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Haftung bei nicht/unzureichendem WLAN Schutz

 (Antworten: 2, Gelesen 2533 mal)

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Haftung bei nicht/unzureichendem WLAN Schutz
« am: 12. Mai 2010, 19:56:18 »
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Nun ist es schriftlich. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der Inhaber eines Wirless Local Area Network kurz WLAN ist absofort schuldig wenn man illegal/e Musik, Software, Videos, ... runterlädt über sein Netzwerk und dies zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend/garnicht geschützt war. So erklärten dies die Richter dse Bundesverfassungsgerichtes in Frankfurt.
Diese Entscheidung bezieht sich auf ein Fall von 2006. Damals hat sich ein Fremder Zugriff auf ein Netzwerk geschafft das nicht gesichert war. Zudem war der Besitzer auch im Urlaub.

Weitere Informationen zu dem Fall sowie zu der Entscheidung:
Pressemitteilung Nr. 101/10 des Bundesgerichtshofes
« Letzte Änderung: 12. Mai 2010, 20:11:44 von Cr4nk »

(auto)bot

  • News-Redakteur
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« Antwort #1 am: 12. Mai 2010, 20:10:57 »
Huch wo ist denn da meine Grammatik geblieben? Tut mir leid.

  • News-Redakteur
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  • Beiträge: 5001
« Antwort #2 am: 12. Mai 2010, 21:40:24 »
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden.

Zitat
So erklärten dies die Richter dse Bundesverfassungsgerichtes in Frankfurt.
Nein. Das Bundesverfassungsgericht ist in Karlsruhe, der Bundesgerichtshof ebenfalls. In Frankfurt ist keines den beiden Gerichte

Zitat
Der Inhaber eines Wirless Local Area Network kurz WLAN ist absofort schuldig wenn man illegal/e Musik, Software, Videos, ... runterlädt über sein Netzwerk und dies zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend/garnicht geschützt war
Nein. Er ist nicht "schuldig". Er haftet als "Störer" nur auf künftige Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von (nur) 100,00 EUR, also nicht auf Schadensersatz etc.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101
« Letzte Änderung: 12. Mai 2010, 21:42:06 von Noone »

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