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BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos? Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06 bverfg verbindungsdaten subventionsbetrug 64125504 forum internet runterladen eingabe aller bundesverfassungsgericht verbreitung schadensersatz bundesverfassubngsgericht diebstahl 60157871 wlan eigene stehen illegale letzte verbindungsdaten personen internetbetrug vrbindunghsdaten erlangter 58187178 bit software cracks kaufen straftat |
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...
Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338