Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort beck | |
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Bundesverfassungsgericht kippt Video-Verkehrsüberwachung Begonnen von OCtopus
21. August 2009, 08:16:37 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Verwaiste Geräte anzeigen und löschen Begonnen von Blumenkind
31. Januar 2009, 23:00:40 Im Laufe der Zeit sammeln sich immer mehr Einträge im Gerätemanager von nicht mehr angeschlossener oder vorhandener Hardware an. Das kann sogar soweit gehen das sich der Leistungsindex nicht mehr aktualisieren lässt oder neue Plug&Play-Hardware nicht mehr erkannt wird. Das Sahnehäubchen ist dann ein Bluescreen oder der Freeze des Systems beim anstecken ein USB-Sticks etc (Erfahrungswert ;(). Lösungansatz: Gerätemanager aufräumen Lösungsweg: 1. Auf Start klicken und mit der rechten Maustaste auf Computer klicken und den Eintrag [color=blue]"Eigenschaften"[/color] wählen. (Bild 1) 2. Klicken sie rechts auf [color=blue]"Erweiterte Systemeinstellungen"[/color]. Im neuen Fenster dann unten auf [color=blue]"Umgebungsvariablen"[/color] (Bild 2) 3. Klicken sie dann unter [color=blue]"Systemvariablen"[/color] auf [color=blue]"Neu"[/color]. (Bild 3) Tragen sie bei [color=blue]"Name der Variable"[/color][code]devmgr_show_nonpresent_devices[/code] ein und bei [color=blue]"Wert der Variablen"[/color] eine [color=green]1[/color] 4. Klicken sie danach 3 mal auf OK 5. Rufen sie dann den [color=blue]"Gerätemanager"[/color] auf. Diesen finden sie rechts über [color=blue]"Erweiterte Systemeinstellungen"[/color]. Unter "Ansicht" wählen sie den Punkt "Ausgeblendete Geräte anzeigen" (Bild 4). Jetzt können sie jeden Punkt durchgehen und alle halbtransparenten Geräte mit einem Rechtsklick und [color=blue]"Deinstallieren"[/color] deinsallieren (Bild 5). [color=red]Bild 1:[/color] [img]http://s8b.directupload.net/images/090131/oapzvucp.jpg[/img] [color=red]Bild 2:[/color] [img width=640 height=478]http://s8b.directupload.net/images/090131/92eabpbd.jpg[/img] [color=red]Bild 3:[/color] [img width=640 height=320]http://s7b.directupload.net/images/090131/8y4w6pv6.jpg[/img] [color=red]Bild 4:[/color] [img width=640 height=480]http://s2b.directupload.net/images/090131/6dl5uj79.jpg[/img] [color=red]Bild 5:[/color] [img width=640 height=465]http://s7b.directupload.net/images/090131/blc3vtqb.jpg[/img] |
Ganz aus dem Schneider ist der Übeltäter allerdings noch nicht. Das Vorgericht wird sich unter Beachtung dieser Rechtsauffassung erneut mit der Sache befassen und prüfen müssen, ob das Videomaterial trotzdem als Beweismittel zugelassen werden kann.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html
Vgl. a:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E523240FB83D4B3FAC13CF3F15902988&docid=287434&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
Unserem Bundesverfassungsgericht fällt doch immer wieder etwas Schönes ein. Wahrscheinlich handelt es sich dort auch nur um genervte Autofahrer. :zwinkern