicht bei online zugespielten Computerprogrammen oder bei reinen Volumenlizenzverträgen. In der Entscheidung wird die Rechtslage unter Hinweis auf das Urteil des OLG München (Az. 6 U 2759/07) vom 3. Juli 2008 als „eindeutig“ bezeichnet. Das OLG München hatte letztes Jahr den Vertrieb gebrauchter Software untersagt, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht worden ist.
[b]
[url=http://www.microsoft.com/germany/presseservice/detail.mspx?id=532718]...weiterlesen[/url][/b]





[i]
[Quelle: Microsoft Presseservice][/i]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Unterschied??
Begonnen von Benji1988
13. Oktober 2008, 01:03:59
Leider habe ich es bisher noch immer nicht geschafft mir Windows Vista zuzulegen. Allerdings werde ich mir nächste Woche Windows Vista Home Premium zulegen.

Dazu habe ich ein wenig im Internet herum gesucht, wo es dieses möglichst günstig zu kaufen gibt und bin dabei über folgendes gestolpert:

Windows Vista Home Premium 32 Bit OEM

Windows Vista Home Premium 32 Bit

Wo genau liegt da der Unterschied? Zwischen den beiden Sachen? Was bedeutet das OEM? bzw. wieso ist das OEM billiger?

Schonmal danke im Voraus für die Antwort.
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Spore: Kopierschutz wird gelockert
Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:41:24
Aufgrund zahlreicher Kundenproteste wird Electronic Arts in Kürze den SecuROM V7-Kopierschutz von Spore lockern.
Der Kopierschutz erlaubt es, das Spiel auf maximal drei Rechnern zu installieren.
Bisher war es nicht vorgesehen, einen Rechner wieder deregistrieren zu können. Dies soll sich mit einem Patch, der in Kürze erscheinen soll, ändern. Somit dürften auch künftige Hardware-Wechsel kein Problem mehr darstellen.

Sollte EA aus irgendwelchen Gründen die Aktivierungs-Server ausschalten müssen, soll ein offizieller Patch rechtzeitig den Kopierschutz deaktivieren.

Quelle. <a href=http://www.gbase.de/PC/news/Spore%3a+Kopierschutz+wird+gelockert/2439/38712.html>GBase.de</a>
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MSN -- WLM Töne auch beim zocken
Begonnen von Kontrollturm
13. April 2008, 21:57:11
Hi, immer wenn irgendwas im vollbilschirm läuft, höhre ich keine rrings oder so.  ?( Ich will aber wissen wenn mich jmd anschreibt. Ich hab schon das mit abwesend bei vollbildschirm und die 10min regel ausgestellt. Woran liegt das?
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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos?
Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06
Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehören massiv beschränkt (1 BvR 256/08).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...

Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338
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Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft
Begonnen von ossinator
18. September 2007, 10:16:37
Ein Urteil im Kartellprozess der Europäischen Union gegen Microsoft ist kürzlich verkündet worden. Der Softwaregigant muss unter anderem ein [i][b]Bußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro[/b][/i] bezahlen. Damit hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die bereits 2004 von der Europäischen Kommision verhängte Strafe bestätigt.

Die Ermittlungen der Europäischen Kommission hatten ergeben, dass das Softwareunternehmen durch Ausweitung und Missbrauch seiner annähernd monopolistischen Stellung auf dem Markt der Betriebssysteme gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Insbesondere sah es die Kommission als erwiesen an, dass Microsoft die Anwender bewusst zum Einsatz von Microsoft-Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver zwinge, indem das Unternehmen die Kommunikationsfähigkeit zwischen Windows-PCs und Arbeitsgruppenservern mit Windows-fremden Betriebssystemen einschränke. Weiterhin werde der Wettbewerb auf dem Markt für Medienwiedergabesoftware durch die Integration von Windows Media Player in Microsofts Betriebssysteme beeinträchtigt.

Neben der Geldstrafe muss Microsoft weitere Auflagen erfüllen. Hierzu zählt die Offenlegung von Schnittstellen innerhalb von 120 Tagen. Zusätzlich muss der Softwarehersteller innerhalb von 90 Tagen eine Version von Windows anbieten, in der der Media Player nicht enthalten ist. Eine solche Windows-Version ist allerdings mittlerweile erhältlich.

[size=8pt][i]Quelle: Windows Vista - Das offizielle Magazin[/i][/size]
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Microsoft Word 2007 Silbentrennung
Begonnen von Larix
03. Juli 2007, 13:38:26
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Hy,

mir ist aufgefallen, dass Word 2007 eine recht eigenwillige Silbentrennung hat. Besonders wenn man einen längeren Text schreibt und Word dabei mit dem Kurser eine Zeile tiefer springt um weiter zu schreiben, trennt es längere Wörter auf retselhafte Weise einfach nach einer beliebigen Silbe. (Diese Art der Silbentrennung findet sich dann auch in keinem Duden und sie scheint nix mit der deutschen Rechtschreibung gemein zu haben.)

Einen Hotfix oder ähnliches habe ich zu dieser Problematik leider noch nicht gefunden und Microsoft scheint es nicht für nötig zu halten zu diesem Problem Stellung zu beziehen. Ganz nach dem Motho: "It's not a bug. It's a Feature!".  :-\
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Geforce Fx 5600 xT @ Vista tolle sache -.-
Begonnen von Tobi328
02. April 2007, 00:58:30
Also ich hab ne Geforce 6600 xT 

hab schon mindestesn 15 treiber ausprobiert  entwerder komtmdie meldung ja keine hardware gefunden er isnstaliiert (aber irgentwie auch ned  weil man sieht nachm neustart kein installieerten sachen null ) oder er intsallierts und sobald ich ein spiel starte  wie Freds on fire oder  Counterstrike  im open gl mode  ist des menü wie ein bilder uch bis des überhaupt erstma geladen ist  dauert schon jahre -.-  hatte vorher  auch vista  build 6000 drauf da gings noch 1 a jetzt hab ich mir richtiges vista geholt  ultimate und seit dem geht hier garnix mehr -.-  also so an sich geht ja alles supi nur dieser  kraka scheiß regt mich  kann mir jemand helfen ?

Danke im vorraus  Tobi328