Windows 10 EULA – Interessante Neuerung

Microsoft behält sich im aktuellen Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) das Recht vor, den Zugriff auf raubkopierte Spiele sowie unerlaubte Hardware-Peripherie zu verweigern.

[…] sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können. […]

Bisher wurde noch nichts in der Praxis umgesetzt und daher bleibt abzuwarten wie sich das auf die Nutzer von Windows 10 auswirken wird. Man muss auch berücksichtigen, dass Windows 10 nicht nur auf PCs, sondern auch auf anderen Geräten wie Windows Phone, Xbox One etc. laufen wird. Wahrscheinlich sollen in Zukunft auch weitere Geräte folgen (z.B. Hololens und Geräte mit Windows IoT) und Microsoft mit dieser Passage daher (vorerst) seine Konsole im Auge hat.

Der Lizenzvertrag ist unter https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement/ zu finden. Die Passage befindet sich im Abschnitt „Updates für die Dienste oder die Software und Änderungen an diesen Bestimmungen“ unter Punkt 7b.

 

Ein Gedanke zu „Windows 10 EULA – Interessante Neuerung“

  1. Zitat

    Wir sind berechtigt, Ihre Version der Software automatisch zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Dienste bereitstellen können, Softwareupdates oder Konfigurationsänderungen ohne Ihnen hierfür Gebühren zu berechnen herunterladen können sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können.

    Dieser Bestandteil der EULA ist im wesentlichen schlicht und einfach unverständlich. Hier findet man das ganze übrigens auf Englisch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert