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Zum Thema Killerspiele - Mehr Verbote gefordert - Das Thema Killerspiele ist immer noch nicht vom Tisch. Denn nun hat die baden-württembergische Landesregierung, sich dafür eingesetzt und einen 85-Seitiges Erge... im Bereich News
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Killerspiele - Mehr Verbote gefordert

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Killerspiele - Mehr Verbote gefordert
« am: 01. Oktober 2009, 22:26:24 »
Das Thema Killerspiele ist immer noch nicht vom Tisch. Denn nun hat die baden-württembergische Landesregierung, sich dafür eingesetzt und einen 85-Seitiges Ergebnis zu den Amokläufen geschrieben (Link dazu im 2. Quellenlink). Die Kommission wüsste, wie man etwas verändern könnte. Der liegt im BPjM. Dazu könnte man die Kompetenz der USK stärken um Spiele nach einer Alterskennzeichnung trotzdem zu verbieten. Deshalb wurde in einer Runde empfohlen, das Strafgesetzbuch entsprechend abzuändern. Im Originaltext ließt es sich so:

51. EMPFEHLUNG: INDIZIERUNG UND BESCHLAGNAHME VERSTÄRKEN

Der Fokus sollte auf einer konsequenten Anwendung des Instruments der Indizierung
bzw. einer gesellschaftlichen Diskussion der Kriterien liegen, da Hersteller ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Spiele auch im deutschen Markt vertrieben werden können.

52. EMPFEHLUNG: VERSTÄRKUNG DES EINFLUSSES DER BPJM PRÜFEN

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat bisher keine Möglichkeit, Titel nachträglich zu indizieren, wenn bereits eine Altersfreigabe durch die USK erteilt wurde. Um sicherzustellen, dass die Indizierungsmöglichkeiten der BPjM verstärkt in die Entscheidungen einfließen, wird empfohlen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu prüfen.

Sie kamen zum folgenden Schluss:

Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen bei der zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltverherrlichenden Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um sog. Ego-Shooter (z. B. Counterstrike), bei denen die Darstellung einer dreidimensionalen frei begehbaren Spielwelt durch die Augen des Spielers erfolgt und eine reale Teilnahme an Kampf- und Tötungshandlungen suggeriert.

Quellen:

http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/Allgemein/3933/1980638/
http://www.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/BERICHT_Expertenkreis_Amok_25-09-09.pdf
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« Antwort #1 am: 02. Oktober 2009, 00:19:19 »

Da ich ja aus  BW komme habe ich dieses Ergebnis auch in der Presse gelesen. Der Hauptkonsenz dieser Kommission war aber, das Amoktaten, wie sie sich in Winnenden zugetragen haben nicht komplett verhindert werden können.

Das Hauptproblem liegt in der Verfügbarkeit von Waffen und nicht an Killerspiel spielenden Menschen. Das ist nur ein weiterer beschleunigender Zusatz.

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« Antwort #2 am: 02. Oktober 2009, 08:12:52 »
Nirgendwo findet man die 13 Mitglieder dieser sog. "Andriof-Kommission" aufgelistet. Angeblich gab es Drohungen gg. die Mitglieder. Da wurde ich mich auch nicht gerne aufgelistet sehen. Beängstigend...

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« Antwort #3 am: 02. Oktober 2009, 10:57:21 »
Doch, doch... man findet die schon...

STÄNDIGE MITGLIEDER:
Prof. Dr. Britta BANNENBERG - Professorin für Kriminologie, Universität Giessen
Martin BRANDT - Richter am Verwaltungsgerichtshof
Prof. Dr. Knud Eike BUCHMANN - Psychotherapeut / Pädagoge
Dr. Christian LAUE - Privatdozent am Institut für Kriminologie, Universität Heidelberg
Prof. Dr. Jörg M. FEGERT - Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie /
Psychotherapie der Universität Ulm
Bernhard FRITZ - Oberbürgermeister der Stadt Winnenden
Andreas HESKY - Städtetag, Oberbürgermeister der Stadt Waiblingen
Roger KEHLE - Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg
Thomas LANGHEINRICH - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation
Friedemann SCHINDLER jugendschutz.net
Johannes SCHMALZL - Regierungspräsident, Regierungspräsidium Stuttgart
Ingeborge SCHÖFFEL-TSCHINKE - Vorsitzende des Landesschulbeirats
Prof. Dr. Rüdiger WULF - Universität Tübingen, Kriminologie und Jugendstrafrecht

Und hier der gesamte Bericht.

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« Antwort #4 am: 02. Oktober 2009, 11:46:45 »
Toll! Ossi, das nenne ich wirkliche Information. Danke.

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Re: Killerspiele - Mehr Verbote gefordert
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2009, 12:00:15 »
Man sollte sich den Bericht abspeichern (hab ich schon gemacht). Es handelt sich um die unbearbeitete und unzensierte Version, die aber auch so der Presse übergeben wurde und nun den einzelnen Fachressorts (Kultus-, Innen- und Justizministerium) übergeben wird.

Allerdings zur Klarstellung:
Dieser Bericht hat momentan nur Einfluss auf Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine Landesinitiative.

  • Windows Me
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« Antwort #6 am: 02. Oktober 2009, 12:32:48 »
Naja für mich zeigt das nur wieder, dass wir wieder die Hexenverbrennung und die Inquisition einführen können. Schaffen wir auch gleich wieder Arbeitsplätze.. Welch schöne neue Welt

  • News-Redakteur
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  • Beiträge: 3162
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2009, 12:36:40 »
Hier die Empfehlungen der Kommission zum Problem "Killerspiele":
Zitat
54. EMPFEHLUNG: AHNDUNG BESTEHENDER VERBOTE GEWÄHRLEISTEN
Strafverfolgungsbehörden müssen personell und technisch in die Lage versetzt werden, die Einhaltung dieser Verbote angemessen und konsequent zu ahnden.

55. EMPFEHLUNG: STRAFBARKEIT VON GEWALTSPIELEN GEM. § 131 STGB AUSDEHNEN
Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe und der damit verbundenen mangelnden Praktikabilität wird § 131 StGB bei Computerspielen nur selten angewandt. Es wird empfohlen, den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen.

56. EMPFEHLUNG: REALISTISCHE, TÖTUNGSÄHNLICHE SPIELE VERBIETEN
Repressivere Vorgaben für Computerspiele erscheinen nur dann sinnvoll, wenn auch vergleichbare Situationen mit echten Waffen bzw. realen Paintballspielen sanktioniert werden. Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln auf Menschen bzw. mit scharfen Waffen in wirklichkeitsnahen Situationen weiter zulässig bleibt.

57. EMPFEHLUNG: ALTERSKENNZEICHNUNG FÜR ONLINE-SPIELE EINFÜHREN
Da sich der Markt der Computerspiele künftig tendenziell weg von Trägermedien hin zu Onlinespielen entwickeln wird, ist eine Alterskennzeichnung von reinen Onlinespielen erforderlich. Die Weiterentwicklung und technische Umsetzung von Kennzeichnungsmöglichkeiten sollte auch im Hinblick auf die globale Vernetzung des Internets forciert, sowie auf eine Harmonisierung der Verfahren für Träger- und Telemedien geachtet werden.

58. EMPFEHLUNG: EUROPÄISCHE (INTERNATIONALE) HARMONISIERUNG FORCIEREN
Da gewaltverherrlichende Telemedien aus dem Ausland eine der zentralen Schwierigkeiten des effektiven Jugendmedienschutzes darstellen, sollten die Versuche intensiviert werden, zumindest innerhalb der EU eine Harmonisierung herbeizuführen.

59. EMPFEHLUNG: ALTERSVERIFIKATIONSSYSTEME AUSDEHNEN
Die Verpflichtung zur Einführung eines Altersverifikationssystems ist zwar eine hohe Anforderung an die Anbieter, dies ist aber für Inhalte, die für Kinder und Jugendliche generell ungeeignet sind (z. B. Download von Spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind), mit Blick darauf, dass im Internet bspw. kein Verkaufspersonal den Zugang kontrollieren kann, vertretbar.

60. EMPFEHLUNG: ABSOLUT UNZULÄSSIGE ANGEBOTE SPERREN UND PROVIDER IN DIE PFLICHT NEHMEN
Die bestehenden Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider sollen bei absolut unzulässigen Inhalten (z. B. Exekutionsvideos) angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben.

61. EMPFEHLUNG: FUNKTIONSFÄHIGES JUGENDSCHUTZPROGRAMM ENTWICKELN
Bislang gibt es viele, aber nur bedingt funktionsfähige Filterprogramme, die sicherstellen, dass beeinträchtigende Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können. Daher ist die Entwicklung eines einheitlichen und funktionsfähigen Jugendschutzprogramms erforderlich. Der Expertenkreis unterstützt die Initiative des Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien zur Entwicklung eines funktionsfähigen Jugendschutzprogramms zum besseren Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet.

62. EMPFEHLUNG: ELTERN ÜBER MÖGLICHKEITEN VON FILTERPROGRAMMEN INFORMIEREN
Verfügbare technische Hilfsmittel, wie Filterprogramme, die oftmals kostenlos sind, werden trotz Sensibilisierung der Hersteller kaum benutzt. Hier müssen Eltern stärker in die Verantwortung genommen und besser informiert werden.

63. EMPFEHLUNG: ANBIETER MÜSSEN VORSORGLICH SCHUTZMAßNAHMEN ERGREIFEN
Betreiber von Foren, Chats, Online-Communities und Videoplattformen üben derzeit keine umfassende proaktive Kontrolle aus. Erforderlich sind vorsorgliche Maßnahmen und Kontrollen der Anbieter, um einen effektiven Jugendschutz in Web 2.0- Plattformen zu erreichen. Allerdings besteht im Telemediengesetz ein ausdifferenziertes Haftungssystem, demzufolge Anbieter für fremde Inhalte ihrer Seiten auch aus straf- und zivilrechtlichen Gründen haften, sofern sie davon Kenntnis erlangen. Folge ist, dass eine systematische Kontrolle zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Ob dieses Haftungssystem so angepasst werden kann, dass Anbietern weitere proaktive Maßnahmen zumutbar sind, bedarf einer vertieften Prüfung.

64. EMPFEHLUNG: SICHERHEIT IN FOREN UND COMMUNITIES NACHHALTIG GEWÄHRLEISTEN
Anbieter sind in der Lage, auffällige Nutzer aus Foren, Chats und Online-Communities zu entfernen. Durch die Angabe anderer Zugangsnamen können sich diese Nutzer aber problemlos wieder anmelden. Ein sog. Unique-Identifier, der die Identität anhand persönlicher Merkmale (z. B. Handynummer) ermittelt, könnte dies verhindern. Wegen der weitgehend ausgeschalteten Kontrolle in Diskussionszirkeln im Internet ist der verstärkte Einsatz von Moderatoren notwendig.

65. EMPFEHLUNG: SENDEZEITVORGABEN FÜR KINDERUNGEEIGNETE INHALTE ÜBERPRÜFEN
Es wird die rechtlichen Überprüfung der Grenzen für Sendezeiten angeregt. Dabei sollte v. a. die Festlegung fester Zeiten in Betracht gezogen werden, die für Kinder ungeeignet sind.

  • Global Moderator
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« Antwort #8 am: 02. Oktober 2009, 12:51:32 »
zu 54
Nicht möglich bei der angespannten Haushaltslage.

zu 56
Verbietet man dann später auch Völkerball (Zweifelderball)? Schließlich wirft man dort mit Bällen auf Menschen.

zu 57
Was jetzt verbieten (siehe 55) oder Kennzeichnen  :grübel

zu 58
Eine Lachnummer schlechthin.

zu 59
Auf diese technische Umsetzung bin ich mal gespannt.

zu 60
Da man bei diesem Punkt nur Reagieren kann wird es die Macher eher "anfeuern" und einen Wettbewerb starten, welche Daten am längsten im Netz verweilen.

Ich finde es gut, dass man sich endlich Gedanken macht. Allerdings ist man der Realität sehr weit entfernt. Aus meiner Sicht kann momentan nur ein absolutes Waffengesetz die Gefahr bannen. Komplett verhindern wird man es nie können.

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andriof